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Lesezeit: 5 Minuten

Wenn sich zwei Corps zoffen: Sittenbild aus einer Parallelwelt

Inter­ne Schrei­ben zei­gen, wie ein angeb­li­cher anti­se­mi­ti­scher Vor­fall auf einem Corps­fest zum Bruch zwi­schen zwei Stu­den­ten­ver­bin­dun­gen und in ana­chro­nis­ti­sche Duel­le führ­te. Die Akteu­re: Van­da­lia Graz und Nor­man­nia Berlin.

30. Mai 2025
Die Corps Normannia Berlin und Vandalia Graz tauschen unfreundliche Briefe aus
Normannia Berlin und Vandalia Graz tauschen unfreundliche Briefe aus

Es begann mit einer Nachricht aus Berlin

Die ers­ten Berich­te von „Stoppt die Rech­ten“ und dem „Stan­dard“ im Som­mer 2024 sorg­ten für öffent­li­che Auf­merk­sam­keit, aber noch viel mehr für Unru­hen inner­halb der zwei Corps. Ein kur­zer Rückblick:

Am 23. Juli 2024 schick­te Carl-Phil­ipp Brenn­ing, Vor­sit­zen­der des Alt­her­ren­ver­bands des Corps Nor­man­nia Ber­lin, einen Brief nach Graz. Adres­siert war er an Ernst Brandl, den Alt­her­ren­vor­sit­zen­den der Van­da­lia Graz. Der Ton war zunächst freund­lich, doch schnell wur­de es ernst: „Lei­der muss ich mich aber heu­te vor­nehm­lich auf­grund wenig erfreu­li­cher Bege­ben­hei­ten an Dich wen­den“, schrieb Brenn­ing. Es ging um schwer­wie­gen­de Vor­wür­fe. Ein Ber­li­ner Corps­bru­der, CB [Corps­bru­der] G., sei als Gast beim 130. Stif­tungs­fest der Van­da­lia Anfang Juni 2024 ras­sis­tisch und anti­se­mi­tisch belei­digt wor­den. Die von Brenn­ing geschil­der­ten Details sind in der Tat verstörend.

CB G. sol­le sich sein „dre­cki­ges Juden­geld in sei­nen Arsch ste­cken“, sei zum Ber­li­ner Nor­man­nen gesagt wor­den, als die­ser ange­bo­ten hat­te, die Kos­ten für eine Taxi­fahrt zu über­neh­men, berich­tet Brenn­ing. Auf dem Corps­haus ange­kom­men sei G. vom Van­da­len W., einem deut­schen Arzt, als „Juden­schwein“ beschimpft wor­den. Im Corps­haus hät­ten Mit­glie­der der Gra­zer Van­da­len dann das Lied „L’amour tou­jour“ in der bekann­ten ras­sis­ti­schen Form ange­stimmt. Das Gan­ze sei beglei­tet wor­den von „grenz­wer­ti­gen und anzüg­li­chen Sprü­chen über CB G.s Herkunft“.

Das Corps Van­da­lia Graz

Die Van­da­lia Graz ist eine soge­nann­te „schwar­ze Ver­bin­dung“ – eine eli­tä­re, schla­gen­de Stu­den­ten­ver­bin­dung mit stark rück­wärts­ge­wand­tem Tra­di­ti­ons­ver­ständ­nis. Poli­tisch auf­fäl­lig ist das Corps vor allem durch ihre per­so­nel­le Nähe zur FPÖ. Mit­glie­der sind u.a. Wolf­gang Zan­ger, FPÖ-Abge­ord­ne­ter im Natio­nal­rat, Georg May­er, FPÖ-Abge­ord­ne­ter im Euro­päi­schen Par­la­ment, Man­fred Haim­buch­ner, FPÖ-Lan­des­vi­ze in Ober­ös­ter­reich und der Ex-EU-Abge­ord­ne­te Andre­as Möl­zer mit sei­nem Sohn Wen­de­lin, FPÖ-Nationalratsabgeordneter.

