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Lesezeit: 10 Minuten

Mélange KW 28–33/25 (Teil 2): Prozesse – mit kalkulierten Eiernockerl

Dass ein Würstl­stand­be­trei­ber sei­ne Eier­no­ckerl just an Hit­lers Geburts­tag um € 8,80 ange­bo­ten hat, sei der Kal­ku­la­ti­on geschul­det, behaup­te­te ein Sto­cker­au­er Gas­tro­nom. Ein ande­rer Nie­der­ös­ter­rei­cher kam zwei­mal mit einer Diver­si­on: ein­mal für Nazi-Devo­tio­na­li­en und ein zwei­tes Mal wegen des Besit­zes uner­laub­ter Waffen.

21. Aug. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Linz: Ein schwie­ri­ger Prozess
  • Linz: Ein kür­ze­rer Prozess
  • Sto­cker­au-Kor­neu­bur­g/NÖ: Ein Eiernockerl-Prozess
  • Korneuburg/NÖ: Ein selt­sa­mer Zufall
  • Korneuburg/NÖ: Ein selt­sa­mer Pro­zess um NS-Devo­tio­na­li­en und Waffen
  • Wien: Ein unver­ständ­li­ches Urteil
  • Wien: Vom IS-Fan zum Neonazi
  • Wien: Ein unbe­frie­di­gen­des Urteil
  • Wien: Ein kur­zer Prozess

Linz: Ein schwieriger Prozess

Ange­klagt ist mit Ronald S. ein Mann, an des­sen Bio­gra­fie schon ables­bar ist, dass das Gericht nicht mehr rich­ten kann, was schon viel frü­her ver­pfuscht wur­de. Die Son­der­schu­le wur­de abge­bro­chen, dann folg­te die Unter­brin­gung in Ein­rich­tun­gen für „erzie­hungs­schwie­ri­ge“ Jugend­li­che, für die Ronald S aber auch zu schwie­rig war, sodass er letzt­lich wie­der bei sei­nem Vater lan­det, der ihn immer wie­der in die Psych­ia­trie ver­bringt. Die Dia­gno­se der psych­ia­tri­schen Gut­ach­te­rin: aty­pi­scher Autis­mus. Er erken­ne, dass das, was er tut, nicht rich­tig ist, neh­me sich aber das Recht her­aus, es zu tun. Wenn der Vater nicht kocht, was er will, zer­schnei­det er ihm die Klei­dung, wenn etwas nicht gleich geschieht, gibt es Rache­ak­tio­nen, wie Kot, den er in der Woh­nung ver­schmiert und in die Rit­zen des Par­kett­bo­dens drückt.

Des­halb steht er am 11.7. aber nicht vor Gericht, son­dern weil er auf Face­book Men­schen mit schwar­zer Haut­far­be mit Kot­hau­fen-Emo­jis ver­se­hen und Sach­be­schä­di­gung an einem Zäh­ler­kas­ten began­gen hat. Der Staats­an­walt ver­langt in sei­nem Plä­doy­er eine Ver­ur­tei­lung und den Wider­ruf von bedingt ver­häng­ten Stra­fen (elf und sechs Mona­te). Der Ver­fah­rens­hel­fer und der Ange­klag­te plä­die­ren für ein mil­des Urteil. Gewis­ser­ma­ßen folgt dem das Gericht auch: Die beding­ten Stra­fen wer­den nicht wider­ru­fen, was bleibt, sind zwölf Mona­te Haft, davon drei Mona­te unbe­dingt – wegen Ver­het­zung und Sach­be­schä­di­gung. Die Pro­gno­se hat die Gut­ach­te­rin Dr. Kast­ner schon vor­her mit­ge­lie­fert: Er wird immer wie­der Sach­be­schä­di­gun­gen machen, bedroht oder ver­letzt aber nie­man­den, des­halb ist kei­ne Ein­wei­sung nach § 21 StGB nötig, weil er nicht gefähr­lich ist.

