We use automated translation to make our research internationally accessible. However, political nuances may be lost. Only the original German text is binding and definitive.
Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation | Wochenrückblick

Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 14/25 (Teil 3): Hakenkreuze und Nazi-Tango

Eth­nisch defi­nier­te Haken­kreu­ze soll­ten zu einem Frei­spruch füh­ren – mit beschei­de­nem Erfolg. Songs der Neo­na­zi-Band „Land­ser“ soll­ten nicht bei offe­nem Fens­ter abge­spielt wer­den, muss­te ein Kärnt­ner ler­nen. Und mit einem Haken­kreuz auf der Hose soll­te man nicht ver­su­chen, nach Öster­reich einzureisen.

11. Apr. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Innsbruck: Das Hakenkreuz, ethnisch definiert
Klagenfurt: Nazi-Tango aus Dummheit?

Feldkirch/V: Tätowierer mit Hitler
Bregenz-Feldkirch: Missbrauch und Wiederbetätigung durch Ex-Polizisten?

 

Innsbruck: Das Hakenkreuz, ethnisch definiert

Die Tat­hand­lung tritt ende­misch auf – in Haft­an­stal­ten. Was die Ankla­ge E.T. vor­wirft, näm­lich in sei­ner Haft­zel­le sie­ben Haken­kreu­ze auf­ge­malt zu haben, haben wir so oder so ähn­lich schon mehr­fach berich­ten müs­sen. Bei dem Ange­klag­ten, einem rus­si­schen Staats­bür­ger, ist es aber nicht das ein­zi­ge Delikt. Er hat am lin­ken Unter­arm auch ein Haken­kreuz als Tat­too und außer­dem in der Zel­le ein Fern­seh­ge­rät zerstört.

Zum Tat­too gab es vor etli­chen Jah­ren schon zwei­mal Ermitt­lungs­ver­fah­ren, die aber bei­de ein­ge­stellt wur­den. Dar­auf weist die Ver­tei­di­gung schon zu Beginn des Ver­fah­rens hin. Für den Ange­klag­ten ist die Sache auch ein­fach: „Mein Groß­va­ter hat Deutsch­land und Öster­reich vom Faschis­mus befreit. Das geht nicht, dass ich dann ein Nazi bin!“

Was die Sach­be­schä­di­gung betrifft, so bekennt sich T. schul­dig und gibt an, dass er die Haken­kreu­ze in der Zel­le auch schon wie­der weg­ge­putzt habe. Die zwölf Vor­stra­fen, die der 40-Jäh­ri­ge schon ver­zeich­nen kann, hat er aus­schließ­lich wegen Dieb­stäh­len kas­siert. „Ich bin ein Dieb, kein natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Irgend­was!“

Mit den Haken­kreu­zen, die er an die Wand gemalt hat, woll­te er nach eige­nen Anga­ben nur pro­vo­zie­ren, dass der Wach­kom­man­dant kommt. Das Haken­kreuz am Unter­arm habe er seit 20 Jah­ren, es sei ein Zei­chen dafür, dass er nie­man­den ver­ra­ten bzw. für Beam­te arbei­ten wol­le. Sei­ne Zel­len­kol­le­gen, die als Zeu­gen ein­ver­nom­men wer­den, behaup­ten Ähn­li­ches. In Russ­land sei das Haken­kreuz ein Zei­chen des Wider­stan­des, des Pro­tes­tes gegen das Sys­tem. Etwas dif­fe­ren­zier­ter sieht es immer­hin einer der Zeu­gen: weil wir Kau­ka­si­er – der Zeu­ge ist einer – damals mit Hit­ler gegen die Sowjets koope­riert haben.

Der Staats­an­walt­schaft genü­gen die ver­schwur­bel­ten his­to­ri­schen Erklä­rungs­ver­su­che nicht. Schließ­lich sei­en die Haken­kreu­ze durch den Ange­klag­ten in Öster­reich gesetzt wor­den, und hier gel­te öster­rei­chi­sches Recht. Außer­dem müss­te der Ange­klag­te nach den ver­gan­ge­nen Ermitt­lun­gen mitt­ler­wei­le ja wis­sen, dass man hier nicht ein­fach Haken­kreu­ze malen kann.

