Die niedrige Strafe wird vom Gericht damit erklärt, dass sie als Zusatzstrafe zu einer bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen übler Nachrede (gegen Uwe Sailer) verhängt worden sei. Naja — hier ging es immerhin um Verhetzung und Antisemitismus und zwar in einer massiven Dosis!
Ein Tiger versinkt im braunen Schlamm… (Symbolbild)
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Vor der „hefeartigen Ausbreitung der Orientalen“ und den „Samenkanonen der Moslems“ wird da gewarnt und über die Juden gespöttelt, die die Moslemisierung „mit gemischten Gefühlen“ sehen würden, weil ihnen das „Tributvolk der Deutschen“ abhanden kommen könnte. Das alles ist so atemberaubend primitive rassistische und antisemitische Hetze, dass man sich nur wundern kann, warum damals- im Februar 2011 – Königshofer nicht stante pede aus der FPÖ ausgeschlossen bzw. von allen politischen Parteien verurteilt wurde. Da brauchte es noch einige Rüpeleien mehr von Königshofer, bis er im Herbst 2011 aus der FPÖ ausgeschlossen wurde. Den ZuhörerInnen im Gerichtssaal stockte laut „Tiroler Tageszeitung“ jedenfalls der Atem, als die Richterin Passagen aus der Hetzschrift vorlas.
Die Ermittlungsbehörden haben sich zeitweise mehr damit beschäftigt, ob und wo gegen Königshofer ermittelt werden soll. Anders ist die lange Dauer bis zum Verfahren nicht zu erklären.
Jetzt aber wurde Königshofer, der nach wie vor zu dem Text steht, aber die Autorenschaft bestreitet, dafür zur Verantwortung gezogen. Für die Strafbarkeit ist es nämlich egal, wer den Text verfasst hat. Entscheidend ist der Umstand der (billigenden) Veröffentlichung. Die mangelnde Öffentlichkeit rettete Königshofer jedenfalls vor einer Verurteilung wegen eines ebenfalls angeklagten Textes, den er an Mitglieder des Landtages verschickt hatte.