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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 17/24 (Teil 1): Prozesse

High­lights von drei Pro­zes­sen aus der letz­ten Woche: eine Hit­ler­büs­te und ein NSDAP-Adler, was ein geplatz­tes Post­pa­ket mit Neon­na­zi-Musik-Han­del zu tun hat und ein mit einem Haken­kreuz signier­ter Alkotest.

1. Mai 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Pongau-Salzburg: Hitlerbüste und NS-Verherrlichung auf WhatsApp
Windischgarsten-Steyr/OÖ: Handel mit Neonazi-Musik als Geschäftsmodell

Zirl-Innsbruck: Übelste Neonazi-Sager bei Verkehrskontrolle

 

Pongau-Salzburg: Hitlerbüste und NS-Verherrlichung auf WhatsApp

Am 23.4. muss­te sich ein 67-jäh­ri­ger Pon­gau­er Pen­sio­nist vor einem Salz­bur­ger Geschwo­re­nen­se­nat wegen Wie­der­be­tä­ti­gung verantworten.

Der Mann hat­te von Novem­ber 2017 bis Jän­ner 2023 ins­ge­samt 40 NS-ver­herr­li­chen­de Whats­App-Pos­tings an zahl­rei­che Per­so­nen gesen­det. Zudem hat­te er mehr­mals ein­schlä­gi­ge Kom­men­ta­re zu Pos­tings ande­rer ver­fasst. Sein Arbeits­zim­mer war mit Hit­ler­büs­te und mit einem höl­zer­nen NSDAP-Adler deko­riert. Der Mann bekann­te sich vor Gericht schul­dig, ver­hielt sich aber ent­spannt (was ihm eine Mah­nung des Rich­ters ein­brach­te) und rela­ti­vier­te sei­ne Pos­tings als gedan­ken­los. Sein Ver­tei­di­ger bezeich­ne­te ihn als „alten Nar­ren mit dep­per­ten Wit­zen“ (dieneuzeit.com, 23.4.24).

Der Pen­sio­nist saß nicht zum ers­ten Mal vor einem Straf­ge­richt: „Erst im Febru­ar 2024 war er wegen des Her­un­ter­la­dens von Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger und wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz ver­ur­teilt wor­den.” (sn.at, 23.4.24)

Der Pon­gau­er erhielt als Zusatz­stra­fe zu dem Urteil von Febru­ar (drei Mona­te beding­ter Haft) 21 Mona­te bedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Windischgarsten-Steyr/OÖ: Handel mit Neonazi-Musik als Geschäftsmodell

Am 23.4. muss­te sich ein Mann am Lan­des­ge­rich­tes Steyr wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te bekann­te sich zwar schul­dig, beant­wor­te­te dann aller­dings kei­ne ein­zi­ge Fra­ge. Er hat­te wäh­rend eines Kran­ken­stan­des von sei­nem Kel­ler aus Neo­na­zi-Ton­trä­ger und auch zwei ein­schlä­gi­ge DVDs via Inter­net ver­kauft und damit 1429,90 Euro verdient.

Auf­ge­flo­gen ist der Han­del mit NS-Ton­trä­gern des Ober­ös­ter­rei­chers, weil auf einem För­der­band in einem Post­ver­tei­ler­zen­trum eine Ver­pa­ckung geplatzt ist. Der Post­be­am­te erblick­te Hit­ler auf der Plat­ten­hül­le und mel­de­te den Vor­fall unver­züg­lich. (nachrichten.at, 24.4.24)

Die Ver­tei­di­gung erklär­te die Glat­ze des bis dato unbe­schol­te­nen Man­nes mit Haar­aus­fall und sei­nen Han­del mit Neo­na­zi-Waren als ideo­lo­gie­frei, er habe nur ein Geschäft gewittert.

Ins­ge­samt bestand die Ankla­ge aus 155 Schuld­fra­gen, die die Geschwo­re­nen nach einer zwei­stün­di­gen Bera­tung alle bejah­ten. Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil fiel mit zwei Jah­ren beding­ter Haft mil­de aus.

Zirl-Innsbruck: Übelste Neonazi-Sager bei Verkehrskontrolle

Am 25.4. muss­te sich ein 52-Jäh­ri­ger aus Kema­ten am Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen einer Ankla­ge nach dem Ver­bots- sowie dem Waf­fen­ge­setz ver­ant­wor­ten. Laut Ankla­ge­schrift wur­de der Mann bei einer poli­zei­li­chen Ver­kehrs­kon­trol­le in Zirl in betrun­ke­nem Zustand ange­hal­ten, soll dann gegen­über den Beamt*innen NS-ver­herr­li­chen­de Äuße­run­gen wie „Sieg Heil“ samt Hit­ler­gruß abge­las­sen haben (wor­an sich die drei vor Gericht befrag­ten Polizist*innen aller­dings nicht mehr genau erin­nern konn­ten), den Alko­hol­test mit einem Haken­kreuz signiert und gesagt haben, Polizist*innen müss­ten ver­gast werden.

Im Rah­men einer Haus­durch­su­chung wur­den bei dem Ange­klag­ten spä­ter eine CD mit Neo­na­zi-Lied­gut (der Band „Kraft­schlag“), ein ver­bo­te­ner Schlag­ring und NS-Devo­tio­na­li­en (Dol­che mit Haken­kreu­zen) gefun­den. Der Mann war bereits sie­ben­fach vor­be­straft, wobei die Ver­ur­tei­lun­gen alle län­ger als zwölf Jah­re zurücklagen.

Der Pro­zess begann holp­rig, denn der Ange­klag­te war zunächst nicht anwe­send. Als er sich nach einem Tele­fo­nat durch das Gericht zur Ver­hand­lung bequem­te, gab sein Ver­tei­di­ger an, er habe kei­ne Gegen­aus­füh­rung zur Staats­an­walt­schaft, weil er mit sei­nem Man­dan­ten nicht habe spre­chen können.

In der Befra­gung gab der Tiro­ler an, die CD sowie die Dol­che im Müll gefun­den zu haben. Über den Natio­nal­so­zia­lis­mus woll­te er in der Schu­le nichts gelernt haben. Ein­mal fragt der Rich­ter: „Wis­sen Sie, dass im NS Mil­lio­nen von Men­schen getö­tet wur­den?“, wor­auf der Ange­klag­te ant­wor­te­te: „Unter Sta­lin auch.“ Ähn­li­che rela­ti­vie­ren­de Aus­sa­gen folg­ten und flan­kier­ten das vor­ge­brach­te Nicht­wis­sen. Auf die Fra­ge, ob er glau­be, dass es unter Men­schen Ras­sen gebe, mein­te er pro­vo­kant: „Weiß ich nicht, muss ich mei­nen Bio­leh­rer fra­gen.“

Der Ange­klag­te war weit­ge­hend tat­sa­chen­ge­stän­dig, bestritt aber die Aus­sa­ge, wonach Polizist*innen ver­gast gehör­ten. An die­se erin­ner­ten sich aller­dings die drei als Zeug*innen gela­de­nen Beamt*innen vor Gericht genau.

Zuletzt wur­de der Ange­klag­te zu zwölf Mona­ten beding­ter Haft mit Bewäh­rungs­hil­fe ver­ur­teilt, zudem hat er ein Buß­geld von 960 Euro zu ent­rich­ten. Der Rich­ter stell­te unmiss­ver­ständ­lich klar, dass der Mann beim nächs­ten Ver­ge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz mit einer unbe­ding­ten Haft­stra­fe zu rech­nen habe.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Salzburg | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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