Linz: Ein schwieriger Prozess
Angeklagt ist mit Ronald S. ein Mann, an dessen Biografie schon ablesbar ist, dass das Gericht nicht mehr richten kann, was schon viel früher verpfuscht wurde. Die Sonderschule wurde abgebrochen, dann folgte die Unterbringung in Einrichtungen für „erziehungsschwierige“ Jugendliche, für die Ronald S aber auch zu schwierig war, sodass er letztlich wieder bei seinem Vater landet, der ihn immer wieder in die Psychiatrie verbringt. Die Diagnose der psychiatrischen Gutachterin: atypischer Autismus. Er erkenne, dass das, was er tut, nicht richtig ist, nehme sich aber das Recht heraus, es zu tun. Wenn der Vater nicht kocht, was er will, zerschneidet er ihm die Kleidung, wenn etwas nicht gleich geschieht, gibt es Racheaktionen, wie Kot, den er in der Wohnung verschmiert und in die Ritzen des Parkettbodens drückt.
Deshalb steht er am 11.7. aber nicht vor Gericht, sondern weil er auf Facebook Menschen mit schwarzer Hautfarbe mit Kothaufen-Emojis versehen und Sachbeschädigung an einem Zählerkasten begangen hat. Der Staatsanwalt verlangt in seinem Plädoyer eine Verurteilung und den Widerruf von bedingt verhängten Strafen (elf und sechs Monate). Der Verfahrenshelfer und der Angeklagte plädieren für ein mildes Urteil. Gewissermaßen folgt dem das Gericht auch: Die bedingten Strafen werden nicht widerrufen, was bleibt, sind zwölf Monate Haft, davon drei Monate unbedingt – wegen Verhetzung und Sachbeschädigung. Die Prognose hat die Gutachterin Dr. Kastner schon vorher mitgeliefert: Er wird immer wieder Sachbeschädigungen machen, bedroht oder verletzt aber niemanden, deshalb ist keine Einweisung nach § 21 StGB nötig, weil er nicht gefährlich ist.
Vor dem Verhandlungsraum beklagte sich Ronald S., dass seine rechtsdrehenden Freunde, die Unterstützung für ihn signalisiert hatten, nicht erschienen sind. Für eine PR-Aktion, an der sich Florian Machl von „report24“ und Joachim Aigner (MFG) beteiligt hatten, war S. letzten Dezember noch gut genug.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
Linz: Ein kürzerer Prozess
Zwei Verhandlungstermine waren für den Prozess gegen G. wegen NS-Wiederbetätigung und schwerer Körperverletzung anberaumt – letztendlich reichte der erste Termin am 21.7. am Linzer Landesgericht. G. wird in Handfesseln vorgeführt, hat drei Vorstrafen und ein Hochschulstudium hinter sich, hat aber wegen seiner psychischen Beeinträchtigung auch einen Erwachsenenvertreter dabei.
Am 13.11.24 war er am Linzer Hauptbahnhof durch mehrmalige „Heil Hitler“-Rufe aufgefallen und konnte sich gegenüber der Polizei nicht ausweisen, aber brüllte wieder mehrmals „Heil Hitler“. Am 17.1.25 zuckte er im Linzer Wissensturm (wo er bereits Hausverbot hat) aus und verletzte einen Mitarbeiter des Wissensturms schwer. Am 21.1.25 beleidigte er zunächst eine Kellnerin in einem Restaurant und brüllte anschließend auf der Straße mehrmals „Heil Hitler“.
Der Angeklagte, der keinerlei Schuldeinsicht zeigt, sieht sich nicht psychisch beeinträchtigt, der Sachverständige attestiert das Gegenteil. Die sechs Hauptfragen, die die Geschworenen erhalten, werden mit Ausnahme einer Frage – einstimmig mit „Ja“ beantwortet. Es wird eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
Stockerau-Korneuburg/NÖ: Ein Eiernockerl-Prozess
Angeklagt war Patrick W. aus Stockerau, ein Gastronom. Er betreibt einen Würstelstand und wollte offensichtlich die Sache mit den Eiernockerl austesten. Nicht irgendwelche Eiernockerl, die man natürlich jederzeit essen kann, sondern solche, die am 20.4., also zu Hitlers Geburtstag verzehrt werden. Und zwar öffentlich – mit dem bekannten Augenzwinkern zu „Heute ist ein besonderer Tag, drum ess‘ ich Eiernockerl!“ oder so ähnlich.
W. hat sich die Sache, die mittlerweile schon ziemlich abgedroschen ist, nicht so einfach gemacht. Er bot seine Eiernockerl mit Blattsalat zwischen dem 14. und 24.4. an. Da liegt halt der 20.4. zufällig dazwischen. Das kann als purer Zufall interpretiert werden. Damit aber der Reiz des Verbotenen nicht verloren geht und das Augenzwinkern doch dabei ist, pries er seine Nockerl mit Salat und Getränk um € 8,80 an. Auf Facebook. Die meisten Kommentare, die er dazu erhalten hat, waren konsterniert bis ablehnend: „echt jetzt, Patrick? Hab gedacht, Du hast dazugelernt“ oder „reine Provokation“.
