Der Angeklagte Jürgen H. (32) hat auf Facebook nicht nur seine politische Einstellung mit NPD / FPÖ ziemlich deutlich umrissen, sondern sie auch mit etlichen Fotos illustriert.
Jürgen H. politische Einstellung: NPD/FPÖ und seine Religion: W.O.T.A.N Strache
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Auf diesen war etwa sein mit einigen Nazi-Symbolen wie Reichsadler, SS-Rune usw. verziertes Auto zu sehen. Die Verzierungen auf dem nicht virtuellen Pkw hatte auch ein Polizist bemerkt und H. geraten, sie zu entfernen, weil sie „hart an der Grenze, aber nicht strafbar“ seien. H. wollte das vor Gericht als Freibrief interpretieren. Der Staatsanwalt gab daher eine Rechtsbelehrung: durch das Posten der Fotos auf Facebook habe H. die NS-Symbole einem breiteren Publikum zugänglich gemacht und sich daher propagandistisch im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt.
Jürgen H.s Facebook-Seite: mehr als „hart an der Grenze”
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Ja, wenn das nur die einzige Wiederbetätigung gewesen wäre! Jürgen H. war auch aktiv mit einer FB-Gruppe „Nationaler Widerstand“, wurde gesperrt und betrachtete die Sperre als Zeichen dafür, auf dem richtigen Weg zu sein:
„alles was wir machen wird gesperrt das zeigt uns das (!) wir am richtigen weg sind und warum? Weil sie furchtbare angst haben denn unsere bewegung ist nicht mehr aufzuhalten und wenn wir oben sind wissen sie ganz genau das (!) sie alle weg sind in diesem sinne 14 / 88“.
Was 14 / 88 bedeutet, wollte er vor Gericht nicht so genau wissen. Auch die Bedeutung seines NS-Schmucks war ihm nicht mehr geläufig. Kurz: H. versuchte eine sehr beliebte Verteidigungsstrategie anzuwenden und flüchtete sich in seinem Schlusswort in die verzweifelte Feststellung, wenn er gewusst hätte, was da rauskommt, hätte er das nicht gemacht.
Der Staatsanwalt empfahl ihm hingegen: „Kaufen Sie sich ein Geschichtsbuch und lesen Sie nach, was wirklich passiert ist“. Leute wie H. seien nämlich der Grund, „warum die braune Suppe nicht austrocknen“ wolle.
Das Geschichtsbuch gegen Nazi-Postings auf dem Gesichtsbuch hat ja schon fast Kalauer-Qualität, aber weder dem Staatsanwalt noch dem Angeklagten dürfte zu diesem Zeitpunkt der Sinn nach Scherzen gewesen sein. Den Geschworenen auch nicht: 18 Monate bedingte Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit – daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Mittlerweile hat Jürgen H. sein Konto auf Facebook schon ein bisschen aufgeräumt: nur die politische Einstellung NPD / FPÖ ist die gleiche geblieben.
↳ St. Pölten/Innsbruck: Prozesse wegen Wiederbetätigung
↳derstandard.at — NS-Posts auf Facebook: 18 Monate bedingte Haft