Pongau-Salzburg: Hitlerbüste und NS-Verherrlichung auf WhatsApp
Windischgarsten-Steyr/OÖ: Handel mit Neonazi-Musik als Geschäftsmodell
Zirl-Innsbruck: Übelste Neonazi-Sager bei Verkehrskontrolle
Pongau-Salzburg: Hitlerbüste und NS-Verherrlichung auf WhatsApp
Am 23.4. musste sich ein 67-jähriger Pongauer Pensionist vor einem Salzburger Geschworenensenat wegen Wiederbetätigung verantworten.
Der Mann hatte von November 2017 bis Jänner 2023 insgesamt 40 NS-verherrlichende WhatsApp-Postings an zahlreiche Personen gesendet. Zudem hatte er mehrmals einschlägige Kommentare zu Postings anderer verfasst. Sein Arbeitszimmer war mit Hitlerbüste und mit einem hölzernen NSDAP-Adler dekoriert. Der Mann bekannte sich vor Gericht schuldig, verhielt sich aber entspannt (was ihm eine Mahnung des Richters einbrachte) und relativierte seine Postings als gedankenlos. Sein Verteidiger bezeichnete ihn als „alten Narren mit depperten Witzen“ (dieneuzeit.com, 23.4.24).
Der Pensionist saß nicht zum ersten Mal vor einem Strafgericht: „Erst im Februar 2024 war er wegen des Herunterladens von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden.” (sn.at, 23.4.24)
Der Pongauer erhielt als Zusatzstrafe zu dem Urteil von Februar (drei Monate bedingter Haft) 21 Monate bedingt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Windischgarsten-Steyr/OÖ: Handel mit Neonazi-Musik als Geschäftsmodell
Am 23.4. musste sich ein Mann am Landesgerichtes Steyr wegen Wiederbetätigung verantworten. Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, beantwortete dann allerdings keine einzige Frage. Er hatte während eines Krankenstandes von seinem Keller aus Neonazi-Tonträger und auch zwei einschlägige DVDs via Internet verkauft und damit 1429,90 Euro verdient.
Aufgeflogen ist der Handel mit NS-Tonträgern des Oberösterreichers, weil auf einem Förderband in einem Postverteilerzentrum eine Verpackung geplatzt ist. Der Postbeamte erblickte Hitler auf der Plattenhülle und meldete den Vorfall unverzüglich. (nachrichten.at, 24.4.24)
Die Verteidigung erklärte die Glatze des bis dato unbescholtenen Mannes mit Haarausfall und seinen Handel mit Neonazi-Waren als ideologiefrei, er habe nur ein Geschäft gewittert.
Insgesamt bestand die Anklage aus 155 Schuldfragen, die die Geschworenen nach einer zweistündigen Beratung alle bejahten. Das bereits rechtskräftige Urteil fiel mit zwei Jahren bedingter Haft milde aus.
Zirl-Innsbruck: Übelste Neonazi-Sager bei Verkehrskontrolle
Am 25.4. musste sich ein 52-Jähriger aus Kematen am Landesgericht Innsbruck wegen einer Anklage nach dem Verbots- sowie dem Waffengesetz verantworten. Laut Anklageschrift wurde der Mann bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle in Zirl in betrunkenem Zustand angehalten, soll dann gegenüber den Beamt*innen NS-verherrlichende Äußerungen wie „Sieg Heil“ samt Hitlergruß abgelassen haben (woran sich die drei vor Gericht befragten Polizist*innen allerdings nicht mehr genau erinnern konnten), den Alkoholtest mit einem Hakenkreuz signiert und gesagt haben, Polizist*innen müssten vergast werden.
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurden bei dem Angeklagten später eine CD mit Neonazi-Liedgut (der Band „Kraftschlag“), ein verbotener Schlagring und NS-Devotionalien (Dolche mit Hakenkreuzen) gefunden. Der Mann war bereits siebenfach vorbestraft, wobei die Verurteilungen alle länger als zwölf Jahre zurücklagen.
Der Prozess begann holprig, denn der Angeklagte war zunächst nicht anwesend. Als er sich nach einem Telefonat durch das Gericht zur Verhandlung bequemte, gab sein Verteidiger an, er habe keine Gegenausführung zur Staatsanwaltschaft, weil er mit seinem Mandanten nicht habe sprechen können.
In der Befragung gab der Tiroler an, die CD sowie die Dolche im Müll gefunden zu haben. Über den Nationalsozialismus wollte er in der Schule nichts gelernt haben. Einmal fragt der Richter: „Wissen Sie, dass im NS Millionen von Menschen getötet wurden?“, worauf der Angeklagte antwortete: „Unter Stalin auch.“ Ähnliche relativierende Aussagen folgten und flankierten das vorgebrachte Nichtwissen. Auf die Frage, ob er glaube, dass es unter Menschen Rassen gebe, meinte er provokant: „Weiß ich nicht, muss ich meinen Biolehrer fragen.“
Der Angeklagte war weitgehend tatsachengeständig, bestritt aber die Aussage, wonach Polizist*innen vergast gehörten. An diese erinnerten sich allerdings die drei als Zeug*innen geladenen Beamt*innen vor Gericht genau.
Zuletzt wurde der Angeklagte zu zwölf Monaten bedingter Haft mit Bewährungshilfe verurteilt, zudem hat er ein Bußgeld von 960 Euro zu entrichten. Der Richter stellte unmissverständlich klar, dass der Mann beim nächsten Vergehen nach dem Verbotsgesetz mit einer unbedingten Haftstrafe zu rechnen habe.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!