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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Verurteilter Neonazi auf drei Wahllisten der Wiener FPÖ

Robert Poda­ny hat bereits zehn Jah­re als blau­er Lokal­po­li­ti­ker hin­ter sich. Nun wur­de er von der FPÖ für die bevor­ste­hen­den Wah­len in Wien wie­der als Kan­di­dat nomi­niert – das, obwohl er erst letz­ten Dezem­ber rechts­kräf­tig nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teilt wurde.

15. Apr. 2025
Robert Podany beim Nowotny-Gedenken 2017 (Foto: Rechtsdrall)
Robert Podany beim Nowotny-Gedenken 2017 (Foto: Rechtsdrall)

„Es waren immer die rich­ti­gen Men­schen um mich her­um“, schreibt Robert Poda­nay als Intro sei­nes Insta­gram-Accounts. Das klang am 3. Dezem­ber 2024, als sich der frei­heit­li­che Ex-Poli­ti­ker vor einem Schwur­ge­richt in Wien zu ver­ant­wor­ten hat­te, etwas anders: „Es tut mir leid, ich hab‘ mit den gan­zen Leu­ten nichts mehr zu tun“, lau­te­ten sei­ne Schluss­wor­te, bevor die Geschwo­re­nen über 89 nach dem Ver­bots­ge­setz ange­klag­te Delik­te zu ent­schei­den hatten.

Über den Pro­zess hat „Stoppt die Rech­ten“ aus­führ­lich berich­tet. Auch über Poda­nys Zeit in der Poli­tik – er war zwi­schen 2010 und 2020 FPÖ-Bezirks­rat in Wien-Donau­stadt und hat­te ein Anschluss­s­man­dat auf­grund des Abstur­zes der FPÖ 2020 knapp ver­passt –, als er durch diver­se rechts­extre­me Aus- und Vor­fäl­le Auf­merk­sam­keit erreg­te. Der ange­klag­te Tat­zeit­raum umfass­te die Jah­re 2015 bis 2019, also Tei­le jener Zeit, in der Poda­ny Bezirks­rat war.

Razzien gegen Neonazis

2019 und 2020 ließ der Ver­fas­sungs­schutz meh­re­re Raz­zi­en in der Neo­na­zi-Sze­ne durch­füh­ren, eine davon wur­de auch Poda­ny zum Ver­häng­nis: Man fand bei dem durch­such­ten und bereits 2022 ver­ur­teil­ten Peter S. Chat­nach­rich­ten von Poda­ny. Poda­ny bekam eben­falls Besuch. Im Zuge einer Haus­durch­su­chung wur­de bei ihm NS-Pro­pa­gan­da wie eine Wein­fla­sche mit dem Schrift­zug „Ein Volk, ein Reich, ein Füh­rer“, eine Tas­se mit dem Neo­na­zi-Code „88“ und eine wei­te­re Tas­se mit dem Gesicht des Nazi-Majors Wal­ter Nowot­ny und dem Schrift­zug, der auch auf Nowot­nys Grab­stein zu lesen ist, „Ewig ist der Toten Taten­ruhm“, sicher­ge­stellt.

Bei den brau­nen Auf­mär­schen zum Nowot­ny-Geden­ken war Poda­ny Stamm­gast. Rich­tig­ge­hend hin­ge­ris­sen hat­te sich Poda­ny über die 2016 gehal­te­ne Rede des dama­li­gen drit­ten Prä­si­den­ten des stei­ri­schen Land­tags, Ger­hard Kurz­mann, geäu­ßert. Unter einem Face­book-Pos­ting zum Auf­marsch von Hans-Jörg Jene­wein, damals für die FPÖ im Bun­des­rat, kom­men­tier­te er: „Eine phan­tas­ti­sche Rede von Herrn Kurzmann.“

Robert Podany zum Nowotny-Gedenken 2016: "phantastische Rede von Herrn Kurzmann" (Screenshot FB Jenewein)
Robert Poda­ny zum Nowot­ny-Geden­ken 2016: „phan­tas­ti­sche Rede von Herrn Kurz­mann” (Screen­shot FB Jenewein)

Eine von Poda­ny wei­ter­ge­lei­te­te Ein­la­dung zum Nowot­ny-Geden­ken 2018 fand sich als ein Ankla­ge­punkt bei der Ver­hand­lung im letz­ten Dezem­ber wie­der und auch das schrift­li­che Urteil zu die­sem Punkt just in einem Tele­gram­ka­nal jener Neo­na­zis, in deren Umfeld Poda­ny sich bewegt hatte.

Zig Ankla­ge­punk­te betra­fen von Poda­ny zum Teil selbst ver­fass­te Chat­nach­rich­ten sowie wei­ter­ge­lei­te­te Bil­der und Vide­os, die neben Hit­ler-Hul­di­gun­gen auch abar­ti­ge Wit­ze über die Ver­ga­sung von Juden und Jüdin­nen zum Inhalt hatten.

