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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Urteil wegen Verhetzung aufgehoben

Die juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung um das von der FPÖ Inns­bruck im Gemein­de­rats­wahl­kampf 2012 affi­chier­te Pla­kat „Hei­mat­lie­be statt Marok­ka­ner-Die­be“ geht in eine neue Run­de. Der dama­li­ge Spit­zen­kan­di­dat der FPÖ Inns­bruck, August Penz, der mitt­ler­wei­le aus der Par­tei aus­ge­tre­ten ist, hat mit der Nich­tig­keits­be­schwer­de gegen sei­ne Ver­ur­tei­lung Recht erhal­ten. Eine Klä­rung der poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung für das Hetz­pla­kat ist durch die Neu­ver­hand­lung aber den­noch nicht zu erwarten.

30. Nov. 2013

Anfang Febru­ar 2013 war Penz vom Lan­des­ge­richt Inns­bruck zu einer Geld­stra­fe von 14.400 Euro (die Hälf­te davon bedingt) ver­ur­teilt wor­den. Die­ses Urteil war gefällt wor­den, nach­dem die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck beim Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Inns­bruck eine Beschwer­de gegen die ursprüng­lich ver­ein­bar­te Diver­si­on ein­ge­bracht hat­te. Die­ser Beschwer­de hat­te das OLG damals statt­ge­ge­ben und damit das Lan­des­ge­richt zu einer Straf­ver­hand­lung gegen Penz verpflichtet.

Jetzt hat das OLG Inns­bruck das Urteil des Lan­des­ge­rich­tes vom Febru­ar mit der Begrün­dung auf­ge­ho­ben, dass dabei die sub­jek­ti­ve Tat­sei­te nur unzu­rei­chend über­prüft wur­de. Außer­dem müs­se auch neu über­prüft wer­den, ob durch den Slo­gan die Men­schen­wür­de des marok­ka­ni­schen Vol­kes wirk­lich ver­letzt wor­den sei.

Ins­ge­samt ist das Geschie­be zwi­schen Lan­des­ge­richt und Ober­lan­des­ge­richt kei­ne Glanz­leis­tung der Jus­tiz. Wir haben schon in unse­rem Bei­trag vom 22.11.2013 dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die eigent­lich span­nen­de Fra­ge die nach der (Mit-)Verantwortung der Bun­des- bzw. Lan­des­par­tei wäre.

Penz, der ursprüng­lich die Ver­ant­wor­tung für das Pla­kat auf sich genom­men hat, das Pla­kat aller­dings dann auch weg­räu­men ließ und sich für den Text ent­schul­dig­te, hat nach sei­nem Aus­tritt aus der FPÖ in einem Inter­view mit der „Zeit“ (27.9.12) mit der Par­tei abge­rech­net und dabei auch die Ver­ant­wor­tung für den Hetz­spruch weitergereicht:

Der Spruch ist nicht von mir gekom­men. Trotz­dem: Ich habe ihn zuerst ver­tei­digt, auch aus Loya­li­tät zur Par­tei. Bis ich nach ein paar Tagen gemerkt habe, das geht ent­schie­den zu weit, nicht zuletzt die Anfein­dun­gen. Dann habe ich mich distan­ziert und auf eige­ne Kos­ten die Pla­ka­te über­kle­ben las­sen. Dass ich die­se Kam­pa­gne ohne Abstim­mung mit Wien abge­bro­chen habe, hat natür­lich die Gesprächs­ba­sis ver­schlech­tert. (zeit.de)

Kon­kret ver­däch­tig­te er Her­bert Kickl, den Gene­ral­se­kre­tär der FPÖ, den Slo­gan ver­fasst zu haben. Stra­che habe ihm, so Penz wei­ter in der „Zeit“, damals eine „auf­mun­tern­de“ SMS des Inhalts „Lass dich von den Rat­ten nicht irri­tie­ren“ geschrie­ben. Die FPÖ bezeich­ne­te Penz in dem Inter­view als eine „höchst unan­stän­di­ge Par­tei“.

Die Chan­ce, dass die Ver­ant­wor­tung für das Hetz­pla­kat in der neu­er­li­chen Ver­hand­lung tat­säch­lich geklärt wird, dürf­te gera­de ange­sichts der Aus­sa­gen von Penz, der den Slo­gan mitt­ler­wei­le selbst als „ras­sis­tisch“ bezeich­net, nicht sehr hoch sein.

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Tirol | Verhetzung

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