Die Latte der Delikte, die Alexander G. von der Anklage vorgehalten werden, ist lang: Sie reicht von der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung über Brandstiftung, Sachbeschädigung, gefährliche Drohung, Körperverletzung bis hin zum schweren Betrug. Die nackten Fakten der Anklage wirken allerdings wie Buchhalter-Prosa im Vergleich zu dem, was sich da über einige Jahre verteilt zwischen Rotlicht und braunem Sumpf abgespielt hat.
Alexander G. (53), ein ausgebildeter Betriebswirt, hat nach einer wenig erfolgreichen Phase im Immobilien-Business Anfang der 2000er-Jahre entdeckt, dass im Rotlicht-Bereich viel Geld zu verdienen ist. Allerdings – und in diesem Punkt unterscheidet sich der Rotlicht-Sektor kaum vom normalen Business – gibt es auch Konkurrenten, die nicht immer mit lauteren Mitteln ihre Marktanteile verteidigen bzw. ausbauen wollen. G. erkannte bald, dass er, um seine Geschäfte profitabel betreiben zu können, Personal brauchen könnte, die mit Leuten, die Probleme machen, „reden” sollten. So ähnlich steht’s sogar in der Anklageschrift drinnen: G. suchte Problemlöser, die „allein durch ihr Erscheinungsbild auf eventuelle Problemmacher abweisend“ wirken sollten: eine braune Schutztruppe!
Auch Michael K. war bei der braunen Rotlicht-Schutztruppe
2007 und 2008 gab es die ersten Kontakte und Aufträge, bei denen schon die Neonazis von „Objekt 21” als Ausführende auftraten. Insgesamt flossen angeblich etwas mehr als 10.000 Euro für Aufträge von G.: ein Brandanschlag auf ein Bordell in Hallein und zwei Prügelaufträge.
Ab 2009 gab es dann eine Neuerung: Der bisherige Kontaktmann der O‑21-Neonazis wurde vom eigentlichen Chef, Jürgen W. abgelöst und aus den „Werkvertragshonoraren“ wurde ein monatliches Fixum von 3.000 Euro. Für diese Summe standen die Neonazis in Bereitschaft, egal, ob etwas zu erledigen war oder nicht. Zu erledigen waren zunächst Raufereien, Bombendrohungen oder etwa Störaktionen in einem gegnerischen Puff, bei denen Buttersäure sowie giftige und ungiftige Skorpione ausgesetzt wurden, um die Geschäfte etwas zu stören.
Die Aktionen wurden teilweise filmreif und aufwendig vorbereitet. Man traf sich etwa auf Autobahnraststätten zur Vorbesprechung, dann setzte sich ein Einsatzteam von O‑21 ins Auto, fuhr von Windern (OÖ) zum Einsatzort (zumeist Wien) und führte die Aufträge aus. Die Einsatzteams waren wechselnd besetzt, fast immer aber waren deutsche Neonazis als „Gastarbeiter” beteiligt.
2012 im Mai kam’s zum letzten Einsatz. Alexander G. beauftragte die braune Truppe, eines seiner eigenen Lokale abzufackeln, damit es nicht der Konkurrenz in die Hände falle – „verbrannte Erde“ sozusagen. Der Auftrag wurde erfolgreich erledigt, wofür Sonderprämien ausgeschüttet wurden. Für den Herbst war noch ein Spezialeinsatz nach Mafia-Art geplant: Einem Konkurrenten von G. sollte das Knie zerschossen werden. Die Örtlichkeiten waren schon ausgekundschaftet, die Waffe war bereits besorgt, dann wurde aber der Auftrag von G. zurückgezogen. Das waren die letzten Wochen der Kooperation zwischen dem Bordellbesitzer und der braunen Truppe von „Objekt 21”. Die Kooperation mit Alexander G. umfasste nur einen Teilbereich der kriminellen Aktivitäten des „Objekt 21”.
Unklar ist, ob im Prozess gegen Alexander G. auch der Versuch, über einen Anwaltsgehilfen Zeugenaussagen zu beeinflussen, zur Sprache kommen wird. Der Anwalt bzw. sein Gehilfe weigerten sich bislang, den Auftraggeber zu nennen.
Gegen die zwei Chefs von „Objekt 21”, Jürgen W. und Manuel S., wird wegen ihrer kriminellen Aktivitäten getrennt Anklage erhoben.