Traismauer-St.Pölten/NÖ: Hitlergruß, Steine und Messer gegen Kinder
Bludenz-Feldkirch/Vbg: Hakenkreuz am Hals
Ried/OÖ: Hakenkreuze auf den Knien
Graz: Viel Hitlerei und das Paradies beim Friseur
Ellmau-Innsbruck: Kurzer Prozess mit einem Hitleristen
Traismauer-St.Pölten/NÖ: Hitlergruß, Steine und Messer gegen Kinder
Mitte Februar: Ein Trio, bestehend aus einem Erwachsenen (22) und zwei Jugendlichen (16 und 17) vergnügt sich am Ufer der Traisen. Vier Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren, drei von ihnen mit Migrationshintergrund, halten sich in ihrer Nähe auf. Dem Trio passt das gar nicht, vermutlich wegen des Migrationshintergrunds – die Kinder werden attackiert. Die NÖN (3.6.24) beschreiben das so:
Erst wurden sie von dem Trio mit Steinen beschossen. Dann soll es den Hitlergruß, untermalt von einem einschlägigen NS-Marschlied, gezeigt haben. Das Ganze mündete in einer Anklage wegen Wiederbetätigung. Der 17-Jährige muss sich auch wegen Nötigung verantworten. Er soll die Minderjährigen mit einem Klappmesser gefährlich bedroht haben: „Schleicht’s euch, sonst stech’ ich euch ab!“
Vor einem Geschworenengericht musste sich das Trio deshalb am 28.5. wegen NS-Wiederbetätigung und gefährlicher Drohung verantworten. Die Verteidigung wollte die wüste braune Attacke als „Jugendblödheit“ und maximal (!) als Verwaltungsübertretung eingestuft wissen: „Die Kleinen sind ihnen am Keks gegangen.“ (krone.at, 28.5.24)
Die Geschworenen sahen das doch deutlich anders: Der 22-Jährige war geständig und kam mit einer Diversion (100 Stunden gemeinnützige Arbeit) davon. Einer der zwei Jugendlichen, die beide nicht geständig waren, wurde freigesprochen, der 17-Jährige kassierte sechs Monate bedingt und muss ein Anti-Gewalttraining absolvieren. Alles rechtskräftig.
Bludenz-Feldkirch/Vbg: Hakenkreuz am Hals
Ein Frühpensionist (56), der ein Fußballspiel seiner Mannschaft aus dem Bezirk Bludenz besucht hat, musste sich in der Vorwoche wegen NS-Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Nicht wegen des Besuchs, sondern weil sich der Angeklagte zu diesem Anlass mit Hakenkreuz zeigte: „[E]r trug wieder in der Öffentlichkeit eine Halskette mit einem Hakenkreuz als Anhänger, mit der Aufschrift “1939“,“ berichtete vol.at am 31.5..
„Wieder in der Öffentlichkeit“ ist ein Hinweis darauf, dass der Angeklagte nicht zum ersten Mal so aufmarschiert ist. Er kassierte dafür eine Haftstrafe von sechs Monaten (auf drei Jahre bedingt) und eine unbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bemerkenswert ist der Schluss im Artikel von vol.at: „Der Beschuldigte durfte während des Ermittlungsverfahrens nicht mehr als Ordner bei Heimspielen des Vereins auftreten. Am Tag nach dem Urteil stand der Verurteilte wieder als Ordner im Einsatz.”
Ried/OÖ: Hakenkreuze auf den Knien
Der Angeklagte, ein Georgier (26) stand wegen seiner Hakenkreuz-Knie nicht zum ersten Mal vor einem Geschworenengericht in Ried. Ein Wiederholungstäter! Denn schon seiner Verurteilung im Oktober des Vorjahres wegen seiner Hakenkreuz-Knie waren zwei Wiederbetätigungsverfahren vorausgegangen, die eingestellt wurden, weil er treuherzig versichert hatte, dass er nicht um die Strafbarkeit seiner Hakenkreuze gewusst habe. Im Vorjahr kassierte er zwölf Monate bedingt, jetzt zwei Jahre unbedingt.
Er war nämlich kurz nach seiner Verurteilung wieder in der Strafanstalt (in der er wegen eines anderen Delikts untergebracht war) mit seinen entblößten Hakenkreuz-Knien herummarschiert: „Das gibt es doch nicht, sie gehen kurz nach ihrer Verurteilung in den Innenhof der Justizanstalt und zeigen ihre Hakenkreuz-Tätowierungen schon wieder her”, wurde der vorsitzende Richter in den OÖN (28.5.24) zitiert, worauf der Angeklagte meinte, das es ihm halt passiert sei.
Mit seinen zwei Jahren unbedingt wäre er auch einverstanden gewesen, die Staatsanwaltschaft gab aber noch keine Erklärung ab.
Graz: Viel Hitlerei und das Paradies beim Friseur
Der Angeklagte, Ibrahim K. (23), hat schon zwei Verurteilungen hinter sich: gefährliche Drohung und schwerer Raub und schwere Nötigung. Er war deswegen auch in Haft, aus der er bedingt entlassen wurde. Der Richter ermahnte ihn deshalb gleich zu Beginn, dass er aufpassen solle, was er sage, sonst sei es nämlich vorbei mit der bedingten Haft. Es stellte sich dann aber rasch heraus, dass Ibrahim K. ein Problem hat, das mit Strafhaft nicht lösbar ist.
