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Lesezeit: 6 Minuten

Freisprüche, Ausreden und nicht gelöschte Nazi-Postings

Am Lan­des­ge­richt Wien ende­te ein mut­maß­li­cher Hit­ler­gruß mit einem erstaun­li­chen Frei­spruch, ein anti­se­mi­ti­sches Pos­ting vor­erst mit Diver­si­on. Im Bur­gen­land wur­de ein FPÖ-Mit­glied wegen Nazi-Pos­tings ver­ur­teilt – eini­ge sind trotz­dem noch online.

5. Juni 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Frei­spruch für Homophobie
  • Wien: Frei­spruch für Hitlergruß
  • Wien: Bewäh­rungs­hil­fe gefähr­det Diversion?
  • Eisen­stadt: Wie­der­be­tä­ti­gung trotz Urteil aufrecht?

Wien: Freispruch für Homophobie

Einen (noch nicht rechts­kräf­ti­gen) Frei­spruch vom Vor­wurf der Ver­het­zung gab es für den Pen­sio­nis­ten R. (63) am 29. Mai am Lan­des­ge­richt Wien. Auf die Prä­sen­ta­ti­on des Rechts­extre­mis­mus-Berich­tes des DÖW folg­ten in einer Face­book-Grup­pe hef­ti­ge Debat­ten, weil die FPÖ im Bericht 252-mal erwähnt wor­den war. Ein Kom­men­ta­tor frag­te frech, „Was hat die FPÖ jemals für uns getan?“, der Admi­nis­tra­tor rich­te­te an den Mann die Bemer­kung, „Es ist eine ganz ein­fa­che Fra­ge, es tut mir leid, wenn sie dich über­for­dert“, wor­auf der Ange­klag­te ant­wor­te­te: „mit schwuch­teln befas­se ich mich nicht“

Erwäh­nens­wert von die­ser Ver­hand­lung sind in ers­ter Linie die Pirou­et­ten, die der Ver­tei­di­ger vor­führ­te. Frü­her sei das ein harm­lo­ses Schimpf­wort wie „Idi­ot” gewe­sen, erst in den letz­ten Jah­ren sei die Erwäh­nung straf­bar gewor­den. Da habe ein Wer­te­wan­del statt­ge­fun­den, mein­te er. Der Ange­klag­te sei eben einem Arbei­ter­mi­lieu ver­haf­tet, wo man noch immer so spre­che und dabei nichts Böses damit ver­bin­de und kei­nes­wegs die Men­schen­wür­de ver­let­zen wolle.

Weil der Admi­nis­tra­tor der Grup­pe, der die Het­ze ange­zeigt hat­te, kei­ne Zustim­mung zur Straf­ver­fol­gung wegen Belei­di­gung geben hat, stand „nur“ das Delikt der Ver­het­zung in der Ankla­ge. Der Rich­ter erklär­te dann auch, dass er den Ange­klag­ten zwar wegen Belei­di­gung ver­ur­teilt hät­te, wenn er dafür die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung erhal­ten hät­te, Ver­het­zung sah er – so wie der Ange­klag­te und des­sen Ver­tei­di­ger – nicht, daher ver­füg­te er einen noch nicht rechts­kräf­ti­gen Freispruch.

Wien: Freispruch für Hitlergruß

Einen völ­lig unver­ständ­li­chen Frei­spruch vom Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gab es am 29. Mai für Kevin S. (27), der laut Ankla­ge am 2. Novem­ber 2025 nach dem Eis­ho­ckey­spiel zwi­schen den Vien­na Capi­tals und dem VSV die rech­te Hand zum Hit­ler­gruß geho­ben und laut „Heil Hit­ler“ gebrüllt haben soll. S. bringt zwei Vor­stra­fen mit: eine aus 2024 wegen Kör­per­ver­let­zung und eine aus 2025 wegen gefähr­li­cher Dro­hung und schwe­rer Kör­per­ver­let­zung. Am Tag des Vor­falls hat er nach eige­nen Anga­ben drei bis vier alko­ho­li­sche Geträn­ke kon­su­miert, will aber nicht alko­ho­li­siert gewe­sen sein.

