Wiener Neustadt: „Bald kommt Strache!“

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Am Diens­tag, 15.11.2016, wur­de die am 11.Oktober ver­tag­te Ver­hand­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Micha­el S. (32) aus Möd­ling wie­der auf­ge­nom­men und mit einem Urteil been­det. Wie schon zum ers­ten Ver­hand­lungs­ter­min haben wir dazu einen Kor­re­spon­den­ten­be­richt aus Wie­ner Neu­stadt erhalten. 

Der Ange­klag­te, der von einem Poli­zis­ten in den Schwur­ge­richts­saal geführt wird, bestieg am 21. Juni 2016 gegen Mit­tag einen Zug Rich­tung Wien und fiel dadurch auf, dass er tür­kisch­stäm­mi­ge Pas­sa­gie­re als Scheiß-Kana­ken und Scheiß-Aus­län­der beschimpf­te und Heil Hit­ler skan­dier­te. Meh­re­re im Abteil anwe­sen­de Pas­sa­gie­re, dar­un­ter eine Schul­klas­se der Ober­stu­fe, ver­lie­ßen das Abteil. Ein Pas­sa­gier stell­te sich dem Ange­klag­ten ent­ge­gen, indem er ihn fotografierte.

In der Fol­ge kam es zu einem Wort­ge­fecht zwi­schen dem Ange­klag­ten und dem Zeu­gen, das abge­se­hen von gegen­sei­ti­gen leich­ten Rem­pe­lei­en ohne grö­be­re phy­si­sche Über­grif­fe ver­lief. Ver­bal blie­ben sich die bei­den Kon­tra­hen­ten nichts schul­dig: Der Ange­klag­te beschimpf­te den Zeu­gen als schwu­le Sau, Jud, Hip­pie, der Zeu­ge kon­ter­te mit Sozi­al­schma­rot­zer und Ver­sa­ger. Nach­dem sich der Zeu­ge wei­ger­te, die Fotos zu löschen, droh­te ihm der Ange­klag­te damit, sei­ne Alte, Mut­ter, Toch­ter zu ficken, und kon­kre­ter: „Wart, bis ma in Meid­ling aussteigen.”

Als auch das den Zeu­gen nicht dazu beweg­te, die Fotos zu löschen, schüt­te­te er ihm Bier über sein Hemd und atta­ckier­te mit sei­nen Fäus­ten die Gepäck­ab­la­ge, wobei er sich ver­letz­te. Ande­re Pas­sa­gie­re hat­ten inzwi­schen die Poli­zei ver­stän­digt, der Ange­klag­te war­te­te gemein­sam mit dem Zeu­gen laut des­sen Aus­sa­ge „ruhig und fried­lich“ auf das Ein­tref­fen der Polizisten.

Landesgericht Wiener Neustadt - Bildquelle: Wikipedia/Onsemeliot unter CreativeCommons 3.0

Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt — Bild­quel­le: Wikipedia/Onsemeliot unter Crea­tive­Com­mons 3.0

In die­sem Zusam­men­hang zeigt sich der Rich­ter irri­tiert über das offen­sicht­li­che Nicht­ein­schrei­ten der Poli­zis­ten, die nur die Per­so­na­li­en des Ange­klag­ten auf­nah­men. Der Zeu­ge zitiert die Poli­zis­ten: „Frü­her hät­ten wir ihn fest­ge­nom­men, aber heut­zu­ta­ge geht das nicht mehr.

Der Ange­klag­te legt ein Tat­sa­chen­ge­ständ­nis ab, erklärt aber, sich an das Ereig­nis nur bruch­stück­haft erin­nern zu kön­nen, da er an die­sem Tag unter dem Ein­fluss von Dro­gen und Alko­hol stand (sein Früh­stück bestand nach sei­ner Aus­sa­ge neben Kaf­fee aus 2 Kugeln Koka­in, die er sich im Zug spritz­te, 2 Tablet­ten Pra­xi­ten 50, und ca. fünf Dosen Bier). Sein Ver­tei­di­ger bringt auch einen kürz­lich dia­gnos­ti­zier­ten Herz­feh­ler ins Spiel, der eine Ope­ra­ti­on not­wen­dig mache, und argu­men­tiert damit, dass der Ange­klag­te dadurch jeden Lebens­mut ver­lo­ren hätte.

Zur Vor­ge­schich­te des Angeklagten:

Nach der Pflicht­schu­le und abge­bro­che­ner Leh­re als Schlos­ser arbei­te­te er gele­gent­lich in diver­sen Hilfs­jobs, begann jedoch schon mit 17 sei­ne Dro­gen­kar­rie­re mit Ecsta­sy, Speed und Hero­in. Sei­ne Sucht auf Sub­sti­tu­ti­on krei­det er einem Arzt an, der ihm Metha­don ver­schrieb, gibt aber auch an, bald zu Koka­in gekom­men zu sein. Finan­ziert wur­den und wer­den die Dro­gen mit Hil­fe sei­ner Mut­ter und mit Pri­vat- und Bank­schul­den, die sich zur Zeit auf ca. € 4000.- belaufen.

