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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

3 Verbotsgesetz-Prozesse in Wien: Hitler-Verharmlosung, SS-Runen & antisemitischer YouTube-Kommentar

Drei Schwurgerichtsverfahren in Wien zeigen, wie dünn die Abgrenzung zu NS-Verharmlosung und antisemitischer Hetze oft ausfällt: Eine 22-Jährige wird trotz Hitler-Kommentaren freigesprochen, ein einschlägig tätowierter Mehrfachvorbestrafter verurteilt, ein antisemitischer YouTube-Poster entgeht einem Schuldspruch knapp.

18. Dez. 2025
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Das Volk ist die Demokratie?

Es waren verwegene Aussagen, die der Angeklagten, Nadine B. (22), am Landesgericht Wien, wo sie sich am 27.11. wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verantworten musste, über die Lippen kamen. „Es gibt solange eine Demokratie, solange es das Volk gibt“, erklärte sie bei ihrer Befragung kühn. Als sie gefragte wurde, warum sie auf Instagram zwei sehr seltsame Sätze über Hitler und den Nationalsozialismus hinterlassen hat, setzte sie noch einmal mit ihrer noch seltsameren Demokratietheorie nach: „Ich meinte, solange es das Volk gibt, kann die Demokratie nicht aussterben.“

In einer Zeit, in der Demokratien schwer unter Beschuss stehen, ohne dass die dazugehörigen „Völker“ aussterben, eine sehr gewagte Aussage. Aber gewagt – die Angeklagte nannte es unüberlegt – waren auch jene Aussagen, die Nadine B. vor Gericht gebracht haben. Zwischen anderen (dümmlichen) Kommentaren über Hitler unter einem Instagram-Eintrag der ZIB schrieb sie: „Ich bin die Letzte die was gegen ihn [Adolf Hitler] hat, also alles gut. Und dann noch „Er war nicht gut ja aber er hat die Autobahnen usw gemacht [tränenlachendes Smiley] also alles war ned so schlimm.“

Debatte auf höchstem Niveau also, aber die Geschworenen wollten keine Schuld der Angeklagten erkennen und sprachen die angehende Kindergartenbetreuerin frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Viele Vorstrafen, wenig Ahnung

Die häufigste Antwort des Angeklagten Karl Peter H. (44) in der Schwurgerichtsverhandlung am 25.11. in Wien lautete: „Keine Ahnung!“ Das begann bereits bei der Feststellung der Personalien. Über das Alter seines einzigen Kindes, zu dem er keinen Kontakt hat, hat er nur eine ungefähre Ahnung: „Zehn Jahre, glaub ich.“ Als ihn der Richter zu seinen Vorstrafen befragten will, erklärt er, dass er keine Ahnung habe. Gut, dass sie der Richter alle einzeln anführte: elf sind es – quer durch das Strafrecht. Die NS-Wiederbetätigung war da jedoch noch nicht dabei.

Weil er sich in seinen Haftperioden gerne tätowieren ließ, trägt er über einige Nazi-Tattoos auf seinem Körper, die er auch öffentlich zeigte. Was die Tattoos, darunter die SS-Runen, im Einzelnen bedeuten, dazu gab’s dann wieder die Standardantwort: „Keine Ahnung!“ Wer sie ihm in der Haft gestochen hat? Keine Ahnung! Die permanente Ahnungslosigkeit dürfte die Geschworenen kaum positiv beeindruckt haben. Sie sprachen Karl Peter H. schuldig. Die Strafe über zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt, ist noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft noch Bedenkzeit erbeten hat.

Hitler und Netanjahu

Wieder einmal war es der Krieg im Gaza-Streifen, der zu einem antisemitischen und den Holocaust billigenden Kommentar auf YouTube geführt hatte. Unter einem Videobeitrag über einen „Zeit im Bild“-Talk vom 3.6.25, übertitelt mit „Schlagabtausch zur Lage im Gazastreifen und Israels Vorgehen gegen die Hamas“, finden sich noch immer Kommentare, in denen etwa über „miese dunkle Gestalten“ fabuliert wird. Der Kommentar von J.K. (30) ging in die Richtung, dass er sich den Fall Netanjahus und die Auferstehung Hitlers wünschte, damit die Juden wieder am eigenen Leib verspürten, was ein Völkermord bedeutet, denn sie hätten es anscheinend vergessen.

Der Wiener) bekannte sich in der Verhandlung am 25.11. nicht nur schuldig, sondern zeigte sich auch reuig. Seinen Kommentar, der mittlerweile gelöscht ist, hält er für einen Blödsinn: „Jetzt ist mir das klar: du hast Blödsinn gebaut und das zerstört alles was ich mir aufgebaut habe.“

Das Ermittlungsverfahren hat keine anderen rechtsextremen oder NS-Äußerungen bzw. Kontakte ergeben. Die Beratung der Geschworenen war kurz und brachte in der Hauptfrage 1 einen einstimmigen Freispruch und in der zweiten Frage ein 4:4, also ein Freispruch im Zweifel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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