Es ging schrittweise: Der erste Schlag erfolgte bereits im Sommer 2018, als Facebook reihenweise identitäre Accounts entfernte. Das läutete ein größeres „Deplatforming“, wie die Suspendierung von Social Media-Accounts im Fachjargon genannt wird, ein.
Es folgten Instagram, Twitter, dann schließlich YouTube. Auch TikTok zog nach, und Sellner musste auch mit seiner Website umziehen, weil ihm sein damaliger Webhoster ebenfalls die Rote Karte gezeigt hatte.
Der Rauswurf von YouTube schmerzt Sellner wohl am meisten, was auch monetäre Gründe hat: Sellner hatte mehr als 100.000 Abonnent*innen und lukrierte via YT Einnahmen. Diese Geldquelle war mit einem Schlag weg.
Sellner, ganz in der David-gegen-Goliath-Mission, die Meinungsfreiheit zu retten, versucht gegen YouTube vorzugehen und ließ über seinen Rechtsanwalt eine Klage einbringen. Doch die ging nun in erster Instanz beim Handelsgericht Wien, wie er selbst verlautbarte, gegen ihn aus. In einem Video alteriert sich Sellner nicht nur über die Richterin („eine Dame“, wie Sellner süffisant feststellt), sondern insbesondere auch über den im DÖW tätigen Rechtsextremismusexperten Bernhard Weidinger, dem er in perfider Weise unterstellt, für seine wissenschaftliche Einordnung der Sellner-Videos wahrscheinlich eine fürstliche Bezahlung erhalten zu haben.
Das Gericht stellte im Urteil u.a. fest, Sellner propagiere einen Aufruf zur Hassrede, „insbesondere durch Verbreitung der nicht evidenzbasierten Theorie vom ‚großen Austausch‘“.
Die vom Kläger in seinen Videos auf der Plattform YouTube veröffentlichten Inhalte sowie die dort verlinkten Inhalte, die auf der Plattform Bitchute veröffentlicht wurden, zielen darauf ab, Einwanderer in pauschaler Weise zu verleumden, stiften zur Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit an und verletzen die Menschenwürde und Sicherheit dieser Personengruppe. Der Kläger trifft generalisierende, abwertende Äußerungen in Bezug auf Einwanderer, insbesondere indem er diesen eine Beutementalität und das Begehen von schwerwiegenden Straftaten unterstellt, sie mit Tieren gleichsetzt, ihnen vorwirft sich radikal zu organisieren und aggressiv gegenüber der Aufnahme und Mehrheitsgesellschaft zu agieren. (Auszug aus dem Urteil des Handesgerichts Wien, veröffentlicht via Sellner Telegram)
Dass Sellner über derartige Feststellungen not amused ist, versteht sich von selbst.
Sellner kommuniziert nun über Ausweichplattformen, doch dorthin sind viele, die ihm zuvor auf Twitter oder YouTube gefolgt waren, nicht mitgezogen. Auf dem Videokanal „Bitchute“ hat Sellner gerade einmal 16.100 Subscribers, auf dem russischen Facebook-Klon „vk“ sind’s schlappe 4.900, die Sellner abonniert haben, und auch „Parler“ als Twitter-Ersatz ist in der Reichweite vergleichsweise irrelevant. Bei Telegram hatte Sellner im Juli etwa 55.000 Abonnent*innn, nach seinem Rauswurf von Twitter und YouTube sind es gerade einmal 2.000 mehr geworden.
Mit Sellners neu benannter Identitären-Gruppe „Die Österreicher“ läuft es ebenfalls äußerst bescheiden. Auch deren Facebook-Seite ist inzwischen verblichen, die nun gegründeten regionalen Seiten „Die Österreicher“ Steiermark und Kärnten tümpeln gerade einmal mit ein paar Dutzend Fans herum. Und daran wird sich wohl auch nichts Entscheidendes mehr ändern.