Zu einem Jahr bedingter Haft wurde der Zahnarzt aus Mauthausen verurteilt. Die Geschworenen hatten zuvor einstimmig die Schuld des 71-Jährigen bejaht, der in Schreiben an den Bürgermeister, das Gemeindeamt und den Gemeinderat von Mauthausen sowie an die Verwaltung der KZ-Gedenkstätte deren Umwandlung in eine „Gedenkstätte für alliiert und khasar-zionistische Gräuelpropaganda und deren Siegerlügen“ forderte. Mit Schreiben vom 26.4.2013 gab der Angeklagte den genannten Stellen bekannt, dass sich nach der Lektüre einiger revisionistischer Bücher für ihn „folgender Stand“ ergebe: „1. Es hat keine Gaskammern gegeben. (…) 2. Deutschland und Hitler sind unschuldig am 2. Weltkrieg.“
In einem weiteren handschriftlich verfassten Brief vom Jänner 2014 fordert er die Gemeinde und ihre „Verantwortlichen“ auf, bei einer Veranstaltung in der KZ-Gedenkstätte nicht aus den Memoiren des KZ-Insassen Hans Marsalek vorlesen zu lassen, weil dieser „vorsätzlich gelogen“ habe: Der „Vergasungsvorgang“ werde in dem Bericht eines anderen KZ-Häftlings „ganz anders“ beschrieben. Zur Leugnung des Holocaust kommt da noch die Verleumdung von KZ-Häftlingen und die Aufforderung zur Zensur.
Angeblich habe ihn die Lektüre eines revisionistischen Buches dazu gebracht, das zu leugnen, was gewissermaßen vor seiner Haustür stattgefunden hat. Vor einigen Jahren habe er dieses Buch gelesen und sodann 40 Exemplare davon angekauft, die er in seiner Umgebung verteilt hat.
Vor Gericht bekennt sich Josef K., der 2013 als Mühlviertler Kandidat der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ) öffentlich auch widerliche Hetze gegen Homosexualität betrieben hat, nicht schuldig, da er nur auf der Suche nach der Wahrheit sei. Die Frage des Staatsanwaltes, ob es in Mauthausen Gaskammern gegeben habe, beantwortete er zwar mit Ja, ließ aber „zwischendurch auch Bemerkungen fallen wie ‚Was ich denke, werde ich nicht sagen’, ‚Die Wahrheit ist mir wichtiger als das Verbotsgesetz’ oder Galilei habe auch widerrufen müssen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen“ (APA).
Er habe nur zum Diskutieren anregen wollen, erklärt er auch noch – eine gewagte Behauptung angesichts seiner Zensur-Aufforderung. Das psychiatrische Gutachten brachte nur die Erkenntnis, dass der Angeklagte voll zurechnungsfähig ist und ungeachtet ihres „sozialen Störwertes“ seine Überzeugungen vehement durchziehe. Wegen dieser angeblich „besonderen Persönlichkeit“ sah das Gericht von einem Vollzug der Haft und einer unbedingten Geldstrafe, wie sie die Anklage gefordert hatte, ab. Das eine Jahr auf Bewährung ist dennoch noch nicht rechtskräftig.