Der Angeklagte hatte schon in den Jahren 2013 und 2014 Briefe versandt, in denen er mit klar antisemitischen Untertönen von „khasar-zionistischer Gräuelpropaganda und deren Siegerlügen“ fabulierte und die Existenz von Gaskammern bestritt. 2015 versandte er neuerlich an Gemeindebedienstete und den Gemeinderat von Mauthausen Briefe, in denen er den Holocaust leugnete. An eine Gemeinderätin verschickte er außerdem das NSDAP-Parteiprogramm mit Kommentaren eines inhaftierten Neonazis. „Er stellte unter anderem die Frage, was an diesem Programm aus damaliger Sicht so schlecht und verbrecherisch gewesen sei“ (ORF OÖ).
Mit der etwas dürftigen Erklärung „zur weiteren Beweisaufnahme“ wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.