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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 6/26 (Teil 2): Von der „Europäischen Aktion“ zum „Bundesstaat Preußen“

Von 18 Mona­ten unbe­dingt nach Hit­ler­gruß in Linz über den Frei­spruch einer frü­he­ren Neo­na­zi-Akti­vis­tin, die wegen Mit­glied­schaft in einer staats­feind­li­chen Bewe­gung (Bun­des­staat Preu­ßen) vor Gericht stand, bis zur Geld­stra­fe für Wie­der­be­tä­ti­gung in Feldkirch.

15. Feb. 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Linz: 18 Mona­te unbe­dingt nach Hit­ler­gruß bei der Pride
  • Wien-Kla­gen­furt: Von der „Han­ni“ der „Euro­päi­schen Akti­on“ zum „Bun­des­staat Preußen“
  • Feld­kirch: Geld­stra­fe für WhatsApp-Nachrichten

Linz: 18 Monate unbedingt nach Hitlergruß bei der Pride

Ange­klagt war der erst 17-jäh­ri­ge Tobi­as B. nach dem Ver­bots­ge­setz wegen eines Hit­ler­gru­ßes bei der Pri­de am 21. Juni 2025 in Linz. Vor Gericht stan­den der Ange­klag­te und drei Zeug:innen.

Die Ver­tei­di­gung sah kein Hit­ler­gruß, son­dern ein Win­ken zu einem Freund; B. erklär­te zudem, er sei bise­xu­ell und habe kei­nen NS-Bezug. Zwei Poli­zei­zeu­gen zeich­ne­ten dage­gen ein ande­res Bild: stram­me Kör­per­hal­tung, hoch­ge­streck­ter Arm, für bei­de ein „offen­sicht­li­cher Hit­ler­gruß“. Ein Freund als Ent­las­tungs­zeu­ge sag­te zwar aus, er habe ein Zuwin­ken gese­hen, ent­fern­te sich aber sofort wegen der Poli­zei­kon­trol­le und bekam den wei­te­ren Ablauf nur mehr aus Erzäh­lun­gen mit.

Nach Schluss­plä­doy­ers beant­wor­te­ten die Geschwo­re­nen die Haupt­fra­ge ein­stim­mig mit schul­dig (8:0). Das Straf­maß: 18 Mona­te unbe­dingt. Begrün­det wur­de das unter ande­rem mit der Vor­be­las­tung (meh­re­re frü­he­re Ver­ur­tei­lun­gen, dar­un­ter Kör­per­ver­let­zung) und dem Umstand, dass frü­he­re beding­te Sank­tio­nen laut Gericht kei­ne nach­hal­ti­ge Wir­kung gezeigt hät­ten. Nach Rück­spra­che mit der Ver­tei­di­gung ver­zich­te­te B. auf Rechts­mit­tel, die Staats­an­walt­schaft stimm­te zu, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Wien-Klagenfurt: Von der „Hanni“ der „Europäischen Aktion“ zum „Bundesstaat Preußen“

Der Pro­zess am 4. Febru­ar im Lan­des­ge­richt Wien gegen Rena­te P. zeig­te eine ideo­lo­gi­sche Fort­set­zung mit ande­rem Eti­kett: von der neo­na­zis­ti­schen „Euro­päi­schen Akti­on“ (EA) hin zum staats­ver­wei­gern­den Milieu rund um den „Bun­des­staat Preu­ßen“. Der „Stan­dard“ (4.2.) zeich­net die Geschich­te einer Ange­klag­ten nach, die nach ihrer frü­he­ren Ver­ur­tei­lung nicht aus dem ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Umfeld aus­ge­stie­gen ist, son­dern den nächs­ten Schein-Staat als Ret­tungs­boot gesucht hat.

Rena­te P. muss­te bereits im Novem­ber 2021 im EA-Kom­plex vor Gericht. Sie war nach § 3b Ver­bots­ge­setz ange­klagt und kas­sier­te eine fünf­jäh­ri­ge Haft­stra­fe. Schon damals war P. mit staats­ver­wei­gern­den Legi­ti­ma­ti­ons­mus­tern auf­ge­tre­ten. Doku­men­tiert sind u. a. Kon­tak­te zum EA-Lan­des­lei­ter Hans Ber­ger, Ange­bo­te für Online-/Vi­deo-Unter­stüt­zung, Kon­takt­lis­ten und Teil­nah­men an EA-Tref­fen. Ver­hängt wur­de die fünf­jäh­ri­ge Min­dest­stra­fe. Gegen die­se Haft woll­te sich P. über die Staats­ver­wei­ge­rer-Schie­ne wehren.

Im Zen­trum des neu­en Ver­fah­rens stand der Vor­wurf nach § 247a Abs. 2 StGB („staats­feind­li­che Bewe­gung“). Die Staats­an­walt­schaft warf der 64-jäh­ri­gen Pen­sio­nis­tin vor, zwi­schen Novem­ber 2022 und Mai 2023 ins­ge­samt elf Brie­fe an Poli­ti­ker und Beam­tin­nen ver­schickt zu haben: an den dama­li­gen Außen­mi­nis­ter Alex­an­der Schal­len­berg, an Wiens Bür­ger­meis­ter Micha­el Lud­wig und an die Prä­si­den­tin des OLG Wien. Der Inhalt der Schrei­ben beinhal­te­te das übli­che Staats­ver­wei­ge­rer-Arse­nal: „Kün­di­gung“ der öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger­schaft, „Annah­me“ einer preu­ßi­schen Staats­bür­ger­schaft, Fan­ta­sie-Rech­nun­gen in Edel­me­tal­len, Dro­hun­gen mit Fest­nah­me durch eine erfun­de­ne „Mili­tär­staats­an­walt­schaft“, dazu SHAEF-Mytho­lo­gie und Milliardenforderungen.

