Linz: 18 Monate unbedingt nach Hitlergruß bei der Pride
Angeklagt war der erst 17-jährige Tobias B. nach dem Verbotsgesetz wegen eines Hitlergrußes bei der Pride am 21. Juni 2025 in Linz. Vor Gericht standen der Angeklagte und drei Zeug:innen.
Die Verteidigung sah kein Hitlergruß, sondern ein Winken zu einem Freund; B. erklärte zudem, er sei bisexuell und habe keinen NS-Bezug. Zwei Polizeizeugen zeichneten dagegen ein anderes Bild: stramme Körperhaltung, hochgestreckter Arm, für beide ein „offensichtlicher Hitlergruß“. Ein Freund als Entlastungszeuge sagte zwar aus, er habe ein Zuwinken gesehen, entfernte sich aber sofort wegen der Polizeikontrolle und bekam den weiteren Ablauf nur mehr aus Erzählungen mit.
Nach Schlussplädoyers beantworteten die Geschworenen die Hauptfrage einstimmig mit schuldig (8:0). Das Strafmaß: 18 Monate unbedingt. Begründet wurde das unter anderem mit der Vorbelastung (mehrere frühere Verurteilungen, darunter Körperverletzung) und dem Umstand, dass frühere bedingte Sanktionen laut Gericht keine nachhaltige Wirkung gezeigt hätten. Nach Rücksprache mit der Verteidigung verzichtete B. auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft stimmte zu, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Wien-Klagenfurt: Von der „Hanni“ der „Europäischen Aktion“ zum „Bundesstaat Preußen“
Der Prozess am 4. Februar im Landesgericht Wien gegen Renate P. zeigte eine ideologische Fortsetzung mit anderem Etikett: von der neonazistischen „Europäischen Aktion“ (EA) hin zum staatsverweigernden Milieu rund um den „Bundesstaat Preußen“. Der „Standard“ (4.2.) zeichnet die Geschichte einer Angeklagten nach, die nach ihrer früheren Verurteilung nicht aus dem verschwörungsideologischen Umfeld ausgestiegen ist, sondern den nächsten Schein-Staat als Rettungsboot gesucht hat.
Renate P. musste bereits im November 2021 im EA-Komplex vor Gericht. Sie war nach § 3b Verbotsgesetz angeklagt und kassierte eine fünfjährige Haftstrafe. Schon damals war P. mit staatsverweigernden Legitimationsmustern aufgetreten. Dokumentiert sind u. a. Kontakte zum EA-Landesleiter Hans Berger, Angebote für Online-/Video-Unterstützung, Kontaktlisten und Teilnahmen an EA-Treffen. Verhängt wurde die fünfjährige Mindeststrafe. Gegen diese Haft wollte sich P. über die Staatsverweigerer-Schiene wehren.
Im Zentrum des neuen Verfahrens stand der Vorwurf nach § 247a Abs. 2 StGB („staatsfeindliche Bewegung“). Die Staatsanwaltschaft warf der 64-jährigen Pensionistin vor, zwischen November 2022 und Mai 2023 insgesamt elf Briefe an Politiker und Beamtinnen verschickt zu haben: an den damaligen Außenminister Alexander Schallenberg, an Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und an die Präsidentin des OLG Wien. Der Inhalt der Schreiben beinhaltete das übliche Staatsverweigerer-Arsenal: „Kündigung“ der österreichischen Staatsbürgerschaft, „Annahme“ einer preußischen Staatsbürgerschaft, Fantasie-Rechnungen in Edelmetallen, Drohungen mit Festnahme durch eine erfundene „Militärstaatsanwaltschaft“, dazu SHAEF-Mythologie und Milliardenforderungen.
Auch im Gerichtsaal setzte P. das bekannte Muster im Staatsverweigerer-Sprech fort: „Die Frage nach ihrem Namen beantwortet sie mit ihrem Vornamen, gefolgt von ‚aus der Familie P.‘, auf die Frage, ob sie österreichische Staatsbürgerin sei, schweigt die Pensionistin zunächst, ehe sie leise ‚Ja‘ sagt.“ (derstandard.at)
Zugleich blieb die Verteidigungslinie eng auf „Selbstrettung“ fokussiert: P. habe Vorlagen übernommen, unterschrieben und verschickt, aber keine politische Aufbauarbeit geleistet. Ihre Anwältin argumentierte sinngemäß: Sie habe keine Organisationsrolle innegehabt, keinen Förderwillen gezeigt, was keine tatbestandsmäßige Teilnahme im Sinn des § 247a bedeute. Ein Teil der Schreiben sei sogar vor der formalen Gründung des „Bundesstaat Preußen“ verschickt worden.
Ein per Video zugeschalteter Kärntner Verfassungsschützer verortete den „Bundesstaat Preußen“ als Nachfolgekonstrukt des „Staatenbund Österreich“, mit Gründungszeremonie am 10. April 2023 und später wachsendem Personenkreis. Nun seien 100 Mitglieder angeklagt.
Völlig ahnungslos könne die Angeklagte nicht gewesen sein, meint der Polizist, schließlich habe sie in Polen an einem von „Reichspräsidentin T.” veranstalteten Seminar teilgenommen, wofür 100 Euro Teilnahmegebühr zu zahlen waren.
Am Ende wertete Richter Alfred Hebenstreit-Weinauer die Vorwürfe offenbar als strafrechtlich unzureichend: viel wirres Material, aber kein Fördervorsatz, „es sei ihr nur um die Verhinderung ihrer Haftstrafe gegangen“. Das Ergebnis: Freispruch, nicht rechtskräftig.
(Alle Zitate aus derstandard.at, 4.2.26)
In Kärnten hingegen finden am Landesgericht Klagenfurt seit geraumer Zeit de facto wöchentlich Prozesse gegen ehemalige Mitglieder des „Bundesstaat Preußen“ statt. Einen Tag bevor P. in Wien antreten musste, „bestritt [ein Angeklagter], wie in fast allen Verfahren üblich, die Schreiben selbst verfasst und verschickt zu haben“ (kaernten.orf.at, 3.2.26). Sein Prozess wurde vertagt, ein anderer Angeklagter erhielt vier Monate bedingt.
Feldkirch: Geldstrafe für WhatsApp-Nachrichten
Ein 50-jähriger Mann wurde am 5. Februar von einem Geschworenengericht verurteilt, weil er an sieben Personen über WhatsApp Nachrichten verschickt hatte, die den Nationalsozialismus verharmlosten, darunter persiflierende Bilder zu Adolf Hitler und der Ermordung von Anne Frank sowie den Kommentar zum Wehrmachtsmarschlied „Erika“: „Das war noch gute Musik.!
Die Staatsanwältin betonte die Bedeutung des Verbotsgesetzes, das nicht den bloßen Besitz, sondern die Verbreitung solcher Inhalte unter Strafe stellt, und hob hervor, dass für eine Anklage kein nationalsozialistisches Gedankengut erforderlich sei.
Der Angeklagte zeigte sich während des Prozesses schweigsam, ließ aber durch seinen Verteidiger Reue und Schuldeingeständnis erklären. Das Gericht sprach ihn einstimmig schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 6.300 Euro, wobei die Hälfte bedingt ausgesprochen wurde. Die Haftstrafe (sieben Monate) wurde aufgrund seiner Lebenssituation in eine Geldstrafe umgewandelt. Mildernd wirkten seine Unbescholtenheit, das Geständnis und der zeitliche Abstand der Taten, erschwerend hingegen die Mehrzahl der Delikte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil, das damit rechtskräftig ist.
(Quelle: vol.at, 5.2.26)
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