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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 25/24 (Teil 2): Prozesse

Wäh­rend brau­ne Chat­nach­rich­ten einem Zil­ler­ta­ler nur eine beding­te Haft, dafür aber eine hohe Geld­stra­fe ein­tru­gen, kam ein auch wegen Spio­na­ge ange­klag­ter tür­ki­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger wegen Holo­caust­leug­nung mit einer deut­lich mil­de­ren Stra­fe davon. Drei Geschwis­ter, zwei Jus-Stu­die­ren­de und deren Bru­der, müs­sen in Feld­kirch nach einer Ver­ta­gung noch­mals vor Gericht – Ver­het­zung ist dabei nur ein Teil der Anklage.

25. Juni 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inns­bruck: Zil­ler­ta­ler nach Nazi-Chat­nach­rich­ten verurteilt
Inns­bruck: Wie­der­be­tä­ti­gung vor Spionage-Prozess
Feldkirch/Vbg: Ver­het­zung und Trit­te bei Festnahme

 

Innsbruck: Zillertaler nach Nazi-Chatnachrichten verurteilt

Der Titel der „Tiro­ler Tages­zei­tung“ (21.6.24) über die Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­se der Vor­wo­che am Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt ist miss­ver­ständ­lich. Es han­delt sich nicht um eine „Schwem­me von NS-Pro­zes­sen“, son­dern um eine stei­gen­de Anzahl von Men­schen, die sich neo­na­zis­tisch wie­der­be­tä­ti­gen. Der fol­gen­den Fest­stel­lung im Text ist aller­dings zuzu­stim­men: „Wer geglaubt hat­te, dass die Anhän­ger der Ideo­lo­gie des Natio­nal­so­zia­lis­mus (NS) irgend­wann zwangs­läu­fig weni­ger wer­den wür­den, hat sich lei­der getäuscht.“

Am 19. Juni muss­te sich ein Stap­ler­fah­rer (24) aus Aschau (Zil­ler­tal) ver­ant­wor­ten, der sei­nem Bru­der und sei­nem Stiefvater

über Jah­re gera­de­zu unfass­ba­re Geschmack­lo­sig­kei­ten rund um den Mas­sen­mör­der Adolf Hit­ler, die Juden­ver­fol­gung oder Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger ver­schickt [hat­te]. Dem Niveau des Ange­klag­ten ent­spre­chend waren aber bei­spiels­wei­se auch Bil­der zu sehen, bei denen ein Mann beim Geschlechts­ver­kehr den Hit­ler­gruß aus­führt oder Hit­ler als mit Haken­kreu­zen geschmück­ter Rap­per mit Schild­kap­pe abge­bil­det ist. (Tiro­ler Tages­zei­tung, 21.6.24, S. 7)

Im Arti­kel wird noch erwähnt, dass die Fra­gen an die Geschwo­re­nen 37 Punk­te umfass­ten, in denen er dann auch schul­dig gespro­chen und zu sie­ben Mona­ten Haft, bedingt auf drei Jah­re, und 7.200 Euro Geld­stra­fe ver­ur­teilt wur­de. Zusätz­lich erhielt der Zil­ler­ta­ler die Auf­la­ge zu einer Bewäh­rungs­hil­fe und zu einem päd­ago­gi­schen Rund­gang durch eine KZ-Gedenk­stät­te. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Innsbruck: Wiederbetätigung vor Spionage-Prozess

Ange­kün­digt war für den 20. Juni eigent­lich ein Spio­na­ge-Pro­zess gegen drei tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge (42, 44 und 45), die den tür­ki­schen Nach­rich­ten­dienst unter ande­rem mit Infor­ma­tio­nen wie etwa einem 300 Sei­ten umfas­sen­den Dos­sier über Ange­hö­ri­ge der Gülen-Bewe­gung, einem kom­pro­mit­tie­ren­den Video über einen Reli­gi­ons­leh­rer und mit Infos über PKK-Mit­glie­der in Öster­reich ver­sorgt haben sol­len. Zudem sol­len sie zwei Män­ner mit List in die Tür­kei gelockt haben, wo die dann vom Geheim­dienst ver­hört wurden.

Gewor­den ist dar­aus aber ein Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen den 45 Jah­re alten Ver­däch­tig­ten. Die Ankla­ge nach § 103 StGB und Ver­ge­hen des gehei­men Nach­rich­ten­diens­tes zum Nach­teil Öster­reichs (§ 256 StGB) wur­de abge­trennt und wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt verhandelt.

Der Ver­tei­di­ger rekla­mier­te, dass man mit sei­nem Man­dan­ten den Fal­schen ver­däch­ti­gen wür­de, denn der sei näm­lich ein Links­li­be­ra­ler, ein Anti-Nazi, schon von der Natio­na­li­tät her. Der Ange­klag­te gab das Ver­schi­cken der brau­nen Nach­rich­ten und Bil­der zu, beharr­te aber dar­auf, das in sati­ri­scher und kri­ti­scher Absicht getan zu haben. Die Staats­an­walt­schaft wider­leg­te die­se Argu­men­ta­ti­on. In den Vide­os, die gezeigt wur­den, war von „angeb­li­chen Gas­kam­mern“ die Rede, der Holo­caust wur­de als „Lüge“ und „Mythos“ bezeich­net, die Gas­kam­mern sei­en „nie im Betrieb“ gewesen.

