Mit einer umfangreichen „ergänzenden Sachverhaltsdarstellung“ hat jetzt Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, jede Menge Material von Straches Facebook-Seite an die Staatsanwaltschaft Wien zur Prüfung weitergeleitet. Dabei geht es Zanger in seiner Anzeige nicht nur um die zahlreichen unerträglichen Hetzpostings und deren VerfasserInnen, sondern um die Art und Weise, wie Strache mit diesen Hetzpostings umgeht.
In der Facebook-Gruppe „Sperrt Straches FB-Seite“ erläutert der Anwalt, warum sich seine Anzeige auch direkt gegen Strache richtet:
„Mit einer Nachtragsanzeige habe ich unter Anführung der genauen Zeiten, die auf der Facebook-Seite von Strache geposteten Verhetzungen aufgelistet. In Ergänzung dazu habe ich die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass auf der Facebook-Seite von Strache schon seit vielen Monaten regelmäßig Hasspostings aufscheinen und diese Postings ebenfalls demonstrativ angeschlossen. Es konnte der Nachweis erbracht werden, dass Strache schon nach nur einer einzigen Stunde nach Veröffentlichung seines Threads mit dem Video erkennen konnte und musste, dass seine Handlung eine Vielzahl von Hasspostings ausgelöst hat und weitere folgen werden.
Das war der späteste Zeitpunkt, zu dem er jedenfalls verpflichtet gewesen wäre, seinen Thread zu löschen, was er allerdings unterlassen hat. Strache, der etwa 450.000 Follower hat, hat es vorgezogen, zunächst nur jene Postings zu löschen, die an seinen Thread Kritik geübt haben, und in die Tendenz seines „Fassungslos“ nicht hineingepasst haben. Gleichzeitig hat er offensichtlich bewusst die übrigen Postings, darunter insbesondere die Hasspostings, schon in der ersten Stunde stehen lassen. Seinem Thread folgend, haben sich dann Hunderte verhetzende Äußerungen von Postern angeschlossen.
Strafbar ist jeder, der einen rechtswidrigen Inhalt veröffentlicht, aber auch jeder, der davon ausgeht, dass solche Inhalte auf seiner Seite veröffentlicht werden und dies bewusst in Kauf nimmt. Mit der Nachtragsanzeige haben wir der Staatsanwaltschaft die Arbeit abgenommen, auf die Suche von Hasspostings zu gehen, und haben auch minutengenau die Veröffentlichung derselben grafisch dargestellt. Jetzt kann die Staatsanwaltschaft keinen Grund finden, gegen Strache keine Anklage zu erheben. Sie wird im Vorfeld die Aufhebung der Immunität von Strache zu beantragen haben. In jedem Fall liegt es jetzt an der StA, die Strache-Facebook-Seite, die ein Marktplatz von Verhetzern geworden ist, endlich zu schließen.
Mein besonderer Dank gilt John Sobek und seinem Team, die in akribischer Arbeit in den letzten Wochen die Postings historisch gereiht zusammengestellt haben und vor allem meinem Kanzleiteam, vor allem meiner Kanzleileiterin Hildegard Seethaler und meinen juristischen Partnern Ing. Johannes Kerbl, LL.M. und Simone Krischke. Ohne sie hätte ich diese Arbeit nicht abschließen können.“
Auf der Facebook-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“ ist auch die ergänzende Sachverhaltsdarstellung abrufbar.