Der Ver­tei­di­ger ver­sucht es eth­nisch: Nicht jeder, der ein Haken­kreuz tra­ge oder male, sei ein Rus­se, für den die­ses Zei­chen eben eine ande­re Bedeu­tung habe. Des­halb plä­diert er für einen Frei­spruch beim Ver­bots­ge­setz und für eine mil­de Stra­fe wegen der Sachbeschädigung.

Der Ange­klag­te wur­de in allen Punk­ten schul­dig gespro­chen und zu einer unbe­ding­ten Frei­heits­stra­fe von zwölf Mona­ten ver­ur­teilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Klagenfurt: Nazi-Tango aus Dummheit?

Schon der Titel des Songs, der da aus der Woh­nung auf die Stra­ße hin­aus­schall­te, ist eine ras­sis­ti­sche Zumu­tung: der „Pola­cken­tan­go“ von der Neo­na­zi-Band „Land­ser“. „Land­ser“ ist in Deutsch­land als kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung ein­ge­stuft, in Öster­reich gibt es für die Ver­brei­tung ihrer Song­tex­te das Verbotsgesetz.

Bereits 17 Vor­stra­fen hat der 32-jäh­ri­ge Ange­klag­te, der am 1.4. des­we­gen vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt stand, auf dem Buckel. Aber von den vie­len Vor­stra­fen wuss­ten die Nach­barn, die das brau­ne Lied aus sei­ner Woh­nung mit­an­hö­ren muss­ten, mög­li­cher­wei­se nichts. Der Lied­text, in dem gegen ein „Scheiß­volk“ und „Pola­cken­lüm­mel“ gehetzt und eine „ari­sche Ras­se“ beju­belt wird, reich­te ihnen für eine Anzeige.

Bei der dar­auf­fol­gen­den Haus­durch­su­chung fad die Poli­zei noch eini­ges: „Eine Figur mit „Sieg-Heil“-Pose, ein Bild von Adolf Hit­ler mit Hap­py-Bir­th­day-Par­ty­hut, gepos­tet am 20. April. Oder ein Dau­men-Hoch-Sti­cker mit SS-Runen und Haken­kreuz.“, zählt die „Klei­ne Zei­tung“ (1.4.25) auf. Das alles und Vide­os und Bil­der, die er über Whats­App ver­brei­te­te, führ­ten zur Anklage.

Und was sagt der Ange­klag­te dazu? „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Sein Ver­tei­di­ger ergänzt: „Er hat es aus Dumm­heit ver­brei­tet“. Die Geschwo­re­nen folg­ten die­ser exkul­pie­ren­den Dar­stel­lung nicht:

Schuld­spruch nach dem Ver­bots­ge­setz, acht Mona­te unbe­ding­te Haft als Zusatz­stra­fe. Ins­ge­samt wan­dert der Kla­gen­fur­ter sogar für 16 Mona­te hin­ter Git­ter, wie Rich­ter Chris­ti­an Lieb­hau­ser-Karl aus­führ­te: „Und Sie haben noch Glück, dass Sie die Nazi­in­hal­te nicht mit einer sehr gro­ßen Men­ge geteilt haben; dann wären wir nicht mehr bei einer Straf­dro­hung von bis zu fünf Jah­ren wie bei Ihnen, son­dern gleich bei zehn Jah­ren.“ Der Ange­klag­te ist offen­sicht­lich dafür auch dank­bar und nimmt das Urteil an. (krone.at, 1.4.25)

Feldkirch/V: Tätowierer mit Hitler

Im Ver­hand­lungs­ka­len­der des Lan­des­ge­richts Feld­kirch ist die­ser Pro­zess ange­führt, aber die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ berich­te­te über ihn am 2.4.25 (S. 21), also hat er irgend­wann in den Tagen vor­her statt­ge­fun­den: der Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen den „ mit ein­schlä­gi­gen Vor­stra­fen in Deutsch­land und der Schweiz belastete(n) Angeklagte(n)“ (NVT), einen Täto­wie­rer (50), der bei sei­ner Ein­rei­se aus der Schweiz nach Hohen­ems im Juni 2024 der kon­trol­lie­ren­den Frem­den­po­li­zei nicht bloß sei­nen Aus­weis zeig­te, son­dern auch „ein täto­wier­tes Por­trät von Adolf Hit­ler auf dem rech­ten Ober­arm und ein SS-Toten­kopf als Auf­druck auf der Jog­ging­ho­se des Ange­klag­ten“ (NVT).