Sein Vor­stra­fen­re­gis­ter begann 2003 und umfasst Delik­te wie Dieb­stahl, unbe­fug­ten Gebrauch von Fahr­zeu­gen, Ein­bruch, Waf­fen­be­sitz, Dro­gen­ver­kauf, und eine teils unbe­ding­te Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz 2012. Die dama­li­ge Ver­ur­tei­lung begrün­de­te sich fast wört­lich auf die­sel­ben Aus­sa­gen, die auch dies­mal Ver­hand­lungs­ge­gen­stand sind: Scheiß-Kana­ken, Heil Hit­ler, Sieg Heil – mit dem Zusatz: „War­tet nur ab, bald kommt Stra­che an die Macht.“. 2015 ver­such­te er bei einem vier­mo­na­ti­gen Auf­ent­halt beim Grü­nen Kreis, sein Leben in den Griff zu bekom­men, offen­sicht­lich mit gerin­gem Erfolg.

Im Ver­lauf der Ver­hand­lung beteu­ert der Ange­klag­te immer wie­der unter Trä­nen, kein Rechts­ra­di­ka­ler zu sein. Er sei in einem aus­län­der­feind­li­chen Umfeld auf­ge­wach­sen, sein Vater habe Tür­ken­kin­der immer als Scheiß-Kana­ken beschimpft, sein Cou­sin habe ihm bei­gebracht, wie man Tür­ken­kin­der ver­prü­gelt, aber er selbst habe sich schon vor eini­ger Zeit von die­sem Gedan­ken­gut los­ge­sagt. Sei­ne Face­book-Chro­nik spricht eine ande­re Spra­che: Bil­der von Hit­ler und Himm­ler, und eine Hom­mage an Gott­fried Küs­sel, den er in der Jus­tiz­an­stalt Hir­ten­berg als „auf­rich­ti­gen“ und „ehr­li­chen“ Men­schen ken­nen­lern­te, der ande­ren Häft­lin­gen alles besor­gen konn­te, wonach sie verlangten.

Da sich die Aus­sa­gen der gela­de­nen Zeu­gen – der Infor­ma­ti­ker und drei Schü­le­rin­nen – bzgl. mög­li­cher Beein­träch­ti­gung durch Alko­hol und Dro­gen wider­spre­chen, bean­tragt der Ver­tei­di­ger die Ein­ho­lung eines neu­ro­lo­gi­schen Gut­ach­tens zur Klä­rung der Zurech­nungs­fä­hig­keit zum Zeit­punkt der Tat. Die Ver­hand­lung wird auf den 15. Novem­ber vertagt.

Bei der Wie­der­auf­nah­me des Ver­fah­rens am 15.11. wird zunächst dar­über infor­miert, dass der Ange­klag­te in der Zwi­schen­zeit bei einer wei­te­ren Ver­hand­lung am 2.11. wegen Sucht­mit­tel­be­sit­zes und unrecht­mä­ßi­ger Geld­ab­he­bung mit der Ban­ko­mat­kar­te sei­ner Ex-Freun­din recht­mä­ßig zu 20 Mona­ten Haft ver­ur­teilt wur­de. Vor die Wahl gestellt, hat­te sich der Ange­klag­te für The­ra­pie statt Stra­fe ent­schie­den, da es ihm gesund­heit­lich sehr schlecht gehe.

Der gela­de­ne Gut­ach­ter, Fach­arzt für Psych­ia­trie und Neu­ro­lo­gie, erklärt den Ange­klag­ten für zwei­fel­los sucht­krank, kon­sta­tiert jedoch auf der Grund­la­ge des Ver­hand­lungs­pro­to­kolls kei­ne Zurechnungsunfähigkeit.

Die Geschwo­re­nen ent­schei­den ein­stim­mig für schul­dig in allen drei Ankla­ge­punk­ten: Ver­het­zung (Beschimp­fung tür­kisch­stäm­mi­ger Zug­pas­sa­gie­re als Kana­cken und Scheiß-Aus­län­der), Wie­der­be­tä­ti­gung (Heil Hit­ler-Rufe im Zug­ab­teil), Nöti­gung (der Ver­such, den Zeu­gen durch Dro­hun­gen zur Löschung der von ihm gemach­ten Fotos zu bewegen).

Der Ange­klag­te nimmt das Straf­aus­maß von 16 Mona­ten – in Kom­bi­na­ti­on mit den 20 Mona­ten aus der vor­her­ge­hen­den Ver­ur­tei­lung ergibt es nun drei Jah­re unbe­dingt – an, die Pro­be­zeit für beding­te Stra­fen wird auf fünf Jah­re ver­län­gert. Kei­ne Erklä­rung des Staatsanwalts.

Hin­weis: Sie­he auch unse­ren heu­ti­gen zwei­ten Arti­kel zum glei­chen Pro­zess hier.