Auf den ersten Blick mögen sie vielleicht noch hart klingen, aber die Strafen, die im Salzburger NS-Wiederbetätigungsprozess nach dem Schuldspruch der Geschworenen am Freitag, 30.1., verhängt wurde, wirken angemessen. Schließlich wurde den beiden Hauptangeklagten eine Fülle von Delikten im Rahmen der NS- Wiederbetätigung vorgeworfen: insgesamt 136 Tathandlungen, die im Laufe des Jahres 2013 verübt wurden.
In rund 60 Fällen wurden „Stolpersteine“, in das Trottoir eingelassene Gedenksteine für Opfer des Nationalsozialismus, mit Farbe beschmiert und verunstaltet, der Rest waren rechtsextreme Sprüche und Nazi-Parolen an Gebäuden, Ampelschaltkästen, Fassaden, Haltestellen, Parkscheinautomaten und verklebte Türschlösser.
Beschädigter Stolperstein
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Im Oktober 2013 erfolgte dann die Verhaftung des jüngeren Hauptangeklagten (jetzt 21). Da auch nach dessen Verhaftung die Schmierereien und Attacken – etwa auf die Salzburger Synagoge — weitergingen, wurde nach weiteren Tätern gesucht und Ende November 2013 schließlich ein zweiter Verdächtiger, der ältere Angeklagte (22), verhaftet.
Schmierereien in Salzburg
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Ein Ende der neonazistischen Attacken war damit aber nicht erreicht. Auch in den Folgemonaten bis zuletzt wenige Tage vor der Hauptverhandlung wurden in Salzburg weiter Stolpersteine verunstaltet, Parolen geschmiert und Denkmäler beschädigt bzw. zerstört. Ein Mysterium bleiben einstweilen nicht nur die weiteren unbekannten Täter, sondern auch die Zahl der Helfer und Helferinnen. Waren es vier oder drei, die ursprünglich angezeigt wurden oder nur mehr zwei, die jetzt wegen Beihilfe vor Gericht standen, von denen aber nur mehr einer eine Schuld nachgewiesen werden konnte? Noch ist vieles von den Nazi- Attacken der letzten zwei Jahre in Salzburg nicht aufgeklärt!
Womit wir bei den Urteilen wären. Die 20-jährige Mitangeklagte und Lebensgefährtin des 22-Jährigen wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, während die 17-jährige Mitangeklagte freigesprochen wurde.
Schmierereien in Salzburg
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Von den beiden Hauptangeklagten wurde der Ältere zu einer Haftstrafe von vier Jahren, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Wenn er auch weiterhin aktiv an seinem Ausstieg und der Wiedergutmachung arbeite, dann könne ihm auch der Rest der unbedingten Haft nachgesehen werden, so die Richterin.
Bei dem Jüngeren hatte das Gericht offensichtlich ähnliche Bedenken wie wir. Er war schon 2012 wegen Verhetzung vor Gericht gestanden und hatte damals außerordentliche Milde erfahren. Auf Facebook hatte er zuvor gehetzt: „Bringt alle Türken endlich um, Sieg Heil für das Arier-Reich“. Obwohl er eine Diversion, die mit ihm deshalb vereinbart wurde, abgebrochen hatte, wurde ihm auch im zweiten Anlauf noch einmal eine Chance gegeben: er wurde zwar schuldig gesprochen, eine Strafe wurde aber nicht verhängt. Auch diese Chance verhagelte der damals 19-Jährige mit seinen anschließenden Nazi-Schmierereien und selbst im Herbst 2014 war er noch mit „Kanacken“-Sprüchen hetzerisch unterwegs, bevor er wegen eines Eigentumsdelikts neuerlich in U‑Haft musste. Das Strafmaß für ihn: fünf Jahre Haft, wobei auch bei ihm die Zeit der U‑Haft angerechnet wird.
Die drei Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.