Die niedrige Strafe wird vom Gericht damit erklärt, dass sie als Zusatzstrafe zu einer bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen übler Nachrede (gegen Uwe Sailer) verhängt worden sei.
Vor der „hefeartigen Ausbreitung der Orientalen“ und den „Samenkanonen der Moslems“ wird in der Hetzschrift gewarnt und über die Juden gespöttelt, die die Moslemisierung „mit gemischten Gefühlen“ sehen würden, weil ihnen das „Tributvolk der Deutschen“ abhanden kommen könnte. Aber es brauchte noch einige Rüpeleien mehr von Königshofer, bis er im Herbst 2011 aus der FPÖ ausgeschlossen wurde. Den ZuhörerInnen im Gerichtssaal stockte laut „Tiroler Tageszeitung” (20.6.14) der Atem, als die Richterin Passagen aus der Hetzschrift vorlas.
Die Ermittlungsbehörden haben sich zeitweise mehr damit beschäftigt, ob und wo gegen Königshofer ermittelt werden soll. Anders ist die lange Dauer bis zum Prozess nicht zu erklären.
Jetzt aber wurde Königshofer, der nach wie vor zu dem Text steht, aber die Autorenschaft bestreitet, dafür zur Verantwortung gezogen. Für die Strafbarkeit ist es unerheblich, wer den Text verfasst hat. Entscheidend ist der Umstand der (billigenden) Veröffentlichung. Die mangelnde Öffentlichkeit rettete Königshofer jedenfalls vor einer Verurteilung wegen eines ebenfalls angeklagten Textes, den er an Mitglieder des Landtages verschickt hatte.