Korneuburg/NÖ: Hitlergruß-Vorwurf endet mit zwei Freisprüchen
Ein mutmaßlicher Hitlergruß auf einem Gefängnisgang beschäftigte am 19. August das Landesgericht Korneuburg. Angeklagt waren ein 69- und ein 37-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Die beiden sollen in der Justizanstalt Sonnberg den rechten Arm gehoben haben; der Ältere habe dazu „Heil dem Führer!“ (kurier.at, 19.8.26) gerufen.
Beim 69-Jährigen kam ein weiteres einschlägiges Detail dazu: Bis vor Kurzem trug er am linken Unterarm eine „88“ – einen in der rechtsextremen Szene gebräuchlichen Zahlencode für „Heil Hitler“. Vor Gericht bezeichnete er das inzwischen überstochene Tattoo als Jugendsünde. Er habe als junger Mann dazugehören wollen und verherrliche den Nationalsozialismus nicht. Auch der 37-Jährige bestritt jeden NS-Bezug.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich unter anderem auf fünf Überwachungsvideos. Beim Älteren ist darauf zweimal eine Bewegung des ausgestreckten Arms nach oben zu sehen, beim Jüngeren eine ähnliche Bewegung, wobei dessen Arm nicht vollständig im Bild ist. Eine Justizwachebeamtin sagte aus, sie habe die Stimme des 69-Jährigen erkannt und den Ausruf gehört. Als er danach ins Dienstzimmer gerufen worden sei, habe er sein „88“-Tattoo gezeigt. Sieben als Zeugen befragte Mitinsassen hatten hingegen weder etwas gesehen noch gehört.
Für die Geschworenen reichte die Beweislage am Ende nicht. Beide Männer wurden freigesprochen. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet, die Freisprüche sind rechtskräftig.
(Quelle: kurier.at, 19.8.26)
Gablitz/NÖ: Zwölf Schuldsprüche für eine NS-Vitrine
Eine goldene Hitler-Büste, NS-Uniformen, Abzeichen, Orden, HJ- und BDM-Liederbücher, Schallplatten und eine den Hitlergruß zeigende Soldatenfigur: Ein Gablitzer Pensionist hatte über Jahre eine umfangreiche Sammlung angelegt. Wegen eines Teils davon musste er sich am 21. August am Landesgericht St. Pölten wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten.
Aufgeflogen war die Sammlung im Zuge eines Familienstreits. Der Pensionist zeigte im Oktober 2025 seine Nichte wegen des mutmaßlichen Diebstahls von Bargeld und Goldmünzen an; noch am selben Tag erstattete diese Anzeige nach dem Verbotsgesetz. Als Polizeibedienstete zum Haus kamen, fielen ihnen NS-Devotionalien auf. Bei der folgenden Durchsuchung wurden zahlreiche Gegenstände sichergestellt. Der Angeklagte verwies auf sein Interesse an Geschichte und rund 4.500 Bücher in seinem Besitz: „Ich bin kein Propagandist, ich bin in erster Linie ein Sammle.r“(meinbezirk.at, 21.8.26)
Die Geschworenen differenzierten zwischen den einzelnen Gegenständen. Bei Teilen der Bücher- und Schallplattensammlung folgten Freisprüche. Bei Abzeichen, Emblemen und Figuren – darunter der goldenen Hitler-Büste – bejahten sie den propagandistischen Zweck einstimmig. Auch wegen mindestens zweier NS-Uniformen fiel der Wahrspruch mit sieben zu einer Stimme schuldig aus. Insgesamt wurde der Pensionist in zwölf Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Weil er bislang unbescholten war, verhängte das Gericht die Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe, bedingt nachgesehen. Die beschlagnahmten NS-Devotionalien werden eingezogen und vernichtet, darunter auch Gegenstände aus jenen Punkten, bei denen es Freisprüche gab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Quelle: meinbezirk.at, 21.8.26)
Wien: Drei Monate Hetze, zehn Monate bedingt
Sieben Seiten brauchte der Strafantrag allein für die Postings eines bis dahin unbescholtenen 61-Jährigen. Zwischen September und November 2025 hatte der Arbeiter auf X gegen Jüdinnen und Juden, Muslim:innen, Pol:innen und Türk:innen gehetzt, mit rassistischen und antisemitischen Beschimpfungen um sich geworfen und die „Remigration“ aller Muslim:innen gefordert. Am 19. August bekannte er sich vor Gericht schuldig.
