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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 22/24 (Teil 2): Hitlergrüße, Hakenkreuze, ein Hitlerist und das Paradies

In den ins­ge­samt fünf Pro­zes­sen der Vor­wo­che wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­de über Haken­kreu­ze auf den Knien und am Hals, Hit­ler­grü­ße und Stei­ne gegen Kin­der, eine seit 20 Jah­ren mit Nazi-Mist aus­ge­stat­te­te Woh­nung plus Par­ty­raum und über einen psy­chisch kran­ken Men­schen ver­han­delt, der sei­nem Fri­seur mit dem Wie­der­se­hen im Para­dies droh­te. Ins­ge­samt grauslich.

5. Juni 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Traismauer-St.Pölten/NÖ: Hitlergruß, Steine und Messer gegen Kinder
Bludenz-Feldkirch/Vbg: Hakenkreuz am Hals
Ried/OÖ: Hakenkreuze auf den Knien
Graz: Viel Hitlerei und das Paradies beim Friseur
Ellmau-Innsbruck: Kurzer Prozess mit einem Hitleristen

 

Traismauer-St.Pölten/NÖ: Hitlergruß, Steine und Messer gegen Kinder

Mit­te Febru­ar: Ein Trio, bestehend aus einem Erwach­se­nen (22) und zwei Jugend­li­chen (16 und 17) ver­gnügt sich am Ufer der Trai­sen. Vier Kin­der im Alter von 10 bis 12 Jah­ren, drei von ihnen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, hal­ten sich in ihrer Nähe auf. Dem Trio passt das gar nicht, ver­mut­lich wegen des Migra­ti­ons­hin­ter­grunds – die Kin­der wer­den atta­ckiert. Die NÖN (3.6.24)  beschrei­ben das so:

Erst wur­den sie von dem Trio mit Stei­nen beschos­sen. Dann soll es den Hit­ler­gruß, unter­malt von einem ein­schlä­gi­gen NS-Marsch­lied, gezeigt haben. Das Gan­ze mün­de­te in einer Ankla­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung. Der 17-Jäh­ri­ge muss sich auch wegen Nöti­gung ver­ant­wor­ten. Er soll die Min­der­jäh­ri­gen mit einem Klapp­mes­ser gefähr­lich bedroht haben: „Schleicht’s euch, sonst stech’ ich euch ab!“

Vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt muss­te sich das Trio des­halb am 28.5. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und gefähr­li­cher Dro­hung ver­ant­wor­ten. Die Ver­tei­di­gung woll­te die wüs­te brau­ne Atta­cke als „Jugend­blöd­heit“ und maxi­mal (!) als Ver­wal­tungs­über­tre­tung ein­ge­stuft wis­sen: „Die Klei­nen sind ihnen am Keks gegan­gen.“ (krone.at, 28.5.24)

Die Geschwo­re­nen sahen das doch deut­lich anders: Der 22-Jäh­ri­ge war gestän­dig und kam mit einer Diver­si­on (100 Stun­den gemein­nüt­zi­ge Arbeit) davon. Einer der zwei Jugend­li­chen, die bei­de nicht gestän­dig waren, wur­de frei­ge­spro­chen, der 17-Jäh­ri­ge kas­sier­te sechs Mona­te bedingt und muss ein Anti-Gewalt­trai­ning absol­vie­ren. Alles rechtskräftig.

Bludenz-Feldkirch/Vbg: Hakenkreuz am Hals

Ein Früh­pen­sio­nist (56), der ein Fuß­ball­spiel sei­ner Mann­schaft aus dem Bezirk Blu­denz besucht hat, muss­te sich in der Vor­wo­che wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch ver­ant­wor­ten. Nicht wegen des Besuchs, son­dern weil sich der Ange­klag­te zu die­sem Anlass mit Haken­kreuz zeig­te: „[E]r trug wie­der in der Öffent­lich­keit eine Hals­ket­te mit einem Haken­kreuz als Anhän­ger, mit der Auf­schrift “1939“,“ berich­te­te vol.at am 31.5..

„Wie­der in der Öffent­lich­keit“ ist ein Hin­weis dar­auf, dass der Ange­klag­te nicht zum ers­ten Mal so auf­mar­schiert ist. Er kas­sier­te dafür eine Haft­stra­fe von sechs Mona­ten (auf drei Jah­re bedingt) und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 1.440 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bemer­kens­wert ist der Schluss im Arti­kel von vol.at: „Der Beschul­dig­te durf­te wäh­rend des Ermitt­lungs­ver­fah­rens nicht mehr als Ord­ner bei Heim­spie­len des Ver­eins auf­tre­ten. Am Tag nach dem Urteil stand der Ver­ur­teil­te wie­der als Ord­ner im Einsatz.”

