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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Dornbirn/Feldkirch: Der Führer kam nicht, stattdessen das Gericht

Am 12. Dezem­ber wur­de in Feld­kirch vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen einen 35-jäh­ri­gen Dorn­bir­ner ver­han­delt. Der fünf­mal Vor­be­straf­te hat­te am 8. März im Rohr­bach (Dorn­birn) beim tra­di­tio­nel­len „Fun­ken“ zwei Frau­en mit Nazi­sprü­chen beschimpft. Sei­ne Sprü­che wie­der­hol­te er auch bei der Ein­ver­nah­me durch Poli­zei und Staatsanwaltschaft.

15. Dez. 2014

Vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt in Feld­kirch war der Ange­klag­te „hand­zahm“, wie die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ (13.12.14) anmerk­ten. Als ihn der Rich­ter zu Ver­hand­lungs­be­ginn anblaff­te („Neh­men Sie Ihr Käpp­chen run­ter, sonst haben wir hier ein Pro­blem“), füg­te er sich brav mit der ent­schul­di­gen­den Erklä­rung: „Aber die Fri­sur passt nicht.”

Im März beim Fun­ken tön­te der Neo­na­zi noch anders. Zwei Frau­en, die als „aus­län­disch“ beschrie­ben wer­den, beschimpf­te er mit „Ihr Scheiß Zigeu­ner. Ihr gehört ins KZ!“ Der Vor­fall wur­de ange­zeigt. Als es zur poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me kam, leg­te er wie­der mit Nazi-Sprü­chen los. Die Poli­zei pro­to­kol­lier­te: „Bei­de Hexen soll­ten auf den Schei­ter­hau­fen! Hit­ler wür­de sich dar­über freu­en! Es wäre wohl bes­ser, wenn der Hit­ler noch da wäre. Das habe ich nicht laut gesagt.” (vol.at)

Wei­ter ging’s bei der Ein­ver­nah­me durch den Staats­an­walt. Da soll­te dem Neo­na­zi eigent­lich schon gedäm­mert haben, dass es ernst wer­den könn­te mit einer Ankla­ge, aber er gab auch dort noch ein Glau­bens­be­kennt­nis ab: „Ich will, dass ein neu­er Füh­rer kommt, der auf­räumt!“ Der Füh­rer kam nicht, aber eine Haus­durch­su­chung und jetzt die Ver­hand­lung vor den Geschwo­re­nen, bei der er ziem­lich klein­laut ein­ge­stand: „Ich habe damals nicht nachgedacht.“

Mit „damals“ war das Fun­ken­feu­er gemeint. Dass er auch bei den nach­fol­gen­den Ter­mi­nen mit Poli­zei und Staats­an­walt­schaft nicht „nach­ge­dacht“ hat­te, fiel ihm nicht auf. Sei­ne Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie war näm­lich der Alko­hol­kon­sum: „Ich war eben betrun­ken. Und ich habe nicht gewusst, dass das alles so ein Thea­ter nach sich zieht. Ich wer­de mich zukünf­tig nie mehr der­ar­tig äußern. Ich bin jetzt auf­ge­wacht.“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 13.12.14) Die Ein­schät­zung der Fol­gen als „Thea­ter“ lässt ver­mu­ten, dass der Mann eine ziem­lich ungüns­ti­ge Pro­gno­se haben dürfte.

Die Geschwo­re­nen erkann­ten ein­stim­mig auf „schul­dig“. Das Straf­aus­maß: 330 Tages­sät­ze zu 6 Euro und zwölf Mona­te Haft bedingt auf drei Jah­re. Die „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten“ mer­ken im Schluss­satz an: „Es hät­te schlim­mer für den Ange­klag­ten aus­ge­hen können.”

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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