Zwei Zeu­gen bestä­tig­ten den Hit­ler­gruß vor Gericht, der Zeu­ge der Ver­tei­di­gung hat die Sze­ne nicht beob­ach­tet, erst im Bus davon erfahren.

Eher scho­ckie­rend ist die Aus­sa­ge des ers­ten Zeu­gen: Er hat den Hit­ler­gruß gese­hen, weil er sich in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kevin S. befun­den habe, hat ihn auch dar­auf ange­spro­chen: Das gehe so nicht! S. hat dar­auf nicht geant­wor­tet, aber eini­ge sei­ner Freun­de sei­en ihn des­we­gen ange­gan­gen. Die Secu­ri­ties haben ihn, den Zeu­gen, als Unru­he­stif­ter iden­ti­fi­ziert, wor­auf die her­bei­ge­ru­fe­ne Exe­ku­ti­ve zunächst ihn umringt habe. Es sei ihm dann aber gelun­gen, die Situa­ti­on aufzuklären.

Der zwei­te Zeu­ge gibt an, den Vor­fall eben­falls beob­ach­tet zu haben, er sei aber zunächst nicht ein­ge­schrit­ten. Erst als er mit­be­kam, dass der ihm unbe­kann­te Zeu­ge 1 Pro­ble­me mit der Poli­zei bekam, misch­te er sich ein, bestä­tig­te gegen­über der Poli­zei die Anga­ben von Zeu­gen 1 und zeig­te der Exe­ku­ti­ve auch den eigent­li­chen Täter, Kevin S.

Zeu­ge 3 ist ein Bekann­ter des Ange­klag­ten, hat vom Vor­fall nichts mit­be­kom­men und sei erst im Bus drü­ber infor­miert worden.

Von der Bewäh­rungs­hil­fe liegt ein sehr posi­ti­ver Bericht über den Ange­klag­ten vor, dem Lan­des­amt für Staats­schutz ist er bis­lang nicht wegen NS-Gesin­nung auf­ge­fal­len. Kevin S. erklärt in sei­nem Schluss­wort, er sei es nicht gewe­sen. Die Geschwo­re­nen ent­schei­den 4:4, damit folgt ein noch nicht rechts­kräf­ti­ger Frei­spruch, weil sich die Staats­an­walt­schaft noch nicht erklärt.

Die Aus­sa­gen der bei­den Belas­tungs­zeu­gen wirk­ten glaub­wür­dig, wäh­rend Zeu­ge 3 nichts zur Wahr­heits­fin­dung bei­tra­gen konnte.

Wien: Bewährungshilfe gefährdet Diversion?

Die Staats­an­walt­schaft bie­tet dem Ange­klag­ten, Adolf T. (59), der als LKW-Fah­rer tätig ist, eine Diver­si­on statt eines Pro­zes­ses nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen an. Adolf T. hat zu einem Face­book-Pos­ting der Zeit im Bild, wonach in Wien Musi­ker aus einer Piz­ze­ria gewor­fen wur­den, weil sie sich auf Hebrä­isch unter­hal­ten haben, den anti­se­mi­ti­schen Kom­men­tar abge­son­dert: „Was ist den da so schlimm? Raus mit dem Gesindl!“

Adolf T. gab sich am 28. Mai vor dem Rich­ter am Lan­des­ge­richt Wien zer­knirscht, bekann­te sich schul­dig und erklär­te, dass er nichts mehr pos­ten wür­de: „Sie wer­den nichts mehr hören von mir.“ Er habe gegen kei­ne Reli­gi­on etwas, habe 2016 auch zwei afgha­ni­sche Geflüch­te­te auf­ge­nom­men. Er habe ein­fach einen schlech­ten Tag gehabt.

Dann die skur­ri­le Wen­de: Der Ver­ein Neu­start, also die Bewäh­rungs­hil­fe, hat dem Gericht mit­ge­teilt, dass die Diver­si­on vom Ange­klag­ten nicht gewünscht wer­de. Der Ver­tei­di­ger erklärt das Pro­blem: Die Arbeits­zeit des Ange­klag­ten geht von acht bis 16.30 Uhr – Neu­start macht um 17 Uhr Dienst­schluss. Daher sei für den Ange­klag­ten die vor­ge­se­he­ne 14-tägi­ge Teil­nah­me am Pro­jekt „Dia­log statt Hass“ nicht regel­mä­ßig möglich.

