Der Anfang: zwei braune Websites
Nicht schon wieder! Vermutlich werden sich das Ermittler und Justiz gedacht haben, als sich der Kufsteiner Richard K. neuerlich für eine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung anstellte. Rückblick in das Jahr 2022: Im Juni wurde K. zum ersten Mal wegen Wiederbetätigung verurteilt, weil er im Dezember 2020 zwei einschlägige Websites online gestellt hatte. Die Zugangscodes für die zwei Websites hatte er nur nach gutem Zureden durch die Verteidigerin verraten. Das Resultat: 24 Monate, davon sechs unbedingt.
Die dritte Website
Das war aber erst der Anfang! Im Dezember 22 erfolgte eine neuerliche Verhaftung. Richard K. hatte sich wenige Tage nach seiner Entlassung im Juli 22 eine neue tiefbraune Seite gebastelt. Ein Jahr später wurde neuerlich verhandelt – diesmal rückte K. die Codes nicht heraus, kassierte dreieinhalb Jahre unbedingt zusammen mit dem Auftrag, die inkriminierte Website zu löschen. Außerdem wurde die bedingte Strafe von der ersten Verurteilung widerrufen.
K. kümmerte das offenbar nicht sehr. Auf seiner neuen braunen Seite appellierte er nicht nur „Jeder muss sich aktiv wehren, egal der Konsequenzen“, sondern kündigte in weiser Voraussicht, was da auf ihn zukommen könnte, an, dass das Datum auf seiner Begrüßungsseite als Aktivitätsbeleg monatlich erneuert würde – „falls nicht, bin ich ein Opfer des Unrechtsstaates geworden!“
Opferstatus versus Haft
Der letzte Eintrag auf seiner Website stammt vom Dezember 22. Justiz und Ermittlungsbehörden haben somit indirekt ihren Aktivitätsbeleg abgeliefert, und Richard K. darf seither in der Zelle nachdenken, wieviel ihm der Opferstatus im „Unrechtsstaat“ wert ist. Offensichtlich sehr viel, denn da K. seine Seite trotz Auftrag des Gerichts bis heute nicht gelöscht hat, musste er sich am 21. Juni vor dem Landesgericht dafür eine Erklärung einfallen lassen. Er versuchte es mit mehreren Varianten, die von der trotzigen Feststellung, dass er sein „Lebenswerk“ nicht löschen könne bis zu der mäßig listigen Behauptung, er habe sein Passwort ganz einfach vergessen, reichten. Erfolgreich war er damit nicht: Er kann sich nun weitere vier Jahre Haft auf seinen Opferbuckel aufladen. Richard K. ist jetzt 56. Laut „Krone Tirol “ vom 22.6. ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.