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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Ex-Polizeischüler u.a. wegen Wiederbetätigung verurteilt

Am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt wur­de am 22.2. dem 22-jäh­ri­gen Mar­kus P. aus dem Bezirk Jen­ners­dorf der Pro­zess gemacht. Ange­klagt war der Ex-Poli­zei­schü­ler nach dem Ver­bots­ge­setz, wegen Ver­het­zung und einer pädo­kri­mi­nel­len Missbrauchsdarstellung.

26. Feb. 2024

Mar­kus P. hat­te in dem Zeit­raum von 2017 bis Jän­ner 2023 etli­che Hit­ler- und NS-ver­herr­li­chen­de Bil­der und Vide­os via Whats­App und Snap­chat geteilt, außer­dem im Dezem­ber 2021 ein het­ze­ri­sches, ras­sis­ti­sches Bild. Im Jän­ner 2022 hat­te er zudem eine Miss­brauchs­dar­stel­lung von Kin­dern via Whats­App an zwei Per­so­nen weitergeleitet.

Die Beweis­mit­tel, also sei­ne tech­ni­schen Gerä­te, wur­den im Jän­ner 2023 bei einer Haus­durch­su­chung sicher­ge­stellt. Vor Gericht waren 25 Bil­der mit NS-Bezug Gegen­stand der Ankla­ge. Etli­che davon hat­te er selbst erstellt.

Mar­kus P. zeig­te sich hin­sicht­lich der Ankla­ge­punk­te tat­sa­chen­ge­stän­dig, woll­te aber nicht mit ideo­lo­gi­schem Vor­satz gehan­delt haben. Er und sei­ne Ver­tei­di­gung spra­chen von jugend­li­chem Leicht­sinn und Grup­pen­dy­na­mik. Ein ein­schlä­gi­ger Neo­na­zi-Sze­nehin­ter­grund wur­de im Zuge der Ermitt­lun­gen nicht fest­ge­stellt. Der Ange­klag­te gab sich vor Gericht gar als Anti­ras­sist und ver­wies auf sei­ne Mit­glied­schaft in der Sozia­lis­ti­schen Jugend. In einem Schrei­ben cha­rak­te­ri­sier­te der Bür­ger­meis­ter sei­nes Wohn­orts den Ange­klag­ten als in der Gemein­de enga­giert und anständig.

Etli­che ras­sis­ti­sche Bil­der, die auf sei­nem Han­dy gefun­den wur­den, spra­chen jedoch eine deut­lich ande­re Spra­che; nicht alle waren Teil der Ankla­ge, da sie „nur” an weni­ge ver­schickt wur­den. Eines jedoch ist im Inhalt der­ma­ßen grau­en­haft, dass der Text im öffent­lich zugäng­li­chen Ver­hand­lungs­ka­len­der ent­schärft wur­de. Mit sei­nen ras­sis­ti­schen Ergüs­sen kon­fron­tiert, beteu­er­te P. immer wie­der Gedan­ken­lo­sig­keit und gab sich geläutert.

Angeklagter im Landesgericht Eisenstadt (Prozess 22.2.24, © SdR)
Ange­klag­ter Ex-Poli­zei­schü­ler im Lan­des­ge­richt Eisen­stadt (Pro­zess 22.2.24, © SdR)

P. hat­te zuletzt auch wäh­rend sei­ner Zeit als Poli­zei­schü­ler NS-ver­herr­li­chen­de Bil­der ver­schickt. Eines davon kos­te­te ihm und einem Kol­le­gen, der das Bild emp­fan­gen hat­te, den Aus­bil­dungs­platz. Bei­de wur­den nach einer Anzei­ge raus­ge­wor­fen. Auf Nach­fra­ge, wie es sein kön­ne, so etwas als Poli­zei­schü­ler zu ver­sen­den, sag­te der Ange­klag­te u.a., dass das Ver­bots­ge­setz wäh­rend sei­ner Aus­bil­dungs­zeit (die nur weni­ge Mona­te bis zu sei­nem Raus­schmiss betrug) nicht durch­ge­nom­men wor­den sei.

Die Geschwo­re­nen befan­den den Mann in allen Punk­ten ein­stim­mig für schul­dig, das Urteil lau­tet 15 Mona­te beding­ter Haft mit drei Jah­ren Bewäh­rung. Weil die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Aus dem Pro­zess­ver­lauf ist zu schlie­ßen, dass noch wei­te­re Ankla­gen von Per­so­nen, mit denen P. NS-Inhal­te getauscht hat­te, fol­gen könnten.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Burgenland | Hetze | Neonazismus/Neofaschismus | NS-Verharmlosung | Polizei | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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