Verfahren gegen Freiheitliche: Keine Entwarnung!

Lesezeit: 3 Minuten

Mar­tin Graf freut sich, weil die Kla­ge zur Abbe­ru­fung der Stif­tungs­vor­stän­de der Meschar- Pri­vat­stif­tung abge­wie­sen wur­de. Hein­rich Stra­che freut sich, weil eine Straf­an­zei­ge aus dem Jahr 2010, die auch gegen ihn wegen des Ver­dachts auf Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung bzw. NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gerich­tet war, ein­ge­stellt wur­de. Nur der ehe­ma­li­ge Frei­heit­li­che, der Hote­lier August Penz, kann sich nicht freu­en: die Staats­an­walt­schaft brach­te gegen die ver­ein­bar­te Diver­si­on Beschwer­de ein. Was ist da los?

August Penz, dem ehe­ma­li­gen Spit­zen­kan­di­da­ten der FPÖ für die Gemein­de­rats­wahl in Inns­bruck, droh­te noch im Sep­tem­ber 2012 ein Ver­fah­ren wegen Ver­het­zung wegen des Pla­kats „Hei­mat­lie­be statt Marok­ka­ner-Die­be“. Penz, der in der Fol­ge mit einer Diver­si­on ein­ver­stan­den war, hat in Inter­views die Ver­ant­wor­tung für den Hetz-Slo­gan der Bun­des-FPÖ zuge­wie­sen. Wäre die Diver­si­on von der Staats­an­walt­schaft nicht beein­sprucht wor­den, könn­te die ent­schei­den­de Fra­ge, wer für den Hetz­slo­gan tat­säch­lich ver­ant­wort­lich ist, wohl nicht mehr geklärt wer­den. Es besteht also noch Hoff­nung auf Aufklärung!


Auch Weih­nachts­kek­se waren ein Wahlkampfthema
-

Mar­tin Graf muss auf Harald Vilims­ky, Andre­as Unter­ber­ger, „unzensuriert.at“ und den Blog „erstaunlich.at“ ver­wei­sen, um sich nach Abwei­sung der Kla­ge nach Abbe­ru­fung der Stif­tungs­vor­stän­de durch das Han­dels­ge­richt Wien rich­tig ent­las­tet zu fühlen.

[you­tube YhZJjUp5K2M] Vilims­ky unter Strom
-

Die Staats­an­walt­schaft Wien ermit­telt offen­sicht­lich nach wie vor wegen Betrugs und Untreue in die­ser Cau­sa gegen Mar­tin Graf und auch die Urteils­be­grün­dung des Han­dels­ge­richts ist nicht wirk­lich lustig:


„Das Gericht gesteht Zan­ger zufol­ge zwar ein, dass die Erwar­tun­gen der Stif­te­rin nicht in dem von ihr erwar­te­ten Aus­maß erfüllt wor­den sei­en, sei jedoch der Mei­nung, dass der Stif­tungs­zweck durch die Ver­mö­gens­ge­bah­rung des Stif­tungs­vor­stan­des nicht gefähr­det sei.

Die Redu­zie­rung des sei­ner­zeit vor­han­de­nen fest­ver­zins­li­chen Wert­pa­pier­de­pots sei retro­spek­tiv betrach­tet kri­tisch zu sehen. Wei­ters habe der Stif­tungs­vor­stand auch Risi­ko­be­tei­li­gun­gen in Kauf genom­men, „die sich nach anfäng­li­chen Divi­den­den­zu­schüs­sen jeden­falls als wert­los erwie­sen”. Das Gericht mein­te den­noch, dass die­se Form der Ver­an­la­gung zum dama­li­gen Zeit­punkt der Anschaf­fung nicht unge­wöhn­lich gewe­sen sei und sich das effek­ti­ve Risi­ko­po­ten­zi­al erst in den Fol­ge­jah­ren gezeigt habe.

Im Zusam­men­hang mit dem Erwerb jener Lie­gen­schafts­an­tei­le, in dem die Gast­wirt­schaft von Grafs Bru­ders ein­ge­mie­tet ist, sprach das Gericht zwar von einer „opti­schen Schief­la­ge“, geht aber nicht davon aus, dass der Kauf zum Nach­teil der Stif­tung getä­tigt wur­de.“ (APA vom 19.10.2012)


 
Für Harald Vilims­ky und erstaunlich.at ist damit den­noch die Anti-Graf-Kam­pa­gne zusam­men­ge­bro­chen, Andre­as Unter­ber­ger quält die Fra­ge: “Wer­den sich die Medi­en (oder gar die poli­ti­schen Geg­ner Grafs) in irgend­ei­ner Wei­se ent­schul­di­gen?“ und Grafs Medi­en­or­gan unzensuriert.at bejam­mert wort­reich das Schwei­gen der Medi­en. Die Stif­te­rin Ger­traud Meschar will übri­gens gegen die Ent­schei­dung Rechts­mit­tel ergreifen.

Auch in einer schon älte­ren Ermitt­lung gegen Graf wegen des Ver­dachts der Untreue (es geht um sei­ne Tätig­keit in Sei­bers­dorf) gibt es noch kei­ne Entscheidung.

Bleibt noch Stra­che selbst. Etli­che Medi­en berich­te­ten im Rah­men einer „Nach­träg­li­chen Mit­tei­lung“ in den letz­ten Tagen dar­über, dass die im Mai 2010 vom Rechts­an­walt Dr. Zan­ger ange­streng­te Anzei­ge gegen Stra­che wegen Bil­dung bzw. Betei­li­gung an einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on (§ 278 a StBG), Ver­het­zung (§ 283 StGB) und nach dem NS- Ver­bots­ge­setz ein­ge­stellt wor­den sei.

Die Anzei­ge von 2010 hat­te sich nicht nur gegen Stra­che, son­dern mehr als 50 wei­te­re Per­so­nen gerich­tet. Der Vor­wurf der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on nach § 278 a StGB war zwar ori­gi­nell, aber völ­lig überzogen.

Die Staats­an­walt­schaft ‚die jetzt das Ver­fah­ren ein­ge­stellt hat, hat nie einen Antrag auf Auf­he­bung der par­la­men­ta­ri­schen Immu­ni­tät von Stra­che ein­ge­bracht. Im Unter­schied dazu wur­de die Immu­ni­tät von Stra­che in der Aus­ein­an­der­set­zung mit Edu­ard Mos­chitz wegen des Vor­wurfs der fal­schen Beweis­aus­sa­ge (§ 288 StGB) und der Ver­leum­dung (§ 297 StGB) auf­ge­ho­ben. Die Ermitt­lun­gen sind noch immer nicht abgeschlossen.


Stra­che in der Doku „Am rech­ten Rand”
-

Ent­war­nung ist bei den genann­ten Per­so­nen jeden­falls nicht angebracht.