Bei einem Friseurbesuch gab der Angeklagte derartig wirre Aussagen von sich, dass der zum Telefon griff und die Polizei alarmierte. Der Richter in seiner Befragung des Angeklagten:
Der Friseur hat gesagt, dass sie bei ihm immer radikaler wurden: „Die Nazis sind gut, Hitler war gut. Ich finde sie gut, weil sie die Juden getötet haben. Ich bin gegen die Demokratie. Die Juden werden mit ihrem Blut bezahlen, der Diktator wird die Arbeit der Nazis vollenden.“ Und auf die Frage, wer der Diktator ist, haben Sie gesagt: „Ich!“
Beim Bezahlen der Friseurrechnung habe K. noch angefügt: „Wir sehen uns im Paradies!“ Der alarmierten Polizei zeigte er beim Eintreffen den Hitlergruß, sprach dann in seiner Einvernahme vorwiegend wirres Zeug und dass er ein Adler sei und gefilmt werden wolle. Die Polizei fand rasch heraus, dass der Angeklagte, der laut Befragung ein verwahrlostes und schmutziges Erscheinungsbild abgegeben habe, in mehreren Notschlafstellen Hausverbot hatte.
Dazu wollte sich der Angeklagte äußern: „Zu der Zeit hab ich auf der Straße geschlafen und Tabletten genommen. Ich sah schmutzig aus. Ich dachte, wenn ich mich als Nazi darstelle, werde ich als höher angesehen von den Österreichern.“
Als erster Zeuge wurde der Friseur, Mohammed B., einvernommen, der die Polizei alarmiert hatte:
Er war zum ersten Mal bei mir, wollte meine Brille haben. Ich dachte zunächst, er macht Spaß. (…) Er hat ein sehr altes Lied verlangt, ich war verwirrt, ob er betrunken ist oder unter Drogen oder eine psychische Störung hat. Er hat sehr schlimme Sachen über Hitler und Juden gesagt und wegen der letzten Aussage hatte ich dann Angst. Ich dachte er begeht vielleicht ein Attentat.
Nach der Zeugeneinvernahme eines Polizisten war die psychiatrische Gutachterin dran, die zunächst von ihrem ziemlich verstörenden Gespräch mit dem Angeklagten, dann von den Fakten berichtete. Der Angeklagte sei nach seiner Haft immer wieder in seinen manischen und psychotischen Phasen zur Behandlung im Landeskrankenhaus gewesen, insgesamt fünfmal, habe auch einmal suizidale Handlungen gesetzt, aber auf eigene Verantwortung das Spital verlassen, sei aber noch am gleichen Tag rückverbracht und wegen seiner Aggressivität fixiert worden. Kurz: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, leide an einer sehr schweren Störung, bei der auch jederzeit, wenn er in Freiheit sei, Gewalttaten möglich seien. Seine Störung sei nur schwer und in erster Linie mit Medikamenten behandelbar.
Die Geschworenen sahen bei den ihnen gestellten Fragen den Hitlergruß als erwiesen an, bejahten aber die Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Die Einweisung in eine Anstalt wurde angeordnet.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Ellmau-Innsbruck: Kurzer Prozess mit einem Hitleristen
Der Verhandlungsspiegel des Landesgerichts Innsbruck, in dem ausgesuchte Anklagen kurz vorgestellt werden, sagt bereits viel:
Der 53-jährige Angeklagte soll von 2005 bis 4.1.2024 in Ellmau in seiner Wohnung sowie in einem angemieteten Partyraum mit SS-Runen, SS-Totenkopf gravierte Glastassen und Glasvasen, eine Tellerkappe der Waffen-SS, eine NSDAP- Armbinde, Abbildungen von Adolf Hitler u.a. für Dritte sichtbar ausgestellt haben und für Dritte wahrnehmbar geäußert haben: „Hitler hätte ohne Verräter wie Hermann Göring besser geführt. Zu viele Köche verderben den Brei.“
Enrico R., der sich am 28.5. wegen des Verdachts auf Verstoß gegen § 3g Verbotsgesetz im Landesgericht Innsbruck einfinden musste, stammt aus dem ostdeutschen Hoyerswerda, wohnt aber seit fast 20 Jahren in Ellmau – in einem Domizil, das voll mit NS-Devotionalien war.
Ist das niemandem aufgefallen in den fast 20 Jahren? Dem Vermieter und zwei weiteren Zeugen nicht, er sei aber schon „a bissl“ rechtslastig gewesen und habe öfter über den Krieg gesprochen. Der Angeklagte selbst will sein Interesse für den Nationalsozialismus nur auf das „Militärisch-Taktische“ beschränkt sehen, schiebt dann zur vermeintlichen Entlastung vor, dass er ja farbige Freunde habe und, dass der Holocaust „nicht überlegt“ gewesen sei.
Bei den beiden Schuldfragen antworten die Geschworenen differenziert: Die NS-Devotionalien in Wohnung und im Partyraum sehen sie klar als NS-Wiederbetätigung, einen dümmlichen Spruch zu Göring beantworten sie unentschieden. Die Strafe ist rechtskräftig: 7.200 Euro Geldstrafe, fünf Monate bedingt auf drei Jahre. Jene Person, die für „Stoppt die Rechten“ den Prozess beobachtete, fügte an, es sei mit nur einer Stunde Dauer der bisher kürzeste Wiederbetätigungsprozess ihrer Beobachtungskarriere gewesen.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!