Wiener Neustadt (NÖ): Doch keine blaue Variante!

Der Prozess wegen Ver­het­zung gegen den 27-jähri­gen arbeit­slosen Mau­r­er, der in der Vor­woche vertagt wurde, ist am Fre­itag mit der Ein­ver­nahme eines Ver­fas­sungss­chutzpolizis­ten als Zeu­gen fort­ge­set­zt und mit der Verurteilung zu ein­er Geld­strafe von 1.200 Euro vor­läu­fig been­det wor­den. Der Ver­fas­sungss­chützer bestätigte, dass der Angeklagte ihm gegenüber die Hass-Post­ings zugegeben hat­te. In der Vor­woche hat­te der behauptet, die Beiträge nicht ver­fasst zu haben.

Die Face­book-Ein­träge des Angeklagten waren heftig: „Einen Musel (sic!) werde ich abschlacht­en … Die haben auf christlichem Boden nichts ver­loren … Dieses Gesin­del gehört ver­boten” war da beispiel­sweise zu lesen. Vor Gericht behauptete er, dass ein Fremder sein Face­book-Pro­fil gehackt haben müsse. Er habe sein Face­book ‑Pro­fil seit Monat­en nicht mehr benutzt, aber gese­hen, dass da „Bewe­gung“ drauf sei. Die „Bewe­gung“ war die Het­ze. Das Gericht nahm ihm seine „blaue Vari­ante“ der Vertei­di­gung nicht ab und verurteilte ihn zu der Geld­strafe, die der Angeklagte auch annahm. Da sich die Staat­san­waltschaft zu dem Urteil noch nicht erk­lärte, ist es noch nicht rechtskräftig.