Verfahren gegen Freiheitliche: Keine Entwarnung!

Mar­tin Graf freut sich, weil die Klage zur Abberu­fung der Stiftungsvorstände der Meschar- Pri­vat­s­tiftung abgewiesen wurde. Hein­rich Stra­che freut sich, weil eine Strafanzeige aus dem Jahr 2010, die auch gegen ihn wegen des Ver­dachts auf Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung bzw. NS-Wieder­betä­ti­gung gerichtet war, eingestellt wurde. Nur der ehe­ma­lige Frei­heitliche, der Hote­lier August Penz, kann sich nicht freuen: die Staat­san­waltschaft brachte gegen die vere­in­barte Diver­sion Beschw­erde ein. Was ist da los?

August Penz, dem ehe­ma­li­gen Spitzenkan­di­dat­en der FPÖ für die Gemein­der­atswahl in Inns­bruck, dro­hte noch im Sep­tem­ber 2012 ein Ver­fahren wegen Ver­het­zung wegen des Plakats „Heimatliebe statt Marokkan­er-Diebe“. Penz, der in der Folge mit ein­er Diver­sion ein­ver­standen war, hat in Inter­views die Ver­ant­wor­tung für den Hetz-Slo­gan der Bun­des-FPÖ zugewiesen. Wäre die Diver­sion von der Staat­san­waltschaft nicht beein­sprucht wor­den, kön­nte die entschei­dende Frage, wer für den Het­zs­lo­gan tat­säch­lich ver­ant­wortlich ist, wohl nicht mehr gek­lärt wer­den. Es beste­ht also noch Hoff­nung auf Aufklärung!


Auch Wei­h­nachtskekse waren ein Wahlkampfthema
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Mar­tin Graf muss auf Har­ald Vil­im­sky, Andreas Unter­berg­er, „unzensuriert.at“ und den Blog „erstaunlich.at“ ver­weisen, um sich nach Abweisung der Klage nach Abberu­fung der Stiftungsvorstände durch das Han­dels­gericht Wien richtig ent­lastet zu fühlen.

[youtube YhZJjUp5K2M] Vil­im­sky unter Strom
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Die Staat­san­waltschaft Wien ermit­telt offen­sichtlich nach wie vor wegen Betrugs und Untreue in dieser Causa gegen Mar­tin Graf und auch die Urteils­be­grün­dung des Han­dels­gerichts ist nicht wirk­lich lustig:


„Das Gericht geste­ht Zanger zufolge zwar ein, dass die Erwartun­gen der Stifterin nicht in dem von ihr erwarteten Aus­maß erfüllt wor­den seien, sei jedoch der Mei­n­ung, dass der Stiftungszweck durch die Ver­mö­gens­ge­bahrung des Stiftungsvor­standes nicht gefährdet sei.

Die Reduzierung des sein­erzeit vorhan­de­nen festverzinslichen Wert­pa­pierde­pots sei ret­ro­spek­tiv betra­chtet kri­tisch zu sehen. Weit­ers habe der Stiftungsvor­stand auch Risiko­beteili­gun­gen in Kauf genom­men, „die sich nach anfänglichen Div­i­den­den­zuschüssen jeden­falls als wert­los erwiesen”. Das Gericht meinte den­noch, dass diese Form der Ver­an­la­gung zum dama­li­gen Zeit­punkt der Anschaf­fung nicht ungewöhn­lich gewe­sen sei und sich das effek­tive Risikopoten­zial erst in den Fol­ge­jahren gezeigt habe.

Im Zusam­men­hang mit dem Erwerb jen­er Liegen­schaft­san­teile, in dem die Gast­wirtschaft von Grafs Brud­ers eingemietet ist, sprach das Gericht zwar von ein­er „optis­chen Schieflage“, geht aber nicht davon aus, dass der Kauf zum Nachteil der Stiftung getätigt wurde.“ (APA vom 19.10.2012)


 
Für Har­ald Vil­im­sky und erstaunlich.at ist damit den­noch die Anti-Graf-Kam­pagne zusam­menge­brochen, Andreas Unter­berg­er quält die Frage: “Wer­den sich die Medi­en (oder gar die poli­tis­chen Geg­n­er Grafs) in irgen­dein­er Weise entschuldigen?“ und Grafs Medienor­gan unzensuriert.at bejam­mert wortre­ich das Schweigen der Medi­en. Die Stifterin Ger­traud Meschar will übri­gens gegen die Entschei­dung Rechtsmit­tel ergreifen.

Auch in ein­er schon älteren Ermit­tlung gegen Graf wegen des Ver­dachts der Untreue (es geht um seine Tätigkeit in Seibers­dorf) gibt es noch keine Entscheidung.

Bleibt noch Stra­che selb­st. Etliche Medi­en berichteten im Rah­men ein­er „Nachträglichen Mit­teilung“ in den let­zten Tagen darüber, dass die im Mai 2010 vom Recht­san­walt Dr. Zanger angestrengte Anzeige gegen Stra­che wegen Bil­dung bzw. Beteili­gung an ein­er krim­inellen Organ­i­sa­tion (§ 278 a StBG), Ver­het­zung (§ 283 StGB) und nach dem NS- Ver­bots­ge­setz eingestellt wor­den sei.

Die Anzeige von 2010 hat­te sich nicht nur gegen Stra­che, son­dern mehr als 50 weit­ere Per­so­n­en gerichtet. Der Vor­wurf der Bil­dung ein­er krim­inellen Organ­i­sa­tion nach § 278 a StGB war zwar orig­inell, aber völ­lig überzogen.

Die Staat­san­waltschaft ‚die jet­zt das Ver­fahren eingestellt hat, hat nie einen Antrag auf Aufhe­bung der par­la­men­tarischen Immu­nität von Stra­che einge­bracht. Im Unter­schied dazu wurde die Immu­nität von Stra­che in der Auseinan­der­set­zung mit Eduard Moschitz wegen des Vor­wurfs der falschen Beweisaus­sage (§ 288 StGB) und der Ver­leum­dung (§ 297 StGB) aufge­hoben. Die Ermit­tlun­gen sind noch immer nicht abgeschlossen.


Stra­che in der Doku „Am recht­en Rand”
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Ent­war­nung ist bei den genan­nten Per­so­n­en jeden­falls nicht angebracht.