Klagenfurt/Celovec: Mit Verbotsgesetz gegen AntifaschistInnen ?

Bei der Kundge­bung der Iden­titären am 20.Februar dieses Jahres in Kla­gen­furt wurde sehr deut­lich von zwei Per­so­n­en der Hitler-Gruß gezeigt. Im Mai wur­den die Ermit­tlun­gen wegen Wieder­betä­ti­gung „aus Beweis­grün­den sowie teil­weise aus rechtlichen Über­legun­gen“ gegen die zwei Verdächti­gen eingestellt. Wie wir jet­zt erfahren haben, laufen aber nach wie vor Ermit­tlun­gen, unter anderem auch nach dem Ver­bots­ge­setz gegen antifaschis­tis­che GegendemonstrantInnen.

Wie das gemeint ist, wie das sein kann und wer in der Staat­san­waltschaft bzw. bei den Ermit­tlungs­be­hör­den hier das his­torische Ver­bots­ge­setz gegen AntifaschistIn­nen anzuwen­den ver­suchen, wird man sich noch anschauen müssen. Bei der Gegen­demon­stra­tion wurde auch ein Trans­par­ent mit der Parole „Tito hat‚s bewiesen, Nazis erschießen“ mit­ge­führt. Egal ob es sich dabei um Satire — wie im Nach­hinein teils behauptet -, Pro­voka­tion, oder eine tat­säch­liche poli­tis­che Botschaft bzw. Kom­men­tar han­delt — eines ist klar: Einen Ver­dacht auf Wieder­betä­ti­gung nach dem NS-Ver­bots­ge­setz begrün­det sie auf keinen Fall. Wir bemühen uns um weit­ere Infos.