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Lesezeit: 3 Minuten

3 Verbotsgesetz-Prozesse in Wien: Hitler-Verharmlosung, SS-Runen & antisemitischer YouTube-Kommentar

Drei Schwur­ge­richts­ver­fah­ren in Wien zei­gen, wie dünn die Abgren­zung zu NS-Ver­harm­lo­sung und anti­se­mi­ti­scher Het­ze oft aus­fällt: Eine 22-Jäh­ri­ge wird trotz Hit­ler-Kom­men­ta­ren frei­ge­spro­chen, ein ein­schlä­gig täto­wier­ter Mehr­fach­vor­be­straf­ter ver­ur­teilt, ein anti­se­mi­ti­scher You­Tube-Pos­ter ent­geht einem Schuld­spruch knapp.

18. Dez. 2025
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Das Volk ist die Demokratie?

Es waren ver­we­ge­ne Aus­sa­gen, die der Ange­klag­ten, Nadi­ne B. (22), am Lan­des­ge­richt Wien, wo sie sich am 27.11. wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten muss­te, über die Lip­pen kamen. „Es gibt solan­ge eine Demo­kra­tie, solan­ge es das Volk gibt“, erklär­te sie bei ihrer Befra­gung kühn. Als sie gefrag­te wur­de, war­um sie auf Insta­gram zwei sehr selt­sa­me Sät­ze über Hit­ler und den Natio­nal­so­zia­lis­mus hin­ter­las­sen hat, setz­te sie noch ein­mal mit ihrer noch selt­sa­me­ren Demo­kra­tie­theo­rie nach: „Ich mein­te, solan­ge es das Volk gibt, kann die Demo­kra­tie nicht aus­ster­ben.“

In einer Zeit, in der Demo­kra­tien schwer unter Beschuss ste­hen, ohne dass die dazu­ge­hö­ri­gen „Völ­ker“ aus­ster­ben, eine sehr gewag­te Aus­sa­ge. Aber gewagt – die Ange­klag­te nann­te es unüber­legt – waren auch jene Aus­sa­gen, die Nadi­ne B. vor Gericht gebracht haben. Zwi­schen ande­ren (dümm­li­chen) Kom­men­ta­ren über Hit­ler unter einem Insta­gram-Ein­trag der ZIB schrieb sie: „Ich bin die Letz­te die was gegen ihn [Adolf Hit­ler] hat, also alles gut. Und dann noch „Er war nicht gut ja aber er hat die Auto­bah­nen usw gemacht [trä­nen­la­chen­des Smi­ley] also alles war ned so schlimm.“

Debat­te auf höchs­tem Niveau also, aber die Geschwo­re­nen woll­ten kei­ne Schuld der Ange­klag­ten erken­nen und spra­chen die ange­hen­de Kin­der­gar­ten­be­treue­rin frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Viele Vorstrafen, wenig Ahnung

Die häu­figs­te Ant­wort des Ange­klag­ten Karl Peter H. (44) in der Schwur­ge­richts­ver­hand­lung am 25.11. in Wien lau­te­te: „Kei­ne Ahnung!“ Das begann bereits bei der Fest­stel­lung der Per­so­na­li­en. Über das Alter sei­nes ein­zi­gen Kin­des, zu dem er kei­nen Kon­takt hat, hat er nur eine unge­fäh­re Ahnung: „Zehn Jah­re, glaub ich.“ Als ihn der Rich­ter zu sei­nen Vor­stra­fen befrag­ten will, erklärt er, dass er kei­ne Ahnung habe. Gut, dass sie der Rich­ter alle ein­zeln anführ­te: elf sind es – quer durch das Straf­recht. Die NS-Wie­der­be­tä­ti­gung war da jedoch noch nicht dabei.

Weil er sich in sei­nen Haft­pe­ri­oden ger­ne täto­wie­ren ließ, trägt er über eini­ge Nazi-Tat­toos auf sei­nem Kör­per, die er auch öffent­lich zeig­te. Was die Tat­toos, dar­un­ter die SS-Runen, im Ein­zel­nen bedeu­ten, dazu gab’s dann wie­der die Stan­dard­ant­wort: „Kei­ne Ahnung!“ Wer sie ihm in der Haft gesto­chen hat? Kei­ne Ahnung! Die per­ma­nen­te Ahnungs­lo­sig­keit dürf­te die Geschwo­re­nen kaum posi­tiv beein­druckt haben. Sie spra­chen Karl Peter H. schul­dig. Die Stra­fe über zwei Jah­re, davon acht Mona­te unbe­dingt, ist noch nicht rechts­kräf­tig, weil sich die Staats­an­walt­schaft noch Bedenk­zeit erbe­ten hat.

Hitler und Netanjahu

Wie­der ein­mal war es der Krieg im Gaza-Strei­fen, der zu einem anti­se­mi­ti­schen und den Holo­caust bil­li­gen­den Kom­men­tar auf You­Tube geführt hat­te. Unter einem Video­bei­trag über einen „Zeit im Bild“-Talk vom 3.6.25, über­ti­telt mit „Schlag­ab­tausch zur Lage im Gaza­strei­fen und Isra­els Vor­ge­hen gegen die Hamas“, fin­den sich noch immer Kom­men­ta­re, in denen etwa über „mie­se dunk­le Gestal­ten“ fabu­liert wird. Der Kom­men­tar von J.K. (30) ging in die Rich­tung, dass er sich den Fall Netan­ja­hus und die Auf­er­ste­hung Hit­lers wünsch­te, damit die Juden wie­der am eige­nen Leib ver­spür­ten, was ein Völ­ker­mord bedeu­tet, denn sie hät­ten es anschei­nend vergessen.

Der Wie­ner) bekann­te sich in der Ver­hand­lung am 25.11. nicht nur schul­dig, son­dern zeig­te sich auch reu­ig. Sei­nen Kom­men­tar, der mitt­ler­wei­le gelöscht ist, hält er für einen Blöd­sinn: „Jetzt ist mir das klar: du hast Blöd­sinn gebaut und das zer­stört alles was ich mir auf­ge­baut habe.“

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren hat kei­ne ande­ren rechts­extre­men oder NS-Äuße­run­gen bzw. Kon­tak­te erge­ben. Die Bera­tung der Geschwo­re­nen war kurz und brach­te in der Haupt­fra­ge 1 einen ein­stim­mi­gen Frei­spruch und in der zwei­ten Fra­ge ein 4:4, also ein Frei­spruch im Zwei­fel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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