In der „Aula“ vom Juni 2011 publiziert der alte Herr der Burschenschaft Danubia in München Fred Duswald den widerlichen Beitrag „Lügt Klüger?“. Duswald, der in den 1970er-Jahren Funktionär der NDP des Norbert Burger und des 1998 behördlich aufgelösten Vereins Dichterstein Offenhausen war, ist bei den Burschenschaften gern gesehener Referent. Duswald schreibt oft in der „Aula“, auch in Mölzers „Zur Zeit“. Diesmal über den Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Rede von Ruth Klüger.
Die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Gedenken daran gehen Duswald gegen den Strich. Deshalb zitiert er gerne Quellen wie den „Zeitzeugen“ Hanns Kreczi, „gewesener Sekretär des Linzer Oberbürgermeisters Langoth“. Franz Langoth war illegaler Nazi, Nazi-Bürgermeister von Linz und Richter am Volksgerichtshof, Hanns Kreczi der Mitarbeiter des Nazi-Bürgermeisters, der seine einschlägigen Erfahrungen später als Leiter des Kulturamts der Stadt Linz noch nutzen durfte. Duswald fasst seine historischen Quellen zu folgender Aussage zusammen:
Ist die Befreiung von Gefangenen, die sich im Handumdrehen als Landplage entlarven, Grund zum Feiern? Doch kein auch noch so flüchtiger Gedanke an die unschuldigen Opfer der Kazetler-Exzesse trübte die Stimmung, als die Literatin Ruth Klüger „gegen Gewalt und Rassismus” im österreichischen Parlament das Wort ergriff. [Hervorhebungen SdR]
An anderer Stelle ist von den KZ-Insassen als den „zum überwiegenden Teil kriminellen Elemente[n]“ die Rede, von den „Kriminellen“, die sich „gar als ‚Ehrenbürger’ gebärdeten“.
Nach dieser unfassbaren Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus wendet sich Duswald Ruth Klüger zu: „Schon frühzeitig hatte Ruth Klüger gelernt, Reime zu schmieden.“ Mit diesem beiläufigen, abwertenden und angesichts der „Umstände“, in denen Klüger ihre Gedichte im Kopf verfasste, unglaublich zynischen Satz leitet Duswald seine „Analyse“ der Klüger-Gedichte ein: „Woher aber wusste der Backfisch, dass zum Stichtag, an dem sie das Gedicht erdachte, fünf Millionen Leichen verbrannt worden sind?“
Klüger selbst gibt in ihrer Gedenkrede dazu Auskunft: „Es gibt auch gelegentlich die Unterstellung, dass wir gar nicht wussten, was los war. (Ich schnappte ja sogar übertriebene Zahlen auf, wie sie eben hörten: In Auschwitz wurden insgesamt eineinhalb Millionen Juden vergast, nicht fünf, wie in meinem Gedicht.)“
Duswald interessieren Klügers Erklärungen aber nicht. Ihr Satz aus dem Gedicht „Blick zur roten Flamme hin: Einzig wahr ist der Kamin“ wird von Duswald, dem Experten für revisionistische Geschichtsbetrachtung, sofort als unsachliche und unwahre „Phantasie“ denunziert: „In Wahrheit gab und gibt es kein einziges feuerspeiendes Krema, weil Koks ein kurzflammiger Brennstoff ist, die Flammen bei der Verbrennung nicht einmal bis zur Leiche reichen und daher während des Prozesses die Muffel nicht verlassen.“
Das Mordwerkzeug Krematorium, von Duswald verniedlichend „Krema“ genannt, ist für ihn der Hebel, um eine Neubewertung des Holocaust zu erzwingen. Das sagt Duswald natürlich nur indirekt: „Aussagen von Zeitzeugen, die in der Nähe von Krematorien Rauch und Feuer wahrgenommen haben wollen, sind unwahr.“
Sein Beweis ist der namentlich nicht genannte Walter Lüftl, den er so vorstellt: „Schon 1991 konnte man im Organ der Österreichischen Bundesingenieurkammer, der Zeitschrift Konstruktiv, zum Themengebiet Krematorien vom Präsident dieser Körperschaft öffentlichen Rechts folgendes lesen …“ Lüftl ist ein simpler Holocaust-Leugner und Rechtsextremist. Eine gute Zusammenfassung seiner revisionistischen und rechtsextremen Karriere findet sich auf Wikpedia. Dort ist auch zu lesen, dass ein Verfahren gegen Lüftl wegen Wiederbetätigung im Jahr 1994 durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit einer ziemlich skandalösen Begründung eingestellt wurde, aber der Herausgeber und Schriftleiter der „Aula“ wegen eines Berichtes, der sich auf Lüftls „Gutachten“ berufen hatte, zu einer Geld- und Haftstrafe (bedingt) verurteilt wurde.
Das erwarten wir auch für Duswalds Hetzschrift. Denn im Verbotsgesetz heisst es:
- § 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
- § 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Gedenkrede von Ruth Klüger im Parlament (pdf).