Wie das gemeint ist, wie das sein kann und wer in der Staatsanwaltschaft bzw. bei den Ermittlungsbehörden hier das historische Verbotsgesetz gegen AntifaschistInnen anzuwenden versuchen, wird man sich noch anschauen müssen. Bei der Gegendemonstration wurde auch ein Transparent mit der Parole „Tito hat‚s bewiesen, Nazis erschießen“ mitgeführt. Egal ob es sich dabei um Satire — wie im Nachhinein teils behauptet -, Provokation, oder eine tatsächliche politische Botschaft bzw. Kommentar handelt — eines ist klar: Einen Verdacht auf Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz begründet sie auf keinen Fall. Wir bemühen uns um weitere Infos.
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Klagenfurt/Celovec: Mit Verbotsgesetz gegen AntifaschistInnen ?
Bei der Kundgebung der Identitären am 20.Februar dieses Jahres in Klagenfurt wurde sehr deutlich von zwei Personen der Hitlergrruß gezeigt. Im Mai wurden die Ermittlungen wegen Wiederbetätigung „aus Beweisgründen sowie teilweise aus rechtlichen Überlegungen“ gegen die zwei Verdächtigen eingestellt. Wie wir jetzt erfahren haben, laufen aber nach wie vor Ermittlungen, unter anderem auch nach dem Verbotsgesetz gegen antifaschistische GegendemonstrantInnen.
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