Objekt 21: Die Braunen im Rotlicht

Es sind viele Zeu­gen geladen im Prozess gegen Alexan­der G., den akademisch aus­ge­bilde­ten Bor­dellbe­sitzer, der die Neon­azi-Truppe von Objekt 21 für Spezialaufträge ange­heuert hat. Heute ste­ht Alexan­der G. in Wels vor Gericht. Sein Vertei­di­ger rech­net mit einem raschen Abschluss, da G. ein „umfassendes Geständ­nis“ able­gen werde und auf die Zeu­genein­ver­nahme möglicher­weise verzichtet werde.

Die Lat­te der Delik­te, die Alexan­der G. von der Anklage vorge­hal­ten wer­den, ist lang : sie reicht von der Mit­glied­schaft in ein­er krim­inellen Vere­ini­gung über Brand­s­tiftung, Sachbeschädi­gung, gefährliche Dro­hung, Kör­per­ver­let­zung bis hin zum schw­eren Betrug.

Die nack­ten Fak­ten der Anklage wirken allerd­ings wie Buch­hal­ter-Prosa im Ver­gle­ich zu dem, was sich da – über einige Jahre verteilt – zwis­chen Rotlicht und braunem Sumpf abge­spielt hat.

Alexan­der G. (53), ein aus­ge­bilde­ter Betrieb­swirt, hat nach ein­er wenig erfol­gre­ichen Phase im Immo­bilien-Busi­ness Anfang der 2000er Jahre ent­deckt, dass im Rotlicht-Bere­ich viel Geld zu ver­di­enen ist. Allerd­ings — und in diesem Punkt unter­schei­det sich der Rotlicht-Sek­tor kaum vom nor­malen Busi­ness – gibt es auch Konkur­renten, die nicht immer mit lauteren Mit­teln ihre Mark­tan­teile vertei­di­gen bzw. aus­bauen wollen.

Alexan­der G. erkan­nte also bald, dass er, um seine Geschäfte prof­ita­bel betreiben zu kön­nen, Leute brauchen kön­nte, die mit Leuten, die Prob­leme machen, reden soll­ten. So ähn­lich steht’s sog­ar in der Anklageschrift drin­nen: G. suchte Prob­lem­lös­er, die „allein durch ihr Erschei­n­ungs­bild auf eventuelle Prob­lem­mach­er abweisend“ wirken soll­ten: eine braune Schutztruppe!


Auch Michael K. war bei der braunen Rotlicht-Schutztruppe
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2007 und 2008 gab es die ersten Kon­tak­te und Aufträge, bei denen schon die Neon­azis von Objekt 21 als Aus­führende auf­trat­en. Ins­ge­samt flossen ange­blich etwas mehr als 10.000 Euro für die Aufträge von G.: ein Bran­dan­schlag auf ein Bor­dell in Hallein und zwei Prügelaufträge.

Ab 2009 gab es dann eine Neuerung: der bish­erige Kon­tak­t­mann der O‑21-Neon­azis wurde vom eigentlichen Chef, Jür­gen W. abgelöst und aus den „Werkver­tragshon­o­raren“ wurde ein monatlich­es Fix­um von 3.000 Euro . Für diese Summe standen die Neon­azis in Bere­itschaft, egal, ob etwas zu erledi­gen war oder nicht. Zu erledi­gen waren zunächst Raufer­eien, Bomben­dro­hun­gen oder etwa Störak­tio­nen in einem geg­ner­ischen Puff, bei denen But­ter­säure sowie giftige und ungiftige Sko­r­pi­one aus­ge­set­zt wur­den, um die Geschäfte etwas zu stören.

Die Aktio­nen wur­den teil­weise film­reif und aufwendig vor­bere­it­et. Man traf sich z.B. auf Auto­bah­n­rast­stät­ten zur Vorbe­sprechung und dann set­zte sich ein Ein­satzteam von O‑21 ins Auto, fuhr von Windern (OÖ) zum Ein­sat­zort (zumeist Wien) und führte die Aufträge aus. Die Ein­satzteams waren wech­sel­nd beset­zt, fast immer aber waren deutsche Neon­azis als Gas­tar­beit­er beteiligt.

2012 im Mai dann der let­zte Ein­satz. Alexan­der G. beauf­tragte die braune Truppe, eines sein­er eige­nen Lokale abz­u­fack­eln, damit es nicht der Konkur­renz in die Hände falle – „ver­bran­nte Erde“ sozusagen. Der Auf­trag wurde erfol­gre­ich erledigt und es gab sog­ar Son­der­prämien. Im Herb­st sollte dann noch ein Spezialein­satz nach Mafia-Art erfol­gen: einem Konkur­renten von G. sollte das Knie zer­schossen wer­den. Die Örtlichkeit­en waren schon aus­gekund­schaftet, die Waffe schon besorgt, dann wurde aber der Auf­trag von G. zurück­ge­zo­gen: es waren die let­zten Wochen der Koop­er­a­tion zwis­chen dem Bor­dellbe­sitzer und der braunen Truppe von O 21.

Die Koop­er­a­tion mit Alexan­der G. umfasste übri­gens nur einen Teil­bere­ich der krim­inellen Aktiv­itäten von Objekt 21.

Unklar ist, ob im Prozess gegen Alexan­der G. auch der Ver­such, über einen Anwalts­ge­hil­fen Zeu­ge­naus­sagen zu bee­in­flussen, zur Sprache kom­men wird. Der Anwalt bzw. sein Gehil­fe weigerten sich näm­lich, den Auf­tragge­ber zu nen­nen.

Gegen die zwei Chefs von Objekt 21, Jür­gen W. und Manuel S., wird wegen ihrer krim­inellen Aktiv­itäten getren­nt Anklage erhoben.