Die Nach­rich­ten, Bil­der und Vide­os – die Staats­an­walt­schaft sprach von 40 – sind kom­men­tar­los über meh­re­re Jah­re hin­weg ver­schickt wor­den. Da waren weder Sati­re noch Kri­tik zu ent­de­cken. Die Geschwo­re­nen sahen das über­wie­gend auch so – nur in eini­gen weni­gen Punk­ten (drei von 33) sahen sie kei­ne Schuld. Das Urteil fiel ziem­lich mild aus: sechs Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe über von 360 Tages­sät­zen à 7 Euro (2.520.-), aber nicht rechts­kräf­tig, weil bei­de Sei­ten noch Bedenk­zeit woll­ten. (Quel­len: Tiro­ler Tages­zei­tung, 21.6.24, S. 7 und APA, 20.6.24)

Update 15.3.25: Das OLG Inns­bruck redu­zier­te die Geld­stra­fe auf 360 Tages­sät­ze à 4 Euro.

Feldkirch/Vbg: Verhetzung und Tritte bei Festnahme

Es ist sicher nicht die opti­ma­le Vor­aus­set­zung für eine juris­ti­sche Kar­rie­re, bei einer Fest­nah­me die Poli­zis­ten anzu­grei­fen und zu beschimp­fen. Das dar­auf eine Ankla­ge wegen ver­such­ten Wider­stan­des gegen die Staats­ge­walt, schwe­rer Kör­per­ver­let­zung an Poli­zis­ten, tät­li­chen Angriffs auf einen Beam­ten und Belei­di­gung nach sich zie­hen kann, wis­sen auch Nichtjurist*innen. Wenn bei zwei der drei so Beschul­dig­ten Jus-Stu­die­ren­den aber auch noch eine ras­sis­ti­sche Beschimp­fung eines dun­kel­häu­ti­gen Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ters vor­aus­ge­gan­gen ist, dann möch­te man den zwei Stu­den­ten drin­gend einen ande­ren Beruf emp­feh­len. Aber viel­leicht war das gar nicht so?

Das geschwis­ter­li­che Trio (24, 26 und 27), das nach dem Besuch einer Lust­en­au­er Dis­co wegen der oben genann­ten Delik­te ange­klagt wur­de, bekann­te sich am Lan­des­ge­richt Feld­kirch nicht schul­dig bezüg­lich der Angrif­fe auf die Poli­zis­ten bzw. für deren Ver­let­zun­gen, son­dern führ­te die häus­li­che Gewalt, die man in der Kind­heit erfah­ren habe und die Atem­not bei der Fest­nah­me an, die zu einer gewis­sen Erre­gung bzw. Panik geführt hät­ten. Die ras­sis­ti­sche Beschimp­fung des Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ters, aber auch die Beschimp­fung der Poli­zis­ten gaben die drei Geschwis­ter aller­dings zu. Weil die Rich­te­rin noch wei­te­re Zeu­gen befra­gen will, wur­de die Ver­hand­lung ver­tagt. Fort­set­zung heu­te, 25.6.. (Quel­len: krone.at, 20.6.24 und Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 21.6.24, S. 17)

Update 25.6.24: Die erstan­klag­te, bis­lang unbe­schol­te­ne Jus­stu­den­tin wur­de wegen Wider­stands gegen die Staats­ge­walt, schwe­rer Kör­per­ver­let­zung an einem Poli­zis­ten, tät­li­chen Angriffs auf einen Beam­ten, Ver­het­zung und Belei­di­gung schul­dig gespro­chen und zu einer Geld­stra­fe von 1.680 Euro ver­ur­teilt. Der Bru­der, eben­falls Jus­stu­dent, erhielt gegen Bezah­lung von 600 Euro eine Diversion.

Als Haupt­tä­ter wur­de der Zweit­an­ge­klag­te wegen ver­such­ten Wider­stands gegen die Staats­ge­walt, schwe­rer Kör­per­ver­let­zung, Ver­het­zung, Belei­di­gung und Ver­leum­dung schul­dig gespro­chen. Über den net­to 2400 Euro ver­die­nen­den und vor­be­straf­ten Fach­ar­bei­ter wur­de eine beding­te, nicht zu ver­bü­ßen­de Haft­stra­fe von neun Mona­ten und eine unbe­ding­te, dem Gericht zu bezah­len­de Geld­stra­fe von 10.400 Euro (400 Tages­sät­ze zu je 26 Euro) ver­hängt. Er hat zwei ver­letz­ten Poli­zis­ten als Teil­scha­den­er­satz 650 zu bezah­len und dem Gericht 500 Euro an Ver­fah­rens­kos­ten. (vol.at, 25.6.24)

Die Urtei­le sind bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Beleidigung | Körperverletzung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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