Der Angeklagte ist kein Unbekannter: Schon im Jahr 2007 hatte er zehn Monate bedingter Haft wegen NS-Wiederbetätigung ausgefasst, dazu kommen noch zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung.
Jetzt hatte er es mit Neonazi-Codes versucht: “1488“ steht für die „fourteen words“ des US-Neonazi David Lane („We must secure the existence of our people and a future for white children“) und für „Heil Hitler“.