Auswanderungspläne

Bevor Poda­ny vor Gericht muss­te, woll­te er noch in die Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te aus­wan­dern, weil er die dor­ti­ge „Viel­falt und das har­mo­ni­sche Zusam­men­le­ben“ bewun­de­re. Eine Krebs­er­kran­kung habe sei­ne Aus­wan­de­rungs­plä­ne durch­kreuzt, gab Poda­ny vor Gericht an. Nun, was Trou­bles mit dem Ver­bots­ge­setz betrifft, mag das im Fall von Poda­ny tat­säch­lich stim­men, denn als „har­mo­nisch“ ist sein Ver­hält­nis zum öster­rei­chi­schen Rechts­saat kaum zu bezeich­nen. Er fass­te im Dezem­ber einen Schuld­spruch und 17 Mona­te bedingt auf drei Jah­re aus – rechts­kräf­tig, wie die Medi­en­spre­che­rin des Lan­des­ge­richts Wien auf Nach­fra­ge von „Stoppt die Rech­ten“ bestä­tig­te, da kei­ne Rechts­mit­tel erho­ben wor­den seien.

Blauer Kandidat trotz Verurteilung

Unser Erstau­nen war groß, Robert Poda­ny nun gleich drei­fach auf Lis­ten zur kom­men­den Wien-Wahl zu sehen: auf Platz 7 der FPÖ-Donau­stadt für die Wahl zur Bezirks­ver­tre­tung (und damit für ein fast siche­res Man­dat), Platz elf im Wahl­kreis­vor­schlag und auf Platz 131 der Stadt- bzw. Landesliste.

Robert Podany auf Listenplatz 7 der FPÖ für die Bezirksvertretungswahl in der Donaustadt (Screenshot wien.gv.at, 12.4.25)
Robert Poda­ny auf Lis­ten­platz 7 der FPÖ für die Bezirks­ver­tre­tungs­wahl in der Donau­stadt (Screen­shot wien.gv.at, 12.4.25)

Die Wie­ner Gemein­de­wahl­ord­nung besagt im Para­gra­fen 42 (ident mit der Natio­nal­rats­wahl­ord­nung), dass vom pas­si­ven Wahl­recht aus­ge­schlos­sen ist, „wer durch ein inlän­di­sches Gericht wegen einer oder meh­re­rer mit Vor­satz began­ge­ner und von Amts wegen zu ver­fol­gen­der gericht­lich straf­ba­rer Hand­lun­gen rechts­kräf­tig (…) zu einer bedingt nach­ge­se­he­nen ein Jahr über­stei­gen­den Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt wur­de“. Das gilt, solan­ge die Rechts­fol­gen einer Ver­ur­tei­lung nicht erlo­schen sind. Die Rege­lung bedeu­tet, dass Poda­ny nicht kan­di­die­ren darf. Die zustän­di­ge Magis­trats­ab­tei­lung 62 wur­de letz­ten Frei­tag von den Wie­ner Grü­nen über Poda­nys Ver­ur­tei­lung in Kennt­nis gesetzt.

Und die FPÖ?

Dass die Par­tei sich wie immer abput­zen wird, ist nicht schwie­rig vor­her­zu­sa­gen. Dass sie Poda­nys Gesin­nung nicht gestört hat, mag ange­sichts der sehr lan­gen Lis­te von brau­nen „Ein­zel­fäl­len“ an einem gewis­sen Gewöh­nungs­ef­fekt lie­gen. Dass die Par­tei aber einen frisch ver­ur­teil­ten Neo­na­zi für Wah­len auf­stellt, ist den­noch ein Novum. Poda­ny und die FPÖ erhal­ten dafür den run­den Platz 150 im Ein­zel­fall­zäh­ler von „Stoppt die Rechten”.

Update 15.4.25: Der Pres­se­spre­cher der FPÖ Wien ant­wor­te­te vom „Stan­dard” zur Cau­sa Poda­ny befragt: „Die FPÖ war über die­sen Umstand nicht infor­miert. Lei­der wur­den wir von der zustän­di­gen Magis­trats­ab­tei­lung auch nicht recht­zei­tig in Kennt­nis gesetzt.” Also: Die Magis­trats­ab­tei­lung ist schuld, dass die FPÖ einen Neo­na­zi auf ihre Wahl­lis­ten genom­men hat. Poda­ny sei mitt­ler­wei­le aus der Par­tei aus­ge­schlos­sen worden.

Update 16.4.25: Die Magis­trats­ab­tei­lung 62, zustän­dig für Wah­len, regt an, in die Wie­ner Gemein­de­wahl­ord­nung eine ver­pflich­ten­de Abfra­ge des Straf­re­gis­ters für Kandidat*innen bei Gemein­de­rats- und Bezirks­ver­tre­tungs­wah­len, aufzunehmen.

➡️ derstandard.at (15.4.25): FPÖ-Kan­di­dat in Wien-Donau­stadt wur­de im Dezem­ber wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung verurteilt

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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