Die Facebook-Einträge des Angeklagten waren heftig: „Einen Musel werde ich abschlachten … Die haben auf christlichem Boden nichts verloren … Dieses Gesindel gehört verboten”, war da beispielsweise zu lesen. Vor Gericht behauptete er, dass ein Fremder sein Facebook-Profil gehackt haben müsse. Er habe sein Facebook-Profil seit Monaten nicht mehr benutzt, aber gesehen, dass da „Bewegung“ drauf sei. Die „Bewegung“ war die Hetze. Das Gericht nahm ihm seine Variante der Verteidigung nicht ab und verurteilte ihn zu der Geldstrafe, die der Angeklagte auch annahm. Da sich die Staatsanwaltschaft zu dem Urteil noch nicht erklärte, ist es noch nicht rechtskräftig.
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Wiener Neustadt (NÖ): Doch keine blaue Variante!
Der Prozess wegen Verhetzung gegen den 27-jährigen arbeitslosen Maurer, der in der Vorwoche vertagt wurde, ist am Freitag mit der Einvernahme eines Verfassungsschutzpolizisten als Zeugen fortgesetzt und mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro vorläufig beendet worden. Der Verfassungsschützer bestätigte, dass der Angeklagte ihm gegenüber die Hass-Postings zugegeben hatte. In der Vorwoche hatte der behauptet, die Beiträge nicht verfasst zu haben.
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