Am Freitag, 12. Dezember, wurde in Feldkirch vor einem Geschworenengericht wegen NS-Wiederbetätigung gegen einen 35-jährigen Dornbirner verhandelt. Der schon fünfmal Vorbestrafte hatte am 8. März im Rohrbach(Dornbirn) beim traditionellen „Funken“ zwei Frauen mit Nazisprüchen beschimpft. Seine Nazi-Sprüche wiederholte er auch bei der Einvernahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
Vor dem Geschworenengericht in Feldkirch war der Angeklagte „handzahm“, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ anmerkten. Als ihn der Richter zu Verhandlungsbeginn anblafft („Nehmen Sie Ihr Käppchen runter, sonst haben wir hier ein Problem“), fügt er sich brav mit der entschuldigenden Erklärung: “Aber die Frisur passt nicht“ .
Im März beim Funken tönte der Neonazi noch anders. Zwei Frauen, die als „ausländisch“ beschrieben werden, beschimpfte er mit „Ihr Scheiß Zigeuner. Ihr gehört ins KZ“. Der Vorfall wurde angezeigt und als es zur polizeilichen Einvernahme kam, legte er wieder mit Nazi-Sprüchen los. Die Polizei protokollierte: “Beide Hexen sollten auf den Scheiterhaufen! Hitler würde sich darüber freuen! Es wäre wohl besser, wenn der Hitler noch da wäre. Das habe ich nicht laut gesagt . .“.(Vol.at).
Funkenfeuer: Brennender Funken in Form eines Holzturms; Quelle: Böhringer Friedrich; CC
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Weiter ging’s bei der Einvernahme durch den Staatsanwalt. Da sollte dem Neonazi eigentlich schon gedämmert haben, dass es ernst werden könnte mit einer Anklage, aber er gab auch dort noch ein Glaubensbekenntnis ab: „Ich will, dass ein neuer Führer kommt, der aufräumt!“.
Der Führer kam nicht, aber eine Hausdurchsuchung und jetzt die Verhandlung vor den Geschworenen, bei der er ziemlich kleinlaut eingestand: „Ich habe damals nicht nachgedacht“.
Mit „damals“ war das Funkenfeuer gemeint, Dass er auch bei den nachfolgenden Terminen mit Polizei und Staatsanwaltschaft nicht „nachgedacht“ hatte, fiel ihm nicht so wirklich auf. Seine Verteidigungsstrategie war nämlich – da dürfte er echt scharf nachgedacht haben – der Alkohol:
„Ich war eben betrunken. Und ich habe nicht gewusst, dass das alles so ein Theater nach sich zieht. Ich werde mich zukünftig nie mehr derartig äußern. Ich bin jetzt aufgewacht.“ (Vorarlberger Nachrichten, 13.12.14).
Bemerkenswert an dieser Erklärung ist die Einschätzung mit dem „Theater“ – die lässt vermuten, dass der Mann trotz gegenteiligem Versprechen und Erweckungsphantasien eine ziemlich ungünstige Prognose hat.
Die Geschworenen haben keine Schwierigkeiten mit der Einschätzung und erkennen einstimmig auf „schuldig“. Das Strafausmaß: 330 Tagessätze zu 6 Euro und 12 Monate Haft bedingt auf drei Jahre. Die „Vorarlberger Nachrichten“ merken im Schlusssatz an: “Es hätte schlimmer für den Angeklagten ausgehen können“.
Wer sagt denn, dass das letzte Wort schon gesprochen ist? Ein User im Forum von vol.at hat eine eher pessimistische Prognose: „Der Typ wird wieder saufen und sich wieder so aufführen, dann geht er hoffentlich sitzen.…“.