Die FPÖ und das Verbot des „politischen Islam“ – Teil 2

Die FPÖ und das Ver­bot des „poli­ti­schen Islam“, Teil 2. Wür­de ein Ver­bot des „Isla­mis­mus” (im Ver­bots­ge­setz), abge­se­hen von den Erfolgs­aus­sich­ten bzw. der Stra­te­gie hin­ter solch einem Vor­stoß, grund­sätz­lich über­haupt Sinn machen? Eine Ana­ly­se von Roland Doris und Niko­las Süd*. 1) Die Staatsanwält_innen kom­men gar nicht mehr hin­ter­her Wie alle EU-Län­­der hat Öster­reich die Ter­ro­ris­mus­kon­ven­ti­on des […]

31. Jul 2017

1) Die Staatsanwält_innen kom­men gar nicht mehr hinterher
Wie alle EU-Län­der hat Öster­reich die Ter­ro­ris­mus­kon­ven­ti­on des Euro­pa­ra­tes und der UNO unter­zeich­net. Die Vor­ga­ben sind zwar gleich, wer­den aber von jedem Land ins eige­ne Recht umge­setzt. Sowohl die gesetz­li­che Umset­zung als auch die tat­säch­li­che Recht­spre­chung ist in Öster­reich stren­ger als in den meis­ten EU Län­dern. An man­chen Lan­des­ge­rich­ten kom­men die Staatsanwält_innen nicht mehr hin­ter­her, weil sich so vie­le Fäl­le auf ihren Schreib­ti­schen sammeln.

Dreh- und Angel­punkt ist der soge­nann­te „Ter­ror­pa­ra­graf“ 278b des StGB: In Öster­reich ist es straf­bar, sich in Ter­ror­camps aus­bil­den zu las­sen, wäh­rend in den meis­ten ande­ren Län­dern nur die Aus­bild­ner selbst haf­ten. In Öster­reich macht man sich straf­bar, wenn man auch nur eine_n Anwerber_in für eine ter­ro­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung trifft. Anders­wo ist viel­fach nur die Anwer­bung selbst straf­bar. In Öster­reich ist die Finan­zie­rung von Ter­ror straf­bar, auch die Finan­zie­rung ein­zel­ner Terrorist_innen. Dabei muss es im Unter­schied zu den meis­ten EU Län­dern kei­nen kon­kre­ten Zusam­men­hang mit einer straf­ba­ren Hand­lung geben. In Öster­reich wird nicht nur die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung straf­recht­lich ver­folgt, son­dern auch die „mora­li­sche“. Staatsanwält_innen nen­nen das „psy­chi­sche Unter­stüt­zung der Grup­pen­mo­ral“; für eine Ver­ur­tei­lung rei­chen schon Face­book Pos­tings, die den IS gut­hei­ßen oder per­sön­li­che Nach­rich­ten an Ange­hö­ri­ge ter­ro­ris­ti­scher Gruppierungen.

Eine wei­te­re Hand­ha­be ist das Sym­bol­ver­bots­ge­setz: Seit dem 1.1.2015 sind die Sym­bo­le der Grup­pie­rung „Isla­mi­scher Staat“, „Al Kai­da“ und ihnen nahe­ste­hen­de Orga­ni­sa­tio­nen ver­bo­ten. Wer die­se Sym­bo­le ver­wen­det, ris­kiert eine Ver­wal­tungs­stra­fe bis zu 10.000 Euro und ganz sicher eine Ermitt­lung nach dem Para­graf 287b.

2) „Schlech­tes Timing“ 
Trotz aktu­el­ler Anschlä­ge ist das Phä­no­men ins­ge­samt rück­läu­fig. Die Grup­pie­rung „Isla­mi­scher Staat“ ver­liert lau­fend an Gebiet, und auch die Anzahl der Sympathisant_innen geht euro­pa­weit seit 2015 zurück. Für Öster­reich kann man das quan­ti­ta­tiv an den Zah­len des Ver­fas­sungs­schut­zes erken­nen: Ins­ge­samt zählt der Ver­fas­sungs­schutz bis heu­te 296 Jihadist_innen, die Hoch­pha­se der Jih­ad­rei­sen ist jedoch vor­bei. Die meis­ten Aus­rei­sen fan­den zwi­schen 2012 und 2014 statt, seit 2015 gehen die Zah­len zurück. (vgl. derstandard.at, 14.11.16)

Stra­che hat nicht unrecht, wenn er sagt, „Orga­ni­sa­tio­nen des poli­ti­schen Islam lie­fern Ter­ro­ris­ten das ideo­lo­gi­sche Fun­da­ment“. Das tun aller­dings auch rech­te und rechts­extre­me Orga­ni­sa­tio­nen, Rechts­ter­ro­ris­ten und Neo­na­zis. Im Gegen­satz zu jiha­dis­ti­schen Akti­vi­tä­ten stei­gen näm­lich neo­na­zis­ti­sche Straf­ta­ten rasant an, wie man an den Zah­len des Ver­fas­sungs­schut­zes erken­nen kann. Im Jahr 2016 zähl­ten die öster­rei­chi­schen Sicher­heits­be­hör­den 1.313 Straf­ta­ten mit rechts­extre­mis­ti­schem Hin­ter­grund, was einen Anstieg von 13,6 Pro­zent im Ver­gleich zum Jahr 2015 ausmacht

Es wäre die ganz grund­sätz­li­che Fra­ge zu benat­wor­ten, ob Ver­bo­te von rech­ten und rechts­extre­men, sowie isla­mis­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen im Kampf gegen Rechts­ter­ro­ris­mus und Jiha­dis­mus ein geeig­ne­tes Mit­tel sind?

