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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

Polizei: Der Grazer „Itiotentreff“

„Itio­ten­treff“ (sic!) nann­te sich pas­sen­der­wei­se eine Whats­App-Grup­pe von rechts­extre­men Polizist*innen eines Frank­fur­ter Poli­zei­re­viers. Das ZDF-Maga­zin Roya­le von Jan Böh­mer­mann hat nun zusam­men mit „Frag den Staat“ die Chats die­ser Grup­pe ver­öf­fent­licht, nach­dem der Skan­dal um brau­ne Poli­zis­ten jah­re­lang ver­tuscht wor­den ist. Gewis­se Par­al­le­len führ­ten uns zu der Erkennt­nis: Wir hat­ten eben­falls einen „Itio­ten­treff“. Eine Wachstu­be in Graz. Ist da was passiert?

11. Okt. 2023

„Idio­ten“ ist ja eigent­lich ein ver­harm­lo­sen­der Begriff für die brau­ne Frank­fur­ter Whats­App-Grup­pe aus fünf Polizist*innen plus der Lebens­ge­fähr­tin von einem der fünf, die sich zwi­schen 2015 und 2018 eine Unmen­ge an neo­na­zis­ti­schen, anti­se­mi­ti­schen, ras­sis­ti­schen, sexis­ti­schen, miso­gy­nen und ableis­ti­schen Sprü­chen und Bil­dern geschickt hat­ten. Auf­ge­flo­gen ist die Grup­pe, als man just auf jenem 1. Frank­fur­ter Poli­zei­re­vier die Urhe­ber der Mord­dro­hun­gen des NSU 2.0 vermutete.

Zu emp­feh­len sind die bei­den Fol­gen des ZDF-Maga­zin Roya­le für jene, die sich näher mit den Vor­fäl­len auf der Frank­fur­ter Poli­zei­wachstu­be befas­sen wol­len (NSU 2.0, Ein­zel­tä­ter oder Netz­werk? und Itio­ten­treff, Tat­ort Grup­pen­chat). Die Lek­tü­re der in die Tau­sen­de gehen­den Chats aus der Grup­pe „Itio­ten­treff“ bedeu­tet eine mas­si­ve Kon­fron­ta­ti­on und Belas­tung mit gewalt­ver­herr­li­chen­den und men­schen­ver­ach­ten­den Inhalten.

Frankfurter Polizist Johannes S. gefällt Hitler (Screenshot itiotentreff.chat)
Frank­fur­ter Poli­zist Johan­nes S. gefällt Hit­ler (Screen­shot itiotentreff.chat)
Beschreibung eines am Frankfurter Reviers geteilten Memes (Screenshot itiotentreff.chat)
Beschrei­bung eines am Frank­fur­ter Reviers geteil­ten Memes (Screen­shot itiotentreff.chat)

Aber was hat die­se Grup­pe mit der Wachstu­be in Graz zu tun? Dort wur­de im Juli und Sep­tem­ber 2020 vor dem Lan­des­ge­richt Graz dar­über ver­han­delt, ob zwei Polizist*innen der Poli­zei­in­spek­ti­on Kar­lau­er­stra­ße gegen das NS-Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen haben. Die inkri­mi­nier­ten Vor­fäl­le – da hät­ten wir die ers­te Par­al­le­le – haben sich im Zeit­raum zwi­schen 2016 und 2018 ereig­net. Blo­ßer Zufall ist die Namens­ähn­lich­keit der Haupt­ak­teu­re: Der Frank­fur­ter heißt Johan­nes S., der Gra­zer Poli­zist Johann S..

Frankfurt – Graz: Ähnlichkeiten und Parallelen

Von der Men­ge her sind die Frank­fur­ter und die Gra­zer Chats nicht ver­gleich­bar. Ver­mut­lich. Denn die vor dem Gra­zer Lan­des­ge­richt ver­han­del­ten Sprü­che und Bil­der haben nicht nur erschre­ckend vie­le Ähn­lich­kei­ten und Par­al­le­len mit jenen der Frank­fur­ter, son­dern waren offen­bar nur die Spit­ze eines Eis­bergs. Aus den Aus­sa­gen der Ange­klag­ten und Zeug*innen wird nicht klar, über wel­che Kanä­le bzw. Medi­en die Kon­ver­sa­tio­nen in Graz statt­ge­fun­den haben: Wäh­rend die einen beto­nen, dass die brau­nen Sprü­che und Bil­der nur direkt ver­schickt wor­den sei­en, nen­nen ande­re aus­drück­lich Whats­App, über das „kreuz und quer“ brau­ner Dreck gepos­tet wor­den sei. Gab es da auch einen brau­nen „Itio­ten­treff“? Wur­de danach gesucht?

