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Wochenschau KW 25

Wäh­rend der Ver­fas­sungs­schutz, des­sen Zel­le gera­de aus­ge­trock­net wird (LR Pod­gor­schek – FPÖ), noch an sei­nem Bericht für das Jahr 2017 bas­telt, aber schon vor­aus­ei­lend von einem Rück­gang der rechts­extre­men Delik­te spricht, haben die Gerich­te alle Hän­de voll zu tun, um genau die­se straf­recht­lich abzu­ar­bei­ten, wie auch die Berich­te zur Vor­wo­che ein­mal mehr bele­gen. Klagenfurt/Bleiburg: 15 […]

25. Jun 2018
Hitlergruß am Loibacher Feld in Bleiburg/Pliberk (Symbolbild)

Klagenfurt/Bleiburg: 15 Mona­te bedingt für Hitlergruß

Am 19. Juni wur­de das ers­te Urteil im Zusam­men­hang mit dem Auf­marsch von Rechts­extre­men in Blei­burg gespro­chen. Der Ange­klag­te (51), ein Land­wirt und Ex-Sol­dat aus Kroa­ti­en, bekann­te sich von Beginn an schul­dig, bei der Usta­scha-Gedenk­fei­er auf dem Loi­ba­cher Feld den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben. „Ich war betrun­ken und habe mich von mei­nen Freun­den mit­rei­ßen las­sen. Das alles tut mir sehr leid“, zitiert ihn die „Klei­ne Zei­tung“ (20.6.18). Ein Alko-Test nach sei­ner Fest­nah­me hat­te 1,2 Pro­mil­le erge­ben. Die Geschwo­re­nen befan­den den Ange­klag­ten der Wie­der­be­tä­ti­gung für schul­dig, das Gericht ver­ur­teil­te ihn zu 15 Mona­ten bedingt und sprach sei­ne Ent­haf­tung aus (er war bis zur Ver­hand­lung in U‑Haft).

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Salz­burg: 14 Ankla­gen wegen Wiederbetätigung

Ein Spre­cher des Lan­des­ge­richts Salz­burg bestä­tig­te Anfang der Woche der „Klei­nen Zei­tung“ (19.6.18), dass die Ankla­gen gegen 14 Män­ner wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung rechts­kräf­tig sind. Die Staats­an­walt­schaft Salz­burg hat­te sie ange­klagt, weil sie bei einer pri­va­ten Fei­er die Usta­scha ver­herr­licht und den Usta­scha-Gruß (der dem Hit­ler-Gruß nach­ge­bil­det ist) gezeigt hatten.

Inns­bruck: Frei­spruch für NS-Schmiererei?

Weil in einer Woh­nung meh­re­re Jugend­li­che Par­ty fei­er­ten und Nach­barn die Poli­zei alar­mier­ten, tauch­te die­se in der Woh­nung auf und stell­te nicht nur Dro­gen­kon­sum, son­dern auch Wie­der­be­tä­ti­gung fest. Exakt: Die Wän­de waren mit vier Haken­kreu­zen, drei SS-Run­den und einer Zeich­nung von Adolf Hit­ler beschmiert. Als mut­maß­li­chen Täter iden­ti­fi­zier­te die Poli­zei einen Tiro­ler (21), der – als Frei­gän­ger aus der Haft – in der Woh­nung sei­nes Cou­sins logiert und auch an der Par­ty teil­ge­nom­men hat­te. „Ich stand unter Dro­gen und neben den Schu­hen“, wird er in der „Kro­ne“ (Tirol-Aus­ga­be, 21.6.18) zitiert. Ein Gut­ach­ter beur­teil­te den Ange­klag­ten als psy­chisch ein­ge­schränkt, aber zum Tat­zeit­punkt zurech­nungs­fä­hig. Immer­hin habe er einen geziel­ten Flucht­ver­such unter­nom­men – der aller­dings schei­ter­te. Aber auch die Ver­ur­tei­lung schei­ter­te. Weil kei­ner von den Zeu­gen mit Sicher­heit sagen konn­te oder woll­te, dass der Ange­klag­te der Täter war, ent­schie­den die Geschwo­re­nen mehr­heit­lich auf nicht schul­dig. Der Frei­spruch vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung ist noch nicht rechtskräftig.