Der Rich­ter: „Ver­ste­he, Neu­start ist Ihnen nicht mit viel Fle­xi­bi­li­tät ent­ge­gen­ge­kom­men.“ Er macht wie­der ein Ange­bot für eine Diver­si­on, dem auch die Staats­an­walt­schaft zustimmt: Bezah­lung der Ver­fah­rens­kos­ten, danach vor­läu­fi­ge Ein­stel­lung des Ver­fah­rens mit einer zwei­jäh­ri­gen Bewäh­rungs­frist. Dem Ver­ein Neu­start wird der Rich­ter schrei­ben, dass auf die Arbeits­zei­ten des Ange­klag­ten auch im Hin­blick auf die bevor­ste­hen­de Pen­sio­nie­rung Rück­sicht genom­men wer­den möge. Ob sich T. zu die­sem Ange­bot noch mit sei­nem Ver­tei­di­ger bespre­chen wol­le? „Nein”, bei­de sind sofort ein­ver­stan­den. Bleibt zu hof­fen, dass die Bewäh­rungs­hil­fe die Diver­si­on nicht gefährdet!

Eisenstadt: Wiederbetätigung trotz Urteil aufrecht?

Die Bur­gen­län­di­sche Volks­zei­tung (BVZ) ver­öf­fent­lich­te ihren Bericht am 28.5., der Pro­zess gegen Klaus W. (58) aus dem Bezirk Ober­wart fand bereits am 19.5. statt. Ange­klagt war Klaus W. nach dem NS-Ver­bots­ge­setz (§ 3g), weil er über einen Zeit­raum von meh­re­ren Jah­ren auf sei­nem Face­book-Pro­fil sie­ben Bil­der mit NS-Moti­ven ver­öf­fent­licht hatte.

„Es war ein Zufalls­fund, es gab meh­re­re Ver­däch­ti­ge“, erklär­te der ermit­teln­de Kri­mi­nal­be­am­te als Zeu­ge dem Gericht. Das kön­nen wir nicht ganz so bestä­ti­gen, denn die Anzei­ge an die NS-Mel­de­stel­le, die die Ermitt­lun­gen aus­ge­löst hat­te, stamm­te von uns – inklu­si­ve Name und Wohn­ort des Account­in­ha­bers. Daher kön­nen wir die sie­ben Bil­der, die zum Teil in die Kate­go­rie abge­schmack­te, dümm­li­che Nazi-Memes fal­len, beschreiben.

„Unüber­legt lus­tig“ habe W. etwa das Foto von Wehr­machts­sol­da­ten mit dem Text „Ale­xa, spiel Marsch­mu­sik“ gefun­den. Das Foto stammt direkt aus dem Fun­dus der NS-Wehr­macht. Ein ande­res Foto ist hef­ti­ger: Es zeigt Sol­da­ten der Wehr­macht, die vor einem Sta­chel­draht­zaun mit der Inschrift „Wohn­ge­biet der Unge­impf­ten. Betre­ten ver­bo­ten“ Wache hal­ten mit geschul­ter­ten Geweh­ren. Das Ori­gi­nal-Foto stammt aus einer Doku über Adolf Eich­mann aus den 1960er Jah­ren, in dem das Wort „Juden“ statt der „Unge­impf­ten“ zu lesen war. Das stellt klas­si­sche Holo­caust­ver­harm­lo­sung dar.

„Auf eine Fra­ge der Staats­an­wäl­tin, ob er einer poli­ti­schen Par­tei ange­hö­re, erzähl­te der Ange­klag­te, dass er Par­tei­mit­glied der FPÖ sei.“ Aus Dank­bar­keit für die Hil­fe eines Freun­des, zitiert ihn die „BVZ“.

Das Urteil – zehn Mona­te Haft bedingt und eine Geld­stra­fe von 1.200 Euro unbe­dingt – ist bereits rechts­kräf­tig. Das Pro­blem ist aber noch nicht vom Tisch. Von den ange­klag­ten sie­ben Pos­tings sind etli­che noch immer online.

Wir dan­ken für die Beob­ach­tung der drei Pro­zes­se in Wien!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Burgenland | Hitlergruß | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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