Martin Graf freut sich, weil die Klage zur Abberufung der Stiftungsvorstände der Meschar- Privatstiftung abgewiesen wurde. Heinrich Strache freut sich, weil eine Strafanzeige aus dem Jahr 2010, die auch gegen ihn wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bzw. NS-Wiederbetätigung gerichtet war, eingestellt wurde. Nur der ehemalige Freiheitliche, der Hotelier August Penz, kann sich nicht freuen: die Staatsanwaltschaft brachte gegen die vereinbarte Diversion Beschwerde ein. Was ist da los?
August Penz, dem ehemaligen Spitzenkandidaten der FPÖ für die Gemeinderatswahl in Innsbruck, drohte noch im September 2012 ein Verfahren wegen Verhetzung wegen des Plakats „Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe“. Penz, der in der Folge mit einer Diversion einverstanden war, hat in Interviews die Verantwortung für den Hetz-Slogan der Bundes-FPÖ zugewiesen. Wäre die Diversion von der Staatsanwaltschaft nicht beeinsprucht worden, könnte die entscheidende Frage, wer für den Hetzslogan tatsächlich verantwortlich ist, wohl nicht mehr geklärt werden. Es besteht also noch Hoffnung auf Aufklärung!
Auch Weihnachtskekse waren ein Wahlkampfthema
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Martin Graf muss auf Harald Vilimsky, Andreas Unterberger, „unzensuriert.at“ und den Blog „erstaunlich.at“ verweisen, um sich nach Abweisung der Klage nach Abberufung der Stiftungsvorstände durch das Handelsgericht Wien richtig entlastet zu fühlen.
[youtube YhZJjUp5K2M] Vilimsky unter Strom-
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt offensichtlich nach wie vor wegen Betrugs und Untreue in dieser Causa gegen Martin Graf und auch die Urteilsbegründung des Handelsgerichts ist nicht wirklich lustig:
„Das Gericht gesteht Zanger zufolge zwar ein, dass die Erwartungen der Stifterin nicht in dem von ihr erwarteten Ausmaß erfüllt worden seien, sei jedoch der Meinung, dass der Stiftungszweck durch die Vermögensgebahrung des Stiftungsvorstandes nicht gefährdet sei.
Die Reduzierung des seinerzeit vorhandenen festverzinslichen Wertpapierdepots sei retrospektiv betrachtet kritisch zu sehen. Weiters habe der Stiftungsvorstand auch Risikobeteiligungen in Kauf genommen, „die sich nach anfänglichen Dividendenzuschüssen jedenfalls als wertlos erwiesen”. Das Gericht meinte dennoch, dass diese Form der Veranlagung zum damaligen Zeitpunkt der Anschaffung nicht ungewöhnlich gewesen sei und sich das effektive Risikopotenzial erst in den Folgejahren gezeigt habe.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb jener Liegenschaftsanteile, in dem die Gastwirtschaft von Grafs Bruders eingemietet ist, sprach das Gericht zwar von einer „optischen Schieflage“, geht aber nicht davon aus, dass der Kauf zum Nachteil der Stiftung getätigt wurde.“ (APA vom 19.10.2012)
Für Harald Vilimsky und erstaunlich.at ist damit dennoch die Anti-Graf-Kampagne zusammengebrochen, Andreas Unterberger quält die Frage: “Werden sich die Medien (oder gar die politischen Gegner Grafs) in irgendeiner Weise entschuldigen?“ und Grafs Medienorgan unzensuriert.at bejammert wortreich das Schweigen der Medien. Die Stifterin Gertraud Meschar will übrigens gegen die Entscheidung Rechtsmittel ergreifen.
Auch in einer schon älteren Ermittlung gegen Graf wegen des Verdachts der Untreue (es geht um seine Tätigkeit in Seibersdorf) gibt es noch keine Entscheidung.
Bleibt noch Strache selbst. Etliche Medien berichteten im Rahmen einer „Nachträglichen Mitteilung“ in den letzten Tagen darüber, dass die im Mai 2010 vom Rechtsanwalt Dr. Zanger angestrengte Anzeige gegen Strache wegen Bildung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (§ 278 a StBG), Verhetzung (§ 283 StGB) und nach dem NS- Verbotsgesetz eingestellt worden sei.
Die Anzeige von 2010 hatte sich nicht nur gegen Strache, sondern mehr als 50 weitere Personen gerichtet. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278 a StGB war zwar originell, aber völlig überzogen.
Die Staatsanwaltschaft ‚die jetzt das Verfahren eingestellt hat, hat nie einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Strache eingebracht. Im Unterschied dazu wurde die Immunität von Strache in der Auseinandersetzung mit Eduard Moschitz wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) und der Verleumdung (§ 297 StGB) aufgehoben. Die Ermittlungen sind noch immer nicht abgeschlossen.
Strache in der Doku „Am rechten Rand”
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Entwarnung ist bei den genannten Personen jedenfalls nicht angebracht.