St.Pölten: Geschichtsbuch und 18 Monate gegen Nazi-Postings

Lesezeit: 2 Minuten

Am Lan­des­ge­richt St.Pölten wur­de am 8. März die Ver­hand­lung gegen Jür­gen H. wegen Ver­bre­chen nach dem NS-Ver­bots­ge­setz fort­ge­setzt und mit einem Urteil vor­läu­fig abge­schlos­sen. Ergeb­nis: von von Nazi-Pos­tings auf Face­book ist abzuraten!

Der Ange­klag­te Jür­gen H. (32) hat auf Face­book nicht nur sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung mit NPD / FPÖ ziem­lich deut­lich umris­sen, son­dern sie auch mit etli­chen Fotos illustriert.


Jür­gen H. poli­ti­sche Ein­stel­lung: NPD/FPÖ und sei­ne Reli­gi­on: W.O.T.A.N Strache
-

Auf die­sen war etwa sein mit eini­gen Nazi-Sym­bo­len wie Reichs­ad­ler, SS-Rune usw. ver­zier­tes Auto zu sehen. Die Ver­zie­run­gen auf dem nicht vir­tu­el­len Pkw hat­te auch ein Poli­zist bemerkt und H. gera­ten, sie zu ent­fer­nen, weil sie „hart an der Gren­ze, aber nicht straf­bar“ sei­en. H. woll­te das vor Gericht als Frei­brief inter­pre­tie­ren. Der Staats­an­walt gab daher eine Rechts­be­leh­rung: durch das Pos­ten der Fotos auf Face­book habe H. die NS-Sym­bo­le einem brei­te­ren Publi­kum zugäng­lich gemacht und sich daher pro­pa­gan­dis­tisch im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes wiederbetätigt.


Jür­gen H.s Face­book-Sei­te: mehr als „hart an der Grenze”
-

Ja, wenn das nur die ein­zi­ge Wie­der­be­tä­ti­gung gewe­sen wäre! Jür­gen H. war auch aktiv mit einer FB-Grup­pe „Natio­na­ler Wider­stand“, wur­de gesperrt und betrach­te­te die Sper­re als Zei­chen dafür, auf dem rich­ti­gen Weg zu sein:

„alles was wir machen wird gesperrt das zeigt uns das (!) wir am rich­ti­gen weg sind und war­um? Weil sie furcht­ba­re angst haben denn unse­re bewe­gung ist nicht mehr auf­zu­hal­ten und wenn wir oben sind wis­sen sie ganz genau das (!) sie alle weg sind in die­sem sin­ne 14 / 88“.

Was 14 / 88 bedeu­tet, woll­te er vor Gericht nicht so genau wis­sen. Auch die Bedeu­tung sei­nes NS-Schmucks war ihm nicht mehr geläu­fig. Kurz: H. ver­such­te eine sehr belieb­te Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie anzu­wen­den und flüch­te­te sich in sei­nem Schluss­wort in die ver­zwei­fel­te Fest­stel­lung, wenn er gewusst hät­te, was da raus­kommt, hät­te er das nicht gemacht.

Der Staats­an­walt emp­fahl ihm hin­ge­gen: „Kau­fen Sie sich ein Geschichts­buch und lesen Sie nach, was wirk­lich pas­siert ist“. Leu­te wie H. sei­en näm­lich der Grund, „war­um die brau­ne Sup­pe nicht aus­trock­nen“ wol­le.

Das Geschichts­buch gegen Nazi-Pos­tings auf dem Gesichts­buch hat ja schon fast Kalau­er-Qua­li­tät, aber weder dem Staats­an­walt noch dem Ange­klag­ten dürf­te zu die­sem Zeit­punkt der Sinn nach Scher­zen gewe­sen sein. Den Geschwo­re­nen auch nicht: 18 Mona­te beding­te Haft. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft erbat sich Bedenk­zeit – daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Mitt­ler­wei­le hat Jür­gen H. sein Kon­to auf Face­book schon ein biss­chen auf­ge­räumt: nur die poli­ti­sche Ein­stel­lung NPD / FPÖ ist die glei­che geblieben.

St. Pölten/Innsbruck: Pro­zes­se wegen Wiederbetätigung

derstandard.at — NS-Posts auf Face­book: 18 Mona­te beding­te Haft