Angemessene Strafen für die Salzburger Stolperstein-Schmierer

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Auf den ers­ten Blick mögen sie viel­leicht noch hart klin­gen, aber die Stra­fen, die im Salz­bur­ger NS-Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess nach dem Schuld­spruch der Geschwo­re­nen am Frei­tag, 30.1., ver­hängt wur­de, wir­ken ange­mes­sen. Schließ­lich wur­de den bei­den Haupt­an­ge­klag­ten eine Fül­le von Delik­ten im Rah­men der NS- Wie­der­be­tä­ti­gung vor­ge­wor­fen: ins­ge­samt 136 Tat­hand­lun­gen, die im Lau­fe des Jah­res 2013 ver­übt wurden.

In rund 60 Fäl­len wur­den „Stol­per­stei­ne“, in das Trot­toir ein­ge­las­se­ne Gedenk­stei­ne für Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus, mit Far­be beschmiert und ver­un­stal­tet, der Rest waren rechts­extre­me Sprü­che und Nazi-Paro­len an Gebäu­den, Ampel­schalt­käs­ten, Fas­sa­den, Hal­te­stel­len, Park­schein­au­to­ma­ten und ver­kleb­te Türschlösser.


Beschä­dig­ter Stolperstein
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Im Okto­ber 2013 erfolg­te dann die Ver­haf­tung des jün­ge­ren Haupt­an­ge­klag­ten (jetzt 21). Da auch nach des­sen Ver­haf­tung die Schmie­re­rei­en und Atta­cken – etwa auf die Salz­bur­ger Syn­ago­ge — wei­ter­gin­gen, wur­de nach wei­te­ren Tätern gesucht und Ende Novem­ber 2013 schließ­lich ein zwei­ter Ver­däch­ti­ger, der älte­re Ange­klag­te (22), verhaftet.


Schmie­re­rei­en in Salzburg
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Ein Ende der neo­na­zis­ti­schen Atta­cken war damit aber nicht erreicht. Auch in den Fol­ge­mo­na­ten bis zuletzt weni­ge Tage vor der Haupt­ver­hand­lung wur­den in Salz­burg wei­ter Stol­per­stei­ne ver­un­stal­tet, Paro­len geschmiert und Denk­mä­ler beschä­digt bzw. zer­stört. Ein Mys­te­ri­um blei­ben einst­wei­len nicht nur die wei­te­ren unbe­kann­ten Täter, son­dern auch die Zahl der Hel­fer und Hel­fe­rin­nen. Waren es vier oder drei, die ursprüng­lich ange­zeigt wur­den oder nur mehr zwei, die jetzt wegen Bei­hil­fe vor Gericht stan­den, von denen aber nur mehr einer eine Schuld nach­ge­wie­sen wer­den konn­te? Noch ist vie­les von den Nazi- Atta­cken der letz­ten zwei Jah­re in Salz­burg nicht auf­ge­klärt!

Womit wir bei den Urtei­len wären. Die 20-jäh­ri­ge Mit­an­ge­klag­te und Lebens­ge­fähr­tin des 22-Jäh­ri­gen wur­de zu einer beding­ten Haft­stra­fe von sechs Mona­ten ver­ur­teilt, wäh­rend die 17-jäh­ri­ge Mit­an­ge­klag­te frei­ge­spro­chen wurde.


Schmie­re­rei­en in Salzburg
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Von den bei­den Haupt­an­ge­klag­ten wur­de der Älte­re zu einer Haft­stra­fe von vier Jah­ren, davon ein Jahr unbe­dingt, ver­ur­teilt. Wenn er auch wei­ter­hin aktiv an sei­nem Aus­stieg und der Wie­der­gut­ma­chung arbei­te, dann kön­ne ihm auch der Rest der unbe­ding­ten Haft nach­ge­se­hen wer­den, so die Richterin.

Bei dem Jün­ge­ren hat­te das Gericht offen­sicht­lich ähn­li­che Beden­ken wie wir. Er war schon 2012 wegen Ver­het­zung vor Gericht gestan­den und hat­te damals außer­or­dent­li­che Mil­de erfah­ren. Auf Face­book hat­te er zuvor gehetzt: „Bringt alle Tür­ken end­lich um, Sieg Heil für das Ari­er-Reich“. Obwohl er eine Diver­si­on, die mit ihm des­halb ver­ein­bart wur­de, abge­bro­chen hat­te, wur­de ihm auch im zwei­ten Anlauf noch ein­mal eine Chan­ce gege­ben: er wur­de zwar schul­dig gespro­chen, eine Stra­fe wur­de aber nicht ver­hängt. Auch die­se Chan­ce ver­ha­gel­te der damals 19-Jäh­ri­ge mit sei­nen anschlie­ßen­den Nazi-Schmie­re­rei­en und selbst im Herbst 2014 war er noch mit „Kanacken“-Sprüchen het­ze­risch unter­wegs, bevor er wegen eines Eigen­tums­de­likts neu­er­lich in U‑Haft muss­te. Das Straf­maß für ihn: fünf Jah­re Haft, wobei auch bei ihm die Zeit der U‑Haft ange­rech­net wird.

Die drei Ver­ur­tei­lun­gen sind noch nicht rechtskräftig.