Die Eröffnung der Bar am 20. April 2012, also zu Hitlers Geburtstag? Purer Zufall! Die Hakenkreuzfahne bei der Bar, die von Zeugen bestätigt wurde? Die gab’s nicht, denn, so Andy: „Das hätte ich sofort unterbunden.” Warum eigentlich? Ausgerechnet Andy, der sich den Hitler auf seinen edlen Körper tätowieren ließ, ein entschiedener Gegner des Hakenkreuzes? Bei der Musik in Odins Bar versagte jedenfalls das feine Gespür des Barbetreibers. Rund 700 Lieder bzw. einschlägige braune Liedtexte wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Nicht nur in der Bar wurde der Nazi-Schrott gespielt, sondern auch auf Facebook machte Andy Werbung für seine braunen Lieblinge von „Stahlgewitter” bis zu „Gigi & die braunen Stadtmusikanten”. Vor Gericht verantwortete sich Andy damit, dass er nicht gewusst habe, dass diese Lieder in Österreich strafbar seien: „Das mit der Musik ist blöd gelaufen.“ (Salzburger Nachrichten, 21.3.2014)
In der Anklage enthalten war auch der Vorwurf, dass Andy einen Polizisten bedroht habe. Der Beamte des Salzburger Verfassungsschutzes war bei der Geburtstagsparty von Andy in Odins Bar anwesend und wurde von diesem dahingehend belehrt, dass er ihm was antun würde, wenn er nicht verschwinde.
Ähnlich lief es offensichtlich mit jenen Zeugen ab, die Anfang September 2012 das Lokal aufsuchten, weil sie ein „Metal“-Lokal vermuteten. Als sie das Lokal betraten, merkten sie, dass dort eine andere Post abgeht. Rund 40 überwiegend kahlgeschorene Typen mit Bomberjacken und Springerstiefeln, die sich mit brauner Musik beschallen ließen. Hinter der Bar die Hakenkreuzfahne, die dann im Urteil nicht dem Angeklagten zugerechnet wurde. Ein Zeuge laut „Salzburger Nachrichten“ (21.3.2014):
Sie hätten sofort kehrtgemacht, so der Zeuge, doch ein „ziemlich großer, fester Herr“ habe gerufen: „Wartet’s, wir wollen mit euch reden!“ Als sie dankend abgelehnt hätten, habe der Mann eine Eisenstange ergriffen. „Die wollten uns verprügeln, wenn nicht totschlagen“, so der Eindruck des Zeugen. Ein zweiter Zeuge hat noch immer Angst: Er erschien vermummt und mit Sonnenbrille vor Gericht.
Andy ist nicht zum ersten Mal einschlägig auffällig gewesen. 2010 versuchte er, ein Konzert von Kategorie C in Henndorf zu organisieren, scheiterte aber am breiten öffentlichen Widerstand. Und vor zehn Jahren kam es in seiner Wohnung zu einer Hausdurchsuchung, die sich offensichtlich auf den Verdacht der NS-Wiederbetätigung bezogen hat.
Ja, wenn es nur die Vergangenheit wäre! In der Bar von Andy verkehrten nicht nur so gut wie alle bekannten Neonazis aus der Salzburger, oberösterreichischen und bayerischen Szene, sondern auch sein Cousin, der einer der verhafteten und geständigen Stolperstein-Schmierer ist und seine braunen Parolen aus der Bar von Andy bezog.
Dem Gericht versuchte Andy weiszumachen, dass „er nie jemanden verletzt habe oder zur Gewalt aufrufen würde“. Klingt gut, vor allem in Verbindung mit der Ankündigung: „Ich werde so etwas nicht mehr machen und ruhig bleiben.” (APA, 20.3.2014) Warum die zahlreichen neonazistischen und offen antisemitischen Postings bzw. Links auf dem Facebook-Konto von Andy im Prozess keine Erwähnung fanden bzw. keinen Vorhalt darstellten, ist eigentlich unerklärlich, da sie extrem verhetzend sind und zumindest teilweise den Verdacht der NS-Wiederbetätigung rechtfertigen. Die Postings bzw. Links sind trotz der Erklärung von Andy vor Gericht noch immer online! Beispiele:
Aus dem Jahr 2012 stammt ein Link von Andy zu dem Song „Am Tag, als Ignatz Bubis starb“. Der Song ist extrem widerlich und klar antisemitisch („deine Judenhaut ist überreif (…) wir pissen auf dein Judengrab“ usw.).
2011 zitiert Andy eine Textzeile der Nazi-Band „Weiße Wölfe“: „10.000 j…. für ein freuden feuer“. Die gar nicht so versteckte Anspielung wird sofort verstanden. Während Andys Schwester klar antwortet mit „Trottl“, postet Christian St.: „Ich pack nochmal 5.990.000 oben drauf”
Aus dem Dezember 2013 stammt ein Link zu dem Song von „Stahlgewitter“ für Rudolf Heß und ein Posting, das die Vernichtung von Türken bzw. Juden thematisiert.
Das Gechworenengericht hat Andy im Sinne der Anklage für schuldig befunden. Die Strafhöhe wurde mit zwei Jahren bedingter Haft bemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Andys Facebook-Account wurde das Urteil bereits kommentiert: „Du oide masnsau!!”, schrieb Mario, der sich mit Salzburgs Haftanstalt ganz gut auskennt, und meinte damit, dass Any mit dem Urteil wohl ziemliches Glück hatte. Auch ein anderer brauner Kamerad meldet sich: Norman „ Nordmann“ aus München, der hier ganz gut beschrieben ist.