Hat sich der Jus-Student (40), der als Anwaltsgehilfe arbeitet, gegenüber den Wachebeamten der Justizanstalt Linz als Anwalt ausgegeben? Hat er sich gegenüber dem Untersuchungshäftling P. von Objekt 21 als Burschenschafter ausgegeben, der auch Küssel kennt? Hat er dem inhaftierten Neonazi ein Angebot der besonderen Art gemacht? Geld und ein neuer Anwalt als Gegenleistung für eine entlastende Aussage? Gegen den Anwaltsgehilfen wird nach § 278 StGB ermittelt – der „Kurier“ berichtet.