Im Prozess wegen NS-Wiederbetätigung am 25.7. am Landesgericht Korneuburg versucht Patrick W. seinen Preis von € 8,80 mit einer scharfen kostendeckenden Kalkulation zu erklären und dass er den dann ohnehin auf 7,98 Euro abgesenkt habe. Sein Pech: Er bot bereits 2019 am 20.4. seine Eiernockerl um € 8,80 an. Wer glaubt dem Würstelstandler da noch seine scharfe Kalkulation? Die Geschworenen jedenfalls nicht: Schuldspruch und zwölf Monate bedingt auf drei Jahre. Der Angeklagte nimmt Bedenkzeit in Anspruch, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Korneuburg/NÖ: Ein seltsamer Zufall
Das Landesgericht Korneuburg musste sich am 6.8. wieder einmal mit Hitlers Geburtstag auseinandersetzen. Nicht mit einem Eiernockerl-Essen zur Feier des Geburtstages, sondern diesmal mit einem Angeklagten, der zufällig tatsächlich am 20.4. geboren wurde und – weniger zufällig – wegen NS-Wiederbetätigung angeklagt war.
Der „Kurier“ (6.8.25) zählt die Anklagepunkte auf:
Der Angeklagte hat demnach über einen längeren Zeitraum Nachrichten, Bilder und Videos nationalsozialistischen Inhalts mittels WhatsApp an zahlreiche Personen versandt. Insgesamt 28 Verbrechen und ein Vergehen wurden ihm zu Lasten gelegt, in Summe wurden im Rahmen der Verhandlung somit 29 Hauptfragen behandelt. Zur langen Liste der geteilten Inhalte gehören etwa ein Video eines Fahrzeugs mit Hakenkreuz, ein Video einer Torte mit der Zahl „88“, ein Video vom Angeklagten, der den Hitlergruß zeigt, Bilder von Hitler, Bilder von Wehrmachtssoldaten und die Nachricht „Danke sieg heil“.
Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig und schuldeinsichtig. Das Urteil, 14 Monate bedingt auf drei Jahre, ist bereits rechtskräftig.
Korneuburg/NÖ: Ein seltsamer Prozess um NS-Devotionalien und Waffen
„Manchmal sind angeklagte Sachverhalte (…) so harmlos, dass man sie zweimal verhandeln muss“, beschrieben die „Niederösterreichischen Nachrichten“ (14.8.25) das seltsame Verfahren gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus dem Bezirk Gänserndorf. Im Zuge von Ermittlungen, durch die sich herausstellt habe, dass der Angeklagte mit der vermuteten Straftat gar nichts zu tun hatte, gab es bei ihm eine Hausdurchsuchung, bei der dann Nazi-Devotionalien und verbotene Waffen gefunden wurden.
„Aus prozessualen Gründen“ wurden die Delikte getrennt verhandelt, zuerst die vermutete NS-Wiederbetätigung.
Nachdem er glaubhaft machen konnte, dass das, was an einschlägigem Material bei ihm gefunden wurde, die Altlast der vergangenen Generationen war, und er selbst überrascht war, was die Polizei da so alles bei ihm gefunden hat, schlug selbst die Staatsanwaltschaft eine diversionelle Erledigung in Form einer zweijährigen Probezeit vor. (NÖN)
Somit blieben noch die Waffen. Weil der Sachverständige bei einer sichergestellten Granate befand, dass sie „inert“, also nicht mehr funktionsfähig war, wurden die anderen sichergestellten Waffen – ein Sturmgewehr, ein Schlagring und ein Totschläger – wieder mit einer Diversion wegverhandelt.
Wien: Ein unverständliches Urteil
Unbestritten ist, dass der Angeklagte, Herr H. (56), am 4. April nachmittags in einem Simmeringer Gemeindebau Kinder, die im Hof gespielt hatten, angeschrien und eines rassistisch beleidigt hat. Zu diesem Zeitpunkt war H. schon alkoholisiert. Als sich eine Nachbarin über das Fenster zu Wort meldete und die Kinder verteidigte, wurde H. auch gegen sie ausfällig: „Scheiß Ausländer!“ Die Frau kündigt ihm daraufhin an, sich an die Polizei zu wenden.
Im Bericht der „BezirksZeitung“ (23.7.25) heißt es dazu:
Laut ihr habe H. daraufhin gesagt, „Ruf ruhig an. Du kannst ja auch die Gestapo anrufen, denn früher hatte alles seine Ordnung. Früher bei Hitler war alles geregelt”. Bevor sie noch ihr Fenster schließen konnte, habe sie noch ein „Heil Hitler” gehört.
Angeklagt war H. nach dem Verbotsgesetz, nicht auch wegen Verhetzung. Die Staatsanwaltschaft fand die Aussage der Frau, die auch als Zeugin einvernommen wird, glaubwürdig. Herr H. bestritt den Hitlergruß und ließ sich von einem Zeugen eine antinazistische Gesinnung bestätigen.