Vor dem Ver­hand­lungs­raum beklag­te sich Ronald S., dass sei­ne rechts­dre­hen­den Freun­de, die Unter­stüt­zung für ihn signa­li­siert hat­ten, nicht erschie­nen sind. Für eine PR-Akti­on, an der sich Flo­ri­an Machl von „report24“ und Joa­chim Aigner (MFG) betei­ligt hat­ten, war S. letz­ten Dezem­ber noch gut genug.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Linz: Ein kürzerer Prozess

Zwei Ver­hand­lungs­ter­mi­ne waren für den Pro­zess gegen G. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und schwe­rer Kör­per­ver­let­zung anbe­raumt – letzt­end­lich reich­te der ers­te Ter­min am 21.7. am Lin­zer Lan­des­ge­richt. G. wird in Hand­fes­seln vor­ge­führt, hat drei Vor­stra­fen und ein Hoch­schul­stu­di­um hin­ter sich, hat aber wegen sei­ner psy­chi­schen Beein­träch­ti­gung auch einen Erwach­se­nen­ver­tre­ter dabei.

Am 13.11.24 war er am Lin­zer Haupt­bahn­hof durch mehr­ma­li­ge „Heil Hitler“-Rufe auf­ge­fal­len und konn­te sich gegen­über der Poli­zei nicht aus­wei­sen, aber brüll­te wie­der mehr­mals „Heil Hit­ler“. Am 17.1.25 zuck­te er im Lin­zer Wis­sens­turm (wo er bereits Haus­ver­bot hat) aus und ver­letz­te einen Mit­ar­bei­ter des Wis­sens­turms schwer. Am 21.1.25 belei­dig­te er zunächst eine Kell­ne­rin in einem Restau­rant und brüll­te anschlie­ßend auf der Stra­ße mehr­mals „Heil Hitler“.

Der Ange­klag­te, der kei­ner­lei Schuld­ein­sicht zeigt, sieht sich nicht psy­chisch beein­träch­tigt, der Sach­ver­stän­di­ge attes­tiert das Gegen­teil. Die sechs Haupt­fra­gen, die die Geschwo­re­nen erhal­ten, wer­den mit Aus­nah­me einer Fra­ge – ein­stim­mig mit „Ja“ beant­wor­tet. Es wird eine Unter­brin­gung in einem foren­sisch-the­ra­peu­ti­schen Zen­trum angeordnet.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

Stockerau-Korneuburg/NÖ: Ein Eiernockerl-Prozess

Ange­klagt war Patrick W. aus Sto­cker­au, ein Gas­tro­nom. Er betreibt einen Würs­tel­stand und woll­te offen­sicht­lich die Sache mit den Eier­no­ckerl aus­tes­ten. Nicht irgend­wel­che Eier­no­ckerl, die man natür­lich jeder­zeit essen kann, son­dern sol­che, die am 20.4., also zu Hit­lers Geburts­tag ver­zehrt wer­den. Und zwar öffent­lich – mit dem bekann­ten Augen­zwin­kern zu „Heu­te ist ein beson­de­rer Tag, drum ess‘ ich Eier­no­ckerl!“ oder so ähnlich.

W. hat sich die Sache, die mitt­ler­wei­le schon ziem­lich abge­dro­schen ist, nicht so ein­fach gemacht. Er bot sei­ne Eier­no­ckerl mit Blatt­sa­lat zwi­schen dem 14. und 24.4. an. Da liegt halt der 20.4. zufäl­lig dazwi­schen. Das kann als purer Zufall inter­pre­tiert wer­den. Damit aber der Reiz des Ver­bo­te­nen nicht ver­lo­ren geht und das Augen­zwin­kern doch dabei ist, pries er sei­ne Nockerl mit Salat und Getränk um € 8,80 an. Auf Face­book. Die meis­ten Kom­men­ta­re, die er dazu erhal­ten hat, waren kon­ster­niert bis ableh­nend: „echt jetzt, Patrick? Hab gedacht, Du hast dazu­ge­lernt“ oder „rei­ne Pro­vo­ka­ti­on“.