Seine Erklärung für die antisemitischen Postings, die der Richter als „wirklich furchtbar“ bezeichnete und deren Intensität man selten erlebe: Berichte über den Krieg in Gaza hätten ihn schockiert und wütend gemacht. Der Richter hielt ihm entgegen, dass sich seine Angriffe gegen Jüdinnen und Juden insgesamt gerichtet hatten. Eine Erklärung für die Hetze gegen andere Gruppen lieferte der Angeklagte ebenfalls kaum. Bei den Angriffen auf Pol:innen verwies er auf die Vertreibung Deutscher während und nach dem Zweiten Weltkrieg.
Eine Diversion lehnte der Richter angesichts der Vielzahl der Taten sowie aus spezial- und generalpräventiven Gründen ab. Er verhängte zehn Monate bedingte Haft, ordnete Bewährungshilfe und die Teilnahme am Neustart-Programm „Dialog statt Hass“ an. Zudem muss der Angeklagte nachweisen, dass die inkriminierten Beiträge gelöscht wurden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
(Quelle: derstandard.at, 19.8.26)
Peggau/Stmk: „Sieg Heil“ im ehemaligen KZ-Außenlager Peggau
Neue Nazi-Schmierereien ausgerechnet bei jenen Stollen, die Häftlinge eines Konzentrationslagers für die NS-Rüstungsindustrie in den Berg treiben mussten: Tristan Ammerer, Obmann des Vereins für Gedenkkultur in Graz, veröffentlichte am 19. August ein Bild vom ehemaligen KZ-Außenlager Peggau.
Heute war ich wieder beim ehemaligen KZ Peggau und den dortigen Stollen wo Zwangsarbeiter eingesetzt wurden.
Wieder einmal musste ich feststellen, dass bei den Stollen entsetzliche Nazi-Schmierereien dazugekommen sind.
Wieder einmal erstatte ich Anzeige.
— Tristan Ammerer (@triammerer.bsky.social) 19. August 2026 um 12:02
Das KZ-Außenlager Peggau bestand von August 1944 bis April 1945. Mindestens 1.400 Menschen wurden dorthin verschleppt, Hunderte mussten unter mörderischen Bedingungen Stollen für eine geplante unterirdische Rüstungsproduktion der Steyr-Daimler-Puch AG errichten. Durch die extremen Arbeits- und Lebensbedingungen lag die Todesrate unter den Inhaftierten bei rund 16 Prozent. Vor der Räumung des Lagers wurden mindestens 15 marschunfähige Häftlinge in der Stollenanlage ermordet.
Darmstadt/D: Franco A. bekommt ein halbes Jahr drauf
Seine fünfeinhalbjährige Haftstrafe wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Waffenvergehen und Betrugs verbüßt Franco A. bereits. Nun legte das Landgericht Darmstadt nach: Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall verhängte es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gemeinsam mit der bestehenden Strafe wurde daraus eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren – effektiv ein halbes Jahr mehr. Das neue Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der mittlerweile rechtskräftig abgeschlossene Hauptprozess gegen A. hatte wesentlich schwerer gewogen. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte eine rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung fest und sah es als erwiesen an, dass A. zu politisch motivierten Gewalttaten gegen hochrangige Politiker:innen und andere Personen des öffentlichen Lebens entschlossen gewesen war.
Franco A.s österreichische Vorgeschichte ist umfangreich. 2017 flog A.s Doppelidentität auf, als er am Flughafen Wien-Schwechat eine zuvor versteckte geladene Pistole wieder an sich nehmen wollte. Wenige Wochen davor hatte er den Wiener Offiziersball besucht.
Später wurden weitere Verbindungen sichtbar: Ein damaliges Konvolut aus dem österreichischen Heeresabwehramt enthielt Hinweise auf Kontakte des Franco-A.-Netzwerks in Richtung Bundesheer. A.s Wiener Bundeswehr-Kamerad M.R., mit dem er den Offiziersball besucht hatte, bewegte sich laut damaliger Recherche in Burschenschafterkreisen und hatte Kontakte ins Verteidigungsministerium. Hinweise auf eine Ausbreitung des „Hannibal“- bzw. Uniter-Netzwerks nach Österreich wurden vom Verteidigungsministerium bestritten.
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