Bei der Anhörung sollte es eigentlich um eine mittelfristig denkbare vorzeitige Entlassung aus der Justizanstalt Suben gehen. Dem Staatsanwalt fielen dabei aber die Symbole auf der linken Hand des Häftlings auf: eine „88“ auf dem Handrücken und SS-Runen auf Mittel- und Ringfinger. „Darauf angesprochen, dürfte der 28-Jährige seine Gesinnung gleich eingestanden haben. Er habe Freunde aus der rechten Szene.“ (OÖN) Der Staatsanwalt beauftragte daraufhin den Verfassungsschutz mit weiteren Ermittlungen, die im Endeffekt zur Anklage führten.
Offen blieb, warum die Tattoos, die der Angeklagte G. offenbar schon seit seinem 15. Lebensjahr getragen hat, in der Haftanstalt niemandem aufgefallen sein sollen. Die Nazi-Tattoos aus den Jugendjahren sind allerdings ein deutlicher Hinweis darauf, dass er sich seine Gesinnung nicht erst in den letzten Jahren angeeignet hat. Eine Verbindung zu „Blood & Honour“ Vorarlberg gab er auch selbst zu.
Für die Geschworenen war die Sache klar: schuldig im Sinn der Anklage und weitere 15 Monate unbedingt. Eine vorzeitige Haftentlassung geht sich damit vermutlich nicht so schnell aus. Sollte sich der Angeklagte seine Tattoos nicht weglasern lassen, könnte es sogar die nächste Anklage geben.
Bericht: OÖN, 20.6.17