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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Wolfgang Haberler (II) – Zwischen Spritzentrauma und Horst-Wessel-Lied

Die poli­ti­schen und per­sön­li­chen Affä­ren des Wolf­gang Haber­ler sind so zahl­reich und hef­tig, dass man sich nur mehr die Fra­ge stel­len kann, wie es mög­lich ist, dass die­ser Mensch nach wie vor poli­tisch aktiv ist und in der aktu­el­len Kon­stel­la­ti­on in Wie­ner Neu­stadt sogar zum Züng­lein an der Waa­ge wer­den kann.

27. Feb. 2015

Schon zu Beginn sei­ner poli­ti­schen Kar­rie­re hat sich Haber­ler am rech­ten Rand posi­tio­niert. Das deutsch­na­tio­na­le Lager in der FPÖ hat ihm dann jah­re­lang die Mau­er gemacht, ihn unter­stützt – bis zum jähen Fall im Jah­re 2002.

Rechts­extre­me Bur­schen­schaft und Horst-Wessel-Lied

Im Jahr 2000 titel­te das „pro­fil“ (Nr. 44 /2000) einen aus­führ­li­chen Bericht über Haber­ler mit „Ein ech­ter Kame­rad“. Kame­rad Haber­ler habe „bei diver­sen Anläs­sen, zu vor­ge­rück­ter Stun­de und in wein­se­li­ger Stim­mung, auch ger­ne sei­nem San­ges­drang“ nach­ge­ge­ben und dabei auch Nazi-Lie­der geträl­lert. Als Zeu­gen benann­te das „pro­fil“ den Haber­ler-Kon­tra­hen­ten Fab­sits und die ehe­ma­li­ge Bezirks­ob­frau der FPÖ, Elfrie­de Klimt. „Na frei­lich haben sie Nazi­lie­der gesun­gen. Ich habe gehört, wie Wolf­gang Haber­ler das Horst-Wes­sel-Lied gesun­gen hat”, wird Klimt zitiert. Haber­ler sprach von Ver­leum­dung und kün­dig­te damals recht­li­che Schrit­te an (zu denen es aber allem Anschein nach nicht gekom­men ist). In der NÖN war­te­te er jeden­falls mit einem ganz beson­de­ren Zeu­gen auf, Bern­hard Bloch­ber­ger: „Das kann ich unter Eid aus­sa­gen, dass sol­che Lie­der dort nicht gesun­gen wor­den sind.“ (NÖN,31.10.2000)

Unwi­der­spro­chen blieb jeden­falls, dass Haber­ler Mit­te der 1980er-Jah­re einer der Akti­vis­ten der Euro­pa­bur­schen­schaft „Tafel­run­de zu Wien” war, die sogar den Mit­glieds­bün­den der Deut­schen Bur­schen­schaft in Öster­reich als zu weit rechts­ste­hend galt. Gemein­sam mit Haber­ler werk­te dort der Neo­na­zi Georg Gas­ser, des­sen „SS-Kampf­ge­mein­schaft Prinz Eugen“ dann 2002 auf­ge­flo­gen ist.

Mit dem frü­he­ren NDP-Mann und Gen­dar­men Bern­hard Bloch­ber­ger ver­band Haber­ler über die Jah­re hin­weg vie­les, vor allem die rechts­extre­me Ideo­lo­gie. Bloch­ber­ger, der 1988 für die NDP-Tarn­lis­te „Ein Herz für Inlän­der“ kan­di­dier­te, stieß in den 1990ern zur FPÖ NÖ und traf dort auf Haber­ler. Die bei­den blie­ben ver­bün­det bis über ihren Par­tei­aus­tritt hin­aus und star­te­ten 2006 noch einen Kar­rie­re­ver­such beim BZÖ. Im Sep­tem­ber 2002 ver­ließ Wolf­gang Haber­ler, damals immer­hin stell­ver­tre­ten­der Par­tei­ob­mann der FPÖ NÖ, die Par­tei – im Jän­ner 2003 folg­te Bloch­ber­ger nach.

Vater­schaft, Sprit­zen­trau­ma und schwe­rer Betrug

Aber war­um ver­ließ Haber­ler die Par­tei? Nach eige­nen Anga­ben, weil es ihm nicht gelun­gen ist, „die Par­tei in die rich­ti­ge Rich­tung zu dre­hen“ (APA, 24.9.2002). Tat­säch­lich aber, weil die Ermitt­lun­gen zu sei­ner Vater­schaft bei A.P. schon längst einen kri­ti­schen Punkt über­schrit­ten hat­ten. Im Mai 2000 hat­te Chr. P., eine frü­he­re Gemein­de­rats­kol­le­gin (eben­falls FPÖ), eine Vater­schafts­kla­ge gegen Haber­ler ein­ge­bracht. Nach­dem die NÖN (16.5.2000) zunächst berich­te­te, dass Haber­ler in den Vater­schafts­test ein­wil­li­gen wür­de, gab sein Anwalt Wochen spä­ter die Paro­le aus, dass es kei­ne Vater­schafts­kla­ge gegen Haber­ler gäbe.

Im April 2001 schien alles geklärt. Die NÖN (30.4.2001) berich­te­te, dass das Ergeb­nis eines pri­va­ten Vater­schafts­tests die Kin­des­mut­ter Chr.P. wie ein „Keu­len­schlag“ getrof­fen habe: „Nach einem Test wur­de ein­deu­tig fest­ge­stellt, dass Wolf­gang Haber­ler nicht der Vater ihres klei­nen Buben sein kann.” (NÖN) Die Kin­des­mut­ter bezwei­fel­te das Ergeb­nis, wäh­rend Haber­ler davon sprach, dass vor rund einem Jahr die „Kam­pa­gne“ gegen ihn begon­nen habe.

