Wochenschau KW 7/22 (Teil 1)

Ein erst 21-jäh­ri­ger Salz­bur­ger hat mitt­ler­wei­le sei­ne drit­te Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung aus­ge­fasst, dies­mal wegen der Zur­schau­stel­lung diver­ser NS-Devo­tio­na­li­en. Zuvor hat­te er zwei­mal nur teil­be­ding­te Haft­stra­fen erhal­ten: 2019 habe er eine Bekann­te gefragt, ob sie mit ihm einen Anschlag auf ein Gebäu­de der israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de ver­üben wol­le. Eine ange­schla­ge­ne Psy­che, Dro­gen und Alko­hol füh­ren offen­bar zur Ten­denz, den Holo­caust zu leug­nen oder auch Hit­ler­grü­ße zu brül­len. Die Fra­ge, die dabei meist offen bleibt: War­um führt eine angeb­li­che Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit aus­ge­rech­net zu brau­nen Sympathiekundgebungen?

Kla­gen­furt – ÖO: Wie­der­be­tä­ti­gung durch Abwärtsspirale
Tennengau/Salzburg: brau­ner Wiederholungstäter
Wien: jede Men­ge Hitlergrüße
Maria Lankowitz/Stmk: Haken­kreuz-Spray­er ausgeforscht
Wien/Favoriten: Dro­hun­gen und NS-Parolen

Kla­gen­furt – OÖ: Wie­der­be­tä­ti­gung durch Abwärtsspirale

Mit ram­po­nier­ten Ner­ven stand eine 39-jäh­ri­ge Ober­ös­ter­rei­che­rin vor dem Kla­gen­fur­ter Lan­des­ge­richt, weil sie im Som­mer 2020 in einer von Kärn­ten aus admi­nis­trie­ren einschlägigen,19.000 Mit­glie­der zäh­len­den Face­book-Grup­pe u.a. einen den Holo­caust leug­nen­des Kom­men­tar auf Face­book abge­setzt hat­te. „Ihr sei nicht bewusst gewe­sen, dass so vie­le Men­schen ihren Kom­men­tar lesen könn­ten, sag­te sie aus. Sie sei durch die Pan­de­mie in eine Abwärts­spi­ra­le gera­ten und habe Depres­sio­nen bekom­men.“ (kaernten.orf.at, 16.2.22)

Was im Pro­zess folg­te, war die Auf­ar­bei­tung ihrer Lebens­ge­schich­te und Trau­ma­ta wäh­rend ihrer Jugend, die sie als Ursprung für ihre Pro­ble­me anführ­te. Glaub­wür­dig oder auch nicht: Für ihre Kom­men­ta­re erhielt die Frau eine Geld­stra­fe über 2.400€ und acht Mona­te Haft­stra­fe bedingt – rechtskräftig.

Tennengau/Salzburg: brau­ner Wiederholungstäter

Mit 21 Jah­ren schon die drit­te Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung abzu­fan­gen, schaf­fen auch nicht vie­le. Der aus dem Ten­nen­gau kom­men­de Kell­ner war bereits 2019 und 2020 ver­ur­teilt wor­den, bevor er nun wie­der vor Gericht stand.

Im August 2020 etwa hat­te er zwei Jah­re teil­be­ding­te Haft (als Zusatz­stra­fe) erhal­ten, weil er zwi­schen 2017 und 2019 eine Viel­zahl hit­ler­ver­herr­li­chen­der, die NS-Zeit glo­ri­fi­zie­ren­der Pos­tings im Inter­net ver­schickt, sich als Nazi geriert, Hit­lers Geburt in Brau­nau gefei­ert und sich zahl­rei­che NS-Devo­tio­na­li­en und Erin­ne­rungs­stü­cke bestellt hat­te. Zudem hat­te er sogar eine Bekann­te gefragt, ob sie mit ihm einen Anschlag auf das Gebäu­de einer israe­li­ti­schen Kul­tus­ge­mein­de ver­üben wol­le. (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 18.2.22, S. 4)

Dies­mal hat­te der Mann in sei­ner Woh­nung NS-Devo­tio­na­li­en dar­ge­bo­ten, alle­samt nur – wir ken­nen das – aus Sam­mel­in­ter­es­se: eine Reichs­kriegs- und eine Haken­kreuz­fah­ne, einen SS-Ring und ein Mes­ser mit ein­schlä­gi­gen Gra­vu­ren. Dar­über­hin­aus waren Ver­stö­ße gegen das Waf­fen­ge­setz ange­klagt: Bei dem auch in dem Punkt ein­schlä­gig Vor­be­straf­ten waren Schreck­schuss- und Gas­pis­to­len sowie Schlag­rin­ge sicher­ge­stellt worden.

