Klagenfurt/Celovec: Mit Verbotsgesetz gegen AntifaschistInnen ?

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Bei der Kund­ge­bung der Iden­ti­tä­ren am 20.Februar die­ses Jah­res in Kla­gen­furt wur­de sehr deut­lich von zwei Per­so­nen der Hit­ler­gr­ruß gezeigt. Im Mai wur­den die Ermitt­lun­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung „aus Beweis­grün­den sowie teil­wei­se aus recht­li­chen Über­le­gun­gen“ gegen die zwei Ver­däch­ti­gen ein­ge­stellt. Wie wir jetzt erfah­ren haben, lau­fen aber nach wie vor Ermitt­lun­gen, unter ande­rem auch nach dem Ver­bots­ge­setz gegen anti­fa­schis­ti­sche GegendemonstrantInnen.

Wie das gemeint ist, wie das sein kann und wer in der Staats­an­walt­schaft bzw. bei den Ermitt­lungs­be­hör­den hier das his­to­ri­sche Ver­bots­ge­setz gegen Anti­fa­schis­tIn­nen anzu­wen­den ver­su­chen, wird man sich noch anschau­en müs­sen. Bei der Gegen­de­mons­tra­ti­on wur­de auch ein Trans­pa­rent mit der Paro­le „Tito hat‚s bewie­sen, Nazis erschie­ßen“ mit­ge­führt. Egal ob es sich dabei um Sati­re — wie im Nach­hin­ein teils behaup­tet -, Pro­vo­ka­ti­on, oder eine tat­säch­li­che poli­ti­sche Bot­schaft bzw. Kom­men­tar han­delt — eines ist klar: Einen Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem NS-Ver­bots­ge­setz begrün­det sie auf kei­nen Fall. Wir bemü­hen uns um wei­te­re Infos.