Dornbirn/Feldkirch: Der Führer kam nicht, stattdessen das Gericht

Am Fre­itag, 12. Dezem­ber, wurde in Feld­kirch vor einem Geschwore­nen­gericht wegen NS-Wieder­betä­ti­gung gegen einen 35-jähri­gen Dorn­birn­er ver­han­delt. Der schon fünf­mal Vorbe­strafte hat­te am 8. März im Rohrbach(Dornbirn) beim tra­di­tionellen „Funken“ zwei Frauen mit Nazis­prüchen beschimpft. Seine Nazi-Sprüche wieder­holte er auch bei der Ein­ver­nahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Vor dem Geschwore­nen­gericht in Feld­kirch war der Angeklagte „handzahm“, wie die „Vorarl­berg­er Nachricht­en“ anmerk­ten. Als ihn der Richter zu Ver­hand­lungs­be­ginn anblafft („Nehmen Sie Ihr Käp­pchen runter, son­st haben wir hier ein Prob­lem“), fügt er sich brav mit der entschuldigen­den Erk­lärung: “Aber die Frisur passt nicht“ .

Im März beim Funken tönte der Neon­azi noch anders. Zwei Frauen, die als „aus­ländisch“ beschrieben wer­den, beschimpfte er mit „Ihr Scheiß Zige­uner. Ihr gehört ins KZ“. Der Vor­fall wurde angezeigt und als es zur polizeilichen Ein­ver­nahme kam, legte er wieder mit Nazi-Sprüchen los. Die Polizei pro­tokol­lierte: “Bei­de Hex­en soll­ten auf den Scheit­er­haufen! Hitler würde sich darüber freuen! Es wäre wohl bess­er, wenn der Hitler noch da wäre. Das habe ich nicht laut gesagt . .“.(Vol.at).


Funken­feuer: Bren­nen­der Funken in Form eines Holz­turms; Quelle: Böhringer Friedrich; CC
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Weit­er ging’s bei der Ein­ver­nahme durch den Staat­san­walt. Da sollte dem Neon­azi eigentlich schon gedäm­mert haben, dass es ernst wer­den kön­nte mit ein­er Anklage, aber er gab auch dort noch ein Glaubens­beken­nt­nis ab: „Ich will, dass ein neuer Führer kommt, der aufräumt!“.

Der Führer kam nicht, aber eine Haus­durch­suchung und jet­zt die Ver­hand­lung vor den Geschwore­nen, bei der er ziem­lich klein­laut einge­s­tand: „Ich habe damals nicht nachgedacht“.

Mit „damals“ war das Funken­feuer gemeint, Dass er auch bei den nach­fol­gen­den Ter­mi­nen mit Polizei und Staat­san­waltschaft nicht „nachgedacht“ hat­te, fiel ihm nicht so wirk­lich auf. Seine Vertei­di­gungsstrate­gie war näm­lich – da dürfte er echt scharf nachgedacht haben – der Alkohol:

„Ich war eben betrunk­en. Und ich habe nicht gewusst, dass das alles so ein The­ater nach sich zieht. Ich werde mich zukün­ftig nie mehr der­ar­tig äußern. Ich bin jet­zt aufgewacht.“ (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 13.12.14).

Bemerkenswert an dieser Erk­lärung ist die Ein­schätzung mit dem „The­ater“ – die lässt ver­muten, dass der Mann trotz gegen­teiligem Ver­sprechen und Erweck­ungsphan­tasien eine ziem­lich ungün­stige Prog­nose hat.

Die Geschwore­nen haben keine Schwierigkeit­en mit der Ein­schätzung und erken­nen ein­stim­mig auf „schuldig“. Das Strafaus­maß: 330 Tagessätze zu 6 Euro und 12 Monate Haft bed­ingt auf drei Jahre. Die „Vorarl­berg­er Nachricht­en“ merken im Schlusssatz an: “Es hätte schlim­mer für den Angeklagten aus­ge­hen kön­nen“.

Wer sagt denn, dass das let­zte Wort schon gesprochen ist? Ein User im Forum von vol.at hat eine eher pes­simistis­che Prog­nose: „Der Typ wird wieder saufen und sich wieder so auf­führen, dann geht er hof­fentlich sitzen.…“.