Der Ange­klag­te woll­te einen Sin­nes­wan­del gel­tend machen, sein Ver­tei­di­ger monier­te, er sei 

inzwi­schen Mit­glied bei einer Umwelt­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on und sogar bei einem Homo­se­xu­el­len-Ver­ein. (…) „Er hat kei­ne Nazi-Whats­App mehr geschrie­ben und die­se Din­ge ja nur für sich gesam­melt.“ (…) Zum ille­ga­len Waf­fen­be­sitz war der Ange­klag­te gestän­dig: „Die Pis­to­len hab ich nur gekauft, falls ich mich mal ver­tei­di­gen muss. Aber jetzt, in der U‑Haft, hab ich ver­stan­den, dass ich kei­ne mehr haben darf.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 18.2.22, S. 4)

Das alles war offen­bar nicht glaub­wür­dig genug, es setz­te einen Schuld­spruch und im Gegen­satz zu den ers­ten bei­den Ver­ur­tei­lun­gen dies­mal eine unbe­ding­te Haft­stra­fe, näm­lich über zwei Jah­re. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wien: zahl­rei­che Hitlergrüße

Es war bereits vor mehr als fünf Jah­ren, als der ehe­ma­li­ge offen­bar stark dro­gen­ab­hän­gi­ge Wert­pa­pier­händ­ler inner­halb weni­ger Mona­te gleich 18 Delik­te nach dem Ver­bots­ge­setz began­gen hatte.

Die Äuße­run­gen waren ideo­lo­gisch nicht immer ganz strin­gent. So soll der Betrof­fe­ne ein­mal in der Lug­ner City gegen­über Poli­zis­ten die rech­te Hand erho­ben und „Sieg Heil – Isra­el” gebrüllt haben. Bei einer ande­ren Gele­gen­heit ver­kün­de­te er, Mos­sad-Agent zu sein – und Juden zu töten. In den rest­li­chen 17 ange­klag­ten Punk­te kommt der Nah­ost­staat nicht mehr vor. B. schrie mit und ohne erho­be­nen Arm „Sieg Heil” und „Heil Hit­ler” – auf der Stra­ße, vor Kir­chen, in Poli­zei­in­spek­tio­nen und einem Gericht. (derstandard.at, 18.2.22)

Da der Mann als nicht zurech­nungs­fä­hig gilt und bereits 2016 eine auf fünf Jah­re beding­te Ein­wei­sung in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher erhal­ten hat­te, ging es dies­mal nur um eine etwa­ige Ver­län­ge­rung. „Es wird neu­er­lich eine auf fünf Jah­re beding­te Ein­wei­sung aus­ge­spro­chen, zusätz­lich erhält der Betrof­fe­ne Bewäh­rungs­hil­fe und die Wei­sun­gen, sei­ne The­ra­pie fort­zu­set­zen und durch regel­mä­ßi­ge Tests sei­ne Abs­ti­nenz zu bele­gen.“ (derstandard.at)

Maria Lankowitz/Stmk: Haken­kreuz-Spray­er ausgeforscht

Zwei West­stei­rer (16 und 18 Jah­re alt) wer­den beschul­digt, zwi­schen dem 20. und dem 22. Novem­ber zahl­rei­che Schmie­re­rei­en hin­ter­las­sen zu haben.

Die bei­den sol­len diver­se Objek­te und Gegen­stän­de mit schwar­zer Lack­far­be besprüht haben; unter den beschä­dig­ten Objek­ten befand sich – neben Haus­fas­sa­den, Zäu­nen, Schau­käs­ten und Brü­cken­ge­län­dern – auch eine Wand der ört­li­chen Weih­nachts­krip­pe. Neben diver­sen Wort­lau­ten besprüh­ten die vor­erst noch unbe­kann­ten Täter die Gegen­stän­de unter ande­rem auch mit Haken­kreu­zen. Es ent­stand ein Sach­scha­den in der Höhe von etwa 2.000 Euro. (steiermark.orf.at, 16.2.22)

Die bei­den sei­en sich nicht ganz einig, wer für die Haken­kreu­ze ver­ant­wort­lich ist und beschul­di­gen sich gegen­sei­tig. Viel­leicht kön­nen sie sich bis zum Pro­zess einigen?

Wien/Favoriten: Dro­hun­gen und NS-Parolen

Am Sams­tag Abend muss­te die Poli­zei in ein Lokal in Favo­ri­ten ausrücken.

Ein stark alko­ho­li­sier­ter Gast belei­dig­te und bedroh­te die Mit­ar­bei­ter mit dem Umbrin­gen, außer­dem gröl­te er Paro­len, die gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen. Poli­zis­ten des Stadt­po­li­zei­kom­man­dos Favo­ri­ten konn­ten den 38-jäh­ri­gen öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger fest­neh­men. Ein durch­ge­führ­ter Alko­vor­test ergab einen Mess­wert von knapp 2 Pro­mil­le. (vienna.at, 20.2.22)