Das war bedeu­tend mehr, als dem öster­rei­chi­schen Straf­recht zuge­mu­tet wer­den kann, und so muss­te sich der in der Schweiz leben­de Deut­sche vor einem öster­rei­chi­schen Gericht wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung verantworten.

Weil der Ange­klag­te gestän­dig war und sich schon nach der Grenz­kon­trol­le den SS-Toten­kopf aus der Jog­ging­ho­se geschnit­ten hat und spä­ter auch sei­nen Hit­ler über­ste­chen ließ, aber vor allem, weil er sei­ne Ver­tei­di­gung wech­sel­te, kam er mit einer „beding­ten, nicht zu ver­bü­ßen­den Haft­stra­fe von zwölf Mona­ten und einer unbe­ding­ten, dem Gericht zu bezah­len­den Geld­stra­fe von 1440 Euro (360 Tages­sät­ze zu je vier Euro)“ (NVT) davon. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bregenz-Feldkirch: Missbrauch und Wiederbetätigung durch Ex-Polizisten?

Das Fra­ge­zei­chen steht nur für die Fra­ge, ob der Ex-Poli­zist (76) neben dem Ver­bre­chen des schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs auch noch unter dem Ver­dacht steht, das Ver­bre­chen der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung began­gen zu haben. Im Ver­hand­lungs­ka­len­der des Lan­des­ge­richts Feld­kirch war auch eine Ankla­ge zu die­sem Punkt ange­kün­digt. Ver­mut­lich dürf­te der aber aus­ge­schie­den wor­den sein und getrennt ver­han­delt werden.

Die bereits ver­han­del­ten Ankla­ge­punk­te sind auch ohne Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz hef­tig. Der ORF Vor­arl­berg (3.4.25) zählt auf:

Die Lis­te der Ankla­ge­punk­te gegen den Mann war lang. Als schwer­wie­gends­ter Vor­wurf stach der schwe­re sexu­el­le Miss­brauch sei­ner bei­den Enke­lin­nen her­aus, den der Mann vor rund 20 Jah­ren in Bre­genz und wäh­rend meh­re­rer Ita­li­en­ur­lau­be began­gen haben soll. Eines der Mäd­chen war neun Jah­re alt, als die Über­grif­fe begon­nen haben sol­len, ihre Schwes­ter zwölf Jah­re alt. Laut der Ankla­ge war zum einen die Dienst­woh­nung des Man­nes der Tat­ort, wo es wäh­rend des „Mit­tags­schla­fes“ zu sexu­el­len Hand­lun­gen gekom­men sein soll. Zum ande­ren tru­gen sich Über­grif­fe laut Ankla­ge auf einem Cam­ping­platz in Ita­li­en zu.

Der pen­sio­nier­te, „einst füh­ren­de Bre­gen­zer Poli­zei­be­am­te“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 3.4.25) wies alle Vor­wür­fe der Ankla­ge als „erfun­den“ zurück, nur beim uner­laub­ten Waf­fen­be­sitz räum­te er eine gewis­se Sorg­lo­sig­keit ein.

Letzt­lich folg­te der Schöf­fen­se­nat am Ende des drei­tä­gi­gen Pro­zes­ses der Argu­men­ta­ti­on der Ankla­ge. Der Ex-Poli­zist wur­de wegen mehr­fa­cher sexu­el­ler Über­grif­fe, wegen Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses, gefähr­li­cher Dro­hung, Miss­brauch eines Auto­ri­täts­ver­hält­nis­ses, por­no­gra­fi­scher Dar­stel­lung Min­der­jäh­ri­ger und mehr­fa­chen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz zu zehn Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Einem sei­ner Opfer muss er 11.700 Euro, der zwei­ten Enke­lin 1.800 Euro bezah­len. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. (vorarlberg.orf.at)

Was den Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung betrifft, fin­det sich auch im Vor­be­richt des ORF kein Hinweis.

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation, Wochenrückblick
Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Wiederbetätigung

Verwandte Beiträge

  • 18. Feb. 2025
    Mélange KW 5-6/25 (Teil 1): Jede Menge Nazi-Tattoos
    Collage Prozesse (Fotos SdR)
  • 10. Dez. 2024
    Mélange KW 49/24 (Teil 2): Abartigkeiten eines mutmaßlichen Neonazis
    Rückblick

Beitragsnavigation

« Mélange KW14/25 (Teil 2): 2 Rechtsextreme tief im Sumpf
Donald Trump und seine rechtsextreme Einflüsterin Laura Loomer »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter