Eisenstadt: Diversion für eine täglich grantige Hetzerin
Am 12. Mai war es ausnahmsweise ziemlich ruhig auf ihrem offiziellen Facebook-Profil. Da hatte Lydia Z. anderes zu tun. Sie musste sich als Angeklagte wegen des Verdachts der Verhetzung vor dem Landesgericht Eisenstadt rechtfertigen, schreibt die BVZ (bvz.at, 13.5.25): „Einerseits behauptete die Frau, Angehörige der LGBTQIA+ Gemeinschaft würden Pädophilie betreiben, andererseits rückte sie diese Gruppe in die Nähe der Sodomie.“
Das ist nicht das Einzige, was die Frau aus dem Bezirk Mattersburg behauptet, wo sie auch als Ersatz-Gemeinderätin für die FPÖ tätig ist. Sie hetzt gegen Politiker*innen anderer Parteien, die sie als „Parasitus Austriacus Politicus“ diffamiert und mit dem Zeckensymbol diffamiert oder als Ratten bezeichnet. Mehrmals täglich sondert sie Kommentare über vermeintliche oder tatsächliche Verbrechen von „Ausländern“ ab. Dazwischen finden sich auch Falschbehauptungen über die Weltgesundheitsorganisation (WHO), der unterstellt wird, dass ihr Chef „zukünftig vorschreiben kann, was Sie tun müssen, wo Sie sich aufhalten dürfen und welche Pharmaprodukte Sie zahlen und einnehmen müssen“.
Wegen solcher Meldungen stand sie aber nicht vor Gericht, sondern wegen zwei anderer Kommentare: „Die 51-Jährige bekannte sich zum Tatbestand der Verhetzung schuldig. ‚Ich war grantig‘, meinte sie. Geärgert habe sie sich über einen Artikel, den sie gelesen habe, oder über das, was ihr Kind nach dem Schulbesuch erzählte.“ (bvz)
Wer auf ihr Facebook-Profil schaut, muss den Eindruck gewinnen, dass Z. jeden Tag und nicht nur phasenweise ziemlich grantig ist. So gesehen, kam sie recht billig weg: „Da die Frau bislang unbescholten war, erhielt sie eine Diversion: Wenn die 51-Jährige 1.000 Euro Geldbuße und 150 Euro Pauschalkosten einbezahlt, wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt.“ (bvz)
Bischofshofen-Salzburg; Hitlergruß im Schanzenstadion
Es war nur eine kurze Meldung in der „Kronen Zeitung“ (15.5.25, S. 28), in der berichtet wurde, dass ein Italiener, der im September des Vorjahres bei einem Konzert im Bischofshofener Schanzenstadion den Hitlergruß gezeigt hatte, am 14.5. im Salzburger Landesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde.
Salzburg: Der Nazi-Opa mit dem geschnitzten Nazi-Adler
Dem Angeklagten, einem 80-jährigen Pensionisten, der in der DDR aufgewachsen ist, wurden von der Staatsanwaltschaft neun einschlägige Postings zwischen 2018 und 2023 vorgeworfen, außerdem habe er seinem Halbbruder einen geschnitzten NSDAP-Adler samt Hakenkreuz, den er von seinem Vater übernommen hat, zur Restaurierung weitergegeben. Mit seinem Halbbruder, der bereits wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt wurde, hat er sich auch in Chat-Nachrichten einschlägig ausgetauscht – etwa zu Hitlers Geburtstag.
Der NSDAP-Adler war im Bücherregal deponiert:
Im Bücherregal fanden die Beamten aber auch noch was anderes: einschlägige Bücher wie „Mein Kampf“ neben Holocaust-verleugnenden Werken. Der Staatsanwalt erwähnte auch eine den Holocaust verharmlosende Aussage, die der Angeklagte im Polizei-Verhör von sich gab: „Wenn dieser Satz hier im Gerichtssaal fällt, dann wäre der nächste Paragraf im Verbotsgesetz verwirklicht.“ (krone.at,15.5.25)
Der Nazi-Opa war geständig und drückte sein Bedauern aus. Das Resultat: neun Monate bedingter Haft – bereits rechtskräftig.