Anfang Februar 2013 war Penz vom Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro (die Hälfte davon bedingt) verurteilt worden. Dieses Urteil war gefällt worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck eine Beschwerde gegen die ursprünglich vereinbarte Diversion eingebracht hatte. Dieser Beschwerde hatte das OLG damals stattgegeben und damit das Landesgericht zu einer Strafverhandlung gegen Penz verpflichtet.
Jetzt hat das OLG Innsbruck das Urteil des Landesgerichtes vom Februar mit der Begründung aufgehoben, dass dabei die subjektive Tatseite nur unzureichend überprüft wurde. Außerdem müsse auch neu überprüft werden, ob durch den Slogan die Menschenwürde des marokkanischen Volkes wirklich verletzt worden sei.
Insgesamt ist das Geschiebe zwischen Landesgericht und Oberlandesgericht keine Glanzleistung der Justiz. Wir haben schon in unserem Beitrag vom 22.11.2013 darauf hingewiesen, dass die eigentlich spannende Frage die nach der (Mit-)Verantwortung der Bundes- bzw. Landespartei wäre.
Penz, der ursprünglich die Verantwortung für das Plakat auf sich genommen hat, das Plakat allerdings dann auch wegräumen ließ und sich für den Text entschuldigte, hat nach seinem Austritt aus der FPÖ in einem Interview mit der „Zeit“ (27.9.12) mit der Partei abgerechnet und dabei auch die Verantwortung für den Hetzspruch weitergereicht:
Der Spruch ist nicht von mir gekommen. Trotzdem: Ich habe ihn zuerst verteidigt, auch aus Loyalität zur Partei. Bis ich nach ein paar Tagen gemerkt habe, das geht entschieden zu weit, nicht zuletzt die Anfeindungen. Dann habe ich mich distanziert und auf eigene Kosten die Plakate überkleben lassen. Dass ich diese Kampagne ohne Abstimmung mit Wien abgebrochen habe, hat natürlich die Gesprächsbasis verschlechtert. (zeit.de)
Konkret verdächtigte er Herbert Kickl, den Generalsekretär der FPÖ, den Slogan verfasst zu haben. Strache habe ihm, so Penz weiter in der „Zeit“, damals eine „aufmunternde“ SMS des Inhalts „Lass dich von den Ratten nicht irritieren“ geschrieben. Die FPÖ bezeichnete Penz in dem Interview als eine „höchst unanständige Partei“.
Die Chance, dass die Verantwortung für das Hetzplakat in der neuerlichen Verhandlung tatsächlich geklärt wird, dürfte gerade angesichts der Aussagen von Penz, der den Slogan mittlerweile selbst als „rassistisch“ bezeichnet, nicht sehr hoch sein.