Klagenfurt: eigene Partei abgezockt und Verurteilung kassiert
Bez. Spittal an der Drau/K: Ermittlungen gegen Runen-Fans
Wien: Identitäre Niederlagen
Klagenfurt: eigene Partei abgezockt und Verurteilung kassiert
Es könnte fast als typische Politkarriere im blauen Kärntner Segment bezeichnet werden: Johanna Trodt-Limpl, einst FPÖ Landtagsabgeordnete, dann Wechsel zum BZÖ landete Ende März vor Gericht. Als das BZÖ bereits am Boden lag, übernahm sie 2015 die Landes- und Bundesparteiführung. Mit dem Geld der Partei, das damals nicht mehr sehr üppig geflossen ist, scheint sie dann recht eigenwillig umgegangen zu sein. Sie gönnte sich 21.000 Euro aus der Parteikasse für einen Sprachkurs in den USA, den sie nie besucht hatte. Die für einen Sprachkurs recht beachtliche Summe belegte sie mit einer plump gefälschten Rechnung. „Die Rechnung habe ein falsches Logo enthalten, außerdem stimmte der Name der angeführten Universität nicht mit der tatsächlichen überein und es wurde auch ein weiterer Politiker als Teilnehmer angeführt, der von seiner vermeintlichen Teilnahme nichts wusste.“ (kaernten.orf.at, 31.3.21)
Im Prozess wurde nun gemutmaßt, dass Trodt-Limpl das Geld gebraucht haben könnte für eine Diversionszahlung, zu der sie bereits 2016 verdonnert worden war. „Damals wurde gegen sie und einen weiteren ehemaligen BZÖ-Landtagsabgeordneten wegen Förderungsmissbrauchs ermittelt. Es ging um 150.000 Euro Klubförderung, die man verwendet habe, um einem Kärntner Autohändler während einer Umbauphase mit einem kurzfristigen Darlehen unter die Arme zu greifen.“ (kaernten.orf.at)
Mit Trodt-Limpl stand auch der ehemalige Finanzreferent des BZÖ vor Gericht. Da ging es um ein parteieigenes Auto, das zwar verkauft worden war, wofür die Partei jedoch nie die eingenommene Summe gesehen hatte. Im Gegensatz zu Trodt-Limpl kam der Finanzreferent mit einer Diversion davon: Er muss eine Geldbuße von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro bezahlen. Trodt-Limpl erhielt eine bedingte Haftstrafe über sechs Monate und eine Geldstrafe über 12.000 Euro. Das Urteil war zu Prozessende noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.
Bez. Spittal an der Drau/K: Ermittlungen gegen Runen-Fans
Sie waren lange in der Politik – auf Bundes- und Landesebene. Nun, im (nicht ganz freiwilligen) politischen Ruhestand haben sie sich ein größeres, am Mölltalradweg gelegenes Anwesen hergerichtet und das Eingangstor deutlich sichtbar mit drei im NS prominent verwendeten Runen versehen. Wir haben darüber und die ausführliche Sachverhaltsdarstellung, die die Grüne Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer eingebracht hat, im November 2020 berichtet.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. „ Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt hat wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden eingeleitet. ‚Sie werden als Verdächtige geführt und zu den Vorwürfen befragt werden‘, sagt StA-Sprecherin Tina Frimmel-Hesse.“ (kleinezeitung.at, 10.4.21)
Die drei Runen – Wolfsangel, Sig-Rune und Odal-Rune – sei, so der Journalist der Kleinen Zeitung, „[a]lles in allem eine Kombination, auf die man erst einmal kommen muss“. Das sieht wohl nicht nur der Journalist so. Eine Idee, wie man gestrickt sein muss, um auf so etwas zu kommen, hätten wir.

Wien: Identitäre Niederlagen
Langsam lernen auch die meisten Medien, nicht jedes Hölzchen, das die Identitären hinwerfen, in einer Weise weiter zu verbreiten, die für die rechtsextreme Truppe rund um Martin Sellner propagandistisch verwertbar ist. Über die provokante Aktion am Wiener Mahnmal für die Terroropfer des 2. November 2020 wurde großteils eher sparsam und ohne identitäres Bildmaterial berichtet. „Mittlerweile wurden die Spuren der Aktion von Mitarbeitern der MA48 beseitigt, wie die Polizei gegenüber dem KURIER bestätigt. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat die Ermittlungen übernommen und prüft das Videomaterial einer dortigen Überwachungskamera.“ (kurier.at, 1.4.21)
Richtig schmerzen wird Martin Sellner aber eine gerichtliche Niederlage in einer Klage, die er gegen YouTube (also Google als Eigentümer) nach der Sperre seines Kanals angestrengt hatte. Seine ursprünglich großmäulig angekündigte Absicht, bis zum Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen, hat Sellner nun aufgegeben, wie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes via Twitter berichtete. Nebenbei musste Sellner auch seine Unterstellung, ein DÖW-Mitarbeiter habe für ein dem Gericht zur Verfügung gestelltes Gutachten zu Sellners Videos „wahrscheinlich eine fürstliche Bezahlung“ erhalten, zurücknehmen. Tatsächlich floss nämlich kein Cent.
Vergangenen Juli sperrte YouTube den von über 100.000 Personen abonnierten Kanal des bekannten österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner. Sellners Klage gegen das YT-Mutterunternehmen Google wurde in 1. Instanz abgewiesen. /1
— Dokumentationsarchiv (@doew_at) March 29, 2021