Sachverhaltsdarstellung als PDF.
An die
Staatsanwaltschaft Feldkirch
Schillerstr. 1
6800 Feldkirch
FAX 05522 302 302
Betr. Sachverhaltsdarstellung wg. Verdacht der NS-Wiederbetätigung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit November 2012 tritt eine Gruppe auf, die sich „Nationale Aktion Vorarlberg“ (kurz NAV) nennt. Sie betreibt eine Website mit der Webadresse http://na-vlbg.org/ und eine Facebook-Seite https://www.facebook.com/NationaleAktionVorarlberg . Die Website wird über den US-Provider „Dreamhost“ geführt, über den auch die neonazistische Website „alpen-donau.info“ bzw. das Forum „alinfodo“ gehostet wurden, um sich so der Strafverfolgung durch die österreichischen Behörden zu entziehen.
Die Gruppe „Nationale Aktion Vorarlberg“ ist laut Online-Abfrage im Vereinsregister des Innenministeriums nicht als Verein registriert. Auf ihrer Website setzt sie „Verweise“ (Links) zu neonazistischen Gruppen wie „Freies Netz Süd“, „Widerstand Braunau“ und kommerziellen Versendern von Neonazi-Materialien.
Die Sachverhaltsdarstellung richtet sich daher gegen unbekannte Täter.
Auf ihrer Website schreibt die NAV über sich:
„Das Ziel das uns vereint ist eine Volksgemeinschaft, die sich auf die Identität unseres Volkes beruft. Erreichen wollen wir dies durch eine Revolution, keine gewalttätige, sondern eine Revolution des Geistes. Und zu dieser Revolution wollen wir unseren Beitrag in unserer Region beitragen.“
Mit der Berufung auf die „Volksgemeinschaft“ wird ein zentraler Begriff aus der Ideologie des Nationalsozialismus übernommen und durch den Verweis auf die „Identität unseres Volkes“ auch noch implizit „rassisch“ bzw. rassistisch interpretiert. Im 25-Punkte-Programm der NSDAP heißt es unter Punkt 4 dazu: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“
Die Beteuerung der NAV, dass es sich um „keine gewalttätige, sondern eine Revolution des Geistes“ handle, kann im Kontext mit der Aufforderung, in den organisierten Widerstand einzutreten, bzw. dem Link zu dem Song „Generation, die sich wehrt“ der Neonazi-Band „Hassgesang“ nur als Schutzbehauptung verstanden werden. Die Gruppe „Hassgesang“ ist klar eine Neonazi-Band, die sich nationalsozialistischer Ideologie verpflichtet fühlt: http://de.wikipedia.org/wiki/Hassgesang
Im November 2012 führte NAV gemeinsam mit dem „Freien Netz Süd“ in Hohenems eine Aktion zum „Heldengedenken“ am sogenannten Volkstrauertag ( 25.11.2012) durch. Die Tradition des Volkstrauertages in Deutschland wurde durch das NS-Regime zum „Heldengedenktag“ umgeformt. Während der Volkstrauertag heute in Deutschland wieder als Tag begangen wird, in dem der Toten beider Weltkriege und der Opfer der Gewaltherrschaft gedacht wird, bezieht sich das „Heldengedenken“ der NAV auf den „Heldengedenktag“ der Nazis. Unterstrichen wird das durch die deutliche Bezugnahme auf die „deutsche Jugend“, die Titulierung von Hohenems als „ostmärkisch“ und die gemeinsame Aktion mit den Neonazis vom „Freien Netz Süd“. In der leicht abweichenden Version des „Freien Netzes Süd“ heißt es zum Abschluss des Berichts: „Alle Beteiligten waren sich einig, dass sie auch nächstes Jahr in der deutschen Ostmark diesen Brauch weiter am Leben erhalten werden.“
Im Beitrag „Die Lüge der Demokratie“ auf der Website der NAV vom 23.11.2012 wird die „Abschaffung des demokratischen Systems und die Errichtung einer wahren Volksherrschaft unter Führung einer unbestechlichen Regierung“ gefordert. Der Beitrag richtet sich auch gegen den Parlamentarismus und das „System der Parteiendiktatur“. Im Kontext mit der Bezugnahme auf die „Volksgemeinschaft“ bzw. „Errichtung einer wahren Volksherrschaft“ als Ziel handelt es sich hier nicht um eine zulässige Kritik an Parlamentarismus, Demokratie und Parteien, sondern um eine eindeutige und positive Bezugnahme auf den Nationalsozialismus und die nationalsozialistische Herrschaftsform, die von Gruppierungen wie NAV und „Freies Netz Süd“ propagiert wird.
„Die Politik der Demokraten ist keine Politik für die Interessen des Volkes, sondern eine Politik für die Interessen jener Gruppe von Menschen, welche ihre eigenen Ziele verfolgen. Wir werden verkauft und verraten von den Demokraten. Deshalb sind wir undemokratisch. Denn die Demokratie ist keine Lösung für die bestehenden Probleme, sondern die Ursache. Und Probleme sollte man – wenn möglich – auch an der Wurzel packen.”
Darum fordern wir eine Abschaffung des demokratischen Systems und die Errichtung einer wahren Volksherrschaft unter Führung einer unbestechlichen Regierung, welche ihr Tun und Handeln in den Dienst des Volkes stellt. Wir fordern eine Regierung, welche sich nicht in unterschiedliche Teile (lat. pars/partis = Teil, Richtung – ergo: Vertreten Parteien nicht das ganze Volk, sondern nur die Interessen ihrer Klientel) aufspalten lässt, sondern als Einheit für das gesamte Volk handelt.“
Die Ablehnung der Demokratie war mit der Forderung der Zerschlagung von politischen Parteien eines der wesentlichen Merkmale der nationalsozialistischen Ideologie, die „Gleichschaltung“ und Terror gegen Andersdenkende folgerichtig unmittelbare Folge der „Machtergreifung“ im Jahr 1933 in Deutschland.
Dementsprechend richtet die NAV in einem Beitrag mit dem Titel „Volksrepublik Österreich?“ (11.1.2013) ihre Propaganda auch gegen das NS-Verbotsgesetz, das als „Sammlung von Gummiparagrafen der Besatzerjustiz“ und „Gesinnungsterror“ bezeichnet wird.
Dem Beitrag vom 15.1.2013 auf der Website der NAV mit dem Titel „Präsenz-und Zivildienst erhalten“ wurde ein Posting von“ wotan88“ hinzugefügt. Auch hier eine deutliche Bezugnahme auf den Nationalsozialismus durch die bekannte Ziffernfolge „88“ für „Heil Hitler“.
Nach Ansicht des Sachverhaltslegers begründen die hier beschriebenen Äußerungen und Umstände den Verdacht der NS-Wiederbetätigung bzw. des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz durch die NAV.
Ich ersuche deshalb um eine Prüfung der von mir geschilderten Sachverhalte und ersuche, mich vom Ergebnis Ihrer Ermittlungen zu informieren.
PS: Link zum Bericht des bayr. Verfassungsschutzes für das Jahr 2011 betr. Freies Netz Süd: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/4037479/Verfassungsschutzbericht%202011.pdf