Wien: Freispruch für ein antisemitisches Posting am Vormittag
Als Ralph S. am 13.6.25 auf TikTok ein Video der ORF-ZIB über den israelischen Angriff auf den sah, zuckte er aus und kommentierte mit einem klassisch antisemitischen Topos. Die Staatsanwaltschaft Wien sah allerdings eine Verharmlosung des Holocaust und klagte ihn nach § 3h Verbotsgesetz an. Die Geschworenen sahen das nicht so.
Ralph S. ist 41 Jahre alt, von Beruf eigentlich Schlosser, aber derzeit arbeitslos. Der Wiener kommentierte den ORF-Beitrag mit: „Es hat schon seinen Grund warum alle paar Jahrzehnte die Israeliten (Juden) angegriffen werden.“
Als ihn am 19. Jänner der vorsitzende Richter am Landesgericht Wien zur israelischen Geschichte befragt, stellt sich heraus, dass S. nur rudimentäre Kenntnisse darüber hat. Sein Posting von damals bezeichnet er als „hirnlos“. Er habe nie gedacht, dass es solche Folgen haben könnte. Sein Kommentar war nicht bloß hirnlos, sondern auch antisemitisch. Aber war es auch eine Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust? Die Geschworenen waren nicht dieser Ansicht und sprachen S. einstimmig von diesem Vorwurf frei.
Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbeten hat.
Wien: Freispruch für ein SS-Shirt am Nachmittag
Die Geschworenen, die am Vormittag des 19.1.26 Ralph S. freigesprochen haben, waren dann auch am Nachmittag im Einsatz – im Verbotsprozess nach § 3g gegen Robert B. Der war angeklagt, weil er im September des Vorjahres öffentlich mit einem T‑Shirt unterwegs war, das die doppelte Sig-Rune, also das Symbol der SS, und die Aufschrift darunter „Gott mit uns“ zeigte.
Der „Standard“ (20.1.26) zeigt in seinem Bericht das T‑Shirt mit dem Untertiel: „ Wenn Sie, werte Leserinnen und werte Leser, bei diesem Produkt etwas in Österreich strafrechtlich Relevantes entdecken, verfügen sie über mehr Bildung als ein Angeklagter und sein bester Freund.“
Leider ist zu ergänzen: Wenn Sie nichts entdecken, dann sind Sie vermutlich einer von den fünf Geschworenen, die Robert M. von der Anklage freigesprochen haben (drei Geschworene waren von der Schuld des Angeklagten überzeugt).
Der Angeklagte. wird in diesen Tagen 55 Jahre alt, ist polnischer Staatsbürger und lebt nach seinen Angaben seit zehn bis zwölf Jahren in Wien. Am 6. September 2025 ist er mit seinem SS-T-Shirt und einem Freund auf einer Straße im 14. Wiener Gemeindebezirk spaziert. Weil ihm die Farbe des Shirts und das Herzschlagsymbol gefallen hat, habe er es online gekauft. Bei einem Versand, der für braune Produkte bekannt ist, etwa auch das T‑Shirt mit dem Imprint „Braun ist bunt genug“. M.meint dazu nur, dass er dort nicht gekauft habe, um Probleme zu bekommen. Er habe das SS-Leiberl unbewusst getragen. Unbewusst?
Er wisse nicht einmal, was die Waffen-SS für eine Organisation ist, behauptet er. Eine Aussage, die angesichts des Wütens der SS gerade in Polen noch unverständlicher bzw. unglaubwürdiger ist als bei einem Österreicher. M.B. könnte dieses T‑Shirt in Polen wohl kaum eine Minute tragen, ohne heftige Reaktionen auszulösen. Der vorsitzende Richter versucht es mit der Frage: „Würden Sie auch ein T‑Shirt tragen, wo Vollidiot draufsteht?“ Das SS-Symbol und die Inschrift habe er nicht beachtet, in der Schule auch nichts davon gehört.
Zumindest einem aber ist er damit aufgefallen und der hat ihn auch angezeigt. Der Zeuge ist deutscher Staatsbürger, der lange in Brasilien gelebt und – wie er auf Befragung durch eine Geschworene mitteilt – jüdische Vorfahren hat. Als er damals den Angeklagten mit dem SS-Shirt auf der Straße sah, war er fassungslos und entsetzt.