Ried/OÖ: Hakenkreuze auf den Knien

Der Ange­klag­te, ein Geor­gi­er (26) stand wegen sei­ner Haken­kreuz-Knie nicht zum ers­ten Mal vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Ried. Ein Wie­der­ho­lungs­tä­ter! Denn schon sei­ner Ver­ur­tei­lung im Okto­ber des Vor­jah­res wegen sei­ner Haken­kreuz-Knie waren zwei Wie­der­be­tä­ti­gungs­ver­fah­ren vor­aus­ge­gan­gen, die ein­ge­stellt wur­den, weil er treu­her­zig ver­si­chert hat­te, dass er nicht um die Straf­bar­keit sei­ner Haken­kreu­ze gewusst habe. Im Vor­jahr kas­sier­te er zwölf Mona­te bedingt, jetzt zwei Jah­re unbedingt.

Er war näm­lich kurz nach sei­ner Ver­ur­tei­lung wie­der in der Straf­an­stalt (in der er wegen eines ande­ren Delikts unter­ge­bracht war) mit sei­nen ent­blöß­ten Haken­kreuz-Knien her­um­mar­schiert: „Das gibt es doch nicht, sie gehen kurz nach ihrer Ver­ur­tei­lung in den Innen­hof der Jus­tiz­an­stalt und zei­gen ihre Haken­kreuz-Täto­wie­run­gen schon wie­der her”, wur­de der vor­sit­zen­de Rich­ter in den OÖN (28.5.24) zitiert, wor­auf der Ange­klag­te mein­te, das es ihm halt pas­siert sei.

Mit sei­nen zwei Jah­ren unbe­dingt wäre er auch ein­ver­stan­den gewe­sen, die Staats­an­walt­schaft gab aber noch kei­ne Erklä­rung ab.

Graz: Viel Hitlerei und das Paradies beim Friseur

Der Ange­klag­te, Ibra­him K. (23), hat schon zwei Ver­ur­tei­lun­gen hin­ter sich: gefähr­li­che Dro­hung und schwe­rer Raub und schwe­re Nöti­gung. Er war des­we­gen auch in Haft, aus der er bedingt ent­las­sen wur­de. Der Rich­ter ermahn­te ihn des­halb gleich zu Beginn, dass er auf­pas­sen sol­le, was er sage, sonst sei es näm­lich vor­bei mit der beding­ten Haft. Es stell­te sich dann aber rasch her­aus, dass Ibra­him K. ein Pro­blem hat, das mit Straf­haft nicht lös­bar ist.

Bei einem Fri­seur­be­such gab der Ange­klag­te der­ar­tig wir­re Aus­sa­gen von sich, dass der zum Tele­fon griff und die Poli­zei alar­mier­te. Der Rich­ter in sei­ner Befra­gung des Angeklagten:

Der Fri­seur hat gesagt, dass sie bei ihm immer radi­ka­ler wur­den: „Die Nazis sind gut, Hit­ler war gut. Ich fin­de sie gut, weil sie die Juden getö­tet haben. Ich bin gegen die Demo­kra­tie. Die Juden wer­den mit ihrem Blut bezah­len, der Dik­ta­tor wird die Arbeit der Nazis voll­enden.“ Und auf die Fra­ge, wer der Dik­ta­tor ist, haben Sie gesagt: „Ich!“

Beim Bezah­len der Fri­seur­rech­nung habe K. noch ange­fügt: „Wir sehen uns im Para­dies!“ Der alar­mier­ten Poli­zei zeig­te er beim Ein­tref­fen den Hit­ler­gruß, sprach dann in sei­ner Ein­ver­nah­me vor­wie­gend wir­res Zeug und dass er ein Adler sei und gefilmt wer­den wol­le. Die Poli­zei fand rasch her­aus, dass der Ange­klag­te, der laut Befra­gung ein ver­wahr­los­tes und schmut­zi­ges Erschei­nungs­bild abge­ge­ben habe, in meh­re­ren Not­schlaf­stel­len Haus­ver­bot hatte.

Dazu woll­te sich der Ange­klag­te äußern: „Zu der Zeit hab ich auf der Stra­ße geschla­fen und Tablet­ten genom­men. Ich sah schmut­zig aus. Ich dach­te, wenn ich mich als Nazi dar­stel­le, wer­de ich als höher ange­se­hen von den Österreichern.“

Als ers­ter Zeu­ge wur­de der Fri­seur, Moham­med B., ein­ver­nom­men, der die Poli­zei alar­miert hatte:

Er war zum ers­ten Mal bei mir, woll­te mei­ne Bril­le haben. Ich dach­te zunächst, er macht Spaß. (…) Er hat ein sehr altes Lied ver­langt, ich war ver­wirrt, ob er betrun­ken ist oder unter Dro­gen oder eine psy­chi­sche Stö­rung hat. Er hat sehr schlim­me Sachen über Hit­ler und Juden gesagt und wegen der letz­ten Aus­sa­ge hat­te ich dann Angst. Ich dach­te er begeht viel­leicht ein Atten­tat.

