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FPÖ verliert gegen Ed Moschitz

Nach rund sie­ben Jah­ren, in denen es eini­ge selt­sa­me Wen­dun­gen gege­ben hat, hat der ORF-Jour­na­­list und Gestal­ter der Am Schau­­platz-Repor­­ta­­ge „Am rech­ten Rand“ (2010) den Rechts­streit mit der FPÖ end­lich und ver­mut­lich defi­ni­tiv gewon­nen. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Wien bestä­tig­te das Urteil des Lan­des­ge­rich­tes Wien gegen die FPÖ wegen übler Nach­re­de und Ver­let­zung der Unschulds­ver­mu­tung und […]

22. Jun 2017

Die FPÖ, allen vor­an ihr Par­tei­chef Stra­che, hat­ten Ed Mos­chitz vor­ge­wor­fen, zwei jun­ge Skins für die Repor­ta­ge zur NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­stif­tet und in der Fol­ge die Ton­spu­ren der Film­bän­der mani­pu­liert zu haben. 2011 wur­den zwar die absur­den Ermitt­lun­gen gegen Mos­chitz wegen angeb­li­cher Anstif­tung zur Wie­der­be­tä­ti­gung – der Obers­te Gerichts­hof rüg­te sie als „gera­de­zu ein(en) Scherz“ end­lich ein­ge­stellt, über den Vor­wurf der Beweis­mit­tel­fäl­schung wur­de aber mit Gut­ach­ten, Gegen­gut­ach­ten und wei­te­ren Gut­ach­ten wei­ter ver­han­delt.

2012 setz­te es für unzensuriert.at in einem Neben­ver­fah­ren eine Ver­ur­tei­lung wegen übler Nach­re­de und eine Ent­schä­di­gungs­zah­lung an Mos­chitz in der Höhe von 2.000 Euro, weil das rechts­extre­me Nach­rich­ten­por­tal die Behaup­tung von einem Ver­fah­ren wegen Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Mos­chitz auf­recht­erhielt.

2014 hat das Lan­des­ge­richt Wien dann die Kla­ge von Ed Mos­chitz gegen die FPÖ wegen übler Nach­re­de völ­lig über­ra­schend abge­wie­sen. Trotz der hohen per­sön­li­chen Belas­tung wegen der damals schon sehr lan­gen Ver­fah­rens­dau­er ging Mos­chitz mit sei­ner Anwäl­tin Maria Wind­ha­ger in die Beru­fung, der das OLG Wien statt­gab und das Ver­fah­ren an das Lan­des­ge­richt Wien zurück­ver­wies. Im April 2016 dann das zwei­te Urteil des Lan­des­ge­rich­tes Wien: Die FPÖ wird wegen übler Nach­re­de ver­ur­teilt, zu einer Zah­lung von 13.000 Euro und zur Ver­öf­fent­li­chung des Urteils ver­pflich­tet. Die FPÖ ging gegen die­ses Urteil in Beru­fung. Jetzt hat sie das Beru­fungs­ver­fah­ren beim OLG Wien verloren.

Für Johan­nes Hüb­ner, den Abge­ord­ne­ten und außen­po­li­ti­schen Spre­cher der FPÖ, des­sen Kanz­lei die FPÖ in die­ser Cau­sa ver­tre­ten hat, ist damit das Ende des Ver­fah­rens sehr wahr­schein­lich. Die Ent­schei­dung des OLG Wien sei „uner­freu­lich“ und „bedau­er­lich“, aber nicht mehr rea­lis­tisch bekämpf­bar, erklär­te er der APA.

Ein nach sie­ben Jah­ren über­glück­li­cher und erleich­ter­ter Ed Mos­chitz fasst auf sei­ner Face­book-Sei­te zusammen:

Irgend­wie glaub ich es ja selbst noch nicht, dass die jetzt alles ble­chen müs­sen. Maria Wind­ha­ger hat mal über­schlag­mä­ßig zusam­men­ge­rech­net und ist so auf etwa 100.000 Euro gekom­men, die der FPÖ das in etwa kos­ten könn­te. Unge­straf­tes Jour­na­lis­ten­bas­hing geht sich eben auf Dau­er nicht aus.

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