Ried im Inn­kreis (OÖ): Kein Ver­fah­ren gegen den blau­en Oberst

Das Refe­rat, das der Oberst des Gene­ral­stabs bei der Bezirks­ver­samm­lung des Öster­rei­chi­schen Kame­rad­schafts­bun­des (ÖKB) in Gerets­berg (Bezirk Brau­nau) Anfang März 2018 gehal­ten hatt, reg­te nicht nur den Gerets­ber­ger Bür­ger­meis­ter, son­dern sogar den Ver­an­stal­ter auf. Der Bür­ger­meis­ter ver­ließ aus Pro­test gegen die ras­sis­ti­sche Rede – so wie eini­ge ande­re – den Saal, ande­re haben den Oberst wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ange­zeigt. Ein ÖKB-Spre­cher beur­teil­te die Rede damals so: „Das von ihm gehal­te­ne Refe­rat war von ras­sis­ti­schen sowie frem­den­feind­li­chen Dar­stel­lun­gen und sub­ti­len Dif­fa­mie­run­gen der Poli­ti­ker und Bür­ger unse­res Lan­des geprägt” (heute.at, 5.3.18). Das Bun­des­heer lei­te­te gegen den Oberst ein Dienst­ent­he­bungs­ver­fah­ren ein. Jetzt wur­den die Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung gegen den Offi­zier ein­ge­stellt, gab die Staats­an­walt­schaft Ried im Inn­kreis bekannt. Der Tat­be­stand der Ver­het­zung sei nicht erfüllt, obwohl sich der Offi­zier „sehr nega­tiv gegen­über Frem­den“ geäu­ßert habe (OÖN). Der Offi­zier, der sich bei der ÖKB-Ver­samm­lung selbst als „Bera­ter des Minis­ters“ vor­ge­stellt hat­te, ver­brei­te­te sich in FPÖ-Zeit­schrif­ten düs­ter über „den merk­li­chen Bei­trag“, den die Luft­streit­kräf­te „auf­grund des zu erwar­ten­den, stark zuneh­men­den Ein­drin­gens kul­tur­frem­der Eth­ni­en in unse­re Hei­mat“ zu erbrin­gen hätten.

Feldkirch/Schwarzach (Vlbg): Ver­hand­lung gegen brau­nen Unteroffizier

Die Lis­te der ihm zur Last geleg­ten Delik­te ist nicht nur umfang­reich, son­dern vor allem erschre­ckend. So soll der Vor­arl­ber­ger Unter­of­fi­zier (42) wäh­rend eines Assis­tenz­ein­sat­zes im Bur­gen­land Flücht­lin­ge beschimpft, anti­se­mi­ti­sche Äuße­run­gen getä­tigt, Waf­fen gegen Unter­ge­be­ne gerich­tet und Gefan­ge­ne gequält haben.

Dem­nach schrie er sie an, ließ die­se nie­der­knien, trat nach ihnen und soll sie auch mit einer Taschen­lam­pe geschla­gen haben“ (derstandard.at). Nach Bekannt­wer­den der Vor­wür­fe im April des Vor­jah­res wur­de der Unter­of­fi­zier vom Bun­des­heer ange­zeigt und vom Dienst sus­pen­diert. Am 2. Juli muss er sich nun vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch ver­ant­wor­ten: „So wur­den Ankla­gen wegen § 3g Ver­bots­ge­setz (Wie­der­be­tä­ti­gung), § 107 (1) StGB (gefähr­li­che Dro­hung), § 283 (1) Z 1 und 2 StGB (Ver­het­zung) und § 312 (1) StGB (Quä­len oder Ver­nach­läs­si­gung eines Gefan­ge­nen) erho­ben“ (VN.at)

St.Pölten: Der Kör­per als Wer­be­flä­che für die brau­ne Sache

Kame­rad F. erschien an einem der bis­her hei­ßes­ten Tage des Jah­res mit einer Hau­be im Schwur­ge­richts­saal des Lan­des­ge­rich­tes St. Pöl­ten. Dort hat­te sich der 19 Jah­re alte Nie­der­ös­ter­rei­cher vor Geschwo­re­nen wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung zu ver­ant­wor­ten. Der Grund für die hei­ße Kopf­be­de­ckung: die SS-Runen auf dem Hin­ter­kopf, die er nicht zei­gen woll­te und auch nicht durf­te, weil er bei sei­ner Ent­las­sung aus der U‑Haft im Früh­jahr ver­spre­chen muss­te, das Tat­too bis Ende Juni zu ent­fer­nen. Das hat er bis zum 21.6.ebenso wenig geschafft wie die Ent­fer­nung der Tat­toos am lin­ken Unter­schen­kel, wo sich das Eiser­ne Kreuz, die „18“ und die „88“ ver­sam­melt haben. Die Ankla­ge wirft ihm auch zahl­rei­che ein­schlä­gi­ge Pos­tings auf sei­nem FB-Pro­fil und in einer Whats­App-Grup­pe mit dem Namen „Die Öster­rei­cher“ vor, dar­un­ter so stim­mungs­vol­le wie Oster­ei­er mit SS-Runen und Haken­kreuz, ein Rie­sen­rad und ein Schnit­zel in Haken­kreuz-Form. Die meis­ten Delik­te setz­te F. laut Ankla­ge zwi­schen Som­mer 2017 und sei­ner Ver­haf­tung am 18. Febru­ar 2018, aller­dings hat­te er sich schon mit 14 Jah­ren ein T‑Shirt mit Reichs­ad­ler und eine Haken­kreuz­fah­ne gekauft (meinbezirk.at).

Total­na­zi (Sym­bol­bild)

Dafür sol­len – so die Ver­tei­di­gung – die schwe­re Kind­heit, der Alko­hol und die fal­schen Freun­de ursäch­lich ver­ant­wort­lich sein. Die Geschwo­re­nen sahen das nicht so: Zwei Jah­re Haft bedingt lau­te­te ihr Urteil, ver­bun­den mit der Auf­la­ge, jetzt bis zum Jah­res­en­de die Tat­toos ent­fer­nen zu las­sen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.