1) Die Staatsanwält_innen kommen gar nicht mehr hinterher
Wie alle EU-Länder hat Österreich die Terrorismuskonvention des Europarates und der UNO unterzeichnet. Die Vorgaben sind zwar gleich, werden aber von jedem Land ins eigene Recht umgesetzt. Sowohl die gesetzliche Umsetzung als auch die tatsächliche Rechtsprechung ist in Österreich strenger als in den meisten EU Ländern. An manchen Landesgerichten kommen die Staatsanwält_innen nicht mehr hinterher, weil sich so viele Fälle auf ihren Schreibtischen sammeln.
Dreh- und Angelpunkt ist der sogenannte „Terrorparagraf“ 278b des StGB: In Österreich ist es strafbar, sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen, während in den meisten anderen Ländern nur die Ausbildner selbst haften. In Österreich macht man sich strafbar, wenn man auch nur eine_n Anwerber_in für eine terroristische Vereinigung trifft. Anderswo ist vielfach nur die Anwerbung selbst strafbar. In Österreich ist die Finanzierung von Terror strafbar, auch die Finanzierung einzelner Terrorist_innen. Dabei muss es im Unterschied zu den meisten EU Ländern keinen konkreten Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung geben. In Österreich wird nicht nur die finanzielle Unterstützung strafrechtlich verfolgt, sondern auch die „moralische“. Staatsanwält_innen nennen das „psychische Unterstützung der Gruppenmoral“; für eine Verurteilung reichen schon Facebook Postings, die den IS gutheißen oder persönliche Nachrichten an Angehörige terroristischer Gruppierungen.
Eine weitere Handhabe ist das Symbolverbotsgesetz: Seit dem 1.1.2015 sind die Symbole der Gruppierung „Islamischer Staat“, „Al Kaida“ und ihnen nahestehende Organisationen verboten. Wer diese Symbole verwendet, riskiert eine Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro und ganz sicher eine Ermittlung nach dem Paragraf 287b.
2) „Schlechtes Timing“
Trotz aktueller Anschläge ist das Phänomen insgesamt rückläufig. Die Gruppierung „Islamischer Staat“ verliert laufend an Gebiet, und auch die Anzahl der Sympathisant_innen geht europaweit seit 2015 zurück. Für Österreich kann man das quantitativ an den Zahlen des Verfassungsschutzes erkennen: Insgesamt zählt der Verfassungsschutz bis heute 296 Jihadist_innen, die Hochphase der Jihadreisen ist jedoch vorbei. Die meisten Ausreisen fanden zwischen 2012 und 2014 statt, seit 2015 gehen die Zahlen zurück. (vgl. derstandard.at, 14.11.16)
Strache hat nicht unrecht, wenn er sagt, „Organisationen des politischen Islam liefern Terroristen das ideologische Fundament“. Das tun allerdings auch rechte und rechtsextreme Organisationen, Rechtsterroristen und Neonazis. Im Gegensatz zu jihadistischen Aktivitäten steigen nämlich neonazistische Straftaten rasant an, wie man an den Zahlen des Verfassungsschutzes erkennen kann. Im Jahr 2016 zählten die österreichischen Sicherheitsbehörden 1.313 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, was einen Anstieg von 13,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015 ausmacht
Es wäre die ganz grundsätzliche Frage zu benatworten, ob Verbote von rechten und rechtsextremen, sowie islamistischen Organisationen im Kampf gegen Rechtsterrorismus und Jihadismus ein geeignetes Mittel sind?
3) Worum geht es eigentlich?
Was ist der eigentliche Inhalt des Verbotsgesetzes? Ursprünglich die Entnazifizierung, aber vor allem die Novellierung 1992 bezog sich hauptsächlich auf den Schutz der von der Meinungsäußerung betroffenen Personen. Also der Schutz von Überlebenden der Shoa und ihrer Angehörigen davor, dass sie ertragen müssen, wie Personen den Holocaust verharmlosen, relativieren oder ganz in Frage stellen und die Ideologie, die dazu führte, weiterverbreitet wird. Die Shoa war ein historisch singuläres Ereignis, das mit nichts, auch nicht mit den grausamen Verbrechen des sogenannten „Islamischen Staates“ gleichzusetzen ist. Eine gesetzliche Gleichsetzung wäre daher eine Verharmlosung der Shoa und ein Hohn für alle Opfer und deren Angehörigen. Eine Erweiterung des Verbotsgesetzes widerspricht also det ursprünglichen Intention des Gesetzgebers. Welche Strategie steckt dann also hinter der Forderung, den „politischen Islam“ ins Verbotsgesetz zu schreiben?
Die FPÖ bleibt sich treu, wenn sie scheinbar mit dem Nationalsozialismus bricht, indem ideologische Gemeinsamkeiten auf den politischen Islam projiziert werden. Damit normalisiert sie einerseits eigene rechtsextreme Positionen und schafft andererseits einen Außenfeind, um diese Positionen zu legitimieren. Dass Strache über den Rückgang der Jihad-Reisen hinweg sieht, ist nicht verwunderlich, geht es doch um die Aufrechterhaltung eines Bedrohungsszenarios für die österreichische Bevölkerung, um damit politisches Kapital zu schlagen. Die FPÖ möchte sich außerdem als jene Partei inszenieren, die als einzige etwas gegen den Jihadismus unternimmt. tatsächlich ist sie das nicht, doch es fällt ihr leicht, sich so darzustellen, auch weil es wenig stichhaltige linke Islamismuskritik gibt.
Ein weiterer Punkt macht die „Kritik“ am politischen Islam für die FPÖ attraktiv: Wenn man die Schuld für das Phänomen des Jihadismus in Österreich beim politischen Islam (wobei die FPÖ damit eigentlich den Islam als Ganzes meint) sucht, der über das Land „herfällt“, kann man ganz einfach davon ablenken, dass das Problem hausgemacht ist. Die Gründe, dass sich Personen in Österreich so weit fanatisieren, dass sie sich dazu entscheiden, sich in Syrien du dem Irak dem IS anschließen, liegen großteils an den Umständen, in denen diese Entscheidung getroffen wird — und diese wird in Österreich getroffen.
Apropos Ablenken: Dass menschenfeindliche Einstellungsmuster und sogar rechtsextreme Straftaten in Österreich ansteigen, kann man natürlich auch ganz gut hinter diesem Bedrohungszenario verbergen. Viel wichtiger wäre es, diesen Entwicklungen mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken: Ein Anfang wäre der Ausbau politischer Bildungsarbeit.
➡️ Die FPÖ und das Verbot des „politischen Islam“ – Teil 1
* Roland Doris und Nikolaus Süd beschäftigen sich beruflich und privat mit Jihadismus, Islamismus und anderen Formen des Rechtsextremismus.