3) Wor­um geht es eigentlich?
Was ist der eigent­li­che Inhalt des Ver­bots­ge­set­zes? Ursprüng­lich die Ent­na­zi­fi­zie­rung, aber vor allem die Novel­lie­rung 1992 bezog sich haupt­säch­lich auf den Schutz der von der Mei­nungs­äu­ße­rung betrof­fe­nen Per­so­nen. Also der Schutz von Über­le­ben­den der Shoa und ihrer Ange­hö­ri­gen davor, dass sie ertra­gen müs­sen, wie Per­so­nen den Holo­caust ver­harm­lo­sen, rela­ti­vie­ren oder ganz in Fra­ge stel­len und die Ideo­lo­gie, die dazu führ­te, wei­ter­ver­brei­tet wird. Die Shoa war ein his­to­risch sin­gu­lä­res Ereig­nis, das mit nichts, auch nicht mit den grau­sa­men Ver­bre­chen des soge­nann­ten „Isla­mi­schen Staa­tes“ gleich­zu­set­zen ist. Eine gesetz­li­che Gleich­set­zung wäre daher eine Ver­harm­lo­sung der Shoa und ein Hohn für alle Opfer und deren Ange­hö­ri­gen. Eine Erwei­te­rung des Ver­bots­ge­set­zes wider­spricht also det ursprüng­li­chen Inten­ti­on des Gesetz­ge­bers. Wel­che Stra­te­gie steckt dann also hin­ter der For­de­rung, den „poli­ti­schen Islam“ ins Ver­bots­ge­setz zu schreiben?

Die FPÖ bleibt sich treu, wenn sie schein­bar mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus bricht, indem ideo­lo­gi­sche Gemein­sam­kei­ten auf den poli­ti­schen Islam pro­ji­ziert wer­den. Damit nor­ma­li­siert sie einer­seits eige­ne rechts­extre­me Posi­tio­nen und schafft ande­rer­seits einen Außen­feind, um die­se Posi­tio­nen zu legi­ti­mie­ren. Dass Stra­che über den Rück­gang der Jihad-Rei­sen hin­weg sieht, ist nicht ver­wun­der­lich, geht es doch um die Auf­recht­erhal­tung eines Bedro­hungs­sze­na­ri­os für die öster­rei­chi­sche Bevöl­ke­rung, um damit poli­ti­sches Kapi­tal zu schla­gen. Die FPÖ möch­te sich außer­dem als jene Par­tei insze­nie­ren, die als ein­zi­ge etwas gegen den Jiha­dis­mus unter­nimmt. tat­säch­lich ist sie das nicht, doch es fällt ihr leicht, sich so dar­zu­stel­len, auch weil es wenig stich­hal­ti­ge lin­ke Isla­mis­mus­kri­tik gibt.

Ein wei­te­rer Punkt macht die „Kri­tik“ am poli­ti­schen Islam für die FPÖ attrak­tiv: Wenn man die Schuld für das Phä­no­men des Jiha­dis­mus in Öster­reich beim poli­ti­schen Islam (wobei die FPÖ damit eigent­lich den Islam als Gan­zes meint) sucht, der über das Land „her­fällt“, kann man ganz ein­fach davon ablen­ken, dass das Pro­blem haus­ge­macht ist. Die Grün­de, dass sich Per­so­nen in Öster­reich so weit fana­ti­sie­ren, dass sie sich dazu ent­schei­den, sich in Syri­en du dem Irak dem IS anschlie­ßen, lie­gen groß­teils an den Umstän­den, in denen die­se Ent­schei­dung getrof­fen wird — und die­se wird in Öster­reich getroffen.

Apro­pos Ablen­ken: Dass men­schen­feind­li­che Ein­stel­lungs­mus­ter und sogar rechts­extre­me Straf­ta­ten in Öster­reich anstei­gen, kann man natür­lich auch ganz gut hin­ter die­sem Bedro­hung­sze­na­rio ver­ber­gen. Viel wich­ti­ger wäre es, die­sen Ent­wick­lun­gen mit ent­spre­chen­den Maß­nah­men ent­ge­gen­zu­wir­ken: Ein Anfang wäre der Aus­bau poli­ti­scher Bildungsarbeit.

➡️ Die FPÖ und das Ver­bot des „poli­ti­schen Islam“ – Teil 1

* Roland Doris und Niko­laus Süd beschäf­ti­gen sich beruf­lich und pri­vat mit Jiha­dis­mus, Isla­mis­mus und ande­ren For­men des Rechtsextremismus.

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