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Wiener Neustadt (NÖ): Doch keine blaue Variante!

Der Pro­zess wegen Ver­het­zung gegen den 27-jäh­ri­­gen arbeits­lo­sen Mau­rer, der in der Vor­wo­che ver­tagt wur­de, ist am Frei­tag mit der Ein­ver­nah­me eines Ver­fas­sungs­schutz­po­li­zis­ten als Zeu­gen fort­ge­setzt und mit der Ver­ur­tei­lung zu einer Geld­stra­fe von 1.200 Euro vor­läu­fig been­det wor­den. Der Ver­fas­sungs­schüt­zer bestä­tig­te, dass der Ange­klag­te ihm gegen­über die Hass-Pos­­tings zuge­ge­ben hat­te. In der Vor­wo­che hatte […]

1. Mai 2016

Die Face­book-Ein­trä­ge des Ange­klag­ten waren hef­tig: „Einen Musel (sic!) wer­de ich abschlach­ten … Die haben auf christ­li­chem Boden nichts ver­lo­ren … Die­ses Gesin­del gehört ver­bo­ten” war da bei­spiels­wei­se zu lesen. Vor Gericht behaup­te­te er, dass ein Frem­der sein Face­book-Pro­fil gehackt haben müs­se. Er habe sein Face­book ‑Pro­fil seit Mona­ten nicht mehr benutzt, aber gese­hen, dass da „Bewe­gung“ drauf sei. Die „Bewe­gung“ war die Het­ze. Das Gericht nahm ihm sei­ne „blaue Vari­an­te“ der Ver­tei­di­gung nicht ab und ver­ur­teil­te ihn zu der Geld­stra­fe, die der Ange­klag­te auch annahm. Da sich die Staats­an­walt­schaft zu dem Urteil noch nicht erklär­te, ist es noch nicht rechtskräftig.