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Die FPÖ und das Verbot des „politischen Islam“ – Teil 1

„FPÖ will den soge­nann­ten ‚Isla­mi­schen Staat‘ ins Ver­bots­ge­setz schrei­ben“, titelt die Pres­se am 5.8.2016 und zitiert Stra­che mit den Wor­ten, dass die­ser „der gefähr­li­che Faschis­mus der Neu­zeit“ sei. Die­se For­de­rung hat­te ein paar Mona­te zuvor bereits Nor­bert Hofer wäh­rend des Bun­des­prä­si­den­ten­wahl­kampfs erho­ben, jedoch ist sie kei­ne Erfin­dung der FPÖ. Eine Ana­ly­se zu einem poli­ti­schen Kampf­be­griff von Roland Doris und Niko­las Süd*.

28. Juli 2017

Als ers­ter hat­te der damals noch grü­ne Bun­des­rat Efga­ni Dön­mez die­se For­de­rung bereits im August 2014 gestellt – wofür ihn die FPÖ auch kri­ti­sier­te. So konn­te bei­spiels­wei­se der Lin­zer FPÖ-Chef Det­lef Wim­mer einem „Ver­bots­rei­gen” wenig abgewinnen.

Grund­sätz­lich war es ja eher die Stra­te­gie der FPÖ, das Ver­bots­ge­setz in Fra­ge zu stel­len. Im Novem­ber 2013 stell­te etwa Nor­bert Hofer in Hin­blick auf das Ver­bots­ge­setz die Fra­ge: „Wann ist unse­re Demo­kra­tie so weit ent­wi­ckelt, dass sie es aus­hält, wenn jemand etwas sehr Dum­mes sagt?” War­um also die­ser Positionswechsel?

Am 8.6.2017 dräng­te die FPÖ im par­la­men­ta­ri­schen Innen­aus­schuss auf „meh­re­re Maß­nah­men zur Bekämp­fung des poli­ti­schen Islam“, kon­kre­ter auf eine

Prä­zi­sie­rung und Aus­wei­tung der EU-Ter­ror­lis­te, die Schaf­fung einer eige­nen natio­na­len Beob­ach­tungs- und Ver­bots­lis­te für jiha­dis­ti­sche und ande­re isla­mis­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen, Per­so­nen und Ver­ei­ne, die finan­zi­el­le und per­so­nel­le Auf­sto­ckung des Bun­des­amts für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung, die Erstel­lung eines Berichts über die Struk­tu­ren und Akti­vi­tä­ten des poli­ti­schen Islam in Öster­reich sowie die Ein­füh­rung eines Kopf­tuch­ver­bots für Mäd­chen in Kin­der­gär­ten und Schu­len. (Par­la­ments­kor­re­spon­denz, 8.6.17)

Stra­che unter­mau­er­te die Not­wen­dig­keit die­ser For­de­rung mit der Begrün­dung, „dass isla­mis­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen wie die Mus­lim­brü­der­schaft erst das ideo­lo­gi­sche Fun­da­ment für Ter­ro­ris­ten lie­fern“ wür­den und erwähn­te im Antrag neben der Mus­lim­bru­der­schaft, die paläs­ti­nen­si­sche Hamas, die tür­ki­sche Mil­li Görus und die tür­ki­sche ATIB. Der poli­ti­sche Islam, oft syn­onym mit „Isla­mis­mus“ ver­wen­det, ist jedoch ein schwer zu fas­sen­der Begriff. In der öffent­li­chen Wahr­neh­mung wird die­ser Begriff haupt­säch­lich im Kon­text von Grup­pie­run­gen ver­wen­det, wel­che Gewalt als Mit­tel zur Durch­set­zung ihrer poli­ti­schen Zie­le gegen ande­re Gesell­schafts­for­men verwenden.

Stra­ches Argu­men­ta­ti­on, der poli­ti­sche Islam sei der „Faschis­mus der Neu­zeit“ ist ja grund­sätz­lich sehr span­nend, kommt sie doch aus ursprüng­lich von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen, die sich mit dem orga­ni­sier­ten Rechts­extre­mis­mus befas­sen. Bei­spiels­wei­se bezeich­net der Rechts­extre­mis­mus­for­scher Andre­as Peham auf­grund der zahl­rei­chen ideo­lo­gi­schen Über­schnei­dun­gen (Bezug zu einer Über­mensch­li­chen Instanz, Auto­ri­ta­ris­mus, dua­lis­ti­sches Welt­bild, Anti­se­mi­tis­mus, Sexis­mus und Homof­eind­lich­keit) „Isla­mis­mus als eine Form des Rechts­extre­mis­mus“. Im Gegen­satz zu Deutsch­land ist in Öster­reich Rechts­extre­mis­mus nicht verboten.

Grund­sätz­lich han­delt es sich beim Begriff „Isla­mis­mus“ um einen Sam­mel­be­griff für Ideo­lo­gien, wel­che sich der Reli­gi­on für die Begrün­dung einer anzu­stre­ben­den poli­ti­schen Ord­nung bedie­nen. Der Begriff umfasst somit ein sehr brei­tes Spek­trum an Par­tei­en, Orga­ni­sa­tio­nen und Grup­pie­run­gen, Bewe­gun­gen und Per­so­nen, wel­che eine Umge­stal­tung von Gesell­schaft, Kul­tur, Staat oder Poli­tik anhand von Wer­ten und Nor­men, die von ihnen selbst als isla­misch ange­se­hen wer­den, anstreben.
Der Groß­teil bewegt sich im lega­len Bereich und strebt nach Ver­wirk­li­chung ihrer Zie­le inner­halb des gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Rah­mens – ähn­lich wie vie­le rech­te und rechts­extre­me Par­tei­en und Grup­pie­run­gen. Ein all­ge­mei­nes Ver­bot des Isla­mis­mus ist daher unmög­lich und das weiß Stra­che ganz genau.

➡️ Die FPÖ und das Ver­bot des „poli­ti­schen Islam“ – Teil 2

* Roland Doris und Niko­laus Süd beschäf­ti­gen sich beruf­lich und pri­vat mit Jiha­dis­mus, Isla­mis­mus und ande­ren For­men des Rechtsextremismus.

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Schlagwörter: Antifeminismus/Sexismus/Maskulinismus | Antisemitismus | FPÖ | Homosexuellen-/Transfeindlichkeit | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz

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