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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange 24/24 (Teil 2): 1x Verbotsgesetz, 1x Verhetzung

„In Maut­hau­sen wie­der was akti­vie­ren“, wünsch­te sich ein Ober­ös­ter­rei­cher auf Face­book, wur­de dafür ver­ur­teilt, kam aber mit einer über­ra­schend nied­ri­gen Stra­fe davon. Ein Vor­arl­ber­ger erschien zwar zum zwei­ten Mal nicht vor Gericht, eine Stra­fe kas­sier­te er dennoch.

19. Juni 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: Außerordentlich milde Strafe
Feldkirch/Vbg: Abwesender Hetzer

 

Wien: Außerordentlich milde Strafe

Mit der Rede­wen­dung „mehr Glück als Ver­stand“ ist der Aus­gang des Pro­zes­ses, der am 12.6.24 vor dem Lan­des­ge­richt Wien statt­fand, gut zusam­men­zu­fas­sen. Ein 38-jäh­ri­ger Ober­ös­ter­rei­cher aus Steyr muss­te dort auf­mar­schie­ren, weil er unter ein Face­book-Pos­ting der „Zeit im Bild“, kom­men­tiert hat­te: „Steyr­egg ist nicht weit weg von Maut­hau­sen, Abschie­bun­gen kos­ten mehr Geld, als wenn man da wie­der was akti­vie­ren wür­den.“ Das trug ihm eine Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz § 3h, Absatz 2 (Holo­caust­ver­harm­lo­sung in einem Medi­um) ein.

Der Aus­lö­ser und Inhalt des ZiB-Pos­tings: Nach einem Feu­er­wehr­ein­satz bei einer Asyl­un­ter­kunft in Steyr­egg war mit Unter­stüt­zung diver­ser Medi­en kol­por­tiert wor­den, dass der Brand eines Müll­con­tai­ners von Asyl­wer­bern absicht­lich gelegt und die Feu­er­wehr beim Ein­satz behin­dert wor­den sei. Zudem sei­en Feu­er­wehr­frau­en bedrängt wor­den. Die Poli­zei stell­te letzt­lich in einer Aus­sendung fest, dass die Brand­ur­sa­che nicht geklärt und es auch kei­ner­lei Behin­de­run­gen gege­ben habe. (Quel­le: puls24.at, 29.12.23)

In der Ver­hand­lung zeig­te sich der Ober­ös­ter­rei­cher reu­ig und gab an, sei­nen Kom­men­tar nach einer Stun­de wie­der gelöscht zu haben – aller­dings nach dem dro­hen­den Hin­weis eines Mit­le­sers. Am Ende des Pro­zes­ses stand zwar ein kla­rer Schuld­spruch, die Stra­fe fiel jedoch ange­sichts des Straf­rah­mens von einem bis zu zehn Jah­ren mit nur einem Monat beding­ter Haft (und der Über­nah­me der Pro­zess­kos­ten) außer­or­dent­lich mild aus. Als Mil­de­rungs­grün­de wur­den der ordent­li­che Lebens­wan­del des Ange­klag­ten, sei­ne Reue und Gestän­dig­keit ins Tref­fen geführt und auch, dass er den Kom­men­tar rela­tiv schnell wie­der gelöscht hatte.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Feldkirch/Vbg: Abwesender Hetzer

Der wegen Ver­het­zung Ange­klag­te aus dem Bezirk Bre­genz war nicht anwe­send, als über ihn am 14. Juni ver­han­delt wur­de. Schon den ers­ten Ver­hand­lungs­ter­min im Mai hat­te er – unent­schul­digt – nicht wahr­ge­nom­men. Ver­han­delt wur­de dies­mal den­noch, weil die Vor­aus­set­zun­gen dafür gege­ben waren. Sein Ver­tei­di­ger war anwe­send, ange­klagt war er wegen eines Ver­ge­hens (Ver­het­zung) und nicht wegen eines Ver­bre­chens, und es lag auch eine Aus­sa­ge sei­ner Ein­ver­nah­me bei der Poli­zei vor.

Der Ange­klag­te hat­te 2020 und 2021 auf Face­book und Tele­gram ras­sis­ti­sche Bil­der geteilt, die Geflüch­te­te als Sozi­al­schma­rot­zer dar­stell­ten und behaup­tet, sie wür­den Sozi­al­leis­tun­gen erhal­ten, ohne in Öster­reich ein­ge­zahlt zu haben. Die Staats­an­walt­schaft warf ihm vor, Aus­län­der ver­ächt­lich gemacht und zu Hass ange­sta­chelt zu haben, wäh­rend die Ver­tei­di­gung in den Hetz-Pos­tings bloß Unmuts­äu­ße­run­gen sehen wollte.

Die Rich­te­rin sah das anders und ver­ur­teil­te den Abwe­sen­den zu einer Geld­stra­fe von 1.200 Euro – die Ver­tei­di­gung mel­de­te Beru­fung und Nich­tig­keit an. (Quel­le: Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 15.6.24)

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Schlagwörter: NS-Verharmlosung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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