Was an den Aus­sa­gen der zwei Ange­klag­ten im Gra­zer Pro­zess ver­stö­rend auf­fällt: Bei­de behaup­ten wie­der­holt und auf Nach­fra­ge, dass das Ver­sen­den brau­ner Sprü­che und Bil­der „üblich“ gewe­sen sei zwi­schen den Kolleg*innen auf der Wachstu­be. Das Ver­sen­den von „Hit­ler-Vide­os ist in Poli­zei­krei­sen Usus“ (Pro­zess­mit­schrift), sag­te der Erst­an­ge­klag­te Johann S. vor Gericht aus. Das ist eine hef­ti­ge Ansa­ge, die durch die Zweit­an­ge­klag­te fak­tisch bestä­tigt wur­de. Die NS-Gesin­nung des Erst­an­ge­klag­ten sei auf der Wachstu­be all­ge­mein bekannt und auch „Gesprächs­the­ma“ gewe­sen. Eini­ge der inkri­mi­nier­ten Nach­rich­ten habe die Zeu­gin nur an ihn, Johann S., wei­ter­ge­lei­tet, um ihn posi­tiv zu stim­men, weil es sonst nicht mehr aus­zu­hal­ten gewe­sen wäre mit ihm.

Nun könn­ten die Aus­sa­gen der bei­den Ange­klag­ten unter der Rubrik Schutz- und Ent­las­tungs­be­haup­tun­gen ver­merkt wer­den: Wenn alle auf der Wachstu­be brau­ne oder het­ze­ri­sche oder sexis­ti­sche Mails oder Chats ver­schi­cken, dann ver­teilt sich doch die Schuld, oder?

Noch beklem­men­der als die Aus­sa­gen der Ange­klag­ten sind aller­dings die fast aller Zeu­gen. Rei­hen­wei­se mar­schier­ten Poli­zei­be­am­te der besag­ten Wachstu­be auf, um zu bestä­ti­gen, dass sie nie irgend­wel­che aus­län­der­feind­li­chen, rechts­extre­men oder gar natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Äuße­run­gen des Erst­an­ge­klag­ten wahr­ge­nom­men hät­ten. Ein ganz Stil­ler sei er gewe­sen, freund­lich, höf­lich, hilfs­be­reit, „tadel­los“. Die Wachstu­be von Johann S. in der Gra­zer Kar­lau­er­stra­ße ist kei­ne klei­ne. Es waren also etli­che (wir haben zehn Zeu­gen gezählt), die nichts Brau­nes von Johann S. gele­sen, gehört oder gese­hen haben woll­ten, obwohl der und auch die Zweit­an­ge­klag­te behaup­tet hat­ten, dass alle über sei­ne brau­ne Gesin­nung Bescheid gewusst und sich gegen­sei­tig auch ent­spre­chen­de Sprü­che, Bil­der und Vide­os geschickt hätten.

Hitlergruß eines Taxifahrers – Screenshot eines von Johann S. verschickten Videos, wofür er schuldig gesprochen wurde.
Hit­ler­gruß eines Taxi­fah­rers – Screen­shot eines von Johann S. ver­schick­ten Vide­os, wofür er schul­dig gespro­chen wurde.

Der Erst­an­ge­klag­te Johann S. wies den Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung weit von sich. Die neo­na­zis­ti­sche Deut­sche Natio­nal­zei­tung hat­te S. abon­niert – digi­tal und in Print­form. Aber das war pri­vat, zuhau­se, auf dem Bau­ern­hof, den er sich mit sei­ner Schwes­ter, die für das BZÖ und spä­ter das Team Stro­nach zeit­wei­se im Natio­nal­rat saß, teil­te. Die frag­te er auch in einem SMS: „Wo sind die Ent­wur­mungs­ta­blet­ten für Adolf?“ „Adolf“ hieß dem­nach sein Hund. Aller­dings ver­sucht der Ange­klag­te mit einem Nota­ri­ats­akt (!) zu bewei­sen, dass der Hund „Idolf“ geru­fen wur­de – wegen der angeb­li­chen Ähn­lich­keit mit dem gleich­na­mi­gen Ikea-Stuhl …

Stuhl "Idolf" von Ikea: Ähnlichkeit mit einem Hund?
Stuhl „Idolf” von Ikea: Ähn­lich­keit mit einem Hund?

Im Dienst, auf der Wachstu­be, gab er Sprü­che wie „Frau­en sind eine Ras­se zwei­ter Klas­se“ von sich, ver­schick­te ein Video mit einer Hit­ler-Rede und dem Insert „Geh wäh­len!“ (anläss­lich einer NR-Wahl) und ein ande­res mit einem Hit­ler­gruß. Dafür wur­de er schul­dig gespro­chen, wäh­rend sein von einer Zeu­gin doku­men­tier­ter Spruch „Die Schwu­len gehö­ren alle nach Dach­au“ eben­so unge­ahn­det blieb wie die unter­ir­di­sche Beschimp­fung einer Zeit­zeu­gin („Halt die Pappn, du alte Dreck­sau, du alte Dreck­sau, du gehörst ja auch ver­gast“), die gera­de im Fern­se­hen über ihre Erleb­nis­se in der Nazi-Zeit sprach.