Auch der wegen der anti­se­mi­ti­schen Äuße­run­gen beschul­dig­te Alte Herr, W., prak­ti­zie­ren­der Arzt in Nord­rhein-West­fa­len, gehört zu den akti­ven Mit­glie­dern. Er ist beken­nen­des Mit­glied der AfD. Nach Bekannt­wer­den der Vor­wür­fe leg­te W. sei­ne Mit­glied­schaft bei der Van­da­lia nie­der – vorerst.

Van­da­lia Graz und Nor­man­nia Ber­lin waren über Jah­re hin­weg befreun­det. Bei­de sind Mit­glied im Dach­ver­band der deut­schen Corps – dem Köse­ner Senio­ren-Con­vents-Ver­band (KSCV). Inner­halb des Ver­bin­dungs­we­sens gel­ten die Köse­ner als kon­ser­va­ti­ve Eli­te – mit beson­de­rem Hang zu sti­li­sier­ter Rit­ter­lich­keit, über­höh­tem Ehr­be­griff und aus­ge­präg­ter Traditionspflege.

Rechtsanwälte und Schweigen

Die Reak­ti­on aus Graz? Ver­tei­di­gung und Gegen­an­griff. Der Gra­zer Anwalt Bern­hard Leho­fer schrieb im Auf­trag der Van­da­lia an „Stoppt die Rech­ten“: „Mei­ne Man­dant­schaft bestrei­tet ent­schie­den, dass der­ar­ti­ge Vor­fäl­le statt­ge­fun­den haben.“ Er kün­digt an, sich gegen „unrich­ti­ge Behaup­tun­gen mit den gebo­te­nen juris­ti­schen Mit­teln zur Wehr zu set­zen“. Auch der beschul­dig­te Arzt ließ sämt­li­che Vor­wür­fe über eine Anwalts­kanz­lei zurückweisen.

Von Nor­man­nia Ber­lin kam offi­zi­ell: nichts. Doch wie sich inzwi­schen aus inter­nen Schrei­ben, die „Stoppt die Rech­ten“ und dem „Stan­dard” zuge­spielt wur­den, fol­gern lässt, blieb es bei die­sem Schwei­gen nur nach außen.

Der Bruch – mit Klinge

Das Fass zum Über­lau­fen gebracht hat wohl, dass die Van­da­len im Dezem­ber 2024 den des Anti­se­mi­tis­mus beschul­dig­ten W. wie­der auf­nah­men. Für das Corps Nor­man­nia Ber­lin war das nicht hin­nehm­bar. Statt auf eine juris­ti­sche Klä­rung zu set­zen, grif­fen die Nor­man­nen zu einem Mit­tel aus der eige­nen ver­schro­be­nen Welt: Man erklär­te den Bruch mit den bis­her befreun­de­ten Gra­zer Van­da­len; als Kon­se­quenz wur­de eine soge­nann­te Bruch-„Pro Patria Suite“ (PPS) ausgerufen.

Eine PPS ist eine Fecht­fol­ge zwi­schen meh­re­ren Mit­glie­dern zwei­er Stu­den­ten­ver­bin­dun­gen, die zur Bei­le­gung schwe­rer Ehren­strei­tig­kei­ten die­nen soll. Sie unter­schei­det sich von der regu­lä­ren Men­sur vor allem durch die Anzahl der Betei­lig­ten und die ver­schärf­ten Bedin­gun­gen, bleibt aber offi­zi­ell an die glei­chen Sicher­heits­stan­dards gebun­den. Erst im letz­ten Jahr hat­te eine PPS zwi­schen zwei Bur­schen­schaf­ten, die zu schwe­ren Ver­let­zun­gen der Duel­lan­ten führ­te, in Deutsch­land für Auf­se­hen und Ermitt­lun­gen gesorgt.

Ein Riesenstreit und ein Schlägerschiedsgericht

Anfang Mai reis­te eine Dele­ga­ti­on der Gra­zer Van­da­len nach Ber­lin, wo die Hin­run­de des Duells über die Büh­ne ging. Die Rück­run­de soll­te im Haus der Sän­ger­schaft Gothia Graz in Graz statt­fin­den. Doch nun ent­zün­de­te sich ein Streit über den Termin.

