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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 9/24 (Teil 1): Prozesse

Vier Gerichtsprozesse: Ein Ex-BZÖ-Politiker wurde wegen Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe, zwei junge Männer wurden nach dem Verbotsgesetz zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Und ein Terror-Fan wurde freigesprochen – die Begleitumstände lassen Fragen offen.

6. März 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Klagenfurt: Ex-BZÖler wegen schweren Betrugs verurteilt
Klagenfurt: Junger Terrorfan kommt frei, möglicherweise wegen einer Ermittlungspanne
Baden/NÖ: Hitler-Bilder und „Mein Kampf“: 12 Monate bedingte Haft
Feldkirch/V: Holocaustleugner verurteilt

 

Klagenfurt: Ex-BZÖler wegen schweren Betrugs verurteilt

Gegen den 25-jährigen Kärntner Ex-BZÖ-Lokalpolitiker, der wegen des Vorwurfs dutzender Betrugsdelikte im Juni verhaftet wurde, liegt nun ein Urteil vor: 40 Monate unbedingter Haft wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, dazu noch sieben weitere Monate, die bei einer vorherigen Verurteilung bedingt nachgesehen wurden. Konkreter Gegenstand des Urteils waren sieben erschlichene Privatjet-Flüge und 28 Hotelübernachtungen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 90.000 Euro. Der Mann war voll geständig.

Inspiriert habe ihn die Netflix-Serie „Inventing Anna“ über die Trickbetrügerin Anna Sorkin, wobei der 25-jährige Kärntner nicht mit deren Geschick arbeitete.

Seine Masche: Dutzende Male buchte er Privatjets, unter anderem nach Nizza, Ibiza oder Chile. Dazu tätigte er eine Überweisung und fertigte einen Screenshot davon an, den er an den Jet-Vermieter schickte. Das Problem: Sein Konto war bei weitem nicht gedeckt, die Überweisung wurde rasch storniert. Sieben Mal gelang es ihm tatsächlich, die Flüge anzutreten – 17 Mal blieb es aber beim Versuch. Ein solcher Betrug führte auch zu seiner Festnahme am Flughafen Klagenfurt, just als er erneut ein mit Fake-Bestätigung gebuchtes Flugzeug besteigen wollte. (kurier.at, 29.2.24)

Bereits vor diesem Urteil war der Angeklagte zwei Mal wegen Betrugsdelikten verurteilt worden. Für mildernde Umstände argumentierte die Verteidigung, indem sie den „pathologischen Geltungsdrang“ des Ex-BZÖlers ins Treffen führte. Das Urteil fiel dennoch eher hart aus. Der Angeklagte nahm es an, seitens der Staatsanwältin gab es noch keine Erklärung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Klagenfurt: Junger Terrorfan kommt frei, möglicherweise wegen einer Ermittlungspanne

Am 27.2. musste sich ein erst 18-Jähriger vor Gericht in Klagenfurt wegen der Verherrlichung von rechtsextremen Terroranschlägen (§ 282a) und des Versuchs, im Darknet eine Handfeuerwaffe (Glock) und Munition zu kaufen, verantworten. Der junge Mann hatte die Taten der rechtsextremen Mörder Anders Breivik und David S. – der bei einem Amoklauf in Bayern 2016 neun Menschen getötet und vier weitere verletzt hatte – gelobt und sich mit diesen identifiziert. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, nachdem er gegenüber einer Polizistin mit seinen Ansichten geprahlt hatte.

Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe kam der Terror-Fan frei, und das womöglich, weil der Verfassungsschutz einen ziemlich unbrauchbaren KI-generierten Ermittlungsbericht vorgelegt haben soll, wie die „Kronen Zeitung“ berichtet:

