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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Ried im Innkreis (OÖ): Verräterische Tattoos

Der Ange­klag­te (28) ver­büßt in Suben gera­de eine vier­jäh­ri­ge Haft­stra­fe. Nicht die ers­te übri­gens. Unter den ins­ge­samt 19 Vor­stra­fen, die er seit sei­ner Straf­mün­dig­keit aus­ge­fasst hat, gab es auch schon ande­re unbe­ding­te. Nicht die bes­te Pro­gno­se. Und jetzt muss­te sich der Vor­arl­ber­ger vor dem Lan­des­ge­richt Ried wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten, weil dem Staats­an­walt bei einer Anhö­rung Nazi-Sym­bo­le auf der Hand auf­ge­fal­len sind, berich­ten die OÖN.

22. Juni 2017

Bei der Anhö­rung soll­te es eigent­lich um eine mit­tel­fris­tig denk­ba­re vor­zei­ti­ge Ent­las­sung aus der Jus­tiz­an­stalt Suben gehen. Dem Staats­an­walt fie­len dabei aber die Sym­bo­le auf der lin­ken Hand des Häft­lings auf: eine „88“ auf dem Hand­rü­cken und SS-Runen auf Mit­tel- und Ring­fin­ger. „Dar­auf ange­spro­chen, dürf­te der 28-Jäh­ri­ge sei­ne Gesin­nung gleich ein­ge­stan­den haben. Er habe Freun­de aus der rech­ten Sze­ne.“ (OÖN) Der Staats­an­walt beauf­trag­te dar­auf­hin den Ver­fas­sungs­schutz mit wei­te­ren Ermitt­lun­gen, die im End­ef­fekt zur Ankla­ge führten.

Offen blieb, war­um die Tat­toos, die der Ange­klag­te G. offen­bar schon seit sei­nem 15. Lebens­jahr getra­gen hat, in der Haft­an­stalt nie­man­dem auf­ge­fal­len sein sol­len. Die Nazi-Tat­toos aus den Jugend­jah­ren sind aller­dings ein deut­li­cher Hin­weis dar­auf, dass er sich sei­ne Gesin­nung nicht erst in den letz­ten Jah­ren ange­eig­net hat. Eine Ver­bin­dung zu „Blood & Honour“ Vor­arl­berg gab er auch selbst zu.

Für die Geschwo­re­nen war die Sache klar: schul­dig im Sinn der Ankla­ge und wei­te­re 15 Mona­te unbe­dingt. Eine vor­zei­ti­ge Haft­ent­las­sung geht sich damit ver­mut­lich nicht so schnell aus. Soll­te sich der Ange­klag­te sei­ne Tat­toos nicht weg­la­sern las­sen, könn­te es sogar die nächs­te Ankla­ge geben.

Bericht: OÖN, 20.6.17

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Schlagwörter: Blood & Honour/Combat 18 | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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