Die Facebook-Einträge des Angeklagten waren heftig: „Einen Musel (sic!) werde ich abschlachten … Die haben auf christlichem Boden nichts verloren … Dieses Gesindel gehört verboten” war da beispielsweise zu lesen. Vor Gericht behauptete er, dass ein Fremder sein Facebook-Profil gehackt haben müsse. Er habe sein Facebook ‑Profil seit Monaten nicht mehr benutzt, aber gesehen, dass da „Bewegung“ drauf sei. Die „Bewegung“ war die Hetze. Das Gericht nahm ihm seine „blaue Variante“ der Verteidigung nicht ab und verurteilte ihn zu der Geldstrafe, die der Angeklagte auch annahm. Da sich die Staatsanwaltschaft zu dem Urteil noch nicht erklärte, ist es noch nicht rechtskräftig.