Nach der Zeu­gen­ein­ver­nah­me eines Poli­zis­ten war die psych­ia­tri­sche Gut­ach­te­rin dran, die zunächst von ihrem ziem­lich ver­stö­ren­den Gespräch mit dem Ange­klag­ten, dann von den Fak­ten berich­te­te. Der Ange­klag­te sei nach sei­ner Haft immer wie­der in sei­nen mani­schen und psy­cho­ti­schen Pha­sen zur Behand­lung im Lan­des­kran­ken­haus gewe­sen, ins­ge­samt fünf­mal, habe auch ein­mal sui­zi­da­le Hand­lun­gen gesetzt, aber auf eige­ne Ver­ant­wor­tung das Spi­tal ver­las­sen, sei aber noch am glei­chen Tag rück­ver­bracht und wegen sei­ner Aggres­si­vi­tät fixiert wor­den. Kurz: Der Ange­klag­te sei zum Tat­zeit­punkt nicht zurech­nungs­fä­hig gewe­sen, lei­de an einer sehr schwe­ren Stö­rung, bei der auch jeder­zeit, wenn er in Frei­heit sei, Gewalt­ta­ten mög­lich sei­en. Sei­ne Stö­rung sei nur schwer und in ers­ter Linie mit Medi­ka­men­ten behandelbar.

Die Geschwo­re­nen sahen bei den ihnen gestell­ten Fra­gen den Hit­ler­gruß als erwie­sen an, bejah­ten aber die Schuld­un­fä­hig­keit zum Tat­zeit­punkt. Die Ein­wei­sung in eine Anstalt wur­de angeordnet.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Ellmau-Innsbruck: Kurzer Prozess mit einem Hitleristen

Der Ver­hand­lungs­spie­gel des Lan­des­ge­richts Inns­bruck, in dem aus­ge­such­te Ankla­gen kurz vor­ge­stellt wer­den, sagt bereits viel:

Der 53-jäh­ri­ge Ange­klag­te soll von 2005 bis 4.1.2024 in Ell­mau in sei­ner Woh­nung sowie in einem ange­mie­te­ten Par­ty­raum mit SS-Runen, SS-Toten­kopf gra­vier­te Glastas­sen und Glas­va­sen, eine Tel­ler­kap­pe der Waf­fen-SS, eine NSDAP- Arm­bin­de, Abbil­dun­gen von Adolf Hit­ler u.a. für Drit­te sicht­bar aus­ge­stellt haben und für Drit­te wahr­nehm­bar geäu­ßert haben: „Hit­ler hät­te ohne Ver­rä­ter wie Her­mann Göring bes­ser geführt. Zu vie­le Köche ver­der­ben den Brei.“

Enri­co R., der sich am 28.5. wegen des Ver­dachts auf Ver­stoß gegen § 3g Ver­bots­ge­setz im Lan­des­ge­richt Inns­bruck ein­fin­den muss­te, stammt aus dem ost­deut­schen Hoyers­wer­da, wohnt aber seit fast 20 Jah­ren in Ell­mau – in einem Domi­zil, das voll mit NS-Devo­tio­na­li­en war.

Ist das nie­man­dem auf­ge­fal­len in den fast 20 Jah­ren? Dem Ver­mie­ter und zwei wei­te­ren Zeu­gen nicht, er sei aber schon „a bissl“ rechts­las­tig gewe­sen und habe öfter über den Krieg gespro­chen. Der Ange­klag­te selbst will sein Inter­es­se für den Natio­nal­so­zia­lis­mus nur auf das „Mili­tä­risch-Tak­ti­sche“ beschränkt sehen, schiebt dann zur ver­meint­li­chen Ent­las­tung vor, dass er ja far­bi­ge Freun­de habe und, dass der Holo­caust „nicht über­legt“ gewe­sen sei.

Bei den bei­den Schuld­fra­gen ant­wor­ten die Geschwo­re­nen dif­fe­ren­ziert: Die NS-Devo­tio­na­li­en in Woh­nung und im Par­ty­raum sehen sie klar als NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, einen dümm­li­chen Spruch zu Göring beant­wor­ten sie unent­schie­den. Die Stra­fe ist rechts­kräf­tig: 7.200 Euro Geld­stra­fe, fünf Mona­te bedingt auf drei Jah­re. Jene Per­son, die für „Stoppt die Rech­ten“ den Pro­zess beob­ach­te­te, füg­te an, es sei mit nur einer Stun­de Dau­er der bis­her kür­zes­te Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess ihrer Beob­ach­tungs­kar­rie­re gewesen.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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