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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 20 (Teil 2): Grantige Hetzerin

Eine FPÖ-Funk­tio­nä­rin muss­te wegen des Vor­wurfs der Ver­het­zung vor Gericht, ein Salz­bur­ger wegen eines Hit­ler­gru­ßes und ein 80-Jäh­ri­ger wegen diver­ser brau­ner Umtriebe.

22. Mai 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Eisen­stadt: Diver­si­on für eine täg­lich gran­ti­ge Hetzerin
  • Bischofs­ho­fen-Salz­burg; Hit­ler­gruß im Schanzenstadion
  • Salz­burg: Der Nazi-Opa mit dem geschnitz­ten Nazi-Adler

Eisenstadt: Diversion für eine täglich grantige Hetzerin

Am 12. Mai war es aus­nahms­wei­se ziem­lich ruhig auf ihrem offi­zi­el­len Face­book-Pro­fil. Da hat­te Lydia Z. ande­res zu tun. Sie muss­te sich als Ange­klag­te wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung vor dem Lan­des­ge­richt Eisen­stadt recht­fer­ti­gen, schreibt die BVZ (bvz.at, 13.5.25): „Einer­seits behaup­te­te die Frau, Ange­hö­ri­ge der LGBTQIA+ Gemein­schaft wür­den Pädo­phi­lie betrei­ben, ande­rer­seits rück­te sie die­se Grup­pe in die Nähe der Sodo­mie.“

Das ist nicht das Ein­zi­ge, was die Frau aus dem Bezirk Mat­ters­burg behaup­tet, wo sie auch als Ersatz-Gemein­de­rä­tin für die FPÖ tätig ist. Sie hetzt gegen Politiker*innen ande­rer Par­tei­en, die sie als „Para­si­tus Aus­tria­cus Poli­ti­cus“ dif­fa­miert und mit dem Zecken­sym­bol dif­fa­miert oder als Rat­ten bezeich­net. Mehr­mals täg­lich son­dert sie Kom­men­ta­re über ver­meint­li­che oder tat­säch­li­che Ver­bre­chen von „Aus­län­dern“ ab. Dazwi­schen fin­den sich auch Falsch­be­haup­tun­gen über die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO), der unter­stellt wird, dass ihr Chef „zukünf­tig vor­schrei­ben kann, was Sie tun müs­sen, wo Sie sich auf­hal­ten dür­fen und wel­che Phar­ma­pro­duk­te Sie zah­len und ein­neh­men müs­sen“.

Wegen sol­cher Mel­dun­gen stand sie aber nicht vor Gericht, son­dern wegen zwei ande­rer Kom­men­ta­re: „Die 51-Jäh­ri­ge bekann­te sich zum Tat­be­stand der Ver­het­zung schul­dig. ‚Ich war gran­tig‘, mein­te sie. Geär­gert habe sie sich über einen Arti­kel, den sie gele­sen habe, oder über das, was ihr Kind nach dem Schul­be­such erzähl­te.“ (bvz)

Wer auf ihr Face­book-Pro­fil schaut, muss den Ein­druck gewin­nen, dass Z. jeden Tag und nicht nur pha­sen­wei­se ziem­lich gran­tig ist. So gese­hen, kam sie recht bil­lig weg: „Da die Frau bis­lang unbe­schol­ten war, erhielt sie eine Diver­si­on: Wenn die 51-Jäh­ri­ge 1.000 Euro Geld­bu­ße und 150 Euro Pau­schal­kos­ten ein­be­zahlt, wird das Straf­ver­fah­ren gegen sie ein­ge­stellt.“ (bvz)

Bischofshofen-Salzburg; Hitlergruß im Schanzenstadion

Es war nur eine kur­ze Mel­dung in der „Kro­nen Zei­tung“ (15.5.25, S. 28), in der berich­tet wur­de, dass ein Ita­lie­ner, der im Sep­tem­ber des Vor­jah­res bei einem Kon­zert im Bischofs­ho­fe­ner Schan­zen­sta­di­on den Hit­ler­gruß gezeigt hat­te, am 14.5. im Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt zu einer beding­ten Haft­stra­fe von sechs Mona­ten ver­ur­teilt wurde.

Salzburg: Der Nazi-Opa mit dem geschnitzten Nazi-Adler

Dem Ange­klag­ten, einem 80-jäh­ri­gen Pen­sio­nis­ten, der in der DDR auf­ge­wach­sen ist, wur­den von der Staats­an­walt­schaft neun ein­schlä­gi­ge Pos­tings zwi­schen 2018 und 2023 vor­ge­wor­fen, außer­dem habe er sei­nem Halb­bru­der einen geschnitz­ten NSDAP-Adler samt Haken­kreuz, den er von sei­nem Vater über­nom­men hat, zur Restau­rie­rung wei­ter­ge­ge­ben. Mit sei­nem Halb­bru­der, der bereits wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wur­de, hat er sich auch in Chat-Nach­rich­ten ein­schlä­gig aus­ge­tauscht – etwa zu Hit­lers Geburtstag.

Der NSDAP-Adler war im Bücher­re­gal deponiert:

Im Bücher­re­gal fan­den die Beam­ten aber auch noch was ande­res: ein­schlä­gi­ge Bücher wie „Mein Kampf“ neben Holo­caust-ver­leug­nen­den Wer­ken. Der Staats­an­walt erwähn­te auch eine den Holo­caust ver­harm­lo­sen­de Aus­sa­ge, die der Ange­klag­te im Poli­zei-Ver­hör von sich gab: „Wenn die­ser Satz hier im Gerichts­saal fällt, dann wäre der nächs­te Para­graf im Ver­bots­ge­setz ver­wirk­licht.“ (krone.at,15.5.25)

Der Nazi-Opa war gestän­dig und drück­te sein Bedau­ern aus. Das Resul­tat: neun Mona­te beding­ter Haft – bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Salzburg | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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