Linz: Schuldspruch gegen Holocaust-Leugner

Eigentlich hätte schon im Jän­ner gegen den Zah­narzt aus Mau­thausen wegen Ver­stoßes gegen das NS-Ver­bots­ge­setz ver­han­delt wer­den sollen. Damals wurde der Prozess sehr kurzfristig wieder abge­sagt, weil der Angeklagte noch in let­zter Minute einen neuen Antrag gestellt hat­te. Dies­mal ging’s schnell: Der für zwei Tage anber­aumte Geschwore­nen­prozess wurde schon nach einem Tag mit dem Urteilsspruch beendet.

Zu einem Jahr bed­ingter Haft wurde der Zah­narzt aus Mau­thausen verurteilt. Die Geschwore­nen hat­ten zuvor ein­stim­mig die Schuld des 71-Jähri­gen bejaht, der in Schreiben an den Bürg­er­meis­ter, das Gemein­deamt und den Gemein­der­at von Mau­thausen sowie an die Ver­wal­tung der KZ-Gedenkstätte deren Umwand­lung in eine „Gedenkstätte für alli­iert und khasar-zion­is­tis­che Gräuel­pro­pa­gan­da und deren Siegerlü­gen“ forderte. Mit Schreiben vom 26.4.2013 gab der Angeklagte den genan­nten Stellen bekan­nt, dass sich nach der Lek­türe einiger revi­sion­is­tis­ch­er Büch­er für ihn „fol­gen­der Stand“ ergebe: „1. Es hat keine Gaskam­mern gegeben. (…) 2. Deutsch­land und Hitler sind unschuldig am 2. Weltkrieg.“

In einem weit­eren hand­schriftlich ver­fassten Brief vom Jän­ner 2014 fordert er die Gemeinde und ihre „Ver­ant­wortlichen“ auf, bei ein­er Ver­anstal­tung in der KZ-Gedenkstätte nicht aus den Mem­oiren des KZ-Insassen Hans Marsalek vor­lesen zu lassen, weil dieser „vorsät­zlich gel­o­gen“ habe: Der „Ver­ga­sungsvor­gang“ werde in dem Bericht eines anderen KZ-Häftlings „ganz anders“ beschrieben. Zur Leug­nung des Holo­caust kommt da noch die Ver­leum­dung von KZ-Häftlin­gen und die Auf­forderung zur Zensur.

Ange­blich habe ihn die Lek­türe eines revi­sion­is­tis­chen Buch­es dazu gebracht, das zu leug­nen, was gewis­ser­maßen vor sein­er Haustür stattge­fun­den hat. Vor eini­gen Jahren habe er dieses Buch gele­sen und sodann 40 Exem­plare davon angekauft, die er in sein­er Umge­bung verteilt hat.

Vor Gericht beken­nt sich Josef K., der 2013 als Müh­lviertler Kan­di­dat der Christlichen Partei Öster­re­ichs (CPÖ) öffentlich auch wider­liche Het­ze gegen Homo­sex­u­al­ität betrieben hat, nicht schuldig, da er nur auf der Suche nach der Wahrheit sei. Die Frage des Staat­san­waltes, ob es in Mau­thausen Gaskam­mern gegeben habe, beant­wortete er zwar mit Ja, ließ aber „zwis­chen­durch auch Bemerkun­gen fall­en wie ‚Was ich denke, werde ich nicht sagen’, ‚Die Wahrheit ist mir wichtiger als das Ver­bots­ge­setz’ oder Galilei habe auch wider­rufen müssen, um nicht auf dem Scheit­er­haufen zu lan­den“ (APA).

Er habe nur zum Disku­tieren anre­gen wollen, erk­lärt er auch noch – eine gewagte Behaup­tung angesichts sein­er Zen­sur-Auf­forderung. Das psy­chi­a­trische Gutacht­en brachte nur die Erken­nt­nis, dass der Angeklagte voll zurech­nungs­fähig ist und ungeachtet ihres „sozialen Stör­w­ertes“ seine Überzeu­gun­gen vehe­ment durchziehe. Wegen dieser ange­blich „beson­deren Per­sön­lichkeit“ sah das Gericht von einem Vol­lzug der Haft und ein­er unbe­d­ingten Geld­strafe, wie sie die Anklage gefordert hat­te, ab. Das eine Jahr auf Bewährung ist den­noch noch nicht rechtskräftig.