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Lesezeit: 2 Minuten

FPÖ verliert gegen Ed Moschitz

Nach rund sieben Jahren, in denen es einige seltsame Wendungen gegeben hat, hat der ORF-Journalist und Gestalter der Am Schauplatz-Reportage „Am rechten Rand“ (2010) den Rechtsstreit mit der FPÖ endlich und vermutlich definitiv gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte das Urteil des Landesgerichtes Wien gegen die FPÖ wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung und erhöhte die Entschädigung für Moschitz sogar auf 17.000 Euro.

22. Juni 2017

Die FPÖ, allen voran ihr Parteichef Strache, hatten Ed Moschitz vorgeworfen, zwei junge Skins für die Reportage zur NS-Wiederbetätigung angestiftet und in der Folge die Tonspuren der Filmbänder manipuliert zu haben. 2011 wurden zwar die absurden Ermittlungen gegen Moschitz wegen angeblicher Anstiftung zur Wiederbetätigung – der Oberste Gerichtshof rügte sie als „geradezu ein(en) Scherz“ endlich eingestellt, über den Vorwurf der Beweismittelfälschung wurde aber mit Gutachten, Gegengutachten und weiteren Gutachten weiter verhandelt.

2012 setzte es für unzensuriert.at in einem Nebenverfahren eine Verurteilung wegen übler Nachrede und eine Entschädigungszahlung an Moschitz in der Höhe von 2.000 Euro, weil das rechtsextreme Nachrichtenportal die Behauptung von einem Verfahren wegen Wiederbetätigung gegen Moschitz aufrechterhielt.

2014 hat das Landesgericht Wien dann die Klage von Ed Moschitz gegen die FPÖ wegen übler Nachrede völlig überraschend abgewiesen. Trotz der hohen persönlichen Belastung wegen der damals schon sehr langen Verfahrensdauer ging Moschitz mit seiner Anwältin Maria Windhager in die Berufung, der das OLG Wien stattgab und das Verfahren an das Landesgericht Wien zurückverwies. Im April 2016 dann das zweite Urteil des Landesgerichtes Wien: Die FPÖ wird wegen übler Nachrede verurteilt, zu einer Zahlung von 13.000 Euro und zur Veröffentlichung des Urteils verpflichtet. Die FPÖ ging gegen dieses Urteil in Berufung. Jetzt hat sie das Berufungsverfahren beim OLG Wien verloren.

Für Johannes Hübner, den Abgeordneten und außenpolitischen Sprecher der FPÖ, dessen Kanzlei die FPÖ in dieser Causa vertreten hat, ist damit das Ende des Verfahrens sehr wahrscheinlich. Die Entscheidung des OLG Wien sei „unerfreulich“ und „bedauerlich“, aber nicht mehr realistisch bekämpfbar, erklärte er der APA.

Ein nach sieben Jahren überglücklicher und erleichterter Ed Moschitz fasst auf seiner Facebook-Seite zusammen:

Irgendwie glaub ich es ja selbst noch nicht, dass die jetzt alles blechen müssen. Maria Windhager hat mal überschlagmäßig zusammengerechnet und ist so auf etwa 100.000 Euro gekommen, die der FPÖ das in etwa kosten könnte. Ungestraftes Journalistenbashing geht sich eben auf Dauer nicht aus.

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Schlagwörter: FPÖ | Klage | Niederösterreich | unzensuriert | Wien | Zivilcourage

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