Der andere Zeuge ist ein Freund des Angeklagten und gibt sich ähnlich ahnungslos. Die Geschworenen halten mit knapper Mehrheit (5:3) die Ahnungslosigkeit anscheinend für überzeugend und entscheiden auf Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das nicht nachvollziehbare Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Wels/OÖ: Ein alter Bekannter vom Objekt 21
Ein einstiger Aktivist aus dem engsten Kreis der Objekt 21-Neonazis stand wieder einmal vor Gericht. Konkret vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Wels am 13.1.26. Diesmal nicht allein, sondern mit zwei Bekannten, die von der Staatsanwaltschaft verdächtigt wurden, mit ihm gemeinsame Sache gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten NS-Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz vor und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Vorwürfe zum Suchtmittelgesetz wurden aus dem Verfahren ausgeschieden und zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt.
Peter E. ist mittlerweile 41 Jahre alt und bringt sieben Vorstrafen auf die Waage. Seiner achten Vorstrafe ist er im Dezember 2024 knapp entkommen. Er wurde vom Vorwurf der NS-Wiederbetätigung freigesprochen – aber nur, weil da vorher ziemlich geschummelt worden ist. Die wichtigsten belastenden Gegenstände waren nämlich anderswo deponiert worden. Deshalb gab es diesmal auch Mitangeklagte, die von einem Zeugen beschuldigt wurden, die belastenden Objekte des Peter E. in vollem Wissen, um was es sich dabei handelte, in einem Container am Firmengelände des Mitangeklagten versteckt zu haben.
Bei zwei Hausdurchsuchungen fand die Polizei dann Anfang 2025 die Objekte, die beim Prozess 2024 noch gefehlt hatten: diverse Langwaffen, Schreckschusspistolen, Nazi-Dolche, Kampfmesser, Munition und auch Kriegsmaterial wie z.B. Panzergranaten und Nazi-Devotionalien. Nur die „Krone“ berichtete damals nicht nur über das Waffenarsenal, sondern auch von einem Naheverhältnis des Hauptverdächtigen zur rechten Szene. Peter E. war nicht nur zu Zeiten von Objekt 21 im inneren Kreis, sondern auch nach der strafrechtlichen Verfolgung gegen die Kader von O 21 noch bestens vernetzt. Es war also nur eine Frage der Zeit, wann er wieder einmal vor Gericht aufschlagen würde.
Die Suchtmittelproblematik blieb bei der Verhandlung am 13.1. zwar ausgeklammert, könnte ihn aber später noch einmal erwischen. Den Konsum von Ecstasy und Speed hat er gleich zu Beginn der Verhandlung zugegeben, während er für den Kern der Anklage nur – zumindest originelle –Ausreden parat hatte. Er sei ein bisserl ein Messie und könne sich daher so schwer von Sachen trennen. Das meiste (von den Waffen und Kriegsmaterialien) habe er beim Sondeln gefunden.
Die Befragung der beiden Zeugen sprach nicht für E.s Version. Trotz einer belastenden Aussage durch den ersten Zeugen konnten die beiden Mitangeklagten den Geschworenen glaubhaft machen, dass sie zwar vom Verstecken von Gegenständen gewusst hätten, nicht aber, worum es sich gehandelt habe: Freisprüche für die beiden waren das Resultat.
E. hingegen fasste in drei Hauptfragen an die Geschworenen einen glatten Schuldspruch aus, während einstimmig verneint wurde, dass er seine Mitangeklagten zur Lagerung der strafwürdigen Gegenstände aufgefordert habe. Die Strafe: zwölf Monate bedingt auf drei Jahre und eine Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro. E. hat das milde Strafausmaß sofort akzeptiert, die Staatsanwaltschaft noch nicht. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Update 19.2.26: Das Urteil gegen E. ist laut „Kronen Zeitung” (19.2.26) rechtskräftig. Die „Krone” schreibt weiters: „Erst kürzlich war der Mann auch wegen schwerer Körperverletzung zu 20 Monaten Haft (sechs davon unbedingt) verdonnert worden. Er soll im Juni in Gmunden einen Mann grundlos mit Fäusten und Tritten verletzt haben. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.”
Danke allen drei Prozessreporter:innen!
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »

