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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 39/20

Es war nicht in Mül­lers Büro, son­dern in Mül­lers Woh­nung, wo im Zuge einer Haus­durch­su­chung Nazi­kram sicher gestellt wur­de. Die Mül­lers sind ein im Bur­gen­land leben­des deut­sches Nazi-Pär­chen, das bereits 2017 in Wien ver­ur­teilt wor­den war. In Vor­arl­berg war eben­falls ein Paar am Werk, die waren aller­dings Arbeits­kol­le­gen und hat­ten sich an den Weih­nachts­fei­er­ta­gen 2019 gegen­sei­tig Nazi-Bil­der übers Han­dy zuge­schickt. Die Cau­sa Bier­wirt ist um eine Facet­te rei­cher, und vom Wil­li fehlt noch immer jede Spur.

28. Sep. 2020
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Bez. Oberpullendorf/Eisenstadt: Mül­lers Wohnung
Bez. Bludenz/Feldkirch: Brau­ne Stephanitag-Botschaften
Wien: Nicht der wider­wär­ti­ge Wil­li, aber der Bierwirt
Sibratsgfäll/Feldkirch: Ochens­ber­ger wie­der vor Gericht

Bez. Oberpullendorf/Eisenstadt: Mül­lers Wohnung

Ziem­lich unspek­ta­ku­lär waren die Mel­dun­gen zu einem Pro­zess über ein wohl bekann­tes Neo­na­zi-Ehe­paar: Rolf Kai Mül­ler – ali­as „Rocker Rolf“ und D.. Wie bereits 2016/17 (wir haben damals aus­führ­lich berich­tet) muss­ten die sich erneut wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht ver­ant­wor­ten. Dies­mal stan­den die bei­den aller­dings nicht in Wien, son­dern im Bur­gen­land – das Paar hat sich im Bezirk Ober­pul­len­dorf nie­der­ge­las­sen – vor dem Kadi.

Da wur­den näm­lich in Mül­lers Woh­nung bei einer Haus­durch­su­chung brau­ne Devo­tio­na­li­en sicher gestellt: Kaf­fee­hä­ferl mit Kon­ter­fei von Adolf Hit­ler und Haken­kreuz-Deko sowie Lego­fi­gu­ren in Wehr­machts-Out­fit samt SS-Runen und Reichs­ad­ler. Zudem sei­en auf Mül­lers Face­book-Account ein­schlä­gi­ge Vide­os ver­öf­fent­licht und auf des­sen Han­dy Fotos von Per­so­nen mit Hit­ler­gruß gefun­den worden.

Wie bereits 2016/17 spiel­ten die bei­den die Unschulds­en­gel: Die Ehe­frau gab an, die Devo­tio­na­li­en gehör­ten ihrem Gat­ten, und „Rocker Rolfs“ Ver­tei­di­ger sah sei­nen Kli­en­ten eben­falls in der Unschuld, da „die Figu­ren und die Häferl bei einer frü­he­ren Haus­durch­su­chung unbe­an­stan­det geblie­ben [sei­en] (…). Was den zwei­ten Ankla­ge­punkt beim 49-Jäh­ri­gen betref­fe, so habe nicht die­ser selbst, son­dern ein Bekann­ter das bean­stan­de­te Video hoch­ge­la­den.“ (burgenland.orf.at, 21.9.20)

Die Geschwor­nen ent­schie­den den­noch bei fast allen Ankla­ge­punk­ten ein­stim­mig auf schul­dig, die für bei­de aus­ge­spro­che­nen beding­ten Frei­heits­stra­fen von 18 Mona­ten für Rolf Mül­ler und 15 für sei­ne Gat­tin sind ident mit dem Urteil von 2017. Dazu kam für ihn nun eine unbe­ding­te Geld­stra­fen über 2.880 Euro. Da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Bez. Bludenz/Feldkirch: Brau­ne Stephanitag-Botschaften

Acht Mona­te bedingt und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe über 4.320.- (nicht rechts­kräf­tig) kas­sier­te ein 26-jäh­ri­ger Deut­scher, der mit sei­nem Arbeits­kol­le­gen – bei­de Lift­ar­bei­ter im Bezirk Blu­denz – am Ste­pha­ni­tag 2019 via Whats­App 25 ein­schlä­gi­ge Bil­der und Vide­os aus­ge­tauscht haben soll. 

