Lesezeit: 4 Minuten

Der Abgang eines Hetzers

Spät, aber doch hat es Wal­ter E. erwischt. Das Lan­des­ge­richt Wien hat am 4. Novem­ber ent­schie­den, den Betrei­ber der Web­site „hartgeld.com“, auf der seit Jah­ren gehetzt und gedroht und den Bür­ger­krieg beschwo­ren wird, in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher ein­zu­wei­sen. Eine sei­ner letz­ten wider­li­chen Dro­hun­gen hat­te Jus­tiz­mi­nis­te­rin Zadić gegol­ten, aber des­we­gen stand er nicht […]

12. Nov 2020

Wie die Spre­che­rin der Staats­an­walt­schaft Wien erklär­te, fehl­te der an Zadić gerich­te­ten Dro­hung so etwas wie das Moment der Glaub­wür­dig­keit: „Für die Erfül­lung des Tat­be­stands wäre es erfor­der­lich, dass der Ver­däch­ti­ge Ein­fluss hat, dass das pas­siert, was er androht.” (wien.orf.at, 4.11.20) Das klingt etwas zynisch, hat aber mög­li­cher­wei­se damit zu tun, dass schon vor der Dro­hung an Zadić im Juni 2020 ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten über Wal­ter E. erstellt wor­den ist, das ihm Unzu­rech­nungs­fä­hig­keit attes­tier­te, aber doch auch Gefähr­lich­keit: „Der Exper­te stuft den Mann als zurech­nungs­un­fä­hig ein, hält ihn aller­dings für der­art gefähr­lich, dass er sich – soll­te im offe­nen Ver­fah­ren ein Schuld­spruch erfol­gen – für eine Ein­wei­sung in eine Anstalt für geis­tig abnor­me Rechts­bre­cher aus­spricht.“ (APA, zit. nach sn.at, 3.9.20).

Also eigent­lich schon gefähr­lich, oder? Irri­tie­rend fällt aller­dings die wei­te­re Begrün­dung aus, war­um die Ermitt­lun­gen gegen E. zu den Dro­hun­gen nicht wei­ter ver­folgt wur­den, zumal dar­über medi­al berich­tet und E. mit Bezug auf das media­le Echo noch nach­ge­legt hat:

Wei­ters sei dem Mann nicht nach­zu­wei­sen gewe­sen, dass er über­haupt den Vor­satz hat­te, dass Zadic bzw. die Regie­rung Kennt­nis von sei­nen Dro­hun­gen erlan­gen. Um eine gefähr­li­che Dro­hung straf­recht­lich zu ver­fol­gen, sei es aber erfor­der­lich, dass der Ver­däch­ti­ge dar­auf abzielt, dass die­se die Adres­sa­ten erreicht, sag­te Bus­sek. (wien.orf.at)

WE: "Die haben noch alle nicht verstanden, was sie erwartet. Die Abholung und Hinrichtung. Das ist der 2. Artikel dieser Art, den ich heute gesehen habe. Der Gutachter, der solche Gutachten erstellt, ist bereits auf der Liste. Ich habe es mit Fr. Zadic wirklich gut gemeint. Sie sollte ihr neues Gesetz sofort zurückziehen.WE."
WE: „Die haben noch alle nicht ver­stan­den, was sie erwar­tet. Die Abho­lung und Hin­rich­tung. Das ist der 2. Arti­kel die­ser Art, den ich heu­te gese­hen habe. Der Gut­ach­ter, der sol­che Gut­ach­ten erstellt, ist bereits auf der Lis­te. Ich habe es mit Fr. Zadic wirk­lich gut gemeint. Sie soll­te ihr neu­es Gesetz sofort zurückziehen.WE.” (Pos­ting mitt­ler­wei­le gelöscht)

Seit Jah­ren schon quäl­ten sich öster­rei­chi­sche, aber auch deut­sche Gerich­te mit Wal­ter E. her­um. Wie das Por­tal „Psi­ram“ in sei­nem aus­führ­li­chen Ein­trag zu E. berich­tet, wur­de 2016 beim Amts­ge­richt Gör­litz (D) ein Ver­fah­ren wegen Volks­ver­het­zung ein­ge­lei­tet. 2017 wur­de er wegen Belei­di­gung eines deut­schen Bür­ger­meis­ters zu einer Geld­stra­fe (nicht rechts­kräf­tig) ver­ur­teilt und 2018 schließ­lich wegen übler Nach­re­de gegen die frü­he­re Klub­ob­frau der Grü­nen, Eva Gla­wi­sch­nig, zu drei Mona­ten bedingt und einer Geld­stra­fe von 2.200 Euro. 2019 schließ­lich fand im Jän­ner eine Haus­durch­su­chung bei Wal­ter E. in sei­ner Woh­nung und auch in sei­ner „Flucht­burg“ statt, die ver­mut­lich im Zusam­men­hang mit Ermitt­lun­gen deut­scher Behör­den stand. Bei die­ser Raz­zia wur­den Waf­fen, Com­pu­ter und ande­re Daten­trä­ger beschlagnahmt.