Im Herbst 2001 sprach Haber­ler von einem neu­er­li­chen „poli­ti­schen Ein­griff“ (NÖN, 26.11.2001), weil das Jugend­amt Wie­ner Neu­stadt den Fall neu auf­roll­te und einen neu­en Vater­schafts­test bean­trag­te. Im Som­mer 2002 ver­öf­fent­lich­te die NÖN dann ein Schrei­ben des zustän­di­gen Unter­su­chungs­rich­ters, aus dem her­vor­geht, wel­chen Ver­dacht die Ermitt­lun­gen mitt­ler­wei­le erge­ben hatten:

Der Beschul­dig­te steht im Ver­dacht, zu einem noch fest­zu­stel­len­dem Zeit­punkt an einem noch fest­zu­stel­len­dem Ort, einen noch aus­zu­for­schen­den Täter dazu gebracht zu haben, dass die­ser am 27. März 2001 in Wien an sei­ner Stel­le eine Blut­pro­be beim Sach­ver­stän­di­gen Univ. Prof. Dr. Ger­not Tilz abge­ge­ben hat. Dadurch soll dem Sach­ver­stän­di­gen eine nicht von Haber­ler stam­men­de Blut­pro­be für die Befund­auf­nah­me und Gut­ach­ten­er­stat­tung zur Fest­stel­lung der Vater­schaft des min­der­jäh­ri­gen P. (gebo­ren 1998) im Ver­fah­ren 17 C 148/00d vor dem Bezirks­ge­richt Wie­ner Neu­stadt ver­schafft wor­den sein. Auf­grund die­ser Blut­pro­be soll der Sach­ver­stän­di­ge am 3. April 2001 ein fal­sches Gut­ach­ten erstat­tet haben, indem er zu dem Schluss gekom­men ist, dass Haber­ler als Vater des P. aus­zu­schlie­ßen ist. (NÖN, 3.6.2002)

Haber­ler sprach von einer „Schmutz­kü­bel­kam­pa­gne“ und davon, dass er alles gemacht habe, was zumut­bar sei. Die Zeit­schrift „For­mat“ fass­te das Zwi­schen­er­geb­nis fol­gen­der­ma­ßen zusammen:

Die Freun­de lagen einst gemein­sam im kroa­ti­schen Schüt­zen­gra­ben. Dann begann der eine mit der Frau des ande­ren ein Ver­hält­nis, sie trenn­te sich von ihrem Mann und zeug­te mit dem ande­ren ein Kind. Der Kinds­va­ter will jedoch nichts mehr von ihr und sei­nem Kind wis­sen. Sie ver­klagt ihn auf Zah­lung der Ali­men­te und ver­langt einen Vater­schafts­test. Der mög­li­che Kinds­va­ter ist aber schlau: Er schickt einen ande­ren zum Test, der sich für ihn aus­gibt. Dafür wird er nun von der Staats­an­walt­schaft ver­folgt. (For­mat Nr. 25 vom 14.6.2002)

Einen wei­te­ren Vater­schafts­test ver­wei­ger­te Haber­ler, der zu die­sem Zeit­punkt auch noch Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter der FPÖ war, mit der Begrün­dung, er habe seit sei­ner Kind­heit ein Sprit­zen­trau­ma. Einen Spei­chel­test ver­wei­ger­te er eben­so wie eine Unter­schrif­ten­pro­be. Im Sep­tem­ber 2002 dann, weni­ge Tage vor der Ent­schei­dung des Land­tags über die Auf­he­bung sei­ner Immu­ni­tät, erfolg­te der Par­tei­aus­tritt und Rück­tritt vom Man­dat als Abgeordneter.

Im Okto­ber 2003 ent­schied das Bezirks­ge­richt Wie­ner Neu­stadt, dass Haber­ler über ein DNA-Gut­ach­ten ein­deu­tig als Vater fest­ge­stellt wer­den konn­te. Gegen die vom Gericht ver­füg­te Nach­zah­lung der Ali­men­te für sei­nen mitt­ler­wei­le fünf­jäh­ri­gen Sohn ging Haber­ler in Beru­fung. Zu dem Gut­ach­ten hat­te er nur den zyni­schen Kom­men­tar übrig: „Es wäre alles bereits vor fünf Jah­ren klär­bar gewe­sen, wenn die Frau P. nicht alle paar Mona­te vor Gericht ande­re Män­ner als Vater für ihren Sohn ange­ge­ben hät­te!” (NÖN, 14.8.2003). Ende August 2004 urteil­te das Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt, dass Haber­ler, der mitt­ler­wei­le Stadt­rat in Wie­ner Neu­stadt war, schwe­ren Betrug began­gen habe, und ver­don­ner­te ihn zu zwei Jah­ren beding­ter Haft.

Nur wenig spä­ter eröff­ne­te Haber­ler mit sei­ner Lis­te „Wie­ner Neu­stadt Aktiv“ den Wahl­kampf für die Gemein­de­rats­wah­len 2005 mit het­ze­ri­schen Tönen. „Akti­on Mit­mensch“ orte­te „blan­ken Aus­län­der­hass“ und die Grü­nen über­leg­ten eine Kla­ge wegen Ver­het­zung. Nicht zum ers­ten Mal übrigens.

➡️ Wolf­gang Haber­ler (I) – der Rechts­au­ßen von Wie­ner Neustadt
➡️ Wolf­gang Haber­ler (III) – Mie­ter­freund oder Ausländerfeind?
➡️ Wolf­gang Haber­ler (IV) – Trü­be Aussichten

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