FPÖ verliert gegen Ed Moschitz

Nach rund 7 (sieben) Jahren, in denen es einige selt­same Wen­dun­gen gegeben hat, hat der ORF-Jour­nal­ist und Gestal­ter der Am Schau­platz-Reportage „Am recht­en Rand“ (2010) den Rechtsstre­it mit der FPÖ endlich und ver­mut­lich defin­i­tiv gewon­nen. Das Ober­lan­des­gericht (OLG) Wien bestätigte das Urteil des Lan­des­gericht­es Wien gegen die FPÖ wegen übler Nachrede und Ver­let­zung der Unschuldsver­mu­tung und erhöhte die Entschädi­gung für Moschitz sog­ar auf 17.000 Euro.

Die FPÖ – und allen voran ihr Parte­ichef Stra­che – hat­ten Ed Moschitz vorge­wor­fen, zwei junge Skins für die Reportage zur NS-Wieder­betä­ti­gung anges­tiftet und in der Folge die Ton­spuren der Film­bän­der manip­uliert zu haben. 2011 wur­den zwar die absur­den Ermit­tlun­gen gegen Moschitz wegen ange­blich­er Ans­tiftung zur Wieder­betä­ti­gung — der Ober­ste Gericht­shof rügte sie als „ger­adezu ein(en) Scherz“ endlich eingestellt, über den Vor­wurf der Beweis­mit­telfälschung wurde aber mit Gutacht­en, Gegengutacht­en und weit­eren Gutacht­en weit­er ver­han­delt.

2012 set­zte es für unzensuriert.at in einem Neben­ver­fahren eine Verurteilung wegen übler Nachrede und eine Entschädi­gungszahlung an Moschitz in der Höhe von 2.000 Euro, weil das recht­sex­treme Nachricht­en­por­tal die Behaup­tung von einem Ver­fahren wegen Wieder­betä­ti­gung gegen Moschitz aufrechter­hielt.

2014 hat das Lan­des­gericht Wien dann die Klage von Ed Moschitz gegen die FPÖ wegen übler Nachrede völ­lig über­raschend abgewiesen. Trotz der hohen per­sön­lichen Belas­tung wegen der damals schon sehr lan­gen Ver­fahrens­dauer ging Moschitz mit sein­er Anwältin Maria Wind­hager in die Beru­fung, der das OLG Wien stattgab und das Ver­fahren an das Lan­des­gericht Wien zurück­ver­wies. Im April 2016 dann das zweite Urteil des Lan­des­gericht­es Wien: die FPÖ wird wegen übler Nachrede verurteilt, zu ein­er Zahlung von 13.000 Euro und zur Veröf­fentlichung des Urteils verpflichtet. Die FPÖ geht gegen dieses Urteil in Beru­fung. Jet­zt hat sie das Beru­fungsver­fahren beim OLG Wien verloren.

Für Johannes Hüb­n­er, den Abge­ord­neten und außen­poli­tis­chen Sprech­er der FPÖ, dessen Kan­zlei die FPÖ in dieser Causa vertreten hat, ist damit das Ende des Ver­fahrens sehr wahrschein­lich. Die Entschei­dung des OLG Wien sei „uner­freulich“ und „bedauer­lich“, aber nicht mehr real­is­tisch bekämpf­bar, erk­lärte er der APA.

Ein nach sieben Jahren über­glück­lich­er und erle­ichtert­er Ed Moschitz fasst auf sein­er Face­book-Seite zusammen:

„Irgend­wie glaub ich es ja selb­st noch nicht, dass die jet­zt alles blechen müssen. Maria Wind­hager hat mal über­schlag­mäßig zusam­men­gerech­net und ist so auf etwa 100.000 Euro gekom­men, die der FPÖ das in etwa kosten kön­nte. Unges­traftes Jour­nal­is­ten­bash­ing geht sich eben auf Dauer nicht aus“.