Der Ange­klag­te sag­te vor Gericht, er habe nicht nach­ge­dacht und die ange­klag­ten Bil­der und Vide­os ein­fach wei­ter­ver­schickt. Eines der Vide­os zeigt Adolf Hit­ler und einen Zug mit Depor­tier­ten in der Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus, ver­se­hen mit dem musi­ka­li­schen Kom­men­tar: „Abfahrt!“ Alle acht Geschwo­re­nen waren jedoch der Über­zeu­gung, dass der 26-Jäh­ri­ge bei der Wei­ter­lei­tung von neun Datei­en zumin­dest mit beding­tem Vor­satz gehan­delt hat. (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 25.9.20 Sei­te: S. 26/27)

Sein Kol­le­ge wur­de bereits in einem Pro­zess im Juli ver­ur­teilt; der war jedoch auf­grund sei­nes Geständ­nis­ses mit einer Geld­stra­fe über 2.880 Euro davongekommen.

Wien: Nicht der wider­wär­ti­ge Wil­li, aber der Bierwirt

Der mit Abstand bekann­tes­te Bier­händ­ler Öster­reichs, jener aus der Wie­ner Stroz­zi­gas­se, von des­sen Com­pu­ter obs­zö­ne Nach­rich­ten an Sigi Mau­rers Face­book-Account gin­gen, hat Besuch von der Poli­zei bekom­men. Das Auf­ge­bot war beträcht­lich, deut­lich mehr als zehn Uni­for­mier­te fuh­ren in der Stroz­zi­gas­si mit Blau­licht auf und führ­ten den Lokal­be­sit­zer schließ­lich ab.

Ein Beschul­dig­ter wur­de wegen Nöti­gung, Sach­be­schä­di­gung und waf­fen­recht­li­cher Über­tre­tung vor­läu­fig fest­ge­nom­men, weil er laut Aus­sa­ge einen Pas­san­ten bedroht und genö­tigt haben soll”, erklär­te Kon­troll­in­spek­tor Paul Eiden­ber­ger von der Pres­se­stel­le dem STANDARD. Zu alle­dem setz­te es für den Beschul­dig­ten auch noch eine Anzei­ge „wegen Anstands­ver­let­zung gegen die Poli­zei­kol­le­gen”. Ob bei dem poli­zei­li­chen Auf­ge­bot neben dem Beschul­dig­ten auch ein gewis­ser „Wil­li” eine Rol­le gespielt hat? Sor­ry, lei­der gilt auch hier: „Wir dür­fen kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Aus­künf­te ertei­len”, so Eiden­ber­ger. (derstandard.at, 24.9.20)

Am Tag dar­auf wur­de der Bier­wirt wie­der auf frei­en Fuß gesetzt. Zuvor hat­te er ange­ge­ben, sich an nichts erin­nern zu kön­nen. Bedenk­lich, wenn der Mann schon bei 1,4 Pro­mil­le, die bei ihm fest­ge­stellt wor­den waren, eine Total­film­riss hat!

Indes bleibt der wider­wär­ti­ge Wil­li, der laut Bier­wirt die Nach­rich­ten an Sigi Mau­rer ver­schickt haben soll – eine Ver­si­on, mit der er am 11.9. vor Gericht auf­tauch­te – unauf­find­bar. Über­rascht das jeman­den? Uns nicht! 

Sibratsgfäll/Feldkirch: Ochens­ber­ger wie­der vor Gericht

Die­se Woche könn­te es für den viel­fach ver­ur­teil­ten Vor­arl­ber­ger Neo­na­zi Wal­ter Ochens­ber­ger wie­der ernst wer­den: Der soll­te eigent­lich schon im Juli nach einer neu­er­li­chen Ankla­ge wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht ste­hen. Dort erschien er jedoch nicht – kran­heits­be­dingt, wie es hieß. Am 1. Okto­ber ist nun der nächs­te Pro­zess­ter­min angesetzt.

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Schlagwörter: Burgenland | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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