Im Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung am 25.7. am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg ver­sucht Patrick W. sei­nen Preis von € 8,80 mit einer schar­fen kos­ten­de­cken­den Kal­ku­la­ti­on zu erklä­ren und dass er den dann ohne­hin auf 7,98 Euro abge­senkt habe. Sein Pech: Er bot bereits 2019 am 20.4. sei­ne Eier­no­ckerl um € 8,80 an. Wer glaubt dem Würs­tel­stand­ler da noch sei­ne schar­fe Kal­ku­la­ti­on? Die Geschwo­re­nen jeden­falls nicht: Schuld­spruch und zwölf Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Der Ange­klag­te nimmt Bedenk­zeit in Anspruch, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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Korneuburg/NÖ: Ein seltsamer Zufall

Das Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg muss­te sich am 6.8. wie­der ein­mal mit Hit­lers Geburts­tag aus­ein­an­der­set­zen. Nicht mit einem Eier­no­ckerl-Essen zur Fei­er des Geburts­ta­ges, son­dern dies­mal mit einem Ange­klag­ten, der zufäl­lig tat­säch­lich am 20.4. gebo­ren wur­de und – weni­ger zufäl­lig – wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt war.

Der „Kurier“ (6.8.25) zählt die Ankla­ge­punk­te auf:

Der Ange­klag­te hat dem­nach über einen län­ge­ren Zeit­raum Nach­rich­ten, Bil­der und Vide­os natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhalts mit­tels Whats­App an zahl­rei­che Per­so­nen ver­sandt. Ins­ge­samt 28 Ver­bre­chen und ein Ver­ge­hen wur­den ihm zu Las­ten gelegt, in Sum­me wur­den im Rah­men der Ver­hand­lung somit 29 Haupt­fra­gen behan­delt. Zur lan­gen Lis­te der geteil­ten Inhal­te gehö­ren etwa ein Video eines Fahr­zeugs mit Haken­kreuz, ein Video einer Tor­te mit der Zahl „88“, ein Video vom Ange­klag­ten, der den Hit­ler­gruß zeigt, Bil­der von Hit­ler, Bil­der von Wehr­machts­sol­da­ten und die Nach­richt „Dan­ke sieg heil“.

Der Ange­klag­te zeig­te sich umfas­send gestän­dig und schuld­ein­sich­tig. Das Urteil, 14 Mona­te bedingt auf drei Jah­re, ist bereits rechtskräftig.

Korneuburg/NÖ: Ein seltsamer Prozess um NS-Devotionalien und Waffen

„Manch­mal sind ange­klag­te Sach­ver­hal­te (…) so harm­los, dass man sie zwei­mal ver­han­deln muss“, beschrie­ben die „Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (14.8.25) das selt­sa­me Ver­fah­ren gegen einen 46-jäh­ri­gen Ange­klag­ten aus dem Bezirk Gän­sern­dorf. Im Zuge von Ermitt­lun­gen, durch die sich her­aus­stellt habe, dass der Ange­klag­te mit der ver­mu­te­ten Straf­tat gar nichts zu tun hat­te, gab es bei ihm eine Haus­durch­su­chung, bei der dann Nazi-Devo­tio­na­li­en und ver­bo­te­ne Waf­fen gefun­den wurden.

„Aus pro­zes­sua­len Grün­den“ wur­den die Delik­te getrennt ver­han­delt, zuerst die ver­mu­te­te NS-Wiederbetätigung.

Nach­dem er glaub­haft machen konn­te, dass das, was an ein­schlä­gi­gem Mate­ri­al bei ihm gefun­den wur­de, die Alt­last der ver­gan­ge­nen Gene­ra­tio­nen war, und er selbst über­rascht war, was die Poli­zei da so alles bei ihm gefun­den hat, schlug selbst die Staats­an­walt­schaft eine diver­sio­nel­le Erle­di­gung in Form einer zwei­jäh­ri­gen Pro­be­zeit vor. (NÖN)

Somit blie­ben noch die Waf­fen. Weil der Sach­ver­stän­di­ge bei einer sicher­ge­stell­ten Gra­na­te befand, dass sie „inert“, also nicht mehr funk­ti­ons­fä­hig war, wur­den die ande­ren sicher­ge­stell­ten Waf­fen – ein Sturm­ge­wehr, ein Schlag­ring und ein Tot­schlä­ger – wie­der mit einer Diver­si­on wegverhandelt.

