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Lesezeit: 2 Minuten

Mélange 24/24 (Teil 2): 1x Verbotsgesetz, 1x Verhetzung

„In Mauthausen wieder was aktivieren“, wünschte sich ein Oberösterreicher auf Facebook, wurde dafür verurteilt, kam aber mit einer überraschend niedrigen Strafe davon. Ein Vorarlberger erschien zwar zum zweiten Mal nicht vor Gericht, eine Strafe kassierte er dennoch.

19. Juni 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Wien: Außerordentlich milde Strafe
Feldkirch/Vbg: Abwesender Hetzer

 

Wien: Außerordentlich milde Strafe

Mit der Redewendung „mehr Glück als Verstand“ ist der Ausgang des Prozesses, der am 12.6.24 vor dem Landesgericht Wien stattfand, gut zusammenzufassen. Ein 38-jähriger Oberösterreicher aus Steyr musste dort aufmarschieren, weil er unter ein Facebook-Posting der „Zeit im Bild“, kommentiert hatte: „Steyregg ist nicht weit weg von Mauthausen, Abschiebungen kosten mehr Geld, als wenn man da wieder was aktivieren würden.“ Das trug ihm eine Anklage nach dem Verbotsgesetz § 3h, Absatz 2 (Holocaustverharmlosung in einem Medium) ein.

Der Auslöser und Inhalt des ZiB-Postings: Nach einem Feuerwehreinsatz bei einer Asylunterkunft in Steyregg war mit Unterstützung diverser Medien kolportiert worden, dass der Brand eines Müllcontainers von Asylwerbern absichtlich gelegt und die Feuerwehr beim Einsatz behindert worden sei. Zudem seien Feuerwehrfrauen bedrängt worden. Die Polizei stellte letztlich in einer Aussendung fest, dass die Brandursache nicht geklärt und es auch keinerlei Behinderungen gegeben habe. (Quelle: puls24.at, 29.12.23)

In der Verhandlung zeigte sich der Oberösterreicher reuig und gab an, seinen Kommentar nach einer Stunde wieder gelöscht zu haben – allerdings nach dem drohenden Hinweis eines Mitlesers. Am Ende des Prozesses stand zwar ein klarer Schuldspruch, die Strafe fiel jedoch angesichts des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren mit nur einem Monat bedingter Haft (und der Übernahme der Prozesskosten) außerordentlich mild aus. Als Milderungsgründe wurden der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, seine Reue und Geständigkeit ins Treffen geführt und auch, dass er den Kommentar relativ schnell wieder gelöscht hatte.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Feldkirch/Vbg: Abwesender Hetzer

Der wegen Verhetzung Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz war nicht anwesend, als über ihn am 14. Juni verhandelt wurde. Schon den ersten Verhandlungstermin im Mai hatte er – unentschuldigt – nicht wahrgenommen. Verhandelt wurde diesmal dennoch, weil die Voraussetzungen dafür gegeben waren. Sein Verteidiger war anwesend, angeklagt war er wegen eines Vergehens (Verhetzung) und nicht wegen eines Verbrechens, und es lag auch eine Aussage seiner Einvernahme bei der Polizei vor.

Der Angeklagte hatte 2020 und 2021 auf Facebook und Telegram rassistische Bilder geteilt, die Geflüchtete als Sozialschmarotzer darstellten und behauptet, sie würden Sozialleistungen erhalten, ohne in Österreich eingezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Ausländer verächtlich gemacht und zu Hass angestachelt zu haben, während die Verteidigung in den Hetz-Postings bloß Unmutsäußerungen sehen wollte.

Die Richterin sah das anders und verurteilte den Abwesenden zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro – die Verteidigung meldete Berufung und Nichtigkeit an. (Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 15.6.24)

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Schlagwörter: NS-Verharmlosung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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