Vor dem Geschworenengericht in Feldkirch war der Angeklagte „handzahm“, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ (13.12.14) anmerkten. Als ihn der Richter zu Verhandlungsbeginn anblaffte („Nehmen Sie Ihr Käppchen runter, sonst haben wir hier ein Problem“), fügte er sich brav mit der entschuldigenden Erklärung: „Aber die Frisur passt nicht.”
Im März beim Funken tönte der Neonazi noch anders. Zwei Frauen, die als „ausländisch“ beschrieben werden, beschimpfte er mit „Ihr Scheiß Zigeuner. Ihr gehört ins KZ!“ Der Vorfall wurde angezeigt. Als es zur polizeilichen Einvernahme kam, legte er wieder mit Nazi-Sprüchen los. Die Polizei protokollierte: „Beide Hexen sollten auf den Scheiterhaufen! Hitler würde sich darüber freuen! Es wäre wohl besser, wenn der Hitler noch da wäre. Das habe ich nicht laut gesagt.” (vol.at)
Weiter ging’s bei der Einvernahme durch den Staatsanwalt. Da sollte dem Neonazi eigentlich schon gedämmert haben, dass es ernst werden könnte mit einer Anklage, aber er gab auch dort noch ein Glaubensbekenntnis ab: „Ich will, dass ein neuer Führer kommt, der aufräumt!“ Der Führer kam nicht, aber eine Hausdurchsuchung und jetzt die Verhandlung vor den Geschworenen, bei der er ziemlich kleinlaut eingestand: „Ich habe damals nicht nachgedacht.“
Mit „damals“ war das Funkenfeuer gemeint. Dass er auch bei den nachfolgenden Terminen mit Polizei und Staatsanwaltschaft nicht „nachgedacht“ hatte, fiel ihm nicht auf. Seine Verteidigungsstrategie war nämlich der Alkoholkonsum: „Ich war eben betrunken. Und ich habe nicht gewusst, dass das alles so ein Theater nach sich zieht. Ich werde mich zukünftig nie mehr derartig äußern. Ich bin jetzt aufgewacht.“ (Vorarlberger Nachrichten, 13.12.14) Die Einschätzung der Folgen als „Theater“ lässt vermuten, dass der Mann eine ziemlich ungünstige Prognose haben dürfte.
Die Geschworenen erkannten einstimmig auf „schuldig“. Das Strafausmaß: 330 Tagessätze zu 6 Euro und zwölf Monate Haft bedingt auf drei Jahre. Die „Vorarlberger Nachrichten“ merken im Schlusssatz an: „Es hätte schlimmer für den Angeklagten ausgehen können.”