Zur Erinnerung: Monatelang tappte die Polizei im Dunkeln, bis im Oktober 2013 der erste Stolperstein-Schmierer festgenommen werden konnte. Einen Monat später setzte es dann die zweite Verhaftung. Zunächst schien es so, dass damit die Serie von Beschmierungen von Stolpersteinen und zahlreichen anderen Nazi-Schmierereien ein Ende gefunden habe. Ein Irrtum, wie sich rasch herausstellte, denn noch während sich die beiden in Untersuchungshaft befanden, wurden weitere Stolpersteine beschmiert und andere neonazistische Attacken ausgeführt. Mit der Verhaftung eines Verdächtigen im Juni 2015 konnten offensichtlich die meisten Folgedelikte aufgeklärt werden (die gerichtliche Klärung steht allerdings noch aus).
Rund 60 beschmierte Stolpersteine bzw. insgesamt mehr als 130 neonazistische Tathandlungen, die zwischen Februar und November 2013 verübt worden sind, warf die Anklage den beiden Haupttätern vor. Im Wiederbetätigungsprozess vom Jänner 2015 gab es durchaus drastische Urteile. Der Erstangeklagte Patrick (21) wurde zu fünf Jahren Haft (unbedingt) verurteilt, der Zweitangeklagte (22) zu vier Jahren, davon ein Jahr unbedingt.
Beschädigter Stolperstein
Diese Differenzierung zwischen den beiden Tätern durch das Salzburger Landesgericht war angemessen und durchaus nicht zufällig. Patrick, der Erstangeklagte, hatte schon eine einschlägige Vorgeschichte. Im September 2012 war er vom Landesgericht Salzburg wegen Verhetzung verurteilt worden, weil er auf seinem Facebook-Profil gepostet hatte: „Bringt alle Türken endlich um, Sieg heil für das Arier-Reich”
Die Richterin sprach ihn damals schuldig, verhängte aber keine Strafe, sondern setzte sie für drei Jahre zur Bewährung aus, obwohl er schon zuvor im Jänner 2012 seine Diversion (50 Stunden gemeinnützige Leistung) platzen hatte lassen. Diese Bewährung hat Patrick mit seinen neonazistischen Schmierereien im Jahr 2013 ordentlich versemmelt. Das hinderte ihn aber nicht daran, noch im Prozess und auch danach fälschlicherweise zu behaupten, er kenne die Täter, die das Euthanasie-Denkmal zerstört haben.
Im August 2014 hatte er sich gegenüber dem ORF gar als geläuterter Aussteiger aus der Neonazi-Szene präsentiert – ein starkes Stück, denn genau zu dieser Zeit war er nicht nur als krimineller Einsteiger bei seiner Stiefoma unterwegs, sondern präsentierte sich auf seinem Facebook-Profil nach wie vor mit rechtsextremen und hetzerischen Sprüchen. Wenige Wochen nach seinem „Aussteiger“-Interview musste Patrick wegen der Einbrüche wieder in die U‑Haft „einsteigen“ und wurde dafür im Juni 2015 wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und Urkundenunterdrückung zu weiteren 18 Monaten Haft (teilbedingt) verurteilt.
Warum das Oberlandesgericht Linz ausgerechnet seiner Berufung stattgab und die Haft von fünf Jahren auf vier Jahre verkürzte (dazu kommen noch die 18 Monate teilbedingter Strafe) und bei dem Zweitangeklagten, der tatsächlich und im Unterschied zu Patrick in einem Aussteigerprojekt tätig ist, die Haftstrafe von vier auf fünf Jahre erhöhte, das bleibt wohl das Geheimnis der Berufungsrichter. Die Begründung für die Erhöhung der Strafe beim Zweitangeklagten „trotz der günstigen Täterprognose“ ist verwegen: Vier Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt, ist zu gering, sagte die Vorsitzende laut APA.
Die günstige Täterprognose hat der Zweitangeklagte nicht nur wegen seiner Mitarbeit in einem Aussteigerprojekt erhalten, sondern auch, weil er mittlerweile wieder eine Beschäftigung gefunden hat. Die wird er samt günstiger Täterprognose möglicherweise verlieren, wenn er die Haft antreten muss. Das wäre dann so etwas wie eine Justizgroteske.