Über einen Anruf erfuhr er zunächst von dem Polizisten am Telefon, dass es sich dabei sicher nur um einen Wahnsinnigen handle, der da am 10.2.2011 zahlreiche Pickerl und Flugblätter mit der „Volkstod“-Propaganda aufgebracht habe. Die Aufforderung, die Nazi-Propaganda sicherzustellen, konterte der Beamte damit, dass er dafür sicher keinen Streifenwagen losschicken werde, das sei es einfach nicht wert.
Dem „Kurier“ sagte Landespolizeichef Pilsl dazu: „Ich bin nicht glücklich darüber und es tut mir leid.” Er entschuldigte das Verhalten seiner Beamten damit, dass nicht eine Polizeistation diese Anzeige bearbeiten könne, sondern der Verfassungsschutz das machen müsse. Er habe aber deponiert, „dass derartige Meldungen künftig entgegengenommen werden müssen“ (Kurier, 26.2.2011).
Na, da sind wir aber froh, dass Anzeigen wegen Verbrechen nach dem NS-Verbotsgesetz bzw. der Verhetzung in Zukunft auch von jeder Polizeidienststelle in OÖ entgegengenommen werden! Was der Landespolizeichef hier klarstellt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Jeder Verdacht auf Verbrechen erzwingt polizeiliches Handeln!
Der Vorfall in Linz illustriert nur allzu deutlich, dass es bei manchen in der Polizei (noch immer) kein Problembewusstsein zu Neonazi-Aktivitäten gibt. Die Entschuldigung des Landespolizeichefs ist ein Anfang, der Hinweis auf den Verfassungsschutz allerdings entbehrlich: jede Polizeistelle ist verpflichtet, eine Anzeige wegen NS-Wiederbetätigung nicht nur entgegenzunehmen, sondern auch zu bearbeiten!
Die „Volkstod“-Klebe- und Flugblattaktionen haben in den letzten Wochen vorhergegangene Aktionen, bei denen Alpen-Donau und AfP-Flugblätter – zumeist gemeinsam – verteilt wurden, abgelöst. Auf der Homepage der „Volkstod“-Nazis werden einzelne dieser Aktionen auch beschrieben und illustriert. Die Orte, an denen verteilt und geklebt wird, entsprechen den alten Mustern.
(Quelle: Kurier OÖ, 26.2.2011)