Die Geschworenen waren gespalten: Die Hälfte stimmte für schuldig, die andere Hälfte dagegen. Das ergab einen Freispruch im Zweifel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.
Wien: Vom IS-Fan zum Neonazi
Ein 19-jähriger Österreicher stand vor einem Geschworenengericht in Wien, da ihm vorgeworfen wurde, im Internet Propaganda für die Terrororganisation „Islamischer Staat” (IS) betrieben und sich zudem in Whatsapp-Nachrichten nationalsozialistisch betätigt zu haben. Der Angeklagte bestritt vor Gericht jegliche Nähe zu islamistischem Terrorismus oder rechtem Gedankengut und bekannte sich „nur” hinsichtlich des Besitzes von kinderpornografischem Material schuldig.
Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung hatte auf Instagram sieben Beiträge des Angeklagten gefunden, darunter Bilder mit dem sogenannten Tauhidfinger und Sprechgesänge aus IS-Propagandaquellen. F. bestritt, illegale Absichten gehabt zu haben, die Bedeutung der Symbole und Inhalte will er nicht gekannt haben. Sein Übertritt zum Islam sei nach einer Trennung erfolgt, um sich zu verändern und dazuzugehören. Später verschickte er an Freunde 15 Bilder, die NS-Propaganda zeigten, was er als Teil von „Sticker-Spam-Schlachten” und als „schlechten schwarzen Humor” bezeichnete.
Die Geschworenen sprachen F. einstimmig vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung frei, befanden ihn jedoch mehrheitlich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation für schuldig. Auch der illegale Besitz kinderpornografischer Darstellungen wurde einstimmig festgestellt. F. erhielt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten und muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Während der Staatsanwalt das Urteil akzeptierte, nahm sich der Angeklagte Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
(Quelle: derstandard.at, 5.8.25)
Wien: Ein unbefriedigendes Urteil
Der Vorfall ist vermutlich einigen noch in Erinnerung. Zwei Wochen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 reißt eine weibliche Person die Israel-Fahne vom jüdischen Stadttempel in der Wiener Seitenstettengasse. Jetzt musste sich die mittlerweile 18-Jährige vor dem Wiener Landesgericht verantworten:
Laut Anklage soll sie während des Vorfalls auch „Scheiß Israel! Scheiß Juden!” gerufen und damit gezielt die Menschenwürde verletzt haben, weswegen sie neben dem Verdacht der Sachbeschädigung auch wegen des Verdachts der Verhetzung angeklagt worden war. (meinbezirk.at, 13.8.25)
Die antisemitischen Äußerungen bestritt die Angeklagte, die sich als damals stark alkoholisiert bezeichnete, vehement. Daher wurde sie nur wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen, aber:
Unter Bedachtnahme einer viermonatigen unbedingten und einer sechsmonatigen bedingten Vorstrafe wurde von einer Zusatzstrafe abgesehen. Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis, ihr jugendliches Alter und die Alkoholisierung. Erschwerend wirkten sich die bestehenden Vorstrafen aus. Die Angeklagte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, ergo ist dieses noch nicht rechtskräftig. (meinbezirk.at)
Wien: Ein kurzer Prozess
Wolfgang S. (50), ein arbeitsloser Schlosser, hat eine bemerkenswerte Karriere hinter sich: Mit zehn Vorstrafen mäanderte er quer durch das Strafgesetz, wobei die Haftstrafe von drei Jahren wegen NS-Wiederbetätigung 2019 hervorsticht.
Am 7. August musste er sich neuerlich wegen NS-Wiederbetätigung nach § 3g (1) Verbotsgesetz vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Spendensammler vom Roten Kreuz waren an seiner Wohnungstür aufgetaucht. Seine Lebensgefährtin führte das Gespräch mit ihnen, während S. selbst zunächst noch vor sich hindämmerte. War er alkoholisiert? Schwer? Leicht? Diese Frage wurde nicht eindeutig geklärt. Jedenfalls wurde der Angeklagte munter, lobte zunächst die Rettung, schimpfte über die Polizei, erinnerte sich aber, dass er für seinen Krankentransport noch über 1.000 Euro zahlen sollte – und zuckte aus: „Scheiß Österreich, Sieg Heil!“ Nach einer kurzen Pause setzte er noch nach: „Dann müssen wir wieder morden!“
Nach gut einer Stunde war die Verhandlung abgewickelt, die Geschworenen brauchten auch nicht lange, um zu einem einstimmigen Ergebnis im Sinne der Anklage zu kommen. Die Strafe fiel im Hinblick auf das üppige Vorstrafenregister des Angeklagten entsprechend aus: 30 Monate unbedingt. Bei den Zusatzfragen nach der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt erkennen die Geschworenen auf unzurechnungsfähig. Im Beschluss des Gerichtes wird die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
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