Braunau/Ried: „Schwarze Sonne“, SS-Runen und NS-Kram
Wien: Anzeige des BSA gegen die Wiener FPÖ
Steiermark: Landtag liefert Stefan Hermann nicht aus
Kärnten: Morddrohung gegen Landeshauptmann Kaiser
Braunau/Ried: „Schwarze Sonne“, SS-Runen und NS-Kram
Einen gewissen ästhetischen Genuss gegenüber NS-Symbolen empfand der 19-jährige Braunauer, der in der letzten Woche wegen Wiederbetätigung vor Gericht stand. Freilich hatte er seine Motivation, sich eine „Schwarze Sonne“ und SS-Runen auf den Oberkörper tätowieren zu lassen, etwas anders ausgedrückt:
„Die Symbole haben mir gefallen, ich habe aber nicht nachgedacht, was sie bedeuten“, antwortet der Beschuldigte. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass diese NS-Symbole verboten seien. Grundsätzlich sei er sehr an Geschichte interessiert. „Da ist halt der Zweite Weltkrieg auch dabei“ Auf die Tätowierungen sei er nie angesprochen worden, obwohl er von 2017 bis 2019 häufig mit einem T‑Shirt bekleidet war. (nachrichten.at, 21.9.20)
Die beim ihm im Zuge einer Hausdurchsuchung aufgefundenen Nazi-Devotionalien habe er, so der junge Mann, auch nur gekauft, ohne darüber nachzudenken. Es versteht sich fast von selbst, dass er selbst mit einer nationalsozialistischen Gesinnung nichts am Hut hat, auch nicht, obwohl er bereits im Alter von 15 Jahren wegen brauner WhatsApp-Nachrichten vor Gericht stand. Wer ihm die Tätowierung verpasst und von wem er die Devotionalien erstanden hat, wollte der Braunauer nicht verraten.
Das Urteil: 15 Monate bedingt oder wie die Oberösterreichischen Nachrichten schreiben: „Ein vielleicht letzter Warnschuss.“
Wien: Anzeige des BSA gegen die Wiener FPÖ
Der Bund sozialdemokratischer Akademiker*innen hat gegen die Verantwortlichen für die Wahlkampagne der Wiener FPÖ eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Verhetzung eingebracht.
Anlass sind die von der FPÖ aktuell in Umlauf gebrachten Wahlplakate und Werbeanzeigen, in denen suggeriert wird, dass traditionell gekleidete, dem muslimischen Glauben angehörige Personen in Österreich jedenfalls den radikalen, bewaffneten und kämpferischen Islam befürworten. (…) Die FPÖ greift hier, angesichts ihrer Lage, zu Mitteln, die demokratiepolitisch nicht vertretbar sind und die Menschenwürde sowie die Religionsfreiheit mit den Füßen treten. Es ist unser erklärtes Ziel, diesem Tun hier und heute ein Ende zu setzen. (ots.at, 15.9.20)
Steiermark: Landtag liefert Stefan Hermann nicht aus
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ hat der steirische Landtag beschlossen, die Immunität des FPÖ-Vizeklubchefs Stefan Hermann nicht aufzuheben. Der war von SOS Mitmensch und einigen Roma-Organisationen wegen des Verdachts auf Verhetzung angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Ansuchen an den steirischen Landtag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Mit der Ablehnung kann die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehmen.
ÖVP und SPÖ halten zwar in einer gemeinsamen Aussendung fest, dass sie Hermanns Facebook-Posting ganz schlimm fänden, aber: „Da er diese allerdings im Rahmen seiner politischen Tätigkeit als Landtagsabgeordneter getätigt habe ‚halten wir nichtsdestotrotz am Instrument der Immunität fest, da dieses immerhin eines der bedeutendsten Grundprinzipien unserer Demokratie darstellt.“
Wir halten fest, dass Hermann als Politiker ein Video teilen darf, in dem Roma u.a. als anbrennte Arschlöcher beschimpft werden. Das zu tolerieren, gehört sicher nicht zu den bedeutendsten Grundprinzipien unserer Demokratie. Es widerspricht ihnen sogar.
Kärnten: Morddrohung gegen Landeshauptmann Kaiser
Nach der Ankündigung, dass Kärnten bereit wäre, Kinder aus dem griechischen Flüchtlingslager Moria aufzunehmen, erhielt der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser eine böse Mail-Nachricht.
Der Verfasser der E‑Mail äußert darin konkret den Wunsch, dass Kaiser oder seine Familienangehörigen getötet werden sollen. Außerdem enthält die E‑Mail auch antisemitische Beschimpfungen. Aus dem Büro des Landeshauptmannes heißt es, dass bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde. Die E‑Mail enthielt einen vollen Namen sowie den Wohnort des mutmaßlichen Verfassers. Dieser könne also schnell ausgeforscht werden. (kaernten.orf.at, 18.9.20)