Markus P. hatte in dem Zeitraum von 2017 bis Jänner 2023 etliche Hitler- und NS-verherrlichende Bilder und Videos via WhatsApp und Snapchat geteilt, außerdem im Dezember 2021 ein hetzerisches, rassistisches Bild. Im Jänner 2022 hatte er zudem eine Missbrauchsdarstellung von Kindern via WhatsApp an zwei Personen weitergeleitet.
Die Beweismittel, also seine technischen Geräte, wurden im Jänner 2023 bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Vor Gericht waren 25 Bilder mit NS-Bezug Gegenstand der Anklage. Etliche davon hatte er selbst erstellt.
Markus P. zeigte sich hinsichtlich der Anklagepunkte tatsachengeständig, wollte aber nicht mit ideologischem Vorsatz gehandelt haben. Er und seine Verteidigung sprachen von jugendlichem Leichtsinn und Gruppendynamik. Ein einschlägiger Neonazi-Szenehintergrund wurde im Zuge der Ermittlungen nicht festgestellt. Der Angeklagte gab sich vor Gericht gar als Antirassist und verwies auf seine Mitgliedschaft in der Sozialistischen Jugend. In einem Schreiben charakterisierte der Bürgermeister seines Wohnorts den Angeklagten als in der Gemeinde engagiert und anständig.
Etliche rassistische Bilder, die auf seinem Handy gefunden wurden, sprachen jedoch eine deutlich andere Sprache; nicht alle waren Teil der Anklage, da sie „nur” an wenige verschickt wurden. Eines jedoch ist im Inhalt dermaßen grauenhaft, dass der Text im öffentlich zugänglichen Verhandlungskalender entschärft wurde. Mit seinen rassistischen Ergüssen konfrontiert, beteuerte P. immer wieder Gedankenlosigkeit und gab sich geläutert.
P. hatte zuletzt auch während seiner Zeit als Polizeischüler NS-verherrlichende Bilder verschickt. Eines davon kostete ihm und einem Kollegen, der das Bild empfangen hatte, den Ausbildungsplatz. Beide wurden nach einer Anzeige rausgeworfen. Auf Nachfrage, wie es sein könne, so etwas als Polizeischüler zu versenden, sagte der Angeklagte u.a., dass das Verbotsgesetz während seiner Ausbildungszeit (die nur wenige Monate bis zu seinem Rausschmiss betrug) nicht durchgenommen worden sei.
Die Geschworenen befanden den Mann in allen Punkten einstimmig für schuldig, das Urteil lautet 15 Monate bedingter Haft mit drei Jahren Bewährung. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Aus dem Prozessverlauf ist zu schließen, dass noch weitere Anklagen von Personen, mit denen P. NS-Inhalte getauscht hatte, folgen könnten.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!