Auch im Gericht­saal setz­te P. das bekann­te Mus­ter im Staats­ver­wei­ge­rer-Sprech fort: „Die Fra­ge nach ihrem Namen beant­wor­tet sie mit ihrem Vor­na­men, gefolgt von ‚aus der Fami­lie P.‘, auf die Fra­ge, ob sie öster­rei­chi­sche Staats­bür­ge­rin sei, schweigt die Pen­sio­nis­tin zunächst, ehe sie lei­se ‚Ja‘ sagt.“ (derstandard.at)

Zugleich blieb die Ver­tei­di­gungs­li­nie eng auf „Selbst­ret­tung“ fokus­siert: P. habe Vor­la­gen über­nom­men, unter­schrie­ben und ver­schickt, aber kei­ne poli­ti­sche Auf­bau­ar­beit geleis­tet. Ihre Anwäl­tin argu­men­tier­te sinn­ge­mäß: Sie habe kei­ne Orga­ni­sa­ti­ons­rol­le inne­ge­habt, kei­nen För­der­wil­len gezeigt, was kei­ne tat­be­stands­mä­ßi­ge Teil­nah­me im Sinn des § 247a bedeu­te. Ein Teil der Schrei­ben sei sogar vor der for­ma­len Grün­dung des „Bun­des­staat Preu­ßen“ ver­schickt worden.

Ein per Video zuge­schal­te­ter Kärnt­ner Ver­fas­sungs­schüt­zer ver­or­te­te den „Bun­des­staat Preu­ßen“ als Nach­fol­ge­kon­strukt des „Staa­ten­bund Öster­reich“, mit Grün­dungs­ze­re­mo­nie am 10. April 2023 und spä­ter wach­sen­dem Per­so­nen­kreis. Nun sei­en 100 Mit­glie­der angeklagt.

Völ­lig ahnungs­los kön­ne die Ange­klag­te nicht gewe­sen sein, meint der Poli­zist, schließ­lich habe sie in Polen an einem von „Reichs­prä­si­den­tin T.” ver­an­stal­te­ten Semi­nar teil­ge­nom­men, wofür 100 Euro Teil­nah­me­ge­bühr zu zah­len waren.

Am Ende wer­te­te Rich­ter Alfred Heben­streit-Wein­au­er die Vor­wür­fe offen­bar als straf­recht­lich unzu­rei­chend: viel wir­res Mate­ri­al, aber kein För­der­vor­satz, „es sei ihr nur um die Ver­hin­de­rung ihrer Haft­stra­fe gegan­gen“. Das Ergeb­nis: Frei­spruch, nicht rechtskräftig.

(Alle Zita­te aus derstandard.at, 4.2.26)

In Kärn­ten hin­ge­gen fin­den am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt seit gerau­mer Zeit de fac­to wöchent­lich Pro­zes­se gegen ehe­ma­li­ge Mit­glie­der des „Bun­des­staat Preu­ßen“ statt. Einen Tag bevor P. in Wien antre­ten muss­te, „bestritt [ein Ange­klag­ter], wie in fast allen Ver­fah­ren üblich, die Schrei­ben selbst ver­fasst und ver­schickt zu haben“ (kaernten.orf.at, 3.2.26). Sein Pro­zess wur­de ver­tagt, ein ande­rer Ange­klag­ter erhielt vier Mona­te bedingt.

Feldkirch: Geldstrafe für WhatsApp-Nachrichten

Ein 50-jäh­ri­ger Mann wur­de am 5. Febru­ar von einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ur­teilt, weil er an sie­ben Per­so­nen über Whats­App Nach­rich­ten ver­schickt hat­te, die den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­harm­los­ten, dar­un­ter per­si­flie­ren­de Bil­der zu Adolf Hit­ler und der Ermor­dung von Anne Frank sowie den Kom­men­tar zum Wehr­machts­marsch­lied „Eri­ka“: „Das war noch gute Musik.!

Die Staats­an­wäl­tin beton­te die Bedeu­tung des Ver­bots­ge­set­zes, das nicht den blo­ßen Besitz, son­dern die Ver­brei­tung sol­cher Inhal­te unter Stra­fe stellt, und hob her­vor, dass für eine Ankla­ge kein natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut erfor­der­lich sei.

Der Ange­klag­te zeig­te sich wäh­rend des Pro­zes­ses schweig­sam, ließ aber durch sei­nen Ver­tei­di­ger Reue und Schuld­ein­ge­ständ­nis erklä­ren. Das Gericht sprach ihn ein­stim­mig schul­dig und ver­häng­te eine Geld­stra­fe von 6.300 Euro, wobei die Hälf­te bedingt aus­ge­spro­chen wur­de. Die Haft­stra­fe (sie­ben Mona­te) wur­de auf­grund sei­ner Lebens­si­tua­ti­on in eine Geld­stra­fe umge­wan­delt. Mil­dernd wirk­ten sei­ne Unbe­schol­ten­heit, das Geständ­nis und der zeit­li­che Abstand der Taten, erschwe­rend hin­ge­gen die Mehr­zahl der Delik­te. Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung akzep­tier­ten das Urteil, das damit rechts­kräf­tig ist.

(Quel­le: vol.at, 5.2.26)

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Schlagwörter: Europäische Aktion | Kärnten/Koroška | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Staatsfeindliche Bewegungen | Staatsverweigerer*innen | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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