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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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4 Jahre unbedingt für Neonazi-Websitebetreiber

Ein Tiro­ler Neo­na­zi narrt mit sei­ner Web­site die Jus­tiz, und die schlägt zurück.

25. Juni 2024
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)

Der Anfang: zwei braune Websites

Nicht schon wie­der! Ver­mut­lich wer­den sich das Ermitt­ler und Jus­tiz gedacht haben, als sich der Kuf­stei­ner Richard K. neu­er­lich für eine Ankla­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung anstell­te. Rück­blick in das Jahr 2022: Im Juni wur­de K. zum ers­ten Mal wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt, weil er im Dezem­ber 2020 zwei ein­schlä­gi­ge Web­sites online gestellt hat­te. Die Zugangs­codes für die zwei Web­sites hat­te er nur nach gutem Zure­den durch die Ver­tei­di­ge­rin ver­ra­ten. Das Resul­tat: 24 Mona­te, davon sechs unbedingt.

Die dritte Website

Das war aber erst der Anfang! Im Dezem­ber 22 erfolg­te eine neu­er­li­che Ver­haf­tung. Richard K. hat­te sich weni­ge Tage nach sei­ner Ent­las­sung im Juli 22 eine neue tief­brau­ne Sei­te gebas­telt. Ein Jahr spä­ter wur­de neu­er­lich ver­han­delt – dies­mal rück­te K. die Codes nicht her­aus, kas­sier­te drei­ein­halb Jah­re unbe­dingt zusam­men mit dem Auf­trag, die inkri­mi­nier­te Web­site zu löschen. Außer­dem wur­de die beding­te Stra­fe von der ers­ten Ver­ur­tei­lung widerrufen.

K. küm­mer­te das offen­bar nicht sehr. Auf sei­ner neu­en brau­nen Sei­te appel­lier­te er nicht nur „Jeder muss sich aktiv weh­ren, egal der Kon­se­quen­zen“, son­dern kün­dig­te in wei­ser Vor­aus­sicht, was da auf ihn zukom­men könn­te, an, dass das Datum auf sei­ner Begrü­ßungs­sei­te als Akti­vi­täts­be­leg monat­lich erneu­ert wür­de – „falls nicht, bin ich ein Opfer des Unrechts­staa­tes gewor­den!“

Opferstatus versus Haft

Der letz­te Ein­trag auf sei­ner Web­site stammt vom Dezem­ber 22. Jus­tiz und Ermitt­lungs­be­hör­den haben somit indi­rekt ihren Akti­vi­täts­be­leg abge­lie­fert, und Richard K. darf seit­her in der Zel­le nach­den­ken, wie­viel ihm der Opfer­sta­tus im „Unrechts­staat“ wert ist. Offen­sicht­lich sehr viel, denn da K. sei­ne Sei­te trotz Auf­trag des Gerichts bis heu­te nicht gelöscht hat, muss­te er sich am 21. Juni vor dem Lan­des­ge­richt dafür eine Erklä­rung ein­fal­len las­sen. Er ver­such­te es mit meh­re­ren Vari­an­ten, die von der trot­zi­gen Fest­stel­lung, dass er sein „Lebens­werk“ nicht löschen kön­ne bis zu der mäßig lis­ti­gen Behaup­tung, er habe sein Pass­wort ganz ein­fach ver­ges­sen, reich­ten. Erfolg­reich war er damit nicht: Er kann sich nun wei­te­re vier Jah­re Haft auf sei­nen Opfer­bu­ckel auf­la­den. Richard K. ist jetzt 56. Laut „Kro­ne Tirol “ vom 22.6. ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

K. als selbst ernanntes "Opfer des Unrechtsstaates" (Screenshot Website K.)
K. als selbst ernann­tes „Opfer des Unrechts­staa­tes” (Screen­shot Web­site K.)
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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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