Sprü­che mit dem Ver­ga­sen waren auch bei der Zweit­an­ge­klag­ten beliebt. „Du bist lus­tig – Dich ver­ga­se ich als letz­ten!“, mit Hit­ler-Foto wur­de zum Bei­spiel von ihr über Whats­App an den Erst­an­ge­klag­ten ver­schickt. Nur an ihn? Da wären wir wie­der bei den Behaup­tun­gen der bei­den Ange­klag­ten, wonach sol­che Vide­os „kreuz und quer“ inner­halb der Kolleg:innen ver­schickt wor­den sei­en, es „üblich“ war usw.

Die Ver­hand­lung brach­te inso­fern kei­ne Auf­klä­rung, als dass die Haupt­be­las­tungs­zeu­gin (natür­lich auch eine Poli­zis­tin von der Wachstu­be) erklär­te, sie habe nichts von einer Whats­App-Grup­pe gewusst, son­dern die Nach­rich­ten immer direkt erhal­ten. Die münd­li­chen Sprü­che des Erst­an­ge­klag­ten hielt sie teil­wei­se in Noti­zen auf ihrem Han­dy fest. Da wird’s kurz unlus­tig: Das LVT Stei­er­mark hat zwar ihre Whats­App-Nach­rich­ten ange­se­hen und aus­ge­wer­tet, nicht aber die Notizen …

Auch ein wei­te­rer Poli­zis­ten­zeu­ge hat Befremd­li­ches vom Erst­an­ge­klag­ten wahr­ge­nom­men – aber der war auch nicht von der glei­chen Poli­zei­in­spek­ti­on. Er erhielt mehr­fach You­Tube-Links von ihm – zu Neo­na­zi-Bands wie den „Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­gern“ etwa. Inzwi­schen, so die­ser Zeu­ge, habe er alle Kolleg*innen auf Whats­App blo­ckiert – eine wei­se Ent­schei­dung ange­sichts des­sen, was da anschei­nend Usus war.

Johann S. wur­de schließ­lich vom Lan­des­ge­richt Graz zu einer Haft­stra­fe von 15 Mona­ten bedingt (und einer Geld­stra­fe) ver­ur­teilt, nach­dem ihn die Geschwo­re­nen in vier von sechs Fra­gen schul­dig gespro­chen hat­ten. Die Zweit­an­ge­klag­te wur­de frei­ge­spro­chen, wobei sie in zwei von vier Fra­gen nur haar­scharf (4 ja, 4 nein) am Schuld­spruch vorbeischrammte.

War das alles?

Der Erst­an­ge­klag­te hat gegen das Urteil Rechts­mit­tel ein­ge­legt. Die Redak­ti­on VON UNTEN — Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin auf Radio Hel­sin­ki“ hat nach­ge­fragt: Die vom Ange­klag­ten gefor­der­te Nich­tig­keit des Schuld­spruchs wur­de vom OGH ver­wor­fen, wäh­rend der Her­ab­set­zung des Straf­ma­ßes auf die Min­dest­stra­fe bei Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz ent­spro­chen wur­de: Sei­ne beding­te Haft­stra­fe wur­de auf zwölf Mona­te redu­ziert. Erst bei einem Straf­aus­maß von mehr als zwölf Mona­ten hät­te Johann S. auto­ma­tisch sei­nen Job als Beam­ter und Poli­zist ver­lo­ren. Ob es in sei­ner Cau­sa irgend­wel­che Kon­se­quen­zen durch ein Dis­zi­pli­nar­ge­richt gege­ben hat, ist uns nicht bekannt.

Sonst noch was?

Gegen die Haupt­be­las­tungs­zeu­gin wur­de ein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Sie hat näm­lich ihr Gespräch mit dem Dienst­stel­len­lei­ter, in dem sie sich über den Erst­an­ge­klag­ten beschwert hat­te, auf­ge­zeich­net und dadurch nach Auf­fas­sung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts, das ihre Beschwer­de gegen die Ein­lei­tung die­ses Ver­fah­rens abwies, ein Ver­hal­ten gesetzt, das „in höchs­tem Maße geeig­net“ sei, „ein Kli­ma des Miss­trau­ens zu erzeu­gen, wel­ches sich nega­tiv auf den Betriebs­frie­den der Dienst­stel­le aus­wir­ken kann“ (Ent­schei­dung des BvWG).

Mer­ke: Nicht das, was nach den diver­sen Aus­sa­gen an die­ser Dienst­stel­le üblich war, das Ver­sen­den von NS-Vide­os, wüs­te brau­ne Sprü­che, völ­lig wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen vor Gericht, wir­ken sich stö­rend auf den Betriebs­frie­den einer Poli­zei­in­spek­ti­on aus, son­dern ein heim­lich auf­ge­zeich­ne­tes Gespräch!

➡️ Die Poli­zei­in­spek­ti­on des schlech­ten Geschmacks
➡️ PI Kar­lau­er­stra­ße Graz: Da wären noch eini­ge Fragen

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