Doch weil das neu benannte LSE (Landesamt für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung) einen mit KI-Hilfe erarbeiteten Bericht vorlegt, der letztlich nicht viel zeigt, außer dass der Bursche seine kruden Ansichten gar nicht öffentlich verbreitet hatte, sondern nur in einem Mini-Chat, kann auch Staatsanwältin Barbara Baum nichts mehr retten. Denn „Öffentlichkeit“ bedeutet bei Terrorismus mindestens 30 Menschen, mit denen man seine Einstellungen teilen müsste. Da fehlen aber weitere Erkenntnisse. Und eine Polizeibeamtin als Zeugin kann zu dem Fall überhaupt nicht viel beitragen, weil offenbar das meiste eine Software ermittelt hat. Daher gibt es einen klaren Freispruch wegen des Terrorismusverdachts; vier Monate bedingt bleiben für den versuchten Waffendeal übrig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (krone.at, 27.2.24)

Zu einer möglichen Ermittlungspanne aufgrund der Anwendung von KI gab es vom Landesgericht Klagenfurt seit dem „Krone“-Bericht noch keine Stellungnahme. Die LPD Kärnten dementierte den Einsatz von KI gegenüber „Puls 24“ (29.2.24).

Auf den Kärntner könnte jedoch noch ein weiterer Prozess zukommen: wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und wegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern.

Baden-Wiener Neustadt/NÖ: Hitler-Bilder und „Mein Kampf“: 12 Monate bedingte Haft

Ein 25-jähriger Badener stand am 27.2. in Wiener Neustadt wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Der Angeklagte hatte über einen Zeitraum von mehreren Jahren insgesamt 22 Nachrichten mit nationalsozialistischem Inhalt an neun verschiedene Telefonnummern verschickt. Die Nachrichten enthielten unter anderem Hitlerbilder, Glückwünsche zu Hitlers Geburtstag und weitere NS-verherrlichende Inhalte. Er besaß zudem ein Exemplar von Hitlers „Mein Kampf“ sowie Dokumente der NS-Frauenschaft, die er als Geschenke erhalten habe. Bei der Polizei hatte er behauptet, Sammler historischer Artefakte zu sein.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig und gab an, dass er durch sein Umfeld beim Bundesheer und beim Online-Gaming beeinflusst worden sei. Er habe auffallen und dazugehören wollen. Die Geschworenen dürften das eher als Schutzbehauptung interpretiert haben: Sie verurteilten den Mann bereits rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten. (Quelle: noen.at, 28.2.24)

Feldkirch/V: Holocaustleugner verurteilt

Ein Aufkleber am PKW brachte einen 28-Jährigen in Feldkirch vor Gericht. Der Sticker verherrlichte die SS-Panzerdivision und wurde von einem Zivilfahnder zur Anzeige gebracht. Daran anschließende Ermittlungen brachten die umfassende braune Gesinnung des Mannes zum Vorschein: Bei einer Hausdurchsuchung wurden zahlreiche SS-Flaggen und andere Nazi-Devotionalien entdeckt, zudem Bücher wie „Mein Kampf“, „Die Auschwitzlüge“ oder „Der Untermensch“ (krone.at, 29.2.24). Auch die Handyauswertung ließ auf einen ideologisch gefestigten Braunen schließen. So hatte der Angeklagte

vor allem in Whatsappnachrichten mehrmals den Holocaust geleugnet, sich einen neuen Holocaust auch wegen der vielen Flüchtlinge gewünscht, die Unterbringung eines jüdischen Künstlers in einem Lager gefordert, Strafprozesse gegen NS-Täter als Menschenverbrechen bezeichnet und den Nationalsozialismus verherrlicht. (…) Des Weiteren hat der Mann aus dem Bezirk Bregenz den Laienrichtern zufolge mit einer für den Beschuss von Panzern vorgesehenen Patrone verbotenes Kriegsmaterial besessen. (Neue Vorarlberger Tageszeitung, 2.3.24, S. 13)

Insgesamt umfasste der Schuldspruch 16 Verbrechen nach dem Verbotsgesetz. Einem Gefängnisaufenthalt entging der Mann dennoch, weil er unbescholten ist und sich vor Gericht reumütig und geständig zeigte. Das rechtskräftige Urteil für den Holocaustleugner bzw. -verehrer lautet 15 Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe von 6.480 Euro.

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Schlagwörter: Antisemitismus | BZÖ | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Kärnten/Koroška | Korruption/Betrug/Untreue | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | NS-Verharmlosung | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtsterrorismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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