Im Juni 2020 muss­te sich Wal­ter E., der sei­ne per­sön­li­chen Kom­men­ta­re auf „hartgeld.com“ immer mit dem Kür­zel „WE“ zeich­ne­te, vor dem Lan­des­ge­richt Wien wegen einer Ver­öf­fent­li­chung ver­ant­wor­ten, „gegen die ein Betrof­fe­ner recht­li­che Schrit­te ein­ge­lei­tet hat“, wie der „Stan­dard“ schrieb. Es dürf­te sich also um ein Ver­fah­ren wegen übler Nach­re­de oder Belei­di­gung gehan­delt haben.

Das Ver­fah­ren, wegen dem Wal­ter E. jetzt im Novem­ber vor Gericht stand, bezog sich aller­dings auf den Ver­dacht der Ver­het­zung: „Im Pro­zess ging es (…) ‚nur‘ um dif­fa­mie­ren­de Äuße­run­gen gegen Far­bi­ge und Mos­lems, die der 68-Jäh­ri­ge seit 2016 ver­öf­fent­licht hat­te.“ (wien.orf.at) Die stam­men ver­mut­lich (auch) aus einer Sach­ver­halts­dar­stel­lung, die Karl Öllin­ger, Redak­teur von „Stoppt die Rech­ten“ und damals Abge­ord­ne­ter Grü­nen, im Jahr 2017 ein­ge­bracht hat­te. „Falls Öllin­ger gegen uns vor­ge­hen soll­te, dann gibt es ver­schärf­tes Vorkuta!WE“, hat­te er damals auch geschrie­ben. Worku­ta, das war eines der ärgs­ten sowje­ti­schen Arbeitslager.

Dro­hun­gen die­ser Art waren bei WE all­täg­lich. Gegen­stand der Sach­ver­halts­dar­stel­lung waren aller­dings die zahl­rei­chen und uner­träg­lich ras­sis­ti­schen und het­ze­ri­schen Kom­men­ta­re von WE, die er gegen homo­se­xu­el­le, mus­li­mi­sche, afri­ka­ni­sche und ara­bi­sche Men­schen richtete.

Kranke Gewaltphantasien über N, Araber, Grüne
Kran­ke Gewalt­phan­ta­sien über N, Ara­ber, Grüne

Im Sep­tem­ber, nach sei­nen Dro­hun­gen gegen Zadić und auch ande­re Regie­rungs­mit­glie­der, woll­te E. noch Vor­be­rei­tun­gen tref­fen – wie fast immer bei ihm mit Dro­hun­gen verbunden:

Nach­dem heu­te die nächs­te ernst­zu­neh­men­de War­nung vor mei­ner Ein­wei­sung in die geschlos­se­ne Psych­ia­trie gekom­men ist, muss ich das ernst neh­men und Vor­sichts­mass­nah­men ergrei­fen. Die­se wer­den mei­ne Zeit bean­spru­chen. Seid sicher: die bes­ten Anwäl­te, die es dafür gibt, wer­den mir hel­fen und einen rie­si­gen Medi­en­wir­bel erzeu­gen. Sobald das Sys­te­men­de gekom­men ist, wird es wohl Kreu­zi­gun­gen für die Ver­ant­wort­li­chen geben.WE.

WE wollte "die besten Anwälte"
WE woll­te „die bes­ten Anwälte”

Das Ver­fah­ren vor dem Lan­des­ge­richt in der Vor­wo­che fand dann aller­dings ohne rie­si­gen Medi­en­wir­bel und offen­sicht­lich auch ohne die bes­ten Anwäl­te statt. Das Urteil wur­de nicht sofort rechts­kräf­tig, weil sich E. Bedenk­zeit erbat.

„Hartgeld.com“ ist nach wie vor online – mit allen wider­li­chen Kom­men­ta­ren aus der Ver­gan­gen­heit, aber weit­ge­hend ohne redak­tio­nel­le Betreu­ung. Neue Ein­trä­ge bestehen nur aus Links zu ande­ren Seiten.

➡️ WE, das Idol der rechts­extre­men Prepper