Wäh­rend die Nor­man­nen auf einen mit einem Van­da­len akkor­dier­ten Ter­min am 31. Mai beharr­ten, will Graz kei­ne der­ar­ti­ge Ver­ein­ba­rung sehen und mel­de­te den Ter­min unter Hin­weis auf medi­zi­ni­sche Grün­de am 14. Juni an. Die Nor­man­nia akzep­tier­te nicht und orte­te einen Ver­stoß gegen die Regeln.

„In Ihrem Schrei­ben vom 16.05. stellt der wohl­löb­li­che CC des Corps Nor­man­nia Ber­lin klar, die comm­ent­ge­mäß erfolg­te Par­at­mel­dung von unter­fer­tig­tem CC nicht akzep­tie­ren zu wol­len. Hier­in sieht unter­fer­tig­ter CC einen schwe­ren Ver­stoß gegen den Grundl­seer Pauk­com­ment“, so Van­da­lia Graz in einem Ant­wort­schrei­ben vom 21. Mai und berief ein Schlä­ger­schieds­ge­richt ein. „Die­ses wird sich mit fol­gen­den Punk­ten befas­sen: Ist die Par­at­mel­dung von unter­fer­tig­tem CC comm­ent­ge­mäß erfolgt? Liegt auf einer der bei­den bzw. auf bei­den Sei­ten Fehl­ver­hal­ten vor?“

Legal, illegal oder sch…egal?

Grund­sätz­lich stellt sich die Fra­ge, ob die Durch­füh­rung einer „Pro Patria Suite” in Öster­reich (wie in Deutsch­land) über­haupt legal ist. „Eine Kör­per­ver­let­zung oder Gefähr­dung der kör­per­li­chen Sicher­heit“ ist auch mit Ein­wil­li­gung der betei­lig­ten Per­so­nen dann rechts­wid­rig, wenn sie „gegen die guten Sit­ten ver­stößt“ (§ 90 StGB). „Ehren­hän­del“, also Duel­le oder ande­re ritu­el­le Kämp­fe, könn­ten als sit­ten­wid­rig gewer­tet wer­den. Das scheint bei­de Corps jedoch nicht zu beschäf­ti­gen, obwohl es dem Schrift­ver­kehr nach bei der Hin­run­de auf Sei­te der Van­da­len offen­bar zu grö­be­ren Ver­let­zun­gen gekom­men ist.

Unter­fer­ti­ger CC wird die ärzt­li­chen Unter­su­chun­gen der nächs­ten Woche abwar­ten, und Ihnen den Ter­min bald als mög­lich bekannt­ge­ben. (…) Die­sen Wor­ten fol­gend, bat unter­fer­tig­ter CC meh­re­re Ärz­te um Ein­schät­zung, wann die Pau­kan­ten wie­der Pauk- bzw. Men­sur­fä­hig sind. Die über­ein­stim­men­de Mei­nung war, dass es aus rein medi­zi­ni­schen Grün­den erst ver­tret­bar wäre, zwei Wochen nach dem 31.05. wie­der schar­fe Gän­ge mit all sei­nen Risi­ken fech­ten zu können.

Die Nor­man­nen inter­pre­tier­ten die „medi­zi­ni­schen Grün­de“ als Aus­re­de: „Des Wei­te­ren sind die von Ihnen genann­ten medi­zi­ni­schen Grün­de als Grund­la­ge der Ver­le­gung des Aus­tra­gungs­da­tums nicht nachvollziehbar.“

Grotesk und bezeichnend

Die Ent­wick­lung ist glei­cher­ma­ßen gro­tesk wie bezeich­nend: Wäh­rend der Ver­dacht im Raum steht, dass Gäs­te anti­se­mi­tisch und ras­sis­tisch belei­digt wur­den, strei­ten die zwei Corps mit pseu­do­ju­ris­ti­schem Ernst dar­über, ob der Ter­min eines – mög­li­cher­wei­se ille­ga­len – Duells ord­nungs­ge­mäß ange­mel­det wur­de. Viel ent­lar­ven­der kann ein Sit­ten­bild aus der Par­al­lel­welt schla­gen­der Ver­bin­dun­gen kaum ausfallen.

➡️ derstandard.at (30.5.25): Von „wohl­löb­li­chen” Freun­den zu Fein­den: Duell zwi­schen Corps­stu­den­ten aus Graz und Berlin

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