Wien: Ein unverständliches Urteil

Unbe­strit­ten ist, dass der Ange­klag­te, Herr H. (56), am 4. April nach­mit­tags in einem Sim­me­rin­ger Gemein­de­bau Kin­der, die im Hof gespielt hat­ten, ange­schrien und eines ras­sis­tisch belei­digt hat. Zu die­sem Zeit­punkt war H. schon alko­ho­li­siert. Als sich eine Nach­ba­rin über das Fens­ter zu Wort mel­de­te und die Kin­der ver­tei­dig­te, wur­de H. auch gegen sie aus­fäl­lig: „Scheiß Aus­län­der!“ Die Frau kün­digt ihm dar­auf­hin an, sich an die Poli­zei zu wenden.

Im Bericht der „Bezirks­Zei­tung“ (23.7.25) heißt es dazu:

Laut ihr habe H. dar­auf­hin gesagt, „Ruf ruhig an. Du kannst ja auch die Gesta­po anru­fen, denn frü­her hat­te alles sei­ne Ord­nung. Frü­her bei Hit­ler war alles gere­gelt”. Bevor sie noch ihr Fens­ter schlie­ßen konn­te, habe sie noch ein „Heil Hit­ler” gehört.

Ange­klagt war H. nach dem Ver­bots­ge­setz, nicht auch wegen Ver­het­zung. Die Staats­an­walt­schaft fand die Aus­sa­ge der Frau, die auch als Zeu­gin ein­ver­nom­men wird, glaub­wür­dig. Herr H. bestritt den Hit­ler­gruß und ließ sich von einem Zeu­gen eine anti­na­zis­ti­sche Gesin­nung bestätigen.

Die Geschwo­re­nen waren gespal­ten: Die Hälf­te stimm­te für schul­dig, die ande­re Hälf­te dage­gen. Das ergab einen Frei­spruch im Zwei­fel. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abge­ge­ben hat.

Wien: Vom IS-Fan zum Neonazi

Ein 19-jäh­ri­ger Öster­rei­cher stand vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wien, da ihm vor­ge­wor­fen wur­de, im Inter­net Pro­pa­gan­da für die Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on „Isla­mi­scher Staat” (IS) betrie­ben und sich zudem in Whats­app-Nach­rich­ten natio­nal­so­zia­lis­tisch betä­tigt zu haben. Der Ange­klag­te bestritt vor Gericht jeg­li­che Nähe zu isla­mis­ti­schem Ter­ro­ris­mus oder rech­tem Gedan­ken­gut und bekann­te sich „nur” hin­sicht­lich des Besit­zes von kin­der­por­no­gra­fi­schem Mate­ri­al schuldig.

Das Lan­des­amt für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung hat­te auf Insta­gram sie­ben Bei­trä­ge des Ange­klag­ten gefun­den, dar­un­ter Bil­der mit dem soge­nann­ten Tau­hid­fin­ger und Sprech­ge­sän­ge aus IS-Pro­pa­gan­da­quel­len. F. bestritt, ille­ga­le Absich­ten gehabt zu haben, die Bedeu­tung der Sym­bo­le und Inhal­te will er nicht gekannt haben. Sein Über­tritt zum Islam sei nach einer Tren­nung erfolgt, um sich zu ver­än­dern und dazu­zu­ge­hö­ren. Spä­ter ver­schick­te er an Freun­de 15 Bil­der, die NS-Pro­pa­gan­da zeig­ten, was er als Teil von „Sti­cker-Spam-Schlach­ten” und als „schlech­ten schwar­zen Humor” bezeichnete.

Die Geschwo­re­nen spra­chen F. ein­stim­mig vom Vor­wurf der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung frei, befan­den ihn jedoch mehr­heit­lich der Mit­glied­schaft in einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung und einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on für schul­dig. Auch der ille­ga­le Besitz kin­der­por­no­gra­fi­scher Dar­stel­lun­gen wur­de ein­stim­mig fest­ge­stellt. F. erhielt eine beding­te Haft­stra­fe von 18 Mona­ten und muss Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch neh­men. Wäh­rend der Staats­an­walt das Urteil akzep­tier­te, nahm sich der Ange­klag­te Bedenk­zeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(Quel­le: derstandard.at, 5.8.25)

Wien: Ein unbefriedigendes Urteil

Der Vor­fall ist ver­mut­lich eini­gen noch in Erin­ne­rung. Zwei Wochen nach dem Ter­ror­an­griff der Hamas auf Isra­el im Okto­ber 2023 reißt eine weib­li­che Per­son die Isra­el-Fah­ne vom jüdi­schen Stadt­tem­pel in der Wie­ner Sei­ten­stet­ten­gas­se. Jetzt muss­te sich die mitt­ler­wei­le 18-Jäh­ri­ge vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt verantworten:

Laut Ankla­ge soll sie wäh­rend des Vor­falls auch „Scheiß Isra­el! Scheiß Juden!” geru­fen und damit gezielt die Men­schen­wür­de ver­letzt haben, wes­we­gen sie neben dem Ver­dacht der Sach­be­schä­di­gung auch wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ange­klagt wor­den war. (meinbezirk.at, 13.8.25)

Die anti­se­mi­ti­schen Äuße­run­gen bestritt die Ange­klag­te, die sich als damals stark alko­ho­li­siert bezeich­ne­te, vehe­ment. Daher wur­de sie nur wegen Sach­be­schä­di­gung schul­dig gespro­chen, aber:

Unter Bedacht­nah­me einer vier­mo­na­ti­gen unbe­ding­ten und einer sechs­mo­na­ti­gen beding­ten Vor­stra­fe wur­de von einer Zusatz­stra­fe abge­se­hen. Als mil­dernd wer­te­te das Gericht das Geständ­nis, ihr jugend­li­ches Alter und die Alko­ho­li­sie­rung. Erschwe­rend wirk­ten sich die bestehen­den Vor­stra­fen aus. Die Ange­klag­te akzep­tier­te das Urteil, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, ergo ist die­ses noch nicht rechts­kräf­tig. (meinbezirk.at)

Wien: Ein kurzer Prozess

Wolf­gang S. (50), ein arbeits­lo­ser Schlos­ser, hat eine bemer­kens­wer­te Kar­rie­re hin­ter sich: Mit zehn Vor­stra­fen mäan­der­te er quer durch das Straf­ge­setz, wobei die Haft­stra­fe von drei Jah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung 2019 hervorsticht.

Am 7. August muss­te er sich neu­er­lich wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g (1) Ver­bots­ge­setz vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten. Spen­den­samm­ler vom Roten Kreuz waren an sei­ner Woh­nungs­tür auf­ge­taucht. Sei­ne Lebens­ge­fähr­tin führ­te das Gespräch mit ihnen, wäh­rend S. selbst zunächst noch vor sich hin­däm­mer­te. War er alko­ho­li­siert? Schwer? Leicht? Die­se Fra­ge wur­de nicht ein­deu­tig geklärt. Jeden­falls wur­de der Ange­klag­te mun­ter, lob­te zunächst die Ret­tung, schimpf­te über die Poli­zei, erin­ner­te sich aber, dass er für sei­nen Kran­ken­trans­port noch über 1.000 Euro zah­len soll­te – und zuck­te aus: „Scheiß Öster­reich, Sieg Heil!“ Nach einer kur­zen Pau­se setz­te er noch nach: „Dann müs­sen wir wie­der morden!“

Nach gut einer Stun­de war die Ver­hand­lung abge­wi­ckelt, die Geschwo­re­nen brauch­ten auch nicht lan­ge, um zu einem ein­stim­mi­gen Ergeb­nis im Sin­ne der Ankla­ge zu kom­men. Die Stra­fe fiel im Hin­blick auf das üppi­ge Vor­stra­fen­re­gis­ter des Ange­klag­ten ent­spre­chend aus: 30 Mona­te unbe­dingt. Bei den Zusatz­fra­gen nach der Zurech­nungs­fä­hig­keit zum Tat­zeit­punkt erken­nen die Geschwo­re­nen auf unzu­rech­nungs­fä­hig. Im Beschluss des Gerich­tes wird die Unter